Ausschreibungen

Das „BBK Bremen – Cité internationale des arts programme“ ermöglicht in seiner sechsten Ausgabe 2025 einer Künstlerin oder einem Künstler ein dreimonatiges Stipendium an der Cité internationale des arts in Paris.

Die 1965 gegründete Cité internationale des arts ist ein künstlerischer Residenzkomplex, der Künstler*innen im Herzen von Paris willkommen heißt und es ihnen ermöglicht, ein kreatives oder Forschungsprojekt in allen Disziplinen umzusetzen. Für einen Zeitraum von zwei Monaten bis zu einem Jahr bietet die Cité internationale des arts Künstlern ein kreatives Umfeld, das offen ist für Begegnungen mit Fachleuten aus dem kulturellen Umfeld.

Jedes Jahr wohnen über 1.200 Künstler*innen aus rund hundert verschiedenen Ländern aus nahezu allen kreativen Disziplinen (Bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst, Ausstellungskuratoren, Kunsthistoriker, Schriftsteller und Forscher) in einem der 325 Wohnateliers der Cité internationale des arts, deren Campus zwischen Marais und Montmartre aufgeteilt ist.

Der BBK Bremen hat gemeinsam mit der Cité internationale des arts ein Residenzprogramm für professionelle bildende Bremer Künstler*innen entwickelt.

Bewerbungen für das Residenzprogramm „BBK Bremen – Cité internationale des arts“ für Sommer 2025 sind ab sofort möglich.

Das Stipendium umfasst die An- und Abreise, ein Wohnatelier in der Cité internationale des arts vom 4. August bis 28. Oktober 2025 und einen monatlichen Zuschuss von 1000 €.

Digital bewerben können sich alle professionellen Künstler*innen aus Bremen und Umgebung mit der Beschreibung eines Arbeitsprojekts in Paris (max. zwei Seiten), Lebenslauf und Portfolio (max. 6 MB).
Alle Einsendungen sind in englischer und deutscher Sprache per E-Mail zu senden an: office@bbk-bremen.de mit dem Betreff „Paris 2025“. Die Auswahl erfolgt über eine noch zu besetzende Jury.

Ausschreibungen

Der Berufsverband Bildender Künstler:innen Bremen (BBK) schreibt das fünfte Mal in Folge in Kooperation mit den Künstlerhäusern Worpswede e.V. vier kurze Aufenthalte in den Martin Kausche Ateliers in Worpswede aus (vgl. www.stätte.org).

Gedacht sind die Aufenthalte für professionelle Bremer Künstler:innen, die im April 2025 oder Oktober 2025 zum konzentrierten Arbeiten in die direkte Umgebung von Bremen gehen wollen.

Die konkreten Termine sind:
1.    Slot: 2×3 Wochen vom 23.03. – 13.04.2025
2.    Slot: 2×2 Wochen vom 10.10 – 26.10.2025 (Herbstferien)

Bewerben können sich Künstler:innen jeden Alters aus Bremen und umzu (auch mit Kind/ern oder Partnern) mit einer kurzen Skizze des Arbeitsvorhabens und dem Nachweis der Professionalität (künstlerische Vita).

Es entscheidet eine noch zu besetzende dreiköpfige Jury. Das Stipendium umfasst die Anmietung eines Ateliers inkl. Nebenkosten für zwei bzw. drei Wochen und einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 500,- € bzw. 600,- € bei dem längeren Aufenthalt.

Digitale Bewerbungsunterlagen (nicht größer als 6 MB) mit der Nennung von mindestens einem der o.g. Zeitfenster bitte an office@bbk-bremen.de mit dem Betreff „Worpswede 2025“. Einsendeschluss ist der 22.11.2024.

Außerdem rufen die beiden Vereine dazu auf, sich auf einem Verteiler eintragen zu lassen, der bei Gelegenheit bzw. kurzfristiger Absage bekannt gibt, dass ein Studio frei ist und von professionellen Künstler:innen spontan angemietet werden kann. Bei Interesse melden unter: office@kh- worpswede.de. Die Kosten betragen 25€ pro Nacht plus 30€ Endreinigungspauschale.

Der Raum ist einfach zu kostbar, als dass er ungenutzt bleibt.

Ausschreibungen

Ausschreibung zur Vergabe eines einjährigen Atelier- und Arbeitsstipendiums für Bremer Bildende Künstler:innen 2025 (Nachwuchsförderung) mit Bewerbungsschluss: 27.10.2024.

