Der Fonds Soziokultur öffnet wieder sein größtes Förderprogramm – und sucht mutige, partizipative Projekte, die gesellschaftliche Themen mit kulturellen Mitteln bearbeiten.
Key Facts:
Antragstellung: 2. April – 2. Mai 2026
Förderung: 5.000 – 30.000 €
Förderanteil: bis zu 80 %
Fokus: Beteiligung vor Ort, neue Formate, innovative Ansätze
Plus: Der Innovationspreis Soziokultur (bis zu 10.000 €) wird erneut vergeben – diesmal zum Thema Einsamkeit.
Für alle, die noch tiefer einsteigen wollen, gibt’s mehrere digitale Infocalls im April.
Wenn ihr also Ideen habt, die Menschen zusammenbringen und gesellschaftlich etwas bewegen – jetzt ist der richtige Moment.
Förderungen
Förderprogramm: Klimasch…
Der Bremer Senat hat am 21. April 2026 eine Million Euro Investitionsmittel für den Kulturbereich beschlossen. Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Kultur stellt der Senat in der Stadt Bremen finanzielle Mittel für kurzfristig realisierbare Sanierungs- und Instandhaltungs- sowie Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung.
Seit Dezember 2025 hatte der Senator für Kultur ein kommunales Förderprogramm entwickelt. Es soll kulturelle Einrichtungen finanziell bei der Sanierung ihrer Gebäude und bei Klimaschutzmaßnahmen unterstützen. Der Senat hat die Förderung heute zur Umsetzung beschlossen. Das Programm läuft zunächst für das Jahr 2026 und soll, wenn es sich bewährt, 2027 fortgeführt werden.
Um die Zukunftsfähigkeit und Resilienz der Kulturakteure und Kultureinrichtungen in ihrer ganzen Bandbreite weiter zu stärken, steht die Hälfte der zusätzlichen Investitionsmittel für kurzfristig umsetzbare und gleichzeitig dringend erforderlichen Investitionsmaßnahmen im Bereich Sanierung und Bauinstandsetzung zur Verfügung. Hierunter fallen Maßnahmen wie energetische Dachsanierungen, Errichtung von Photovoltaik-Anlagen sowie dringend anfallende Kleininvestitionen. Ergänzend hierzu soll mit der anderen Hälfte der Investitionsmittel gezielt die Umrüstung von Lichtquellen auf effizientere LED-Technologie in Kultureinrichtungen gefördert werden.
Förderfähig sind Projekte mit einem Förderbedarf zwischen 3.000 und 250.000 Euro. Antragsberechtigt sind alle vom Kulturressort gemäß Haushaltsplan für 2026 und 2027 geförderte Einrichtungen. Anträge können bis zum 31. August 2026 schriftlich beim Senator für Kultur über das Online-Antragsformular auf der Seite des Senators für Kultur (www.kultur.bremen.de) gestellt werden. Das Antragsformular steht nach dem Inkrafttreten der Richtlinie bereit.
Förderungen
Projektmittelvergabe »Ju…
Ab dem 20.03.2026 startet der Senator für Kultur das Projektmittelverfahren für die Junge Szene/Subkultur. Das Online-Antragsportal für die Projektmittel steht bis zum 09. April 2026, 18 Uhr, zur Verfügung. Interessierte Kulturschaffende können ihre Anträge innerhalb dieses Zeitraums digital unter www.kultur.bremen.de stellen.
Das Vergabeverfahren für die Junge Szene/Subkultur zielt auf die Unterstützung von Projekten, die wesentlich geprägt sind durch eine experimentelle Herangehensweise sowie noch in der Entstehungsphase befindliche Vorhaben. Die Projekte adressieren zumeist ein Publikum abseits sonstiger geförderter oder kommerzieller Angebote. Des Weiteren werden auch Projekte unterstützt, die unterschiedliche Sparten miteinander verbinden, zum Beispiel durch die Integration von Vorträgen oder interaktiven Elementen. Zusätzlich werden spartenübergreifende Raumnutzungen gefördert, die oft mit Ateliers, Werkstätten oder Workshops kombiniert werden.
