Förderungen

Die Kulturstiftung des Bundes stockt ihre Förderprogramme für kulturelle Zukunftsvorhaben und lokales Engagement auf. Insgesamt stellt sie für die kommenden Jahre rund 16 Millionen Euro bereit.

Mehr Mittel für „Übermorgen“

Für die zweite Phase des Programms „Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“ erhöht die Kulturstiftung des Bundes das Fördervolumen auf bis zu 10 Millionen Euro. Von 2027 bis 2031 sollen damit maximal zwanzig wegweisende Zukunftskonzepte umgesetzt werden, jeweils mit einer Förderung von bis zu 600.000 Euro. Neu ist, dass sich auch Einrichtungen und Verbünde bewerben können, die bislang nicht Teil des Programms waren. Die Ausschreibung startet im Herbst 2026.

Aufstockung bei „LOKAL“

Auch das Programm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“, das sich an Kulturakteur:innen in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohner*innen richtet, wird deutlich aufgestockt. Aufgrund der hohen Nachfrage erhöht die Kulturstiftung des Bundes die Mittel für die zweite Antragsrunde um 2,5 Millionen Euro auf insgesamt 5,52 Millionen Euro.

Damit können von 2026 bis 2031 bis zu 27 lokale Netzwerke gefördert werden. Die einzelnen Förderungen liegen bei 200.000 bis 240.000 Euro pro Netzwerk.
Antragsschluss ist der 31. März 2026.

Förderungen

Neues Förderprogramm für Schallschutz bei Clubs und Festivals – Livekultur ohne Lärmbeschwerden.

Mit dem Bundesschallschutzprogramm startet im Januar 2026 erstmals ein bundesweites Pilotprogramm für besseren Schallschutz bei Musikclubs und Festivals. Spielstätten, die aufgrund von Lärmbeschwerden von einer Schließung bedroht sind, erhalten Unterstützung bei der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt dafür 3 Mio. Euro bereit. Die fachliche Umsetzung übernimmt die Initiative Musik und wird dabei unterstützt durch die LiveMusikKommission.

Clubs und Festivals geraten zunehmend durch Lärmbeschwerden unter Druck – insbesondere in dicht bebauten Stadtgebieten, in denen die Folgen der Nachverdichtung besonders spürbar sind. Notwendige Schallschutzmaßnahmen wie verbesserte Dämmung und Noise-Cancelling-Lösungen sowie moderierte Dialogformate zwischen Veranstaltenden und Nachbarschaft können Abhilfe schaffen, sind jedoch häufig kostenintensiv. Viele Kultureinrichtungen stehen angesichts stark steigender Gesamtkosten vor enormen finanziellen Herausforderungen und können diese notwendigen Investitionen kaum noch stemmen.

Modellprojekt unterstützt den Schallschutz

Um die Situation zu verbessern, startet die Bundesregierung im kommenden Jahr ein Modellprojekt, das Clubs und Festivals gezielt beim Ausbau ihres Schallschutzes unterstützt. Im Rahmen der Pilotrunde werden Musikclubs mit einer Kapazität von bis zu 2.000 Besucher:innen sowie Festivals unterstützt, die aufgrund erheblicher Lärmbeschwerden besonders stark von einer Schließung bedroht sind oder deren Durchführung gefährdet ist. Für die Vorauswahl wird die Expertise von Verbänden und Netzwerken der Livemusikbranche herangezogen. Anschließend empfiehlt eine überwiegend fachlich besetzte Jury aus dieser Vorauswahl, welche Projekte gefördert werden sollten.

Details zum Programm und zum Auswahlverfahren werden zum Programmstart im Januar auf der Website der Initiative Musik veröffentlicht.

Förderungen

Fristen der Antragstellung sind für die Produktionsförderung der 26.01.2026 und für die Konzeptionförderung der 02.02.2026.

Die Produktionsförderung des Fonds Darstellende Künste unterstützt künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten steht und die in der Regel mit einer Premiere und zeitnah daran anschließenden Aufführungen abschließen. Die Antragssumme beträgt 15.000 bis 50.000 Euro.