Allgemeines
Der Senator für Kultur Bremen vergibt jährlich vom 1. Januar bis 31. Dezember ein zwölfmonatiges Atelierstipendium inklusive eines monatlichen finanziellen Zuschusses für die Umsetzung der künstlerischen Arbeit an eine:n in Bremen lebende:n und arbeitende:n bildende:n Künstler:in. Ziel des Stipendiums ist es, junge Künstler:innen beim Einstieg in das professionelle Berufsleben und bei der Vernetzung im Kunstbetrieb zu unterstützen sowie dabei zu helfen, die künstlerische Arbeit vor Ort zu etablieren. Das Künstler:innenhaus Bremen stellt dafür einen Atelierarbeitsplatz zur Verfügung, ermöglicht den Austausch mit erfahrenen Kolleg:innen sowie einen Einblick in die Praxis eines international vernetzten Ausstellungsraumes. Die Betreuung der Stipendiat:innen erfolgt durch die künstlerische Leitung der Galerie im Künstler:innenhaus und weitere externe Kurator:innen. Das Stipendium endet mit einer kleinen Werkpräsentation und einem Gespräch im Künstler:innenhaus Bremen.

Umfang der Förderung
Der Senator für Kultur übernimmt für die Dauer des Stipendiums die Atelierkosten und gewährt dem:der Künstler:in einen monatlichen Zuschuss für die künstlerische Arbeit in Höhe von 600 Euro. Diese finanziellen Mittel sind kein Beitrag zur Existenzsicherung, sondern eine Unterstützung der Aufwendungen für die künstlerische Arbeit. Zudem beteiligt sich der Senator für Kultur an den Kosten der kleinen Abschlusspräsentation.

Bewerber:innenkreis
Es können sich Künstler:innen bewerben, die in Bremen leben und arbeiten und deren erfolgreicher Abschluss eines Kunststudiums an einer Kunstakademie bzw. vergleichbaren Einrichtung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Auswahlverfahren
Ein künstlerischer Beirat wählt den:die Künstler:in für das Stipendium aus. Der Beirat besteht aus Mitgliedern, die durch ihre Berufstätigkeit mit den Arbeitsgebieten der zeitgenössischen bildenden Kunst vertraut sind sowie der künstlerischen Leitung des Künstler:innenhauses Bremen und Vertreter:innen des Senators für Kultur.

Bewerbungsunterlagen
Neben der formlosen Bewerbung sind ein Lebenslauf aus dem der künstlerische Werdegang hervorgeht, eine Kopie der Examensbescheinigung sowie geeignetes Abbildungsmaterial (gerne als Portfolio und nicht größer als 10 MB) digital einzureichen. Erläuterungen und ein persönliches Statement zum Oeuvre sollten ebenfalls hinzugefügt werden (maximal 1 DIN A4 Seite). Der künstlerische Beirat behält sich vor, die Bewerber:in zu einem Gespräch einzuladen.

Bewerbungsfrist für das Atelierstipendium 2025
Die Bewerbungen sind mit dem Betreff „Atelierstipendium 2025“ spätestens bis zum 27. Oktober 2024 einzureichen bei
Andrea Martens, E-Mail: andrea.martens@kultur.bremen.de (0421 361-6043)
und Simone Ewald, E-Mail: simone.ewald@kultur.bremen.de (0421 361-59799)
Auch für Rückfragen stehen Andrea Martens und Simone Ewald zur Verfügung.

Wenn Sie zusätzlich Katalogmaterial einreichen möchten, können Sie dies gerne machen:
Betreff: Atelierstipendium 2025
Senator für Kultur
Referat 12, z. Hd. Frau Ewald / Frau Martens
Altenwall 15-16, 28195 Bremen

Die Ausschreibung erfolgt durch den Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen:
www.kultur.bremen.de/aktuelles/

Durch die Teilnahme am Verfahren erklären sich die Bewerber:innen mit der Bekanntgabe einverstanden.

Please find English information on the Bremen Studio Grant here.

Ausschreibungen

Im Rahmen des #DFT2025 unterstützt der Deutsch-Französische Bürgerfonds Projekte, die zwischen dem 17. und 26. Januar 2025 zur Stärkung der deutsch-französischen Freundschaft beitragen.

Der Deutsch-Französische Tag am 22. Januar rückt die Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich in den Fokus und lädt Bürger:innen ein, diese zu feiern oder neu zu entdecken.