Die Förderung der Jungen Szene soll darüber hinaus insbesondere die Gewinnung von Erfahrungen durch die Durchführung von Projekten und Veranstaltungen sowie innovativen Formaten kultureller Präsentation unterstützen. Dabei sollen Teams von Kulturschaffenden gefördert werden, in denen unter 35-Jährige maßgeblich in Entscheidungsprozesse eingebunden sind. Zusätzlich sollen „Start-ups“ im Bereich Kulturprojekten gefördert werden, um innovative Ideen und neue kreative Ansätze zu ermöglichen.
Von der Förderung ausgenommen sind kommerzielle, gewinnorientierte Projekte oder solche, die überwiegend unternehmerischen Ziele, wie zum Beispiel Imagepflege oder Marketing eines gewerblichen Betriebs, verfolgen und Veranstaltungen mit überwiegend internem Begegnungscharakter.
Rückfragen beantwortet beim Senator für Kultur das Team der Jungen Szene/Subkultur per E-Mail unter: jungeszene-sub@kultur.bremen.de
Förderungen
Allgemeine Projektförder…
Antragsfristen: 02.04. – 02.05.2026
Im Bereich Allgemeine Projektförderung bei der Kulturstiftung des Bundes können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Es handelt sich dabei um die Projektförderung zeitlich befristeter, soziokultureller Projekte, die Menschen vor Ort als Aktive in der Konzeption und Durchführung mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten.
Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt im Rahmen der Allgemeinen Projektförderung Projekte aus allen künstlerischen Bereichen. Besonders gefördert werden dabei innovative Vorhaben mit internationalem Bezug. Für eine Förderung muss der beantragte Betrag mindestens 50.000 Euro umfassen.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Im Vorfeld der aktuellen Antragsphase gibt es wieder Infoveranstaltungen.
Infoveranstaltungen: 09.04.2026 um 14:00 Uhr / 17.04.2026 um 11:00 Uhr / 22.04.2026 um 16:00 Uhr / 27.04.2026 um 17:00 Uhr sowie eine englische Infoveranstaltung am 28.04.2026 um 14:00 Uhr
Der Bundesverband Soziokultur e.V. und die Robert Bosch Stiftung GmbH legen das Förderprogramm „Allzeitorte. Gemeinsam mehr bewegen“ neu auf. Die wichtigste Neuerung: Projekte werden künftig mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren und einer Fördersumme von bis zu 140.000 Euro unterstützt. Ziel ist es, Demokratie an alltäglichen Orten nachhaltig zu verankern. Dafür fördert das Programm Kooperationen zwischen Akteuren der Soziokultur, der politischen Bildung und einem lokalen Alltagsort. Bewerbungen sind bis zum 17.05.2026 möglich.
„Mit unserem Programm Allzeitorte stärken wir genau die Orte, die die Demokratie braucht, um lebendig zu sein – vom Nachbarschaftstreff über das Schwimmbad bis zur Suppenküche. Damit Menschen sich beteiligen, braucht es Vertrauen und starke Beziehungen. Deshalb geben wir in der neuen Programmphase bewusst mehr Zeit für diese kontinuierliche Arbeit vor Ort. Wir sind überzeugt: Demokratie wird dort widerstandsfähig, wo Menschen erleben, dass sie ihr eigenes Umfeld mitgestalten und etwas bewirken können“, sagt Antje Scheidler, Teamleiterin Demokratie bei der Robert Bosch Stiftung.
An diesen Allzeitorten, an denen Menschen verschiedener Hintergründe zusammenkommen, sollen langfristige Räume für Austausch und Mitgestaltung entstehen. Die verlängerte Förderdauer ist eine gezielte Reaktion auf die Erfahrungen aus der Pilotphase und soll den Projekten den nötigen Rahmen für eine nachhaltige Beziehungsarbeit vor Ort geben.
