Ausschreibungen

Open Call für das Arbeitszimmer thealit:

Eingeladen wird zu künstlerischen, theoretischen, aktivistischen Projekten.

Wir freuen uns dabei auf Einsendungen von Gruppen (schon länger bestehenden oder sich bildenden) mit 2 + x Mitgliedern, die das Arbeitszimmer thealit, St.-Jürgen-Straße 157/159 in Bremen 1-6 Wochen nutzen möchten, innerhalb des Zeitraums vom 20.11.2026 – 31.6.2027. Das Arbeitszimmer thealit ist ein Ladengeschäft mit Fensterfront zur Straße, 2 Räumen, Flur und WC, von knapp 40 qm.

Die Bewerbung ist hinsichtlich des Formats offen. Sie soll die Gruppe, ihr Selbstverständnis und ihre Form darstellen, und wie Zeit und Räumlichkeit des Arbeitszimmers genutzt werden sollen. (Zum Beispiel: Arbeitszeit der Gruppe miteinander, mit oder ohne öffentliche Präsentation, Ausstellung, Aktion, Bericht etc.)


Technisches Equipment für Präsentationen und Installationen im Raum kann weitgehend zur Verfügung gestellt werden. Geringe Material- und Fahrtkostenzuschüsse / Aufwandsentschädigungen sind pro Gruppe bis maximal 600€ möglich, abhängig von der Länge und Aufwand des Projekts. Bei der Suche nach einer Unterkunft in Bremen sind wir behilflich, können aber leider keine im Arbeitszimmer zur Verfügung stellen. Gern stehen wir Kuratorinnen für Gespräche bereit, wenn gewünscht. Auch publiziert das thealit die entsprechenden Arbeiten, Vorhaben und Ereignisse auf der Website, in den Social Media, im Newsletter etc. 

Stellenangebote

Mitarbeiter:in (w/m/d) / Kulturelle Bildung (Teilzeit / 20 Stunden / Elternzeitvertretung):

Das Museum Wilhelm Busch – Deutsches Museum für Karikatur und Zeichenkunst ist ein international führendes Haus auf dem Gebiet der satirischen Kunst und der Ort für Karikatur und kritische Zeichenkunst. Das Museum besitzt einzigartige Sammlungen an Werken u.a. von Wilhelm Busch, F.K. Waechter, Ronald Searle, Marie Marcks und eine international renommierte Sammlung satirischer Kunst aus vier Jahrhunderten. In jährlich bis zu neun Ausstellungen (drei Sonderausstellungen, bis zu sechs Kabinettausstellungen) spannt das Museum einen weiten Bogen von politischer Karikatur, Gesellschaftssatire, Cartoon, Comic, Graphic Novel bis hin zur freien Zeichenkunst. Unsere Mission ist es, mit unseren vielfältigen Ausstellungen und Veranstaltungen die Satire als unverzichtbares Werkzeug der Demokratie zu erhalten und zu fördern.

Als Mitarbeiter:in der kulturellen Bildung (w/m/d) unterstützen diese bei der Entwicklung und Durchführung von Vermittlungsformaten des Museums.

Ihre Aufgaben:

Ihr Profil:

Fachliche Qualifikationen

Wir bieten Ihnen:

Das MUSEUM Wilhelm BUSCH schätzt die Vielfalt und fördert aktiv die berufliche Gleichstellung aller Menschen und setzt sich für Chancengleichheit, Diversität sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Wir begrüßen daher Bewerbungen aller Personen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.

Wir freuen uns auf die Zusendung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) bis zum 30. September 2026 in elektronischer Form (eine PDF-Datei) per E-Mail an:

bewerbung@karikatur-museum.de

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Personalleitung Frau Tanja Pooch zur Verfügung:

verwaltung@karikatur-museum.de

Im Rahmen des Auswahlverfahrens entstandene Reisekosten werden nicht erstattet. Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Dies schließt die Übermittlung der Daten an nach Rechtsvorschriften zu beteiligenden Personen oder Gremien ein. Die Daten werden nach dem vollständigen Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.