Förderanträge können bis 10. November 2024 eingereicht werden. Die Projekte können zwischen dem 17. und dem 26. Januar 2025 stattfinden. Die Fördersumme beträgt bis zu 5.000 €.

Bei einer Online-Sprechstunde am 14. und 15. Oktober 2024 haben Interessierte die Möglichkeit, ganz unverbindlich mehr über die Projektausschreibung, den Bürgerfonds und Möglichkeiten des deutsch-französischen Engagements zu erfahren.

Ausschreibungen

Mit der Projektförderung Bildende Kunst unterstützt das Goethe-Institut die internationale Vernetzung von Kulturschaffenden aus Deutschland und der Welt. Gefördert werden Projekte, die künstlerische und kuratorische Kooperationen über nationale und kontinentale Grenzen hinweg betreiben.

Bewerben können sich professionell arbeitende Kulturschaffende, Künstler:innen sowie Kunst- und Kulturtheoretiker:innen u.a. aus Deutschland und mindestens einem weiteren Land, die an einem gemeinsamen Projekt arbeiten. Die maximale Fördersumme beträgt 25.000 Euro. Der Fonds bietet die Chance, grenzüberschreitende Diskurse und Forschungsfragen in überregional angelegten Projekten zu bearbeiten und mit Formaten, Prozessen und Strukturen der Zusammenarbeit zu experimentieren.

Bewerbungsschluss für Projekte mit Projektbeginn 2025 ist der 30. Oktober 2024 um 15:00 Uhr (MEZ). Bewerbungen sind ab dem 1. Oktober 2024 möglich.

Die Entscheidung der Jury wird jeweils Mitte Januar bekannt gegeben.

Ausschreibungen

Der Senator für Kultur vergibt zum 48. Mal den Bremer Förderpreis für Bildende Kunst. Der Preis wird für besondere Leistungen vergeben. Er ist mit € 6.000 dotiert. Die Preisträgerin oder der Preisträger erhält darüber hinaus eine Einzelausstellung sowie einen Katalogzuschuss in Höhe von € 3.000.

Teilnehmen konnten Künstlerinnen und Künstler bis 40 Jahre, das heißt ab dem Jahrgang 1984, mit abgeschlossenem Studium, die ihren Wohnsitz im Lande Bremen und seinem näheren Einzugsbereich haben. Künstlerinnen und Künstler, die keinen Abschluss einer Kunstakademie oder einer vergleichbaren Einrichtung vorweisen können, mussten eine dreijährige Ausstellungstätigkeit mit Fachkritik in öffentlichen Medien belegen.

Künstlerinnen und Künstler, die die Altersgrenze von 40 Jahren schon überschritten haben, konnten sich bewerben, wenn ihr Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre zurückliegt.

Ausschreibungen

Der Call für Individuelle Mobilität im Rahmen von Culture Moves Europe soll in den kommenden Tagen geöffnet werden. Er richtet sich an einzelne Künstler:innen und Kulturtätige sowie an Gruppen von bis zu fünf Personen, die für die Durchführung eines Projekts in ein anderes europäisches Land reisen möchten. Berechtigt sind dabei alle 40 Länder des Programms Kreatives Europa KULTUR. Für Einzelpersonen werden Reise- und Aufenthaltskosten für Projekte mit einer Dauer von 7 bis 40 Tagen bezuschusst. Bei Gruppen soll die Dauer des Projekts bis zu 14 Tage betragen. Mit der Förderung will Culture Moves Europe das Schaffen, Erforschen, gemeinsame Lernen und die Vernetzung von Kulturtätigen in Europa unterstützen.

Sie wollen einen Antrag stellen? Dann melden Sie sich am besten für eine Q&A Session an, die das Goethe-Institut dazu anbietet.

Anträge können jeweils zum Monatsende gestellt werden, voraussichtlich bis Ende November 2024.

Ausschreibungen

Die Awareness-AG des Irgendwo (Kulturbeutel e.V.) organisiert zur Closing Veranstaltung der Saison 2024 eine Ausstellung zum Thema interne Awareness in kollektivistischen / selbstverwalteten Projekten.

Durch künstlerische Arbeiten wollen die Organisator:innen mit weiteren Personen, Projekten und Organisationen dem Thema begegnen. Unter interner Awareness wird eine Haltung verstanden, bei der wie Awarenesskonzepte auch teamintern entwickelt und umgesetzt werden können.

