Förderungen
Ab dem 09.06.2025 startet der Senator für Kultur das Projektmittelverfahren für die Junge Szene/Subkultur – 3. Tranche. Das Online-Antragsportal für die Projektmittel steht vom 9. bis zum 30. Juni 2025, 18 Uhr, zur Verfügung. Interessierte Kulturschaffende können ihre Anträge innerhalb dieses Zeitraums digital unter www.kultur.bremen.de stellen.
Das Vergabeverfahren für die Junge Szene/Subkultur zielt auf die Unterstützung von Projekten, die wesentlich geprägt sind durch eine experimentelle Herangehensweise sowie noch in der Entstehungsphase befindliche Vorhaben. Die Projekte adressieren zumeist ein Publikum abseits sonstiger geförderter oder kommerzieller Angebote. Des Weiteren werden auch Projekte unterstützt, die unterschiedliche Sparten miteinander verbinden, zum Beispiel durch die Integration von Vorträgen oder interaktiven Elementen. Zusätzlich werden spartenübergreifende Raumnutzungen gefördert, die oft mit Ateliers, Werkstätten oder Workshops kombiniert werden.
Die Förderung der Jungen Szene soll darüber hinaus insbesondere die Gewinnung von Erfahrungen durch die Durchführung von Projekten und Veranstaltungen sowie innovativen Formaten kultureller Präsentation unterstützen. Dabei sollen Teams von Kulturschaffenden gefördert werden, in denen unter 35-Jährige maßgeblich in Entscheidungsprozesse eingebunden sind. Zusätzlich sollen „Start-ups“ im Bereich Kulturprojekten gefördert werden, um innovative Ideen und neue kreative Ansätze zu ermöglichen.
Von der Förderung ausgenommen sind kommerzielle, gewinnorientierte Projekte oder solche, die überwiegend unternehmerischen Ziele, wie zum Beispiel Imagepflege oder Marketing eines gewerblichen Betriebs, verfolgen und Veranstaltungen mit überwiegend internem Begegnungscharakter.
Rückfragen beantwortet beim Senator für Kultur das Team der Jungen Szene/Subkultur per E-Mail unter: jungeszene-sub@kultur.bremen.de
Förderungen
Neue Antragsphase ab Herbst 2025.
Cultural Bridge unterstützt die Kooperationen von Organisationen mit dem Schwerpunkt der kulturellen Mitwirkung, Soziokultur und Community Engagement zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland. Gemeinsam fördern die Partner Arts Council England, Arts Council of Northern Ireland, British Council, Creative Scotland, Fonds Soziokultur, Goethe-Institut London und Wales Arts International / Arts Council of Wales.
Gefördert werden sowohl Austauschtreffen auf Fachebene für neue Partnerschaften (Förderbereich 1) als auch konkrete soziokulturelle Projekte von Partnerorganisationen, die bereits zusammengearbeitet haben (Förderbereich 2). Dabei befassen sie sich mit Themen und Herausforderungen, mit denen Communities in beiden Ländern konfrontiert sind. In dieser Förderrunde liegt einer der Schwerpunkte unter anderem auf Organisationen mit Sitz außerhalb großer Städte oder mit Arbeitsschwerpunkt in ländlichen Gebieten bzw. weniger dicht besiedelten Bezirken und Regionen.
Ab dem 01. Oktober bis zum 12. November 2025 können Anträge für die neue Förderrunde eingereicht werden.
Förderungen
Noch bis Ende des Monats, 30.05.2025, können sich Musiker:innen auf das Kleine Förderprogramm des Musikfonds bewerben. Das Programm legt den Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen.
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.
Gefördert werden unter anderem künstlerische Honorare, weitere projektbezogene Personalkosten, Veranstaltungs- und Produktionskosten oder Reise- und Übernachtungskosten.
Förderungen
Eine Mikroförderung zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Webseiten kann bei Aktion Mensch bis zum 28.06.2025 beantragt werden.
