Stellenangebote

Die Niedersächsische Staatstheater Hannover GmbH und das Staatstheater Braunschweig suchen für das renommierte Festival Theaterformen eine neue Künstlerische Leitung für die vier Festivalausgaben 2027 bis 2030.

Das Festival zählt zu den profiliertesten internationalen Theaterfestivals Deutschlands. Es wird jährlich im Wechsel von Hannover und Braunschweig veranstaltet und steht für eine offene, interdisziplinäre und gesellschaftlich relevante Theaterpraxis.

Rahmenbedingungen

Die Bestellung der neuen Künstlerischen Leitung soll bis Januar 2026 erfolgen.
Als Vertragsbeginn ist der 1. August 2026 vorgesehen; vorbereitende Arbeiten für die erste Festivalausgabe (2027) sollen ab Januar 2026 beginnen.
Das Festival findet jährlich im Juni/Juli über bis zu zehn Tage statt.

Vorstellungsgespräche finden am 8. und/oder 12. Dezember 2025 statt.

Geboten wird eine verantwortungsvolle Leitungsposition mit großer Gestaltungsfreiheit, angemessener Vergütung und der Möglichkeit mobilen Arbeitens.

Aufgaben

Wünschenswertes Profil

Schwerpunkte mitbringen. Es ist nicht erforderlich, dass alle genannten Punkte vollständig erfüllt werden; entscheidend ist ein überzeugendes Gesamtkonzept und eine klare künstlerische Handschrift.

Die Niedersächsische Staatstheater Hannover GmbH und das Staatstheater Braunschweig fördern eine wertschätzende und vielfältige Arbeitskultur. Als lernende Institutionen schaffen wir ein Umfeld, in dem sich alle Mitarbeitenden – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Beeinträchtigung – willkommen und respektiert fühlen. Die Stelle ist auch für schwerbehinderte Bewerber*innen geeignet.

Es handelt sich bei der Stelle um ein Dienstverhältnis mit der Niedersächsischen Staatstheater Hannover GmbH.

Bewerbung

Interessent*innen werden gebeten, ihre Unterlagen bis zum 23. November 2025 einzureichen. Verpflichtende Unterlagen:

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen unter dem E-Mail-Betreff – Nachname, Vorname / Künstlerische Leitung Theaterformen – als eine PDF-Datei an bewerbung@staatstheater-hannover.de.

Elektronische Bewerbungen werden den Richtlinien unserer Datenschutzerklärung entsprechend nach Beendigung des Auswahlverfahrens gelöscht.

Zum Festival

Das Festival Theaterformen wurde 1990 in Braunschweig gegründet und wird seit 2007 gemeinsam von den Staatstheatern Hannover und Braunschweig getragen. Gefördert wird es vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur, den Städten Hannover und Braunschweig, der Stiftung Niedersachsen sowie der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz.

Seit seiner Gründung versteht sich das Festival als Plattform für zeitgenössisches, interdisziplinäres und international vernetztes Theater – als Ort ästhetischer und gesellschaftlicher Reflexion, der Diversität, Teilhabe, Inklusion und ökologische Verantwortung fördert.

News

Die neue Mitte-Studie 2024/25 der Friedrich-Ebert-Stiftung beschreibt ein angespanntes gesellschaftliches Klima. Rechtspopulistische Deutungen gewinnen an Raum, während Vertrauen und Dialog schwinden. Viele Themen der Studie betreffen auch die Praxis der Soziokultur: von Demokratiebildung über zivilgesellschaftliches Engagement bis zur Frage, welche Orte den gesellschaftlichen Zusammenhalt tragen.

Politische Bildung als Fundament demokratischer Kultur

Demokratie entsteht nicht von selbst. Sie muss gelernt, erlebt und geübt werden. Die Studie hebt hervor, dass politische Bildung Wissen, Urteilskraft und Teilhabe fördert, zugleich aber zunehmend Angriffen ausgesetzt ist. Programme werden als zu politisch oder zu identitätspolitisch kritisiert, Förderungen stehen infrage. Gefordert wird eine unabhängige, langfristig gesicherte politische Bildung, die demokratische Kompetenzen stärkt und pluralistische Debatten ermöglicht.

Zivilgesellschaft unter Druck

Zivilgesellschaftliche Organisationen übernehmen wichtige Aufgaben für Zusammenhalt und Demokratie, geraten aber selbst verstärkt in politische Auseinandersetzungen. Ihnen wird Parteilichkeit oder fehlende Neutralität vorgeworfen, was Engagement erschwert und Projekte gefährdet. Die Studie warnt vor einer schleichenden Aushöhlung unabhängiger zivilgesellschaftlicher Arbeit und fordert verlässliche Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Handeln.

Fehlende Orte für Austausch und Begegnung

Gesellschaftliche Gruppen begegnen sich immer seltener. Abschottung, Misstrauen und das Entstehen paralleler Öffentlichkeiten führen zu Entfremdung und zum Verlust gemeinsamer Erfahrungen. Die Studie sieht in dieser Entwicklung eine zentrale Ursache gesellschaftlicher Spaltung und plädiert für mehr Räume, in denen Menschen unterschiedlicher Hintergründe kontrovers, aber respektvoll miteinander ins Gespräch kommen können.