„Im Programm Allzeitorte kommen die Kompetenzen der Soziokultur voll zum Tragen. Soziokulturelle Zentren und Initiativen bieten Räume demokratischer Begegnung, Teilhabe und Selbstwirksamkeit. Gemeinsam mit der politischen Bildung wollen wir diese Expertise nutzen, um Alltags- und Freizeitorte weiterzuentwickeln und neue Zielgruppen zu erreichen“, sagt Kristina Rahe, kulturpolitische Geschäftsführerin des Bundesverbands Soziokultur.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig: Eine Jury wählt zunächst 15 Einreichungen aus. Diese Teams erhalten 6.000 Euro sowie professionelle Beratung, um ihre Projektskizze von Juli bis November 2026 zu einem tragfähigen Konzept auszuarbeiten. Im Dezember 2026 entscheidet die Jury, welche sieben Projekte von Januar 2027 bis September 2029 in die Umsetzung gehen.
Der Jury gehören Inga Gertmann (More in Common Deutschland), Sevgi Demirkaya (Kulturbunker Köln-Mülheim), Johannes Dietrich (Allzeitort „Kleider.Machen.Leute“ aus der Pilotphase, Königstein), Georg Pirker (Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V.), Isidora Randjelović (RomaniPhen e.V.), Merve Selek (Kubus e.V.) und Benjamin Schwarz (part GmbH für digitales Handeln) an.
Förderungen
Fonds Soziokultur U25: Ju…
Ab dem 02. April bis zum 02. Mai ist die Antragstellung für das U25-Programm des Fonds Soziokultur für das zweite Halbjahr möglich.
Erste eigene Kulturideen entwickeln, Mut zur Umsetzung aufbringen, gemeinschaftlich aktiv werden – das U25-Programm des Fonds Soziokultur schafft dafür die Voraussetzungen. Es fördert soziokulturelle Projekte, die von jungen Menschen zwischen 18 und 25 Jahren eigenverantwortlich geplant und durchgeführt werden. In diesem Jahr stellt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit 300.000 Euro zunächst einmalig mehr Mittel für den Nachwuchs bereit. Für das erste Halbjahr 2026 konnten dadurch bereits 35 U25-Projekte bewilligt werden.
NEU IN DER SONDERAUSSCHREIBUNG
Mehr Fördermittel Das größte Fördervolumen bislang: 300.000 Euro für U25 im Jahr 2026 – ein positives Signal für junge Ideen.
Erhöhter Förderanteil Statt der regulären 80 Prozent können in dieser Förderrunde einmalig bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projektes, max. jedoch 4.000 Euro übernommen werden.
Extra für Beratung und Begleitung Vereine oder andere erfahrene Organisationen können 1.000 Euro zusätzlich beantragen, wenn sie die jungen Projektverantwortlichen rechtlich vertreten und bei administrativen Anforderungen unterstützen und beraten.
Förderungen
Website-Förderprogramm f…
Beim Webseitenförderprogramm „Kultur & Literatur online“ können sich Kommunen, Vereine, öffentliche und soziale Einrichtungen und kleinere Unternehmen kostenfrei durch Auszubildende und Studierende eine Webseite erstellen lassen. Organisiert wird das Programm vom Förderverein für regionale Entwicklung e.V. , das den Auszubildenden und Studierenden (unter Anleitung) die Möglichkeit gibt, praktische Berufserfahrung in realen Webseitenprojekten zu sammeln.
Darüber hinaus beinhaltet die Förderung u.a.:
die Berücksichtigung geltender Datenschutzrichtlinien
die technischen Voraussetzungen zur Einhaltung der Barrierefreiheit der Webseiten
die Nutzung eines bedienerfreundlichen Redaktionssystem zu selbstständigen Pflege der Seite nach Projektabschluss
kostenfreier Telefon- und E-Mail-Support bis mindestens 2035 bei Rückfrage zur Bearbeitung.
Förderungen
Kulturstiftung des Bundes…
Die Kulturstiftung des Bundes stockt ihre Förderprogramme für kulturelle Zukunftsvorhaben und lokales Engagement auf. Insgesamt stellt sie für die kommenden Jahre rund 16 Millionen Euro bereit.
