News
Nach einer längeren Brandschutzsanierung können nun ab dem 27. Oktober alle Angebote vor Ort im Kulturhaus Walle Brodelpott in der Schleswiger Straße 4 stattfinden. Auch die Bibliothek und das Café haben wieder Montag bis Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr geöffnet. Das Team des Brodelpotts lädt alle ein zum Entdecken, Stöbern und Wiedersehen vor Ort.
Im Zuge der Sanierung ist viel passiert, baulich, gestalterisch und auch inhaltlich. Neben der umfassenden Brandschutzsanierung des Hauses wurden die Räumlichkeiten renoviert sowie die Barrierefreiheit verbessert. Eine umfassende Neugestaltung hat auch die Bibliothek erfahren: nicht nur wurde sie um gemütliche Leseecken ergänzt, auch das Angebot an Büchern und Medien wurde aktualisiert. Mit einem Fokus auf Vielfalt und Demokratieförderung finden sich hier nun zahlreiche Kinder- und Jugendbücher sowie Ratgeber, Literatur und Krimis für Erwachsene.
Nachdem im Haus bereits die ersten Kreativkurse stattfinden konnten, startet das Kulturhaus Walle nun im Herbst in Richtung des gewohnten Betriebs. Eltern und Kinder können zusammen in einem Filzkurs bunte Blumen kreieren und es können an zwei Sonntagen noch einmal Mosaiktrittsteine für den Garten gestaltet werden. Der Geschichtsbereich nimmt seine Arbeit vor Ort auf und bietet neben den regulären Angeboten wie dem offenen Archiv eine Führung durch die Ausstellung zum Werk Hans Brockmöllers in der Bremischen Bürgerschaft an.
Auch die vielen Treffs füllen das Haus wieder mit Leben; so wird es mit den Sessions und der Offenen Bühne des 1. Bremer Ukulelenorchesters wieder musikalisch. Ein letztes Mal in diesem Jahr lädt das Kaisenhausmuseum an einem Sonntag dazu ein, die Ausstellung zur Geschichte der Kaisenhäuser zu besichtigen und bei schönem Herbstwetter im Anschluss auf der Terrasse Kaffee und Kuchen zu genießen.
Veranstaltungen
Der LKJ Niedersachsen lädt am 20.11.2025 von 09:30 bis 15:30 Uhr zum Online-Fachtag „Kreative Räume – Sichere Orte. Kinderschutz in der Kulturellen Bildung“ ein.
Die Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt und anderen Machtmissbräuchen zu schützen, liegt bei uns allen. Meldungen über sexualisierte Gewalt an Minderjährigen haben in den letzten Jahren zugenommen – und die vermutete Dunkelziffer bleibt erschreckend hoch.
Deshalb sind Prävention, Schutzkonzepte und eine sensibilisierte Haltung auch in der Kulturellen Bildung unverzichtbar.
Der Fachtag „Kreative Räume – Sichere Orte. Kinderschutz in der Kulturellen Bildung“ richtet sich an alle Akteur:innen der Kulturellen Bildung, die innerhalb ihrer Organisationen den Kinderschutz fördern oder damit beginnen.
PROGRAMM
Programm, Donnerstag 20. November 2025
9.30 Uhr | Begrüßung und gemeinsamer Einstieg
10.00 | Input Wissen als Schlüssel zu sicheren Orten: Täter:innenstrategien kennen, Betroffene verstehen
Ann-Christin Gericks, freiberufliche Referentin
11.15 | Austausch in Kleingruppen
11.35 | Pause
11.50 | Input Präventionsstrategien: ein institutionelles Schutzkonzept erstellen
Kerstin Rehage, Kinderschutzbund Niedersachsen
13.00 | Austausch in Kleingruppen
13.20 | Mittagspause
13:50 | Workshops
- »Rechtliche Grundlagen für präventive Maßnahmen«
Ass. Jur. Anja Wedemann, LKJ Niedersachsen
- »Sexuelle Gewalt, Jugend und Medien«
Frauke Heiland-Markus, Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
- »Peer to Peer Gewalt«
Nele Horstmann, PETZE – Institut für Gewaltprävention gGmbH
- Aus der Praxis: Unser Prozess zum Schutzkonzept, N.N.