Soziale und kulturelle Infrastruktur als Vertrauensanker

Das Vertrauen in Demokratie hängt eng mit wahrgenommener Lebensqualität zusammen. Wo soziale und kulturelle Einrichtungen verschwinden, wird der Alltag ärmer und Unzufriedenheit wächst. Vor allem in kleineren Städten entstehen Lücken in der Daseinsvorsorge, die als Brennpunkte wahrgenommener Ungleichheit wirken. Lebensnahe Infrastruktur – Bildung, Freizeit, Kultur, Begegnung – gilt der Studie zufolge als Grundbedingung demokratischer Stabilität.

Regionale Ungleichheit

In vielen ländlichen und peripheren Regionen erleben Menschen gesellschaftlichen Wandel als Benachteiligung. Fehlende Infrastruktur, Abwanderung und geringere Teilhabechancen verstärken das Gefühl, „abgehängt“ zu sein. Diese Wahrnehmung spiegelt sich in sinkendem Vertrauen in Institutionen und wachsender Zustimmung zu populistischen Positionen.

Klimapolitik und soziale Gerechtigkeit

Kaum ein Thema polarisiert so stark wie Klimaschutz. Viele empfinden ökologische Maßnahmen als sozial ungerecht oder elitär. Die Studie zeigt: Nur wenn Klimapolitik soziale Ausgleichsmechanismen mitdenkt, entsteht Akzeptanz. Ohne gerechte Verteilung und glaubwürdige Kommunikation drohen neue gesellschaftliche Bruchlinien.

Emotionen als politische Triebkräfte

Politische Einstellungen werden immer stärker von Emotionen geprägt. Angst, Wut und Ohnmacht beeinflussen die Wahrnehmung politischer Themen oft stärker als Fakten.
Diese Emotionalisierung fördert Feindbilder und erschwert sachlichen Austausch. Die Studie fordert Dialogformate, die Emotionen anerkennen und Gesprächsräume eröffnen, in denen Ambivalenzen ausgehalten werden können.

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bleibt verbreitet

Abwertende Einstellungen gegenüber Geflüchteten, Muslim*innen, Jüd*innen, queeren Menschen oder Frauen bleiben verbreitet. Antifeminismus und Maskulinismus gewinnen an Sichtbarkeit und werden politisch instrumentalisiert. Empfohlen werden kontinuierliche Präventions- und Bildungsmaßnahmen, die Gleichwertigkeit, Vielfalt und respektvollen Umgang fördern.

Demokratie lernen – im Alltag

Demokratische Haltung entsteht nicht nur in der Schule. Auch Familie, Vereine, Religionsgemeinschaften oder lokale Initiativen tragen dazu bei, dass Menschen Verantwortung übernehmen und Mitbestimmung erfahren. Die Studie plädiert dafür, solche Lernorte zu stärken und sie als wesentliche Bestandteile einer demokratischen Kultur anzuerkennen.

Die repräsentativen „Mitte-Studien“ der Friedrich-Ebert-Stiftung geben alle zwei Jahre Auskunft über die Verbreitung, Entwicklung und Hintergründe rechts-extremer, menschenfeindlicher und antidemokratischer Einstellungen in Deutschland. Die diesjährige Ausgabe unter dem Titel „Die angespannte Mitte“ blickt auf die Normalisierung des Rechtsextremismus und aktuelle Entwicklungen in Zeiten globaler Verunsicherungen.

Veranstaltungen

In diesem Jahr bietet der Bundesverband Soziokultur noch mehrere Webinare zur Einführung in die Ökologischen Standards an. Viele soziokulturelle Einrichtungen handeln längst nachhaltig – aus Überzeugung und im Alltag. Um dieses Engagement sichtbar zu machen und gezielt weiterzuentwickeln, hat unser Bundesverband Soziokultur Ökologische Standards für die Soziokultur erarbeitet. Sie bieten einen praxisnahen Orientierungsrahmen für ressourcenschonendes Handeln und unterstützen dabei, Schritt für Schritt nachhaltiger zu arbeiten.

Die Ökologischen Standards wurden gemeinsam mit zwölf Modellprojekten erprobt und vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert. Sie sind modular aufgebaut und berücksichtigen die besonderen Rahmenbedingungen der Soziokultur – von Festivals bis zu Kursangeboten, drinnen wie draußen.

Stellenangebote

Die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (LKJ) Niedersachsen e.V. (Leisewitzstraße 37b, 30175 Hannover) sucht zum 15.01.2026

… eine Person (m/w/d) für die Koordination des FSJ Kultur in Niedersachsen.

Wir suchen für das Aufgabenfeld des Freiwilligen Sozialen Jahres Kultur eine:n Bildungsreferent:in (m/w/d). Der Stundenumfang beträgt 35 Wochenstunden. Die Entlohnung erfolgt in Anlehnung an den TV-L 10 / 2023, der Vertrag ist bis zum 28.02.2027 (13,5 Monate) befristet.