Die Konzeptionsförderung unterstützt mehrjährige Vorhaben (2026–2028), die eine künstlerische oder organisatorische Weiterentwicklung anstreben. Gefördert werden mindestens drei Neuproduktionen oder zwei Neuproduktionen mit einem strategischen Vorhaben. Die Fördersumme beträgt insgesamt 150.000 bis 240.000 Euro.

Förderungen

Neue Antragsphase ab Herbst 2025.

Cultural Bridge unterstützt die Kooperationen von Organisationen mit dem Schwerpunkt der kulturellen Mitwirkung, Soziokultur und Community Engagement zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland. Gemeinsam fördern die Partner Arts Council England, Arts Council of Northern Ireland, British Council, Creative Scotland, Fonds Soziokultur, Goethe-Institut London und Wales Arts International / Arts Council of Wales.
­
Gefördert werden sowohl Austauschtreffen auf Fachebene für neue Partnerschaften (Förderbereich 1) als auch konkrete soziokulturelle Projekte von Partnerorganisationen, die bereits zusammengearbeitet haben (Förderbereich 2). Dabei befassen sie sich mit Themen und Herausforderungen, mit denen Communities in beiden Ländern konfrontiert sind. In dieser Förderrunde liegt einer der Schwerpunkte unter anderem auf Organisationen mit Sitz außerhalb großer Städte oder mit Arbeitsschwerpunkt in ländlichen Gebieten bzw. weniger dicht besiedelten Bezirken und Regionen.

­
­
Ab dem 01. Oktober bis zum 12. November 2025 können Anträge für die neue Förderrunde eingereicht werden.

Alle wichtigen Informationen rund um die Förderung finden Sie außerdem im ausführlichen Förderleitfaden (deutsch und englisch) auf cultural-bridge.info.

Förderungen

Mit U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen unterstützt der Fonds Soziokultur junge Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren, die ihre eigenen Ideen für partizipative Kulturprojekte verwirklichen möchten – von Tanz und Theater bis zu Magazin, Workshop oder Podcast. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema in den Fokus stellen. Ziel ist es, jungen Engagierten die Möglichkeit zu geben, Verantwortung zu übernehmen, Erfahrungen zu sammeln und ihre Ideen eigenständig umzusetzen. Anträge können von Vereinen, jungen Initiativen oder Einzelpersonen gestellt werden, die Projektleitung (Planung, Durchführung und Umsetzung) muss jedoch klar bei den jungen Menschen liegen.

„Das Programm hat mir und meinem Thema eine Stimme gegeben. Die Projektarbeit hat nicht nur riesigen Spaß gemacht, sondern mir gezeigt, wie viel möglich ist, wenn man Menschen an seiner Seite hat, die an einen glauben – und dass man dann auch selbst anfängt, an sich zu glauben.“

– Feedback U25-Projektträger:in –

Eine weiblich zu lesende Person, die eine Brille trägt setzt sich lächeln Kopfhörer auf. Ihr gegenüber und uns mit dem Rücken zugewandt befindet sich eine weitere Person, von der nur Hinterkopf und eine Hand zu sehen ist, diese hält eine Kamera in der Hand.
„Revolte“, Junges Theater Köln, Foto: Polina Kluss



Junge Menschen bringen frische Perspektiven, innovative Ansätze und Engagement in die Kulturarbeit. Mit gezielter Förderung können sie ihre Ideen für Beteiligung mit Kultur professionell umsetzen, Erfahrung als Kulturschaffende sammeln und eine Vielzahl junger Menschen aktivieren. Das Programm U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen bietet dafür nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch Unterstützung während der Projektdurchführung.

Das Programm fördert eigenverantwortliche soziokulturelle Projekte von Menschen zwischen 18 und 25 Jahren und soll jungen Kulturschaffenden die ersten Schritte in der Soziokultur erleichtern. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Es können max. 4.000 Euro beantragt werden, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets. Das gesamte Budget des Projektes darf 8.000 Euro nicht überschreiten, größere Projekte müssen in der Allgemeinen Projektförderung beantragt werden.