Mehr Mittel für „Übermorgen“
Für die zweite Phase des Programms „Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“ erhöht die Kulturstiftung des Bundes das Fördervolumen auf bis zu 10 Millionen Euro. Von 2027 bis 2031 sollen damit maximal zwanzig wegweisende Zukunftskonzepte umgesetzt werden, jeweils mit einer Förderung von bis zu 600.000 Euro. Neu ist, dass sich auch Einrichtungen und Verbünde bewerben können, die bislang nicht Teil des Programms waren. Die Ausschreibung startet im Herbst 2026.
Aufstockung bei „LOKAL“
Auch das Programm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“, das sich an Kulturakteur:innen in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohner*innen richtet, wird deutlich aufgestockt. Aufgrund der hohen Nachfrage erhöht die Kulturstiftung des Bundes die Mittel für die zweite Antragsrunde um 2,5 Millionen Euro auf insgesamt 5,52 Millionen Euro.
Damit können von 2026 bis 2031 bis zu 27 lokale Netzwerke gefördert werden. Die einzelnen Förderungen liegen bei 200.000 bis 240.000 Euro pro Netzwerk. Antragsschluss ist der 31. März 2026.
Förderungen
Neues Förderprogramm: Sc…
Neues Förderprogramm für Schallschutz bei Clubs und Festivals – Livekultur ohne Lärmbeschwerden.
Mit dem Bundesschallschutzprogramm startet im Januar 2026 erstmals ein bundesweites Pilotprogramm für besseren Schallschutz bei Musikclubs und Festivals. Spielstätten, die aufgrund von Lärmbeschwerden von einer Schließung bedroht sind, erhalten Unterstützung bei der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt dafür 3 Mio. Euro bereit. Die fachliche Umsetzung übernimmt die Initiative Musik und wird dabei unterstützt durch die LiveMusikKommission.
Clubs und Festivals geraten zunehmend durch Lärmbeschwerden unter Druck – insbesondere in dicht bebauten Stadtgebieten, in denen die Folgen der Nachverdichtung besonders spürbar sind. Notwendige Schallschutzmaßnahmen wie verbesserte Dämmung und Noise-Cancelling-Lösungen sowie moderierte Dialogformate zwischen Veranstaltenden und Nachbarschaft können Abhilfe schaffen, sind jedoch häufig kostenintensiv. Viele Kultureinrichtungen stehen angesichts stark steigender Gesamtkosten vor enormen finanziellen Herausforderungen und können diese notwendigen Investitionen kaum noch stemmen.
Modellprojekt unterstützt den Schallschutz
Um die Situation zu verbessern, startet die Bundesregierung im kommenden Jahr ein Modellprojekt, das Clubs und Festivals gezielt beim Ausbau ihres Schallschutzes unterstützt. Im Rahmen der Pilotrunde werden Musikclubs mit einer Kapazität von bis zu 2.000 Besucher:innen sowie Festivals unterstützt, die aufgrund erheblicher Lärmbeschwerden besonders stark von einer Schließung bedroht sind oder deren Durchführung gefährdet ist. Für die Vorauswahl wird die Expertise von Verbänden und Netzwerken der Livemusikbranche herangezogen. Anschließend empfiehlt eine überwiegend fachlich besetzte Jury aus dieser Vorauswahl, welche Projekte gefördert werden sollten.
Details zum Programm und zum Auswahlverfahren werden zum Programmstart im Januar auf der Website der Initiative Musik veröffentlicht.
Förderungen
Fonds Darstellende Künst…
Fristen der Antragstellung sind für die Produktionsförderung der 26.01.2026 und für die Konzeptionförderung der 02.02.2026.
Die Produktionsförderung des Fonds Darstellende Künste unterstützt künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten steht und die in der Regel mit einer Premiere und zeitnah daran anschließenden Aufführungen abschließen. Die Antragssumme beträgt 15.000 bis 50.000 Euro.
Die Konzeptionsförderung unterstützt mehrjährige Vorhaben (2026–2028), die eine künstlerische oder organisatorische Weiterentwicklung anstreben. Gefördert werden mindestens drei Neuproduktionen oder zwei Neuproduktionen mit einem strategischen Vorhaben. Die Fördersumme beträgt insgesamt 150.000 bis 240.000 Euro.