Über uns: Die LKJ fördert und entwickelt die Kulturelle Kinder- und Jugendbildung in Niedersachsen und unterstützt das bürgerschaftliche Engagement ihrer 33 Mitgliedsorganisationen. Die Freiwilligendienste Kultur und Bildung werden mit insgesamt 250 Plätzen von einem Team von 13 Personen organisiert. Das FSJ Kultur umfasst aktuell rund 180 Plätze im Bereich der praxisnahen kulturellen Bildung. Unsere Einsatzstellen befinden sich im Bereich der Stadtteilzentren, Musikschulen, Museen, Theatern und weiteren Bildungseinrichtungen mit kulturellem Schwerpunkt. Die Freiwilligendienste innerhalb der LKJ Niedersachsen sind dynamisch und entwickeln sich stetig inhaltlich, finanziell und strukturell. Neue Einsatzbereiche kommen hinzu, Seminarmethoden und Inhalte werden entwickelt.

Das Tätigkeitsprofil im FSJ Kultur umfasst:

Wir setzen voraus:

Ihre Vorteile:

Uns ist es wichtig, als Team diverser zu werden und vielfältigen Perspektiven in unserer Arbeit mehr Raum zu geben. Bei gleicher Eignung werden daher (Black) People of Color, LGBTIQ+, Menschen mit Fluchtgeschichte oder familiärem Migrationshintergrund und/oder Menschen, die behindert werden, bevorzugt. Im Sinne der Selbstbezeichnung bzw. Selbstpositionierung laden wir auf freiwilliger Basis dazu ein, entsprechende Angaben in Ihrer Bewerbung zu machen.

Bitte verzichten Sie auf ein allgemeines Anschreiben und beantworten Sie stattdessen kurz die folgenden Fragen (insgesamt nicht mehr als eine A4-Seite):

  1. Was bringen Sie bereits an konkreten Erfahrungen und/oder persönlichen Eigenschaften mit, um die beschriebenen Aufgaben gut erledigen zu können?
  2. Was sind Ihrer Meinung nach die aktuellen Herausforderungen in der Begleitung von Freiwilligen im FSJ Kultur? Und welche Ideen haben Sie, um damit gut umzugehen?

Bitten fügen Sie einen tabellarischen Lebenslauf bei sowie gerne auch das letzte Ihnen vorliegende Arbeitszeugnis oder anderweitige aktuelle Referenzen. Bitte verzichten Sie auf Bewerbungsfotos.

Für Informationen zum Stellenprofil wenden Sie sich bitte an Tobias Kick (t.kick@lkjnds.de) oder Lukas Rappe (l.rappe@lkjnds.de).

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 16.11.2025 nur per Mail (in einer PDF) an Lukas Rappe (l.rappe@lkjnds.de). Die Bewerbungsgespräche werden voraussichtlich in der Woche vom 08.-12. Dezember geführt.

Veranstaltungen

Feierliche Eröffnung am 29.11.2025 ab 11:00 Uhr nach fast zweijähriger Sanierung.

Nach gut zwei Jahren umfangreicher Brandschutzsanierung kehren die Musikschule Bremen und das Kulturhaus Walle Brodelpott an ihren Standort in der Schleswiger Straße 4 zurück. Das denkmalgeschützte Schulgebäude aus dem Jahr 1901 wurde umfassend modernisiert und verfügt nun über eine zeitgemäße Wärmepumpenheizung, einen barrierefreien Zugang mit Fahrstuhlanlage sowie neue Brandschutzdecken.

Anlässlich des Wiedereinzuges laden die Musikschule und das Kulturhaus Walle Brodelpott am Samstag, 29. November, ab 11 Uhr zu einem Willkommenstag ein.

Der Willkommenstag beginnt mit einer Eröffnung durch Ulrike Petritzki (Direktorin Musikschule Bremen) und Roberta Menéndez (Geschäftsführung Kulturhaus Walle Brodelpott) und mit Ansprachen des Bremer Bürgermeisters und Kultursenators Dr. Andreas Bovenschulte sowie der Ortsamtsleiterin Cornelia Wiedemeyer.
Die musikalische Umrahmung wird von Bands und Solist:innen der Musikschule gestaltet.

Besucherinnen und Besucher erwartet ein vielfältiges Programm mit weiteren Konzerten der Big Band und dem Blasorchester der Musikschule, einem gemeinsamen Auftritt des 1. Bremer Ukulelenorchesters mit dem Buchtstraßen-Chor und einem Saxophonquartett der Musikschule, Führungen durch das sanierte Gebäude sowie ganztägige Angebote im Brodelpott – darunter ein Bücher- und Bremensienflohmarkt, Bilderbuchkino, Kinderschminken und ein Kreativworkshop für Erwachsene. Das Café im Brodelpott hat geöffnet und die Bibliothek lädt zum Stöbern ein.

Der Eintritt ist frei.