Das Antragsportal ist vom 2. Oktober bis 12. November 2025 geöffnet.

Interessierte können sich in digitalen Infoveranstaltungen über die Antragstellung und Förderbedingungen informieren:

Mittwoch, 22. Oktober 2025, 14 Uhr
Montag, 3. November 2025, 16 Uhr

Weitere Informationen über das Förderprogramm: https://www.fonds-soziokultur.de/de/u25



Förderungen

Förderanträge für das Programm Allgemeine Projektförderung können nur noch bis zum 02.11.2025 eingereicht werden. Anmeldung jetzt!

­

Förderungen

Vom 1. September bis 10. Oktober läuft das Interessenbekundungsverfahren für die neue Förderrunde des Programm transform_D. Das Programm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) fördert Projekte des bürgerschaftlichen Engagements, die den tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungsprozessen mit innovativen Ansätzen begegnen, mit bis zu 100.000 Euro.

Das Programm fördert Projekte, die Lösungsansätze für Transformationen in folgenden Themenschwerpunkten bieten:

Bewerben können sind gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und deren rechtsfähige Zusammenschlüsse.

Die Förderhöhe beträgt mindestens 20.000 Euro bis maximal 100.000 Euro.

Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig angelegt: Vom 1. September bis 10. Oktober 2025 kann eine Interessenbekundung eingerecht werden. Ist diese erfolgreich, kann im Januar 2026 ein Antrag eingereicht werden. Die Projektumsetzung erfolgt im Zeitraum März 2026 bis Dezember 2027.

Die DSEE bietet zum Programm und zur Antragstellung noch eine Online-Informationsveranstaltung am 18. September, 17:00-18:15 Uhr an.

Förderungen

Offene Sprechstunde zum Projektmittelverfahren 2026 am Freitag, 5. September 2025 von 11 bis 15 Uhr im „noon“ (Foyer Kleines Haus Theaterbremen).

Die Stadtkultur bietet am Freitag, 5. September 2025 eine offene Sprechstunde zum Projektmittelverfahren an: Ob ganz allgemeine Fragen zum Projektmittelverfahren, spezifische Fragen zum neuen digitalen Formular, zum neuen Kosten- und Finanzierungsplan bis hin zu Euren konkreten Ideen und Formulierungen im Projektantrag. Wir stehen Euch für Eure Fragen im „noon“ zur Verfügung. Bringt gerne Eure Projektanträge mit. Wir haben auch eine „Standleitung“ zum Senator für Kultur, um auch die kniffligsten Fragen klären zu können.

Kommt einfach vorbei. Keine Anmeldung nötig!

Förderungen

Am Dienstag, den 19. August 2025 von 14:30 bis 18:30 Uhr berät der Senator für Kultur im Zentrum für Kunst (Hermann-Ritter Str 108, 28197 Bremen) in Präsenz sowie auch hybrid per Video-Konferenz über das (neue digitale) Antragsverfahren.

Die Stadtkultur ist auch anwesend und steht für Fragen zur Verfügung.
In der Veranstaltung stellen wir die neue Website des Projektmittelverfahrens vor, geben einen Überblick über die neuen Antragsmodalitäten und beantworten gerne eure Fragen.

Für eine bessere Planbarkeit bittet das Projektmittelteam, dass Ihr Euch über den folgenden Link anmeldet: Anmeldung zur Veranstaltung

*

Die Stadtkultur bietet zudem am Freitag, 5. September 2025 eine offene Sprechstunde zum Projektmittelverfahren an:
Stadtkultur Beratungstermin zum Projektmittelverfahren: am 5.9. im „noon“ (Foyer Kleines Haus Theaterbremen) von von 10 bis 14 Uhr.
Kommt einfach vorbei. Keine Anmeldung nötig!

Förderungen

Seit 2024 legt der Musikfonds mit der kleinen Projektförderung (bis 3.000 Euro) einen Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen. Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.