News

„Unternehmer“ i.S.d. Künstlersozialversicherungsgesetz können auch gemeinnützige Fördervereine sein.

Unternehmer, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten, sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) abgabepflichtig. Das Gleiche gilt bei Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen, wenn dabei Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die erteilten Aufträge unter einen bestimmten jährlichen Grenzbetrag bleiben. Aktuell liegt der bei 1.000 €.

Unternehmer können auch gemeinnützige Einrichtungen und deren Fördervereine sein. Das stellt das Landessozialgericht (LSG) NRW klar. Der Fall betraf einen gemeinnützigen Förderverein eine naturkundlichen Museums. Er gab u.a. eine Mitgliederzeitschrift heraus und warb mit gedruckten Flyern und Medienauftritten für Angebote des Museums. Dabei zahlte er Honorare an selbstständige Künstler bzw. Publizisten, die nach Auffassung der Rentenversicherung Bund bei der Künstlersozialkasse beitragspflichtig waren. Der Verein vertrat dagegen die Ansicht, er sei kein Unternehmer, sondern ein gemeinnütziger Verein.

Wer ist Unternehmer nach dem KSVG?

Das LSG wies die Klage des Vereins ab. Nach seiner Auffassung unterlag der Verein Abgabepflicht nach § 24 KSVG. Darunter fallen nicht u.a. Unternehmer, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen, wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielt werden sollen. Dazu gehören u.a. Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte betreiben.

Unternehmer kann jedes beteiligungsfähige Wirtschaftsgebilde sein, auch ein eingetragener Verein als juristische Person. Der Unternehmereigenschaft steht auch die Gemeinnützigkeit nicht entgegen.

Die Unternehmereigenschaft nach dem KSVG setzt außerdem die Ausübung einer nachhaltigen und nicht nur gelegentlichen Tätigkeit voraus, die einem der in der Vorschrift genannten Zwecke dient. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.

Auch „Verwerter“ im Nebenzweck sind KSK-pflichtig

Der Förderverein – so das LSG – zählt mit seiner Öffentlichkeitsarbeit für das Museum zu den typischen Verwertern des § 24 Abs. 1 S. 1 KSVG. Dabei kommt es darauf an, dass es sich um einen wesentlichen Zweck der nachhaltigen Unternehmenstätigkeit handelt.

Als Werbung gilt dabei nicht nur die direkte Absatzwerbung für ein bestimmtes Produkt, sondern auch die indirekte Werbung, z. B. durch positive Darstellung eines Unternehmens in der Öffentlichkeit (Imagepflege). Öffentlichkeitsarbeit ist neben der herkömmlichen Werbung ein eigenständiger und gleichrangiger Abgabegrund.Träger- und Förderverein sind nicht trennbar

Verein und Museum sind nach Auffassung des LSG für die Adressaten der Publikationen nicht trennbar. Die Arbeit des Museums und dessen historische Bedeutung werden positiv dargestellt und damit Verständnis und Vertrauen hergestellt.

Die Flyer des Fördervereins richten sich an Adressatenkreise außerhalb des Vereins. Die Teilnahme an den Veranstaltungen war zudem nicht auf Mitglieder des Vereins beschränkt.

Darüber hinaus war der Verein auch ein eigenwerbendes Unternehmen i.S.d. § 24 Abs. 1 S. 2 KSVG. Denn er betrieb auch für Zwecke des eigenen „Unternehmens“ Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit und erteilte dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten.

Ausschreibungen

Mit der Livemusikförderung will die Initiative Musik durch verschiedene Auftrittsorte die Infrastruktur der vielfältigen deutschen Musiklandschaft unterstützen. Im Oktober können Anträge für das Programm Live 500 gestellt werden.

News

Die „zett“ ist das Magazin des Kulturzentrum Schlachthof. Alle zwei Monate berichtet sie aus dem Bremer Kulturleben: von Veranstaltungen und Kulturorten bis zu den Menschen, die diese Stadt prägen. Kritisch, neugierig und mit einer besonderen Perspektive auf die vielfältige Bremer Kulturszene. Seit dem Relaunch 2026 ist nun schon die dritte Ausgabe erschienen.

