Förderungen
Mit der Allgemeinen Projektförderung unterstützt der Fonds Soziokultur konkrete soziokulturelle Projektideen. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Teilnehmende aktiv in der Konzeption und Durchführung mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten.
Mit dem Förderprogramm „U25 – Junge Kulturinitiativen“ unterstützt der Fonds junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren bei den ersten eigenen Schritten in der Kulturarbeit. Im Programm werden experimentelle Projekte gefördert, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten.
Anträge können ab dem 02.10. eingereicht werden, im Oktober finden zahlreiche digitale Infoveranstaltungen statt.
News
Der Fonds Soziokultur musste bereits 2026 eine Kürzung von 1 Mio. Euro hinnehmen, nun schlägt er angesichts des Haushaltsentwurfs 2027 Alarm und warnt: Auch das Nachwuchsprogramm „U25“, in dem junge Erwachsene Verantwortung übernehmen und sich als Kulturmacher*innen ausprobieren können, steht vor einer Kürzung. Wegen fehlender Mittel musste das Programm „Profil Soziokultur“ 2026 ausgesetzt werden – trotz hoher Nachfrage und starker inhaltlicher Strahlkraft.
Der Fonds Soziokultur appelliert an die Bundesregierung und die parlamentarisch Verantwortlichen, sich gerade jetzt für eine adäquate Ausstattung dieses wichtigen Feldes der Mitwirkung und kulturellen Demokratie im Bundeshaushalt 2027 einzusetzen.
Ausschreibungen
Kultur macht Stark
Beantragt eine Projektförderung von „Kultur macht stark. Wir können Kunst“ für Euer Konzept für ein außerschulisches Projekt der kulturellen Bildung im Bereich der Bildenden Kunst. Die Anträge können vom 1. August bis zum 30. September 2026 eingereicht werden. Projekte mit Förderzusage können ab Mitte Februar 2027 starten und müssen bis zum 15. September 2027 abgeschlossen sein. Überjährige Projekte sind in dieser Ausschreibung nicht förderfähig.
Ausschreibungen
Das Bremer Bühnenprogramm dient als Programmförderung der Stärkung der Bremer Livemusikszene und insbesondere der Musikclubs und Livemusikspielstätten als zentrale Nachwuchsschmieden der Musikwirtschaft.
Ziel des Programms ist es, die Durchführung von Live-Musikveranstaltungen mit Newcomer:innen im Land Bremen zu unterstützen und damit nachhaltige Entwicklungsmöglichkeiten für aufstrebende Künstler:innen zu schaffen.
Durch die Förderung sollen Clubs und Veranstaltende in die Lage versetzt werden, kontinuierlich ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Livemusikprogramm unterschiedlicher musikalischer Richtungen anzubieten. Gerade kleinere und mittlere Spielstätten übernehmen eine wichtige Funktion für kulturelle Teilhabe, musikalische Vielfalt und die Entwicklung lokaler Szenen. Sie bieten Nachwuchskünstler:innen erste Auftrittsmöglichkeiten, fördern kulturellen Austausch und stärken Bremen als lebendigen Musikstandort.
Die Antragstellung ist online oder per PDF möglich.
Veranstaltungen
Bereits zum 10. Mal laden die Aktionswochen „Gemeinsam gegen Ausgrenzung und Diskriminierung“ zu Workshops, Ausstellungen, Mitmachaktionen und Lesungen ein. Die Aktionswochen beziehen klar Position gegen rechts, setzen sich für ein solidarisches Miteinander ein und schärfen den Blick für eigene Vorurteile.
Über die Aktionswochen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung
Die Aktionswochen finden seit 2017 im Bremer Norden statt. Organisiert wird das Programm von einem breiten Bündnis aus Vereinen, Einrichtungen und engagierten Einzelpersonen.Veranstalterin ist die Werkstatt Antidiskriminierung e.V., gefördert von der Partnerschaft für Demokratie Bremen Nord im Rahmen des Bundesprojekts Demokratie leben! des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Auszug aus dem Programm der Aktionswochen:
Alle Veranstaltungen finden Sie auf https://www.werkstatt-antidiskriminierung.org
Veranstaltungen
13. Denkwertstatt Klimaschutzstrategie „Ausrichtung des Themenbereichs Klimaschutz im Kommunalen Investitionsprogramm Kultur 2027“ ein, die am 23. September 2026 von 10:00-12:00 Uhr im Klima Bau Zentrum (Knochenhauerstraße 9, 28195 Bremen)
Im „Kommunalen Investitionsprogramm Kultur – Investitionen in Sanierung, Klimaschutz und Bauin-standsetzung“ vom Senator für Kultur stehen für 2026 1 Mio. Euro zur Verfügung für Investitionen in die Stärkung der Zukunftsfähigkeit und Resilienz von kulturellen Einrichtungen in Bremen. Davon sind eine halbe Mio. Euro für LED-Maßnahmen vorgesehen. Eine Fortführung des Programms im Jahr 2027 ist geplant. Vor diesem Hintergrund möchten wir den Termin nutzen, um das Programm hinsichtlich förderfähiger Klimaschutzmaßnahmen auszuwerten und für 2027 neu auszurichten. Alle interessierten Kultureinrichtungen sind herzlich eingeladen, sich mit ihren Ideen einzubringen!
