Förderungen
Offene Sprechstunde zum Projektmittelverfahren 2026 am Freitag, 5. September 2025 von 11 bis 15 Uhr im „noon“ (Foyer Kleines Haus Theaterbremen).
Die Stadtkultur bietet am Freitag, 5. September 2025 eine offene Sprechstunde zum Projektmittelverfahren an: Ob ganz allgemeine Fragen zum Projektmittelverfahren, spezifische Fragen zum neuen digitalen Formular, zum neuen Kosten- und Finanzierungsplan bis hin zu Euren konkreten Ideen und Formulierungen im Projektantrag. Wir stehen Euch für Eure Fragen im „noon“ zur Verfügung. Bringt gerne Eure Projektanträge mit. Wir haben auch eine „Standleitung“ zum Senator für Kultur, um auch die kniffligsten Fragen klären zu können.
Kommt einfach vorbei. Keine Anmeldung nötig!
Förderungen
Am Dienstag, den 19. August 2025 von 14:30 bis 18:30 Uhr berät der Senator für Kultur im Zentrum für Kunst (Hermann-Ritter Str 108, 28197 Bremen) in Präsenz sowie auch hybrid per Video-Konferenz über das (neue digitale) Antragsverfahren.
Die Stadtkultur ist auch anwesend und steht für Fragen zur Verfügung.
In der Veranstaltung stellen wir die neue Website des Projektmittelverfahrens vor, geben einen Überblick über die neuen Antragsmodalitäten und beantworten gerne eure Fragen.
Für eine bessere Planbarkeit bittet das Projektmittelteam, dass Ihr Euch über den folgenden Link anmeldet: Anmeldung zur Veranstaltung
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Die Stadtkultur bietet zudem am Freitag, 5. September 2025 eine offene Sprechstunde zum Projektmittelverfahren an:
Stadtkultur Beratungstermin zum Projektmittelverfahren: am 5.9. im „noon“ (Foyer Kleines Haus Theaterbremen) von von 10 bis 14 Uhr.
Kommt einfach vorbei. Keine Anmeldung nötig!
Förderungen
Neue Antragsphase ab Herbst 2025.
Cultural Bridge unterstützt die Kooperationen von Organisationen mit dem Schwerpunkt der kulturellen Mitwirkung, Soziokultur und Community Engagement zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland. Gemeinsam fördern die Partner Arts Council England, Arts Council of Northern Ireland, British Council, Creative Scotland, Fonds Soziokultur, Goethe-Institut London und Wales Arts International / Arts Council of Wales.
Gefördert werden sowohl Austauschtreffen auf Fachebene für neue Partnerschaften (Förderbereich 1) als auch konkrete soziokulturelle Projekte von Partnerorganisationen, die bereits zusammengearbeitet haben (Förderbereich 2). Dabei befassen sie sich mit Themen und Herausforderungen, mit denen Communities in beiden Ländern konfrontiert sind. In dieser Förderrunde liegt einer der Schwerpunkte unter anderem auf Organisationen mit Sitz außerhalb großer Städte oder mit Arbeitsschwerpunkt in ländlichen Gebieten bzw. weniger dicht besiedelten Bezirken und Regionen.
Ab dem 01. Oktober bis zum 12. November 2025 können Anträge für die neue Förderrunde eingereicht werden.
Ab sofort ist die Anmeldung für eine weitere Infoveranstaltung zum Förderprogramm und der Antragstellung möglich. Die Veranstaltung findet online via ZOOM und in englischer Sprache statt. Alle wichtigen Informationen rund um die Förderung finden Sie außerdem im ausführlichen Förderleitfaden (deutsch und englisch) auf cultural-bridge.info.
16. September 2025, 13.30 Uhr (in englischer Sprache): Anmeldung
Förderungen
Seit 2024 legt der Musikfonds mit der kleinen Projektförderung (bis 3.000 Euro) einen Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen. Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.
Förderungen
Antragsfristen: 31.07.2025 und 31.01.2026.