Veranstaltungsort:
Musikschule Bremen & Kulturhaus Walle Brodelpott
Schleswiger Straße 4, 28219 Bremen-Osterfeuerberg

Datum und Uhrzeit:
Samstag, 29. November 2025 / Start: 11:00 Uhr

11:00 / Feierliche Wiedereröffnung (Brodelpott)
13:00 / Rundgang durch die Musikschule
13:30 / Konzert Blasorchester (Musikschule Raum 20)
14:30 / Konzert Chor Buchtstraße, Saxophon-Quartett, 1. Bremer Ukulelenorchester (Brodelpott)
15:30 / Rundgang zur Hausgeschichte (Treffpunkt Brodelpott)
16:15 / Big Band der Musikschule Bremen (Musikschule Raum 20)

parallele Angebote im Brodelpott:
Bücherflohmarkt / Kinderschminken / Kreativ-Workshop für Erwachsene / Töpferkeller ab 15 Uhr geöffnet

Ausschreibungen

Der Bremer Jugendpreis „Dem Hass keine Chance“ geht wieder los. Unter dem Motto „Und jetzt kommen wir!“ können sich ab sofort alle Schülerinnen und Schüler Bremens und Bremerhavens am Wettbewerb der Landeszentrale für politische Bildung Bremens beteiligen in dem sie kreative Ideen für ein gutes Miteinander entwickeln und damit ein Zeichen gegen Ausgrenzung und Rassismus setzen.

Ob zunehmender Rassismus und Antisemitismus, steigende Kinderarmut oder Zukunftsängste durch den Klimawandel – die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen sind herausfordernd. Trotzdem werden ihre Interessen oft missachtet. Junge Menschen werden politisch viel zu oft übersehen und gesellschaftlich vernachlässigt. Doch gerade jetzt ist es wichtig zuzuhören, was diese Generation zu sagen hat.

Wie kann eine Zukunft aussehen, in der die Bedürfnisse junger Menschen so ernst genommen werden, wie die von Erwachsenen? Was kann man tun, um die Welt zu einem gerechteren Ort für alle Kinder und Jugendliche zu machen – ohne Diskriminierung, Rassismus und Ungerechtigkeit? Wie kann dabei Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aussehen? Die Teilnehmenden an dem Wettbewerb sollen der erwachsenen Welt mit ihren Arbeiten zeigen, was sie bewegt.

Der Bremer Jugendpreis
Der von der Landeszentrale für politische Bildung Bremen veranstaltete Wettbewerb „Dem Hass keine Chance“ um den Jugendpreis des Bremer Senates wird seit 1989 alljährlich veranstaltet. Der inhaltlich sehr freie Rahmen reicht von der Auseinandersetzung mit historischen Themen wie dem Nationalsozialismus über aktuelle oder anhaltende Probleme wie Gewalt oder Fremdenfeindlichkeit bis hin zu Vorstellungen über Zukunftswünsche der Menschen. Ziel des Wettbewerbes ist es, junge Menschen zu ermuntern, kreative Ideen gegen Hass und Gewalt zu entwickeln und Zivilcourage zu zeigen.

Die Gewinne
Zu gewinnen gibt es natürlich auch etwas: Bis zu 1.500 Euro werden für einzelne Projekte vergeben. Wer gewinnt, entscheidet eine Jury. Alle Preisträgerinnen und Preisträger werden zu einem feierlichen Empfang in die Obere Rathaushalle eingeladen. 

Einsendeschluss ist der 31. März 2026. Beiträge nimmt die Landeszentrale für politische Bildung, Birkenstraße 20/21, 28195 Bremen entgegen. 

Ausschreibungen

Mit dem Programm „Theater im öffentlichen Raum“ unterstützt die Berthold Leibinger Stiftung performative Projekte, die Interventionen im Stadtraum und ruralen Umfeld ermöglichen. Gemeinnützige Einrichtungen können zum 15. November einen Antrag auf bis zu 20.000 Euro Förderung stellen.  

Denn durch außergewöhnliche Orte und die oftmals situativ bedingten Interaktionsmöglichkeiten mit dem Publikum können verstärkt neue Zielgruppen erreicht werden. ‍

Darüber hinaus öffnet sich das Theater aber auch ins Alltagsleben von Menschen und kann somit nicht zuletzt auch verstetigte und zumeist wenig reflektierte Alltagspraxen, Handlungs- und Sichtweisen ebenso wie Seh- und Wahrnehmungsgewohnheiten gemeinsam mit dem Publikum be- und hinterfragen.

Unterstützt werden Theaterprojekte, die demokratische Werte wie Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit thematisieren und das Bewusstsein für die Bedeutung des europäischen Zusammenhalts schärfen. Auch Projekte mit historischen und aktuellen Perspektiven zur Demokratie sowie europäische Kooperationen zwischen Ensembles aus verschiedenen europäischen Ländern sind förderfähig. Die Wahl des Aufführungsortes muss in Verbindung zur inhaltlichen Ausrichtung des Stücks stehen.

Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 20.000 € bzw. bis zu 50 % der Gesamtproduktionskosten (nur kassenwirksame Kosten). Weitere Mittel zur gesicherten Projektfinanzierung müssen über Eigenmittel oder Förderungen Dritter erfolgen. Eventuelle weitere Förderer sind im Förderantrag zu nennen.

Ein Beirat berät die Berthold Leibinger Stiftung im Januar 2026 bei der Auswahl geeigneter Projekte.