Ferner haben wir zwei Fachmenschen für fachliche Inputs gewinnen können:
Zum einen wird Vincent Möller von der Senatorin für Wissenschaft, Klima und Umwelt zur Klimaanpassungsstrategie Bremens berichten.
Ferner wird Eva Stahl vom Gesundheitsamt Bremen aus der Koordinierungsstelle für den ‚Hitzeaktionsplan Bremen.Bremerhaven‘ einen Überblick über die relevanten Maßnahmen geben.
Ausschreibungen
Der Senator für Kultur vergibt zum 50. Mal den Bremer Förderpreis für Bildende Kunst. Der Preis wird für besondere Leistungen vergeben. Er ist mit 6.000 Euro dotiert. Die Preisträgerin oder der Preisträger erhält darüber hinaus eine Einzelausstellung sowie einen Katalogzuschuss in Höhe von 3.000 Euro.
Teilnehmen können alle Künstlerinnen und Künstler bis 40 Jahre, das heißt ab dem Jahrgang 1986, mit abgeschlossenem Studium, die ihren Wohnsitz im Lande Bremen oder seinem näheren Einzugsbereich haben. Künstlerinnen und Künstler, die keinen Abschluss einer Kunstakademie oder einer vergleichbaren Einrichtung vorweisen können, müssen eine dreijährige Ausstellungstätigkeit mit Fachkritik in öffentlichen Medien belegen.
Künstlerinnen und Künstler, die die Altersgrenze von 40 Jahren schon überschritten haben, können sich bewerben, wenn ihr Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre zurückliegt.
Die Ausschreibung, die Bewerbungsrichtlinien und das Bewerbungsformular stehen auf der Webseite der Städtischen Galerie Bremen www.staedtischegaleriebremen.de im Bereich Förderprogramme zum Download bereit.
Der Bewerbungsschluss für die digitale Bewerbung ist Sonntag, 11. Oktober 2026. Später eintreffende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Stellenangebote
Ab Oktober 2026 sucht das Bürgerhaus Gemeinschaftszentrum Obervieland e. V. auf Honorarbasis engagierte Trainer:innen für unsere regelmäßig stattindenden Bewegungsgruppen für Kinder zwischen 4-12 Jahren.
Das Bürgerhaus wünscht sich eine Person mit einer pädagogischen Ausbildung (z. B. Erzieher:in, Sozialpädagog:in oder vergleichbare Qualifikation). Erfahrungen im Bereich Zirkuspädagogik sind von großem Vorteil, aber keine Voraussetzung.
Das Angebot findet im Bürgerhaus Obervieland in Bremen Kattenturm statt.
Die Zirkusgruppen
Die Kurse finden derzeit donnerstags statt:
- 16:30–17:30 Uhr – Anfänger:innengruppe
- 17:30–19:00 Uhr – Fortgeschrittenengruppe
Honorar pro Termin: 52,50 €
Zu deinen Aufgaben gehören
- Organisation, Planung und Durchführung von Bewegungsangeboten oder Zirkusangeboten für unsere Kindergruppen für unsere Kindergruppen
- Gestaltung der Angebote gemeinsam im Team mit einer weiteren Zirkustrainer:in
Das wird gewünscht
- Freude und Engagement in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 4 bis 12 Jahren
- Wenn möglich eine pädagogische Ausbildung (z. B. Erzieher:in, Sozialpädagog:in oder vergleichbar)
- Mehrjährige Erfahrung im zirkuspädagogischen Bereich ist wünschenswert
- Bereitschaft zu regelmäßigen Arbeitszeiten am Donnerstagnachmittag
Bewerbung
Kurze Bewerbung bitte an: bewerbung@bgo-bremen.de
Nadja Lohmann
Leitung des Bereiches Kinder und Familien
Bürgerhaus Gemeinschaftszentrum Obervieland e. V.