Das Besondere der „zett“ ist hierbei, dass in der offenen Zeitungswerkstatt alle mitmachen, journalistisches Schreiben ausprobieren und gemeinsam an der Zeitung arbeiten können. 

Die aktuelle Ausgabe beschäftigt sich unter anderem mit dem Tag der Deutschen (Un-)Einheit und einer vielfältigen Erinnerungskultur, dem Ende des Radiosenders Cosmo, Projekten zum psychischen Wohlbefinden in Bremen sowie der Künstlerin Clara Alisch und dem Thema Care-Arbeit. 

Kostenlos erhältlich ist die „zett“ u.a. im Kulturzentrum Schlachthof, in der Stadtbibliothek Bremen, bei Go Bäng, im Golden Shop, im Findorffer Bücherfenster, im DOKU Blumenthal und im KITO Bremen-Vegesack.

Förderungen

Mit der Allgemeinen Projektförderung unterstützt der Fonds Soziokultur konkrete soziokulturelle Projektideen. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Teilnehmende aktiv in der Konzeption und Durchführung mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten.

Mit dem Förderprogramm „U25 – Junge Kulturinitiativen“ unterstützt der Fonds junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren bei den ersten eigenen Schritten in der Kulturarbeit. Im Programm werden experimentelle Projekte gefördert, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten.

Anträge können ab dem 02.10. eingereicht werden, im Oktober finden zahlreiche digitale Infoveranstaltungen statt.

News

Der Fonds Soziokultur musste bereits 2026 eine Kürzung von 1 Mio. Euro hinnehmen, nun schlägt er angesichts des Haushaltsentwurfs 2027 Alarm und warnt: Auch das Nachwuchsprogramm „U25“, in dem junge Erwachsene Verantwortung übernehmen und sich als Kulturmacher*innen ausprobieren können, steht vor einer Kürzung. Wegen fehlender Mittel musste das Programm „Profil Soziokultur“ 2026 ausgesetzt werden – trotz hoher Nachfrage und starker inhaltlicher Strahlkraft.

Der Fonds Soziokultur appelliert an die Bundesregierung und die parlamentarisch Verantwortlichen, sich gerade jetzt für eine adäquate Ausstattung dieses wichtigen Feldes der Mitwirkung und kulturellen Demokratie im Bundeshaushalt 2027 einzusetzen.

Ausschreibungen
Kultur macht Stark

Beantragt eine Projektförderung von „Kultur macht stark. Wir können Kunst“ für Euer Konzept für ein außerschulisches Projekt der kulturellen Bildung im Bereich der Bildenden Kunst. Die Anträge können vom 1. August bis zum 30. September 2026 eingereicht werden. Projekte mit Förderzusage können ab Mitte Februar 2027 starten und müssen bis zum 15. September 2027 abgeschlossen sein. Überjährige Projekte sind in dieser Ausschreibung nicht förderfähig.

News

Der Deutsche Kulturrat hat am 10. September 2026 seine Stellungnahme zur geplanten „KI-Strategie für die Kultur- und Kreativbranchen“ der Europäischen Kommission veröffentlicht. Der Bundesverband Soziokultur hat sich als Mitglied des Deutschen Kulturrats an der Erarbeitung beteiligt und dabei insbesondere die Perspektive gemeinnütziger und zivilgesellschaftlich getragener Kulturorganisationen eingebracht.

Die geplante europäische KI-Strategie soll Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz für Kultur und Kreativwirtschaft in den Blick nehmen. Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass dabei der Kultursektor insgesamt betrachtet wird: der öffentliche und öffentlich finanzierte ebenso wie der gemeinnützige und der erwerbswirtschaftliche Bereich.