Alle sind eingeladen ihre Ideen und Ausarbeitungen im Rahmen einer zweitägigen Ausstellung im Irgendwo zu präsentieren.
Vieles ist möglich: Manifest, rekonstruiertes Streitgespräch, verbindende Momente, Erfahrungsbericht, Kurzfilm, Fragekatalog, Gefühlsausbrüche, Performance, Interventionen, Schulterklopfer, Gemälde, Poesie, Fotografie, Zeichnung, Collage etc.


Wichtig: bitte haltet die Policies der Awarness-AG ein. Sollten diskriminierende Reproduktionen zur Aufklärungszwecken notwendig sein, gebt dies bitte als Kommentar/Fußnote/Erklärung mit an.


Termine:
Einreichungsfrist: Sonntag, 09.09.2024
Aufbauphase / Arbeitsphase vor Ort: 22.09. – 27.09.2024 (Künstler:innen haben in dieser Zeit die Möglichkeit, vor Ort zu arbeiten.)
Vernissage und Ausstellung: 27.09.2024 und 28.09.2024

Ausschreibungen

Nachdem Kulturfördervereine in einer 1. Runde Ideen für einen DAKU  Klimaschutz-Wegweiser eingebracht haben, geht das Preisausschreiben nun in die 2. Runde: Noch bis Ende September können sich Vereine mit Klimaschutz-Maßnahmen bewerben, die sie tatsächlich umsetzen bzw. zu denen sie sich verpflichten wollen.

Mindestens fünf Maßnahmen für mehr Klimaschutz müssen dabei genannt werden, um in den Lostopf zu kommen, aus dem am Ende fünf Gewinner gezogen werden, die jeweils 500 Euro erhalten. Teilnahmeberechtigt sind alle Kulturfördervereine und Freundeskreise.

Selbiges gilt für Vereine, die den Klimaschutz erst starten möchten. Auch hier sind mindestens fünf Maßnahmen zu nennen, zu deren Umsetzung sich der Verein verpflichtet.

Ausschreibungen

Zur Förderung des literarischen Nachwuchses sowie professionell arbeitender Autor:innen vergibt der Senator für Kultur 2024 erstmalig sechs Stipendien an Schriftsteller:innen, die ihren Wohnsitz in Bremen/Bremerhaven oder dem angrenzenden Umland haben.

Bremen ist seit Oktober 2023 UNESCO Creative City of Literature – nicht zuletzt auch deshalb wurde der Hansestadt diese Ehre zuteil, weil es hier eine beeindruckend vielfältige und lebendige Autor:innenszene gibt.

Zur Förderung des literarischen Nachwuchses sowie professionell arbeitender Autor:innen vergibt der Senator für Kultur 2024 sechs Stipendien an Schriftsteller:innen, die ihren Wohnsitz in Bremen/Bremerhaven oder dem angrenzenden Umland haben. Sollte kein Bremer Wohnsitz vorliegen, ist im CV ein deutlicher professioneller Wirkungsschwerpunkt in der Hansestadt vorzuweisen (d.h. durch ein konstant großes Engagement bei der aktiven Gestaltung der unterschiedlichen Angebote des Bremer Literaturbetriebs wie z.B. regelmäßige Teilnahme an Schreibworkshops und/oder Organisation von literarischen Events und Angeboten in Bremen etc.). Die Organisation der Ausschreibung und Vergabe liegt erneut beim Bremer Literaturkontor.

Es werden insgesamt drei Nachwuchs- und drei Projektstipendien vergeben; wobei mindestens ein Nachwuchs- oder ein Projektstipendium an ein Kinder- bzw. Jugendbuchprojekt verliehen wird, um die starke Präsenz von Kinder- und Jugendbuchautor*innen in Bremen zu würdigen und weiter zu fördern.

Bewerbungsverfahren, -modalitäten und -kriterien

Es werden zwei unterschiedliche Stipendientypen ausgeschrieben: Vergeben werden

  1. zum einen drei Nachwuchsstipendien zu 4.000,- Euro, plus Mentoring-Programm (s.u.), die sich an Autor:innen im Alter von unter 40 Jahren richten.
  2. Zum anderen werden drei Projektstipendien zu 5.000,- Euro vergeben, die sich an bereits professionell arbeitende Autor:innen richten, die an einem aktuellen Buchprojekt arbeiten.

Beide Stipendienarten sollen weniger zur Deckung der Lebenshaltungskosten dienen, als vielmehr bereits begonnene deutschsprachige literarische Arbeiten fertigzustellen und Autor:innen zu fördern, deren Arbeit eine hohe literarische Befähigung erkennen lässt.