Alfred-Faust-Straße 4
28279 Bremen
Tel.: 0421 696730-20
Mobil: 01520 5863370
Ausschreibungen
Der Senator für Kultur vergibt jährlich vom 1. Januar bis 31. Dezember ein zwölfmonatiges Atelierstipendium inklusive eines monatlichen finanziellen Zuschusses für die Umsetzung der künstlerischen Arbeit an eine:n in Bremen lebende:n und arbeitende:n bildende:n Künstler:in. Ziel des Stipendiums ist, junge Künstler:innen beim Einstieg in das professionelle Berufsleben und bei der Vernetzung im Kunstbetrieb zu unterstützen und zu helfen, die künstlerische Arbeit vor Ort zu etablieren. Das Künstler:innenhaus Bremen stellt dafür einen Atelierarbeitsplatz zur Verfügung, ermöglicht den Austausch mit erfahrenen Kolleg:innen sowie einen Einblick in die Praxis eines international vernetzten Ausstellungsraumes. Das Stipendium wird durch die Kuratorin/Künstlerische Leitung der Galerie im Künstler:innenhaus und weitere externe Kurator:innen betreut und endet mit einer kleinen Werkpräsentation sowie einem Künstlergespräch im Künstler:innenhaus Bremen.
Open Call: Bremer Atelierstipendium 2027
Was bietet das Stipendium?
Der Senator für Kultur übernimmt für die Dauer des Stipendiums die Atelierkosten und gewährt dem/ der Künstler:in einen monatlichen Zuschuss für die künstlerische Arbeit in Höhe von 600 Euro. Diese finanziellen Mittel sind kein Beitrag zur Existenzsicherung, sondern eine Unterstützung der Aufwendungen für die künstlerische Arbeit. Zudem beteiligt sich der Senator für Kultur an den Kosten der kleinen Abschlusspräsentation.
Wer kann sich bewerben?
Es können sich Künstler:innen bewerben, die in Bremen leben und arbeiten und deren erfolgreicher Abschluss eines Kunststudiums an einer Kunstakademie bzw. vergleichbaren Einrichtung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Stipendiat:innen erfolgt durch eine Jury. Die Jury besteht aus der künstlerischen Leitung des Künstler:innenhauses Bremen, Vertreter:innen des Senators für Kultur sowie Fachexperten, die durch ihre Berufstätigkeit mit den Arbeitsgebieten der zeitgenössischen Kunst vertraut sind.
Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?
Neben einem Motivationsschreiben sind ein Lebenslauf, aus dem der künstlerische Werdegang hervorgeht, eine Kopie der Examensbescheinigung sowie geeignetes Abbildungsmaterial (gerne als Portfolio im pdf-Format und nicht größer als 12 MB) digital einzureichen. Erläuterungen und ein persönliches Statement zum Oeuvre sollten ebenfalls hinzugefügt werden (maximal 1 DIN A4 Seite). Die Jury behält sich vor, den/die Bewerber:in zu einem Gespräch einzuladen.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungen sind mit dem Betreff „Atelierstipendium 2027“ spätestens bis zum
27. September 2026 unter folgender E-Mail einzureichen: atelierstipendium@kultur.bremen.de
Wenn Sie zusätzlich Katalogmaterial einreichen möchten, senden Sie dieses bitte an:
Betreff: Atelierstipendium 2027
Senator für Kultur
Referat 12, z. Hd. Frau Ewald / Frau Martens
Altenwall 15-16, 28195 Bremen
Ausschreibungen
Die reguläre Projektförderung des Musikfonds gliedert sich in 2 Programme.
Projektförderung bis 3.000 Euro
Projektförderung bis 50.000 Euro
Große Projektförderung: Für Projekte mit Gesamtkosten bzw. einer beantragten Fördersumme von 3.001 bis 50.000 € können Anträge zweimal jährlich gestellt werden.
Die nächste Antragsfrist: läuft vom 1. bis 30. September 2026 (18 Uhr).
Kleine Projektförderung: Für Projekte mit Gesamtkosten von bis zu 10.000 € können bis zu 3.000 € Förderung beantragt werden. Die kleine Projektförderung legt einen besonderen Schwerpunkt auf ländliche Räume und strukturschwache Regionen; seit 2026 können auch Projekte im öffentlichen Raum unterstützt werden.
30. November 2026 (18 Uhr) für Veranstaltungen im Januar, Februar, März 2027.
In beiden Programmen sind unter anderem Künstler:innenhonorare, projektbezogene Personalkosten sowie Veranstaltungs- und Produktionskosten förderfähig. Grundsätzlich ist eine Kofinanzierung von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erforderlich.Â
Die Förderbedingungen unterscheiden sich im Detail. Insbesondere bei der kleinen Projektförderung sind Projekte in größeren Städten bzw. Metropolregionen nur in Ausnahmefällen förderfähig.