Gemeinnützige Kulturorganisationen berücksichtigen

Aus Sicht des Bundesverbandes Soziokultur ist diese breite Perspektive wichtig. Auch kleine, lokal verankerte und teilweise ehrenamtlich getragene Kulturorganisationen nutzen KI bereits in unterschiedlichen Bereichen. Zugleich können sie Orte sein, an denen ein kritischer, kreativer und gemeinwohlorientierter Umgang mit neuen Technologien erprobt und vermittelt wird.

Mehrere Anliegen, die der Bundesverband im Beratungsprozess eingebracht hat, finden sich in der verabschiedeten Stellungnahme wieder. So fordert der Deutsche Kulturrat, dass Selbstständige, Kleinst- und Kleinunternehmen sowie gemeinnützige Organisationen einen wirtschaftlich tragfähigen Zugang zu professionellen und rechtssicheren KI-Angeboten erhalten.

Dazu gehören auch verlässliche Schutzstandards. Die vertrauliche Verarbeitung von Eingaben, transparente Speicher- und Löschfristen sowie der Ausschluss einer Nutzung von Daten zum Training von KI-Modellen ohne Zustimmung sollen nicht von der Größe oder finanziellen Leistungsfähigkeit der Nutzenden abhängen.

KI-Kompetenz und kulturelle Vielfalt stärken

Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme liegt auf dem Schutz menschlicher Kreativität, kultureller Vielfalt und persönlicher Rechte. Der Deutsche Kulturrat verweist unter anderem auf die Risiken durch Deep Fakes und die rechtswidrige Nutzung von Bildern, Stimmen und Abbildern.

Gleichzeitig sollen KI- und Medienkompetenz als Kultur-, Bildungs- und Teilhabekompetenzen gestärkt werden. Gerade kleinere Organisationen benötigen dafür Zugang zu professionellen und rechtssicheren Anwendungen sowie die entsprechenden Kenntnisse für einen verantwortungsvollen Einsatz.

Auswirkungen auf Arbeit im Blick behalten

Auch die Folgen von KI für Beschäftigung und Erwerbsmöglichkeiten werden thematisiert. Nach Einschätzung des Deutschen Kulturrats können durch den Einsatz von KI bereits heute Arbeitsplätze und Aufträge entfallen. Die Auswirkungen auf abhängig Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen unterschiedlicher Größe sollen deshalb fortlaufend untersucht werden.

Für den Bundesverband Soziokultur ist wichtig, dass dabei auch die Bedingungen im gemeinnützigen Kulturbereich berücksichtigt werden. KI kann Arbeitsprozesse verändern und neue Möglichkeiten eröffnen. Damit auch kleinere Kulturorganisationen diese sinnvoll nutzen können, braucht es geeignete Rahmenbedingungen, Kompetenzen und Ressourcen.

Darüber hinaus spricht sich der Deutsche Kulturrat für mehr technologische Souveränität in Europa, verlässliche urheberrechtliche Standards und eine stärkere Berücksichtigung der ökologischen Auswirkungen von KI aus.

Ausschreibungen

Das Bremer Bühnenprogramm dient als Programmförderung der Stärkung der Bremer Livemusikszene und insbesondere der Musikclubs und Livemusikspielstätten als zentrale Nachwuchsschmieden der Musikwirtschaft.

Ziel des Programms ist es, die Durchführung von Live-Musikveranstaltungen mit Newcomer:innen im Land Bremen zu unterstützen und damit nachhaltige Entwicklungsmöglichkeiten für aufstrebende Künstler:innen zu schaffen.

Durch die Förderung sollen Clubs und Veranstaltende in die Lage versetzt werden, kontinuierlich ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Livemusikprogramm unterschiedlicher musikalischer Richtungen anzubieten. Gerade kleinere und mittlere Spielstätten übernehmen eine wichtige Funktion für kulturelle Teilhabe, musikalische Vielfalt und die Entwicklung lokaler Szenen. Sie bieten Nachwuchskünstler:innen erste Auftrittsmöglichkeiten, fördern kulturellen Austausch und stärken Bremen als lebendigen Musikstandort.

Die Antragstellung ist online oder per PDF möglich.