Im Bereich Allgemeine Projektförderung bei der Kulturstiftung des Bundes können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt im Rahmen der Allgemeinen Projektförderung Projekte aus allen künstlerischen Bereichen. Besonders gefördert werden dabei innovative Vorhaben mit internationalem Bezug. Für eine Förderung muss der beantragte Betrag mindestens 50.000 Euro umfassen.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Förderungen
Mit dem Programm WAYS fördert die Kulturstiftung des Bundes nachhaltige Partnerschaften zwischen öffentlich getragenen oder gemeinnützigen Kulturinstitutionen in Deutschland und außereuropäischen Partnern, insbesondere aus Afrika, Lateinamerika und der Karibik, Nahem und Mittlerem Osten, Ozeanien, Zentral-, Süd- und Südostasien. In der aktuell geöffneten Förderlinie „Fonds Anbahnung“ können Fördermittel in Höhe von bis zu 27.000 Euro beantragt werden, um gemeinsame künstlerische und forschende Projektideen zu entwickeln und tragfähige Kooperationen vorzubereiten.
Anträge können über das Online-Antragsformular eingereicht werden. Die Frist im Fonds Anbahnung endet am 1. Oktober 2025, die Juryentscheidung ist für den 10. und 11. Februar 2026 geplant.
Zur Unterstützung bei der Antragstellung bietet die Kulturstiftung des Bundes außerdem eine Online-Antragsberatung via Zoom an. Interessierte können sich über die Website für einen Termin registrieren.
Förderungen
Ab dem 09.06.2025 startet der Senator für Kultur das Projektmittelverfahren für die Junge Szene/Subkultur – 3. Tranche. Das Online-Antragsportal für die Projektmittel steht vom 9. bis zum 30. Juni 2025, 18 Uhr, zur Verfügung. Interessierte Kulturschaffende können ihre Anträge innerhalb dieses Zeitraums digital unter www.kultur.bremen.de stellen.
Das Vergabeverfahren für die Junge Szene/Subkultur zielt auf die Unterstützung von Projekten, die wesentlich geprägt sind durch eine experimentelle Herangehensweise sowie noch in der Entstehungsphase befindliche Vorhaben. Die Projekte adressieren zumeist ein Publikum abseits sonstiger geförderter oder kommerzieller Angebote. Des Weiteren werden auch Projekte unterstützt, die unterschiedliche Sparten miteinander verbinden, zum Beispiel durch die Integration von Vorträgen oder interaktiven Elementen. Zusätzlich werden spartenübergreifende Raumnutzungen gefördert, die oft mit Ateliers, Werkstätten oder Workshops kombiniert werden.
Die Förderung der Jungen Szene soll darüber hinaus insbesondere die Gewinnung von Erfahrungen durch die Durchführung von Projekten und Veranstaltungen sowie innovativen Formaten kultureller Präsentation unterstützen. Dabei sollen Teams von Kulturschaffenden gefördert werden, in denen unter 35-Jährige maßgeblich in Entscheidungsprozesse eingebunden sind. Zusätzlich sollen „Start-ups“ im Bereich Kulturprojekten gefördert werden, um innovative Ideen und neue kreative Ansätze zu ermöglichen.
Von der Förderung ausgenommen sind kommerzielle, gewinnorientierte Projekte oder solche, die überwiegend unternehmerischen Ziele, wie zum Beispiel Imagepflege oder Marketing eines gewerblichen Betriebs, verfolgen und Veranstaltungen mit überwiegend internem Begegnungscharakter.
Rückfragen beantwortet beim Senator für Kultur das Team der Jungen Szene/Subkultur per E-Mail unter: jungeszene-sub@kultur.bremen.de
Förderungen
Noch bis Ende des Monats, 30.05.2025, können sich Musiker:innen auf das Kleine Förderprogramm des Musikfonds bewerben. Das Programm legt den Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen.
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.
Gefördert werden unter anderem künstlerische Honorare, weitere projektbezogene Personalkosten, Veranstaltungs- und Produktionskosten oder Reise- und Übernachtungskosten.
Förderungen
Eine Mikroförderung zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Webseiten kann bei Aktion Mensch bis zum 28.06.2025 beantragt werden.
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28.06.2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Organisationen und Unternehmen zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. Bis zu diesem Datum können bei der Aktion Mensch noch finanzielle Mittel zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Webseiten beantragt werden. Bewerbungsschluss ist der 28. Juni 2025.
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Allgemeine Projektförderung: Antragsschlüsse: 31.7.2025 & 31.1.2026
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Die nächste Jurysitzung findet im Mai 2025 statt. Der Einsendeschluss für die 48. Jurysitzung ist der 31. Juli 2025.