- Aus der Praxis: Ein Schutzkonzept leben, N.N. (Bei hoher Nachfrage des Fachtages)
15.20 | Feedback und Verabschiedung
15.30 | Ende der Veranstaltung
Veranstaltungen
In diesem Jahr bietet der Bundesverband Soziokultur noch mehrere Webinare zur Einführung in die Ökologischen Standards an. Viele soziokulturelle Einrichtungen handeln längst nachhaltig – aus Überzeugung und im Alltag. Um dieses Engagement sichtbar zu machen und gezielt weiterzuentwickeln, hat unser Bundesverband Soziokultur Ökologische Standards für die Soziokultur erarbeitet. Sie bieten einen praxisnahen Orientierungsrahmen für ressourcenschonendes Handeln und unterstützen dabei, Schritt für Schritt nachhaltiger zu arbeiten.
Die Ökologischen Standards wurden gemeinsam mit zwölf Modellprojekten erprobt und vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert. Sie sind modular aufgebaut und berücksichtigen die besonderen Rahmenbedingungen der Soziokultur – von Festivals bis zu Kursangeboten, drinnen wie draußen.
Stellenangebote
Die Zeitungswerkstatt existiert seit der Gründung des Schlachthofs im Jahr 1980 und publiziert seither ein eigenes Magazin. Die Redaktion ist offen – jede und jeder kann mitmachen. Thematisiert wurde bisher die gesamte Bandbreite der Stadtkultur. Das Z-Magazin erscheint zurzeit alle zwei Monate und liegt kostenlos in Cafés, Kneipen, Buchhandlungen und Bibliotheken aus. Die Kollegin geht in den Ruhestand und nun steht das Z-Magazin vor einer inhaltlichen und gestalterischen Neuaufstellung und sucht eine:n:
Leiter:in (w/m/d) der Zeitungswerkstatt in Teilzeit (25 Stunden)
Zu den Aufgaben gehören:
- die Produktion von (zurzeit) sechs Ausgaben pro Jahr
- die Betreuung einer Redaktion von ehrenamtlich tätigen Autor:innen, die zumeist am Anfang ihrer Schreibkarriere stehen
- die Organisation redaktioneller Prozesse, gemeinsam mit einem Kollegen (Minijob)
- Pflege und Erweiterung eines Netzwerks von Autor:innen
- Vernetzung mit anderen Kultureinrichtungen und Medien
- Kooperation mit den verschiedenen Werkstätten des Schlachthofs, insbesondere bei der Organisation von Veranstaltungen und Workshops
Das sollten Sie mitbringen:
- Fundierte Kenntnisse im journalistischen Schreiben und im redaktionellen Publizieren von Texten
- ein ausgeprägtes Sprachgefühl
- abgeschlossenes Journalismus- oder geisteswissenschaftliches Studium von Vorteil
- Lust auf die Zusammenarbeit mit noch unerfahrenen Autor:innen
- Kenntnis der lokalen sowie der bundesweiten Medienlandschaft und der Bremer Kulturszene
- digitale Kommunikationsstärke: Sie wissen, wie Inhalte auch online wirksam platziert werden können und kennen die Dynamiken digitaler Plattformen
- Interesse an der Selbstverwaltung des Kulturzentrum Schlachthof mitzuwirken
Was wir bieten:
- Die Freiheit, eigene Ideen einzubringen und Projekte zu gesellschaftlich relevanten Themen maßgeblich mitzugestalten
- Mitarbeit in einem engagierten Team
- Eine Tätigkeit im Umfang von 25 Wochenstunden, bezahlt nach dem Haustarif des Kulturzentrum Schlachthof
- Ein interessantes und lebendiges Arbeitsumfeld mit einem Veranstaltungsbetrieb und
- Kulturwerkstätten (Theater, Medien, Zeitung)
Allgemeine Hinweise:
Wir fördern aktiv die Vielfalt und Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Bewerber:innen, die von strukturellen Diskriminierungserfahrungen betroffen sind, in Bezug auf Geschlecht, Geschlechtsidentität, Rassismus, Migrations- oder Fluchterfahrung, Behinderung, sexuelle Orientierung, Alter, soziale Herkunft, sind ausdrücklich erwünscht.
Die Stelle ist vorerst auf zwei Jahre befristet und kann vorbehaltlich der weiteren Finanzierung des Projekts verlängert werden.
Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 30. September 2025 mit Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins bitte per E-Mail an: e.tueting@schlachthof-bremen.de
Bei Nachfragen zur Stellenausschreibung wenden Sie sich bitte an Gudrun Goldmann; g.goldmann@schlachthof-bremen.de
Ausschreibungen
Der Senator für Kultur vergibt zum 49. Mal den Bremer Förderpreis für Bildende Kunst. Der Preis wird für besondere Leistungen vergeben. Er ist mit 6.000 Euro dotiert. Die Preisträgerin oder der Preisträger erhält darüber hinaus eine Einzelausstellung sowie einen Katalogzuschuss in Höhe von 3.000 Euro.