1) Kriterien für das Nachwuchsstipendium

Bewerbungen sind nur mit eigenen unveröffentlichten Texten möglich. Wiederholte Bewerbungen sind möglich, allerdings nicht für Buchprojekte, die bereits mit einem Autor*innenstipendium in der Vergangenheit ausgezeichnet worden sind. Die Bewerber*innen sollen das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 40 Jahre sein.

Es können Texte aus den Gattungen Epik, Lyrik oder Dramatik eingereicht werden. Die Jury entscheidet anhand von Textproben und einem Exposé, die den Juror*innen anonym vorgelegt werden.

Erwartet werden (1) Textproben von maximal 10 Normseiten (DIN A4, maximal 30 Zeilen à 60 Anschläge, Schrift: 12 Punkt), (2) ein Exposé im Umfang von ein bis zwei Seiten, in dem das Projekt präzise beschrieben werden soll (siehe Hinweis zum Exposé unten), und (3) eine bio-bibliografische Übersicht mit Namen, Adresse und Telefonnummer sowie Kennwort (s.u.).

Da das Auswahlverfahren der Nachwuchsstipendien anonym erfolgt und ausschließlich Textprobe und Exposé an die Jury weitergeleitet werden, dürfen diese beiden Dokumente nicht mit dem Namen des/der Bewerber*in versehen werden, sondern müssen stattdessen mit einem Kennwort gekennzeichnet werden!

Alle Unterlagen bitte in einer E-Mail mit PDF-Anhängen an:  autorenstipendium@literaturkontor-bremen.de

Betreff: Nachwuchsstipendium

Bitte dabei folgende Aufteilung beachten:

  1. ein PDF mit Textprobe und Exposé (das Kennwort bitte als Dateinamen nutzen)
  2. ein PDF mit der bio-bibliografischen Übersicht inklusive Kontaktdaten und Kennwort, damit Textprobe und Exposé später zugeordnet werden können (bitte Vor- und Nachnamen als Dateinamen nutzen)

Das Mentoring-Programm: Zusätzlich zu den 4.000 Euro Preisgeld ist das Nachwuchsstipendium mit einem Mentoring-Programm verknüpft. Zur Weiterentwicklung des ausgezeichneten Textes wird den drei Stipendiaten jeweils ein:e Autor:in zur Seite gestellt. Stattfinden wird das Mentoring im Rahmen von drei Werkstatttagen (verteilt auf sechs Monate), in denen der Text bzw. das ausgezeichnete Gesamtprojekt intensiv besprochen, weiterentwickelt und im Idealfall zu einem Manuskript verarbeitet wird, mit dem sich der/die Stipendiat:in bei Agenturen und/oder Verlagen bewerben kann.

2) Kriterien für das Projektstipendium

Bewerbungen sind nur mit eigenen unveröffentlichten Texten möglich. Bewerben können sich  Autor:innen, die mindestens eine eigene Buchpublikation in einem unabhängigen Verlag (ausgeschlossen sind Zuschussverlage, BOD, Selfpublishing und E-Books) oder Veröffentlichungen in einschlägigen Literaturzeitschriften oder Anthologien vorweisen können. Die Bewerber:innen sollen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bewerbungen mit dem Projekt, für das schon einmal das Autor:innenstipendium gewährt worden ist, sind ausgeschlossen.

Es können Texte aus den Gattungen Epik, Lyrik oder Dramatik eingereicht werden. Die Jury entscheidet anhand von Textproben und dem Exposé.

Erwartet werden (1) Textproben aus dem aktuellen Projekt von maximal 10 Normseiten (DIN A4, maximal 30 Zeilen à 60 Anschläge, Schrift: 12 Punkt) sowie (2) eine 10 Norm- bzw. Buchseiten umfassende Leseprobe aus bereits veröffentlichten Büchern/Zeitschriften, damit sich die Jury einen Einblick in die bisherige literarische Arbeit verschaffen kann. Zudem (3) eine bio-bibliografische Übersicht sowie (4) ein Exposé im Umfang von jeweils ein bis zwei Seiten. Hierin soll das Projekt prägnant beschrieben werden, in dessen Zusammenhang der eingereichte Text steht (siehe Hinweis unten).