News

Steuerpolitische Vorschläge des Deutschen Kulturrates. In seiner Stellungnahme konzentriert sich der Deutsche Kulturrat auf Möglichkeiten der Vereinheitlichung und des Bürokratieabbaus im Steuerrecht. Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode einen Schwerpunkt auf den Abbau von Bürokratie legen will. Vereinfachungen im Steuerrecht können einen wesentlichen Beitrag hierzu leisten. Sie können Kulturunternehmen und -einrichtungen, Künstlerinnen und Künstler, Kulturvereine, Verbraucherinnen und Verbraucher und nicht zuletzt die Verwaltung in Kommunen und Ländern sowie im Bund entlasten. Sie tragen zu Transparenz und Verständlichkeit und damit zur Akzeptanz steuerrechtlicher Regelungen bei.

Übersicht:

Klarheit bei Umsatzsteuerermäßigungen herstellen

Der Deutsche Kulturrat dankt dem Bundesfinanzministerium und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dass für ein wichtiges, in den letzten zehn Jahren immer wieder debattiertes Thema – die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatz bei Kunstverkäufen durch den Handel – nunmehr eine Lösung herbeigeführt wurde. Seit dem 01.01.2025 gilt für Kunstverkäufe über den Handel ebenso wie bei Kunstverkäufen aus dem Atelier der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.

Gleichwohl sind hieraus neue Probleme insbesondere mit Blick auf den Umsatzsteuersatz für Künstlerische Fotografie, Lichtkunst, Videoarbeiten und Serigrafien entstanden. Für sie gilt die volle Umsatzsteuer von 19 %, wohingegen für von Hand geschaffene Werke der Malerei und Bildhauerei der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % anzuwenden ist. Der Regelsteuersatz wird der Bedeutung künstlerischer Vervielfältigung im Kunstsektor nicht gerecht. Die grundrechtliche Freiheit der Kunst darf nicht länger insofern beschränkt sein, als nur solche Künstlerinnen und Künstler steuerbegünstigt werden, die mit herkömmlichen Materialien und Techniken arbeiten. Im 21. Jahrhundert ist es nahezu abwegig, Urheberinnen und Urheber von der Ermäßigung auszuschließen, die durch die Nutzung moderner Technologien in ihrer künstlerischen Produktion wesentlich zur Weiterentwicklung der bildenden Kunst beitragen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist daher auch hier angemessen.

Darüber hinaus gilt auch für andere künstlerische und kulturelle Leistungen und Lieferungen teils der ermäßigte und teils der volle Umsatzsteuersatz. Die Unterschiede sind weder nachvollziehbar noch mit Blick auf die Arbeitspraxis der Urheberinnen und Urheber begründbar. So werden aktuell einfache Lesungen mit 19 % Umsatzsteuer belegt, Lesungen mit schauspielerischen Darbietungen hingegen mit 7%. Für dramaturgisch gestaltete Hörbücher, mithin Hörspiele, gilt ein Umsatzsteuersatz von 19 %, für gelesene Hörbücher bloß 7 %. Wenn Künstlerinnen und Künstler ihre eigenen Rauminstallationen und Skulpturen selbst aufbauen, fallen 19 % Umsatzsteuer an, liefern sie lediglich die Objekte, sind es nur 7 %. Bei Lieferung und Anbringung von festinstallierten Kunstwerken am Bau gelten 19 % Umsatzsteuer, wenn das Bildwerk hingegen abnehmbar ist, sind 7 % fällig.

Der Deutsche Kulturrat fordert daher, zum Abbau von Bürokratie sowie aus Gründen der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung künstlerische und kulturelle Leistungen sowie Lieferungen mit einem einheitlichen Umsatzsteuersatz von 7 % zu belegen. Hierfür gilt es, sich für eine Einbeziehung der entsprechenden Zolltarif-Nummern (z. B. Fotografie: Tarif Nr. 491191) in den Katalog begünstigter Güter stark zu machen. Neben dieser überfälligen Anpassung an die heutige künstlerische Praxis sollte Deutschland alsbald in nationales Recht umsetzen, was die EU-Mehrwertsteuersystem-Richtlinie 2006/112/EG längst erlaubt und von anderen Mitgliedstaaten praktiziert wird.

Perspektivisch sollte für den kompletten Kunst-, Kultur- und Medienbereich generell eine einheitliche technologieneutrale Umsatzsteuerermäßigung – so auch für Audio- und audiovisuelle Medien – eingeführt werden.