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28.06.2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Organisationen und Unternehmen zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. Bis zu diesem Datum können bei der Aktion Mensch noch finanzielle Mittel zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Webseiten beantragt werden. Bewerbungsschluss ist der 28. Juni 2025.
Förderungen
Allgemeine Projektförderung: Antragsschlüsse: 31.7.2025 & 31.1.2026
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Die nächste Jurysitzung findet im Mai 2025 statt. Der Einsendeschluss für die 48. Jurysitzung ist der 31. Juli 2025.
Förderungen
Um Musiker:innen bei ihrer Selbständigkeit zu unterstützen, hat das Pop Office Bremen ein Starterkit auf ihrer Homepage gestellt. Hier findet ihr wichtige Informationen und notwendiges Grundwissen über Themen wie Existenzgründung, Finanzierung, Förderung, Künstlersozialkasse, GEMA oder GVL und viele weitere Karriere-Tipps.
Bei weiteren Fragen gibt es auch die Möglichkeit einer persönlichen Beratung. Dann helfen euch die Expert:innen aus dem Beratungspool des Pop Office Bremen gerne weiter.
Förderungen
Kommunen und soziale Einrichtungen können für die Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen Fördermittel von Bund, Ländern und der EU erhalten. Das Zentrum KlimaAnpassung bietet einen Überblick und Links zu den Förderprogrammen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Bereich Klimaanpassung für Kommunen und soziale Einrichtungen.
Förderungen
Vom 2. April bis 2. Mai 2025 können wieder Anträge für eines der drei folgenden Förderprogramme des Fonds Soziokultur eingereicht werden:
- Allgemeine Projektförderung (Partizipative Projektvorhaben)
- Profil: Soziokultur (Organisationsentwicklung)
- U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen (Mikroprojektförderung)
Frühestmöglicher Beginn der bewilligten Vorhaben ist Mitte September. Alle weiteren Informationen rund um die Voraussetzungen, Förderhöhe und Antragsstellung sind auf der Webseite des Fonds Soziokultur zu finden. Ab sofort können Sie sich außerdem für die digitalen Infoveranstaltungen zu den Förderungen anmelden.
Förderungen
Die Bewerbungsphase für die Europe Challenge 2025/26 ist eröffnet. Bibliotheken und ihre Gemeinden sind eingeladen, gemeinsam kreative Lösungen für drängende soziale, digitale und ökologische Herausforderungen zu entwickeln. Das Programm bietet finanzielle Unterstützung von bis zu 10.000 Euro, Workshops, Mentoring sowie europaweite Vernetzungsmöglichkeiten. Für die kommende Runde werden insbesondere Projekte gesucht, die einen Beitrag zu den zentralen Transformationen Europas leisten: soziale Integration, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Bibliotheken und Gemeinden sind aufgerufen, innovative Ideen einzureichen, die zu einem inklusiven, vernetzten und nachhaltigen Europa beitragen.
Der Bewerbungsschluss ist der 29. Mai 2025, 12:00 Uhr MESZ.
Förderungen
Lass Deine Live-Gigs vom POP Office fördern! Du hast deine Live-Termine für dieses Jahr fix, aber die Kosten für Anfahrten, Equipment und Übernachtung sind eine Herausforderung? Das POP Office Bremen fördert dich, damit dir am Ende noch etwas von deiner Gage übrigbleibt! Der LIVEfonds unterstützt Musikschaffende mit Wohnsitz im Land Bremen dabei, ihre Auftritte außerhalb von Bremen zu realisieren. Ziel ist es, Bremer und Bremerhavener Musiker:innen Gigs in ganz Deutschland zu ermöglichen.
Die Anträge müssen bis zum 28.04.25 beim POP Office Bremen, Am Wall 146, handschriftlich unterschrieben eingegangen sein. Der Briefkasten befindet sich um die Ecke, am Eingang Herdentorswallstr. 28. Sende deinen Antrag bitte zusätzlich per Mail an: live@popofficebremen.de.