Teilnehmen können alle Künstlerinnen und Künstler bis 40 Jahre mit abgeschlossenem Studium, die ihren Wohnsitz im Lande Bremen oder seinem näheren Einzugsbereich haben. Künstlerinnen und Künstler, die die Altersgrenze von 40 Jahren schon überschritten haben, können sich bewerben, wenn ihr Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre zurückliegt.
Künstlerinnen und Künstler, die keinen Abschluss einer Kunstakademie oder einer vergleichbaren Einrichtung vorweisen können, müssen eine dreijährige Ausstellungstätigkeit mit Fachkritik in öffentlichen Medien belegen.
Die Ausschreibung, die Bewerbungsrichtlinien und das Bewerbungsformular stehen auf der Webseite der Städtischen Galerie Bremen unter www.staedtischegalerie-bremen.de im Bereich Förderprogramme zum Download bereit.
Bewerbungsschluss ist Sonntag, 26. Oktober 2025!
Später eintreffende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Stellenangebote
Die Bremer Shakespeare Company sucht eine Kolleg:in für die Öffentlichkeitsarbeit (25 Std./Woche). Die Bremer Shakespeare Company ist ein freies Ensembletheater mit eigener Spielstätte in der Bremer Neustadt. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine engagierte Person im Bereich Öffentlichkeitsarbeit.
Deine Aufgaben:
- Verfassen, Redigieren und Korrigieren von Texten (Newsletter, Programmhefte, Flyer)
- Erstellung und Koordination von Printprodukten (Flyer, Plakate, Programmhefte)
- Verfassen und Versenden von Pressetexten sowie Pflege der Medienkontakte
- Mitwirkung bei der inhaltlichen und visuellen Gestaltung von Kommunikationsmaterialien
- Pflege und Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit im analogen Raum
- Pflege von Unterstützer:innen und Förderkreisen
Das bringst du mit:
- Sehr gute Ausdrucks- und Schreibfähigkeiten in deutscher und englischer Sprache
- Erfahrung in Öffentlichkeitsarbeit, idealerweise im Kulturbereich
- Sicheren Umgang mit Presse- und Medienkontakten
- Visuelles Verständnis für Layouts, Grafik und Gestaltung
- Präzise und sorgfältige Arbeitsweise
- Freude an Teamarbeit und Kommunikation
Wir bieten:
- Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten Theaterteam
- Eigenverantwortliches Arbeiten mit Raum für Ideen
- Eine Teilzeitstelle mit ca. 25 Stunden pro Woche
Wir bitten um Übersendung von Bewerbungen bis zum 19.10.25 an die bremer shakespeare company unter hellena.harttung@shakespeare-company.com
News
Die neue Bundesregierung hat Anfang September 2025 den Haushalt des laufenden Jahres entschieden – mit einer erfreulichen Überraschung für die Bundeskulturfonds: Auf Beschluss der Parlamentarier*innen dürfen sie mit mehr als den geplanten Etats für dieses Jahr rechnen. Neben den erwarteten 3,9 Mio. Euro stehen dem Fonds Soziokultur zusätzlich 813.000 Euro zur Verfügung, sodass der Gesamtetat 2025 nun 4.713.000 Euro beträgt. Die Gremien des Fonds Soziokultur danken den Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ausdrücklich für diese Aufstockung. Die zusätzlichen Mittel sollen in die nächste Ausschreibung der Allgemeinen Projektförderung fließen und gelangen damit direkt an die Basis kultureller Teilhabe.
Diesem starken Signal für die breite Kulturlandschaft Deutschlands steht der aktuelle Haushaltsentwurf 2026 der Bundesregierung gegenüber: Er entzieht dem Fonds Soziokultur mit 1 Mio. Euro mehr als ein Viertel seiner regulären Bundesförderung. Statt der bisher geplanten 3,9 Mio. Euro (2025) sind 2026 nur noch 2,9 Mio. Euro vorgesehen. Der kurzfristige Aufwuchs in 2025 ist hier noch nicht eingerechnet.
Der Struktureinbruch springt nicht gleich ins Auge, da dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 2026 mit 2,5 Milliarden Euro rund 10 Prozent mehr Geld als im Vorjahr zur Verfügung stehen. Umso unverständlicher ist die Kürzung, zumal der BKM noch im Juli in einer Pressemitteilung mit der „Stabilisierung der Bundeskulturfonds“ die Umsetzung der entsprechenden Koalitionsvereinbarung verlautbart hatte. Dementsprechend sind im Haushaltstitel 685 17 die Mittel für fünf der sechs Bundeskulturfonds stabil ausgewiesen, nicht jedoch für den Fonds Soziokultur.