Alle Unterlagen bitte per E-Mail als PDF-Anhang an:  autorenstipendium@literaturkontor-bremen.de

Betreff: Projektstipendium

Da über die Vergabe dieses Stipendiums nicht in einem anonymisierten Verfahren entschieden wird, bitte alle Unterlagen in einer einzigen PDF zusammenfassen und anhängen.

Allgemeine Hinweise zu beiden Stipendien

Autor:innen können sich jeweils nur auf eines der beiden Stipendien bewerben. Doppelbewerbungen sind ausgeschlossen.

Neben den Stipendien, die der Senator für Kultur vergibt, bietet die Bremer Landesvertretung in Berlin mindestens zwei der Stipendiat*innen zudem die Möglichkeit eines Arbeitsaufenthalts von bis zu vier Wochen in einem Appartement der Bremer Landesvertretung in Berlin. Darüber hinaus stellt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Landesverband Nord den Stipendiat*innen Freipässe für die Frankfurter Buchmesse 2025 zur Verfügung.

Hinweis zum Exposé: Das Exposé sollte neben dem Inhalt (wie Figurenkonstellation, Zeit und Ort der Handlung etc.) auch die Erzählperspektive des Textes und das ästhetisch-poetologische Vorhaben kurz und prägnant erläutern. Zudem sollte der Text sowohl thematisch als auch in ein literarisches Umfeld (z.B. Genre: Roman, literarischer Essay, Gedichtband etc.) eingeordnet und der voraussichtliche Seitenumfang angegeben werden.

Einsendeschluss für beide Stipendien ist der 15. September 2024!

Hinweis zur digitalen Bewerbung: Wie bereits in den vergangenen Jahren läuft das Bewerbungsverfahren ausschließlich digital. Bis 2020 umfasste jede Bewerbung (aufgrund der sechsfachen Ausfertigung) mindestens 80 Seiten Papier, was bei ca. 50 Bewerber:innen insgesamt über 4.000 Seiten bedeuteten, die nach Abschluss des Auswahlverfahrens im Schredder landeten. Der Umwelt zuliebe haben wir daher komplett auf digital umgestellt. Schicken Sie uns also bitte keine analogen Bewerbungen in Papierform zu und beachten Sie bitte das vorgegebene Dateiformat PDF (also bitte keine Anhänge in den Formaten doc/docx, odt, rtf, txt oder ähnlichem). Sollte Ihnen eine digitale Bewerbung aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte das Bremer Literaturkontor.

Die Jury

Zur Jury 2024 gehören Dr. Alexandra Tacke (Leiterin des Referats 12 & Referentin für Literatur beim Senator für Kultur), Annette Freudling (Freie Autorin/Journalistin & Vorstand Bremer Literaturkontor), Axel Stiehler (Geschäftsleitung Buchhandlung Logbuch & Blaukontor), Annika Depping (Redakteurin Literaturmagazin Bremen & Mitarbeiterin virt. Literaturhaus), Jörg Isermeyer (Freier Autor & Stipendiat 2022) und Donka Dimova (Freie Autorin & Stipendiatin 2022).

Die Namen der Stipendiat:innen werden im Herbst 2024 bekanntgegeben. Bitte verzichten Sie auf Nachfragen – alle Bewerber:innen werden im Anschluss an die Entscheidung per E-Mail darüber informiert, wen die Jury mit den Stipendien auszeichnet.

Die ausgezeichneten Stipendiat:innen verpflichten sich mit der Annahme des Stipendiums dazu, an bis zu zwei Lesungen teilzunehmen, die das Bremer Literaturkontor organisiert und in der die prämierten Projekte Anfang 2025 dem Publikum in Bremen und eventuell darüber hinaus im Herbst 2025 in Berlin in der Bremer Landesvertretung vorgestellt werden. Darüber hinaus erklären sich die Stipendiat:innen damit einverstanden, dass ein Auszug aus ihren prämierten Texten auf der Homepage des Bremer Literaturkontors veröffentlicht wird.

Bei Fragen zum Stipendium wenden Sie sich bitte an das Bremer Literaturkontor.

Kontakt

Bremer Literaturkontor e.V.
Jens Laloire
Villa Ichon
Goetheplatz 4
28203 Bremen
Tel.: 0421 327943
E-Mail: info@literaturkontor-bremen.de

Eine Übersicht zu allen bisherigen Preisträger:innen des Bremer Autor:innenstipendiums sowie Textauszüge aus den ausgezeichneten Projekten der vergangenen Jahre finden Sie unter: www.literaturkontor- bremen.de/aut

Quelle: Bremer Literaturkontor