Erweiterung der Kleinunternehmerregelung

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass die Umsatzschwelle im Rahmen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz zum 01.01.2025 auf 25.000 Euro angepasst wurde. Deutschland bleibt damit aber deutlich unter dem unionsrechtlich möglichen Schwellenwert von 85.000 Euro. Eine Ausschöpfung der unionsrechtlich möglichen Grenze würde zur geplanten Entbürokratisierung beitragen und sowohl Kleinunternehmerinnen und -unternehmer als auch die Finanzbehörden entlasten. Darüber hinaus könnten hierdurch die bestehenden Probleme bei der Einordnung von Leistungen soloselbstständiger Lehrerinnen und Lehrer in der kulturellen Bildung entschärft werden. Derzeit muss zwischen steuerfreien Bildungsleistungen (Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung) gemäß § 4 Nr. 21 a) bb UStG, steuerfreien Bildungsdienstleistungen für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht gemäß § 4 Nr. 23 UStG und der in § 4 Nr. 21 c) vorgesehenen Steuerbefreiung des Privatlehrers unterschieden werden. Eine Ausschöpfung der unionsrechtlich möglichen Grenzen der Kleinunternehmerreglung würde es Soloselbständigen ermöglichen, wettbewerbsgerecht im Interesse des Leistungsempfängers ohne Vorsteuerabzug steuerfrei Bildungsleistungen anbieten zu können.

Der Deutsche Kulturrat fordert daher, dass die unionsrechtlichen Grenzen der Kleinunternehmerregelung ausgeschöpft werden.

Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Bildungsdienstleistungen

Viele Anbieter kultureller Bildung sind sowohl in der allgemeinen Bildung als auch der Berufsausbildung tätig. Die Übergänge zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung sind in der kulturellen bzw. künstlerischen Bildung teilweise fließend. Darüber hinaus kommt der außerberuflichen kulturellen Bildung eine besondere Bedeutung für die individuelle Persönlichkeitsentwicklung zu, wie es generell für das lebensbegleitende Lernen gilt. Die Umsatzsteuerbefreiung gemeinwohlorientierter Bildungsdienstleistungen dient dazu, kulturelle bzw. künstlerische Bildung allen Personen, unabhängig von ihrem individuellen Einkommen, zugänglich zu machen. Das ist bedeutsam für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Im Jahressteuergesetz 2024 wurden Klarstellungen vorgenommen. Es fehlt bislang aber noch der entsprechend angepasste Anwendungserlass.

Der Deutsche Kulturrat fordert daher, den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zügig zu aktualisieren, um so einer verengenden Auslegung der Tatbestände durch einzelne Finanzbehörden entgegenzuwirken und um Rechtssicherheit bei den Trägern kultureller Bildung herzustellen. Klarzustellen ist insbesondere, dass Bildungsdienstleistungen mehr sind als schulische oder auf Schulabschlüsse zielende Angebotsformen und grundsätzlich über die bloße Freizeitgestaltung hinausgehen. Die Klarstellung soll sich sowohl auf Leistungen selbstständiger Lehrerinnen und Lehrer als auch auf Institutionen der kulturellen Bildung unabhängig von ihrer Rechtsform beziehen.

Davon unbeschadet, sollen gewerbliche Seminaranbieter zur Fort- und Weiterbildung weiterhin ihre Angebote mit Umsatzsteuer belegen können.

Präzisierung der Umsatzsteuerbefreiung für Ensembles in der Trägerschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts und gleichartiger Einrichtungen

Gemäß § 4 Nr. 20 UStG sind die Umsätze von Ensembles – wie beispielsweise Chöre, Orchester oder Theatergruppen – in der Trägerschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, z. B. Kirchengemeinden, umsatzsteuerfrei. Das Gleiche gilt für Umsätze gleichartiger Einrichtungen. Immer dann jedoch, wenn solche Ensembles Veranstaltungen anbieten, zu denen externe Künstlerinnen oder Künstler, z. B. Solistinnen und Solisten, ergänzend hinzugezogen werden, droht hinsichtlich der Umsatzsteuerfreiheit eine unklare Situation, da nicht mehr allein das Ensemble auftritt. Hier bedarf es einer Klarstellung im Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, dass die Umsätze der genannten Einrichtungen auch dann umsatzsteuerfrei bleiben, wenn bspw. Solistinnen und Solisten ergänzend hinzutreten.

Der Deutsche Kulturrat fordert, den Anwendungserlass zur Umsatzsteuerbefreiung von Ensembles nach § 4 Nr. 20 UStG dahingehend zu präzisieren, dass die Umsatzsteuerfreiheit der Aktivitäten dieser Ensembles unbürokratisch garantiert ist.

Optionsrecht für Kultureinrichtungen bei der Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Dienstleistungen

Ein steuerpolitisches Dauerthema ist die Umsatzsteuerbefreiung von Kultureinrichtungen für kulturelle Dienstleistungen. Vor nunmehr 20 Jahren hat die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ in ihrem Abschlussbericht (Bundestagsdrucksache 16/7000) empfohlen, Kultureinrichtungen ein Optionsrecht einzuräumen, ob sie auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten wollen. Im Kulturbereich agieren sowohl privatwirtschaftliche als auch öffentlich geförderte bzw. gemeinnützige Kulturinstitutionen. Während öffentlich geförderte und gemeinnützige Kulturinstitutionen die Umsatzsteuerbefreiung i.d.R. anstreben, stehen privatwirtschaftliche Kulturinstitutionen oftmals vor dem Problem, dass die Finanzbehörden ohne Rücksprache mit den Unternehmen von sich aus für eine Umsatzsteuerbefreiung votieren und die entsprechenden Schritte bei den Kulturbehörden einleiten. Dies führt unter Umständen für die betroffenen Institutionen dazu, dass bereits erstattete Vorsteuern wieder zurückgezahlt werden müssen.