Der Fonds Soziokultur, seine sieben Mitglieder und die Arbeitsgemeinschaft der Bundeskulturfonds haben hiergegen Stellung bezogen, den BKM um Gleichbehandlung und Korrektur gebeten und Gespräche mit Abgeordneten aufgenommen, die im November 2025 abschließend über den Bundeshaushalt 2026 entscheiden werden. Wir hoffen nun und arbeiten daran, dass im parlamentarischen Verfahren die Ungleichbehandlung der Bundeskulturfonds für 2026 korrigiert und damit der Ankündigung im Koalitionsvertrag gefolgt wird.
Durch seine Bundesförderung leistet der spartenübergreifende Fonds Soziokultur seit mehr als drei Jahrzehnten einen substanziellen Beitrag zu kultureller Teilhabe, Nachwuchsförderung und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Hierzu ist die stabile und paritätische Bundesfinanzierung unabdingbar. 2025 konnte der Fonds Soziokultur rund 170 Maßnahmen ermöglichen, das entspricht 13 Prozent aus 1.300 Anträgen mit einem Finanzierungsbedarf von 24 Mio. Euro. Die geplanten Kürzungen würden diese Förderquote auf ein dramatisches Niveau senken und damit die Breitenwirkung von Kultur in der Gesellschaft erheblich gefährden.
Ausschreibungen
Der Senator für Kultur vergibt jährlich vom 1. Januar bis 31. Dezember ein zwölfmonatiges Atelierstipendium inklusive eines monatlichen finanziellen Zuschusses für die Umsetzung der künstlerischen Arbeit an eine:n in Bremen lebende:n und arbeitende:n bildende:n Künstler:in. Ziel des Stipendiums ist, junge Künstler:innen beim Einstieg in das professionelle Berufsleben und bei der Vernetzung im Kunstbetrieb zu unterstützen und zu helfen, die künstlerische Arbeit vor Ort zu etablieren. Das Künstler:innenhaus Bremen stellt dafür einen Atelierarbeitsplatz zur Verfügung, ermöglicht den Austausch mit erfahrenen Kolleg:innen sowie einen Einblick in die Praxis eines international vernetzten Ausstellungsraumes. Das Stipendium wird durch die Kuratorin/Künstlerische Leitung der Galerie im Künstler:innenhaus und weitere externe Kurator:innen betreut und endet mit einer kleinen Werkpräsentation sowie einem Künstlergespräch im Künstler:innenhaus Bremen.
Umfang der Förderung
Der Senator für Kultur übernimmt für die Dauer des Stipendiums die Atelierkosten und gewährt dem/ der Künstler:in einen monatlichen Zuschuss für die künstlerische Arbeit in Höhe von 600 Euro. Diese finanziellen Mittel sind kein Beitrag zur Existenzsicherung, sondern eine Unterstützung der Aufwendungen für die künstlerische Arbeit. Zudem beteiligt sich der Senator für Kultur an den Kosten der kleinen Abschlusspräsentation.
Bewerber:innenkreis
Es können sich Künstler:innen bewerben, die in Bremen leben und arbeiten und deren erfolgreicher Abschluss eines Kunststudiums an einer Kunstakademie bzw. vergleichbaren Einrichtung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
Auswahlverfahren
Ein künstlerischer Beirat wählt den/die Künstler:in für das Stipendium aus. Der Beirat besteht aus Mitgliedern, die durch ihre Berufstätigkeit mit den Arbeitsgebieten der zeitgenössischen bildenden Kunst vertraut sind sowie der künstlerischen Leitung des Künstler:innenhauses Bremen und Vertreter:innen des Senators für Kultur.
Bewerbungsunterlagen
Neben der formlosen Bewerbung sind ein Lebenslauf aus dem der künstlerische Werdegang hervorgeht, eine Kopie der Examensbescheinigung sowie geeignetes Abbildungsmaterial (gerne als Portfolio und nicht größer als 7 MB) digital einzureichen. Erläuterungen und ein persönliches Statement zum Oeuvre sollten ebenfalls hinzugefügt werden (maximal 1 DIN A4 Seite). Der künstlerische Beirat behält sich vor, die Bewerber:in zu einem Gespräch einzuladen.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungen sind mit dem Betreff „Atelierstipendium 2026“ spätestens bis zum 19. Oktober 2025 einzureichen bei: Andrea Martens, E-Mail: atelierstipendium@kultur.bremen.de
Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung:
Simone Ewald, E-Mail: simone.ewald@kultur.bremen.de (0421 361-59799)
Andrea Martens, E-Mail: andrea.martens@kultur.bremen.de (0421 361-6043)
Die Ausschreibung erfolgt durch den Senator für Kultur:
www.kultur.bremen.de/aktuelles
Durch die Teilnahme am Verfahren erklären sich die Bewerber:innen mit der Bekanntgabe einverstanden.