Der Deutsche Kulturrat fordert, die seit mehr als 20 Jahren vorliegenden Vorschläge zum Optionsrecht bei der Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Dienstleistungen endlich umzusetzen. Ein Optionsrecht z. B. für fünf Jahre würde den betreffenden Institutionen Rechtssicherheit geben und ebenfalls zum Abbau von Bürokratie und unnötiger Arbeit insbesondere in der Kulturverwaltung führen.

Optionsrecht für Denkmaleigentümer bei der Umsatzsteuerbefreiung

Gem. § 4 Nr. 20 UStG können auch Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst von der Umsatzsteuer befreit werden. Was vom Gesetzgeber als geldwerter Vorteil gedacht war, hat aber einen Nachteil: So müssen Denkmaleigentümer zwar keine Umsatzsteuer auf z. B. Eintrittskarten (7 %) erheben, sie können dann aber auch auf die bezogenen Leistungen die Umsatzsteuer nicht abziehen (19 %). Einkäufe und Dienstleistungen werden dadurch wesentlich teurer, ohne dass der Ausfall durch die günstigeren Eintrittspreise und dadurch mehr Besucher kompensiert werden könnte. Ein Wahlrecht, ob man diese Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20a UStG ablehnen möchte, gibt es nicht. Das hat zur Folge, dass sich Eigentümerinnen und Eigentümer dagegen wehren, dass ihre Anlage unter Denkmalschutz gestellt wird.

Der Deutsche Kulturrat fordert die Einführung eines Optionsrechts zur Umsatzsteuerbefreiung für Denkmaleigentümer.

Vermeidung von Doppelbesteuerung bei auftretenden Künstlerinnen und Künstlern sowie grenzüberschreitenden Lizenzierungen

Das 2021 in Kraft getretene Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) sollte eine Reduzierung und Verschlankung der Verfahren zum Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige erreichen. Die mit zahlreichen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ermöglichen theoretisch eine Freistellung von der Quellensteuer in Deutschland. Allerdings warten Antragstellende über 12 Monate und länger auf ihre Bewilligungen, anstatt der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Derzeit befinden sich noch über 20.000 Anträge beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Rückstau (Stand Juni 2025)!

Dieser Missstand betrifft sowohl in Deutschland auftretende ausländische Künstlerinnen und Künstler als auch ausländische Lizenzgeber, etwa bei der Lizenzierung von Rechten an Büchern, Musik, Filmen oder Games. Für den Standort Deutschland bedeutet das stark bürokratische Verfahren einen enormen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft, zumal die gesetzliche Grundlage in ihren Anforderungen nicht hinreichend zwischen der Erstattung von Kapitalertragssteuern und der Erstattung von Abzugsteuern bei Künstlerinnen und Künstlern sowie Lizenzgebern differenziert, obwohl Letztgenannte nachweislich ein geringes Missbrauchspotenzial aufweisen.

Der Deutsche Kulturrat fordert daher erheblich vereinfachte und entbürokratisierte Verfahren zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Insbesondere die Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG auf alle Lizenzgeschäfte der Kreativwirtschaft ist unverhältnismäßig. Zudem ist eine deutliche Erhöhung der Freigrenze für Vergütungen in § 50c Abs. 2 Satz 2 EStG auf mindestens 250.000 Euro erforderlich. Die Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmenssteuer“ schlug 2024 sogar 500.000 Euro vor. Dieser Veränderung würde zu einem Abbau von Bürokratie in den betroffenen Unternehmen und bei Unternehmern sowie beim Bundeszentralamt für Steuern beitragen.

Reformbedürftig ist außerdem die Besteuerung in Deutschland lebender Künstlerinnen und Künstler, die im Ausland auftreten. Ihre Einkünfte müssen im jeweiligen Auftrittsland unter dortigen Bedingungen versteuert und mit hohem bürokratischem Aufwand in Deutschland nachgewiesen werden, während andere Selbstständige ihre weltweiten Einkünfte im Inland versteuern. Trotz aller Mühen und Sorgfalt lässt sich am Ende eine Doppelbesteuerung nicht immer vermeiden, was zu Lasten der Künstlerinnen und Künstler geht und verfassungsrechtlichen Grundsätzen widerspricht. Länder wie die Niederlande haben dies erkannt und verzichten gänzlich auf die Erhebung der Quellensteuer. Um die aufwendige Erbringung von Nachweisen zu reduzieren, Überbürokratisierung abzubauen und Wettbewerbsnachteile zu verringern, sollten weltweite Einkünfte von inländischen Künstlerinnen und Künstlern ausschließlich in Deutschland versteuert werden. Zumindest sind jedoch eine stärkere Vereinheitlichung sowie Weiterentwicklung der Ausnahmeregelungen mindestens innerhalb des gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraums notwendig.

Der Deutsche Kulturrat fordert im Sinne der Entbürokratisierung und Vereinfachung, die Ausnahmereglungen zur Quellenbesteuerung zu vereinheitlichen und um die bereits im offiziellen OECD-Kommentar zum Musterabkommen aufgeführte Möglichkeit zur Obergrenzen-/Threshold-Regelung zu ergänzen. Um die aufwendige Erbringung von Nachweisen zu reduzieren, sollten weltweite Einkünfte von inländischen Künstlerinnen und Künstlern ausschließlich in Deutschland versteuert werden.

Aus Sicht des Deutschen Kulturrates haben sich die Regelungen zur Besteuerung von im Ausland lebenden Künstlerinnen und Künstlern, die in Deutschland auftreten, im Grundsatz bewährt. Da aber die Honorare und insbesondere die Inflationsrate und der Verbraucherpreisindex seit Einführung der vereinfachten Regelungen im Jahr 2009 deutlich gestiegen sind und die Bundesregierung im Februar 2024 Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung vorgestellt hat, damit „künstlerische und kreative Arbeit angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts auch angemessen vergütet“ wird, sind auch hier Anpassungen erforderlich.

Der Deutsche Kulturrat fordert, die Milderungsregel nach § 50a Abs. 2 Satz 3 EStG pro Person pro Auftritt auf mindestens 1.000 Euro anzuheben, um sie an aktuelle Entwicklungen der Inflationsrate und des Verbraucherpreisindex anzupassen.

Angekündigte Steueranreizmodelle umsetzen

Die Film- und Games-Produktionsstandorte stehen in einem intensiven internationalen Wettbewerb. Viele EU-Mitgliedstaaten, aber auch Staaten außerhalb der Europäischen Union, haben zur Förderung der dortigen Kreativwirtschaft Steueranreizmodelle eingeführt. Diese Standortpolitik trägt dort Früchte. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wird ein Steueranreizmodell zur Stärkung des Standorts Deutschland angekündigt.

Der Deutsche Kulturrat fordert, die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Einführung von Steueranreizen zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Games- und Filmwirtschaft schnellstmöglich umzusetzen.

Ermäßigte Umsatzsteuer auf Antiquitäten

Deutschland sieht keine ermäßigte Umsatzsteuer auf Antiquitäten vor. Dies führt zu einer Benachteiligung des deutschen Handels gegenüber den europäischen Mitbewerbern, insbesondere gegenüber Frankreich (5,5%), Belgien (6%) und Italien (5%). Antiquitäten sind künstlerische Artefakte wie beispielsweise originales Bauhausdesign, die sich durch ihr Alter von mindestens 100 Jahren von Trödel klar unterscheiden.

Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung auf, Antiquitäten (Zolltarifnummer 9706) in Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz hinzuzufügen.

Der Deutsche Kulturrat hat sich in dieser Stellungnahme in erster Linie auf dringend zu lösende umsatzsteuerrechtliche und einkommensteuerrechtliche Fragen konzentriert. Andere steuerrechtliche Themen, wie z. B. Schenkungsteuer, Umsatzsteuer bei Schenkungen von Kunstwerken für gemeinnützige Zwecke und generell gemeinnützigkeitsrechtliche Themen, wird er in einer gesonderten Stellungnahme ansprechen.

Veranstaltungen

energiekonsens Bremen lädt zu einer Fortbildung am 19.11.2025 von 09:00-13:00 ins Klima Bau Zentrum ein. Wie gelingt es Bremer Institutionen ihre Tagungen und Meetings nachhaltig und klimafreundlich zu gestalten? Die Veranstaltung bietet praxisnahes Wissenkonkrete Werkzeuge und Gelegenheit zum Austausch.

Die Veranstaltung auf einen Blick

Moderiert wird die Veranstaltung von Dr. Jürgen Ritterhoff, ecolo.

Für Getränke und einen klimafreundlichen Snack in der Pause ist gesorgt.

Förderungen

Neue Antragsphase ab Herbst 2025.

Cultural Bridge unterstützt die Kooperationen von Organisationen mit dem Schwerpunkt der kulturellen Mitwirkung, Soziokultur und Community Engagement zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland. Gemeinsam fördern die Partner Arts Council England, Arts Council of Northern Ireland, British Council, Creative Scotland, Fonds Soziokultur, Goethe-Institut London und Wales Arts International / Arts Council of Wales.
­
Gefördert werden sowohl Austauschtreffen auf Fachebene für neue Partnerschaften (Förderbereich 1) als auch konkrete soziokulturelle Projekte von Partnerorganisationen, die bereits zusammengearbeitet haben (Förderbereich 2). Dabei befassen sie sich mit Themen und Herausforderungen, mit denen Communities in beiden Ländern konfrontiert sind. In dieser Förderrunde liegt einer der Schwerpunkte unter anderem auf Organisationen mit Sitz außerhalb großer Städte oder mit Arbeitsschwerpunkt in ländlichen Gebieten bzw. weniger dicht besiedelten Bezirken und Regionen.

­
­
Ab dem 01. Oktober bis zum 12. November 2025 können Anträge für die neue Förderrunde eingereicht werden.

Alle wichtigen Informationen rund um die Förderung finden Sie außerdem im ausführlichen Förderleitfaden (deutsch und englisch) auf cultural-bridge.info.