News
In Deutschland finden regelmäßig rund 1.800 Musikfestivals statt – von Klassik über Rock, Pop und Jazz bis hin zu Elektronik, Folk und Neuer Musik. Eine neue bundesweite Studie liefert erstmals repräsentative Daten zu Struktur, Finanzierung und gesellschaftlicher Bedeutung dieser einzigartigen Kulturlandschaft. Die Studie ist ein gemeinsames Projekt der Initiative Musik, der Bundesstiftung LiveKultur und des Deutschen Musikinformationszentrums. Die Erhebung wurde durchgeführt vom Institut für Demoskopie Allensbach.
In den vergangenen 20 Jahren wuchs das Angebot an Musikfestivals kontinuierlich und damit auch ihre kulturelle und ökonomische Relevanz: sowohl innerhalb der Musikwirtschaft als auch für Städte und ganze Regionen. Musikfestivals dienen nicht nur als Orte für soziale Begegnung und Interaktion, sondern auch als Plattformen für künstlerischen Ausdruck, kulturelle Netzwerke und zur Förderung des Nachwuchses. Mit der Festivalstudie gibt es eine erste bundesweite und genreübergreifende Bestandsaufnahme der Musikfestivals in Deutschland. Die umfassende Erhebung zu Musikfestivals zielt darauf ab, die ökonomische, kulturelle, ökologische und soziale Bedeutung von Musikfestivals zu erfassen und bestehende Wissenslücken zu schließen.
News
Bereits im Juni 2025 hat sich der Deutsche Kulturrat zur Umsetzung des Investitionspakets des Bundes positioniert. Der Deutsche Kulturrat fordert, dass die Kultur Teil des Investitionspakets wird. Hierzu wurden acht konkrete Forderungen formuliert.
Gefordert wird:
- dass die Kultur wie die Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Sportstätten integraler Teil des Investitionspakets wird,
- dass Bund, Länder und Kommunen Investitionen in die kulturelle Infrastruktur im Rahmen des Investitionspakets vorsehen,
- dass neben der öffentlichen Hand auch private Eigentümer von Kulturimmobilien und kulturell nutzbaren Gebäuden an den Investitionsmitteln partizipieren können, sofern sie sich zu einer weiteren Kulturnutzung zu günstigen Konditionen (z. B. Mietbindung) verpflichten,
- dass bei den Antrags- und Vergabeverfahren im Kulturbereich die Expertise von Fachverbänden genutzt wird,
- dass bei der Umsetzung die Bauantrags- und Zuwendungsverfahren verschlankt und die Digitalisierung vorangetrieben werden, um möglichst schnell die Mängel zu beseitigen,
- dass Investitionen in die technische Infrastruktur des Kulturbereiches Teil der Investitionsvorhaben werden,
- dass bei allen Bauvorhaben grundsätzlich die Sanierung, Modernisierung und Umnutzung von Bestandsbauten einen Vorrang vor Neubau und Ersatzneubau erhalten, insbesondere bei baukulturell bedeutsamen bzw. denkmalgeschützten Bauten,
- dass in visiblen und sensiblen Bereichen wie Innenstädten, Denkmalbereichen und geschützten Landschaften baukulturell qualitätssichernde Verfahren eingehalten werden.
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass der Investitionsstau auch im Kulturbereich festgestellt werden kann. Gefordert wird eine konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Kommunen zur Sanierung und Erweiterung bestehender Kulturorte sowie zur Errichtung neuer Bauten und Einrichtungen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wenn es um die Umsetzung des Investitionspaketes geht, darf der Kulturbereich auf keinen Fall vergessen werden. Viele Kulturbauten befinden sich in einem extrem schlechten baulichen Zustand. Sie können entweder schon heute oder aber in absehbarer Zeit nicht mehr genutzt werden, wenn nicht Gelder für nötige Bau- und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Jetzt müssen alle kulturpolitischen Kräfte zusammenwirken, damit die Kultur wie Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Sportstätten integraler Teil des Investitionspakets des Bundes wird. Wir erwarten von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, dass er sich dafür einsetzt. Die Entscheidungen fallen jetzt!“