Förderungen

Vom 2. April bis 2. Mai 2025 können wieder Anträge für eines der drei folgenden Förderprogramme des Fonds Soziokultur eingereicht werden:

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Frühestmöglicher Beginn der bewilligten Vorhaben ist Mitte September. Alle weiteren Informationen rund um die Voraussetzungen, Förderhöhe und Antragsstellung sind auf der Webseite des Fonds Soziokultur zu finden. Ab sofort können Sie sich außerdem für die digitalen Infoveranstaltungen zu den Förderungen anmelden.

Förderungen

Allgemeine Projektförderung: Antragsschlüsse: 31.7.2025 & 31.1.2026

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.

Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

Die nächste Jurysitzung findet im Mai 2025 statt. Der Einsendeschluss für die 48. Jurysitzung ist der 31. Juli 2025. 

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Der Senator für Kultur startet jetzt das Verfahren zur Vergabe der Projektmittel Junge Szene/Subkultur – 2. Tranche 2025. Das zentrale Ziel dieser Förderung ist die Realisierung von Projekten, die wesentlich geprägt sind durch eine experimentelle Herangehensweise mit nicht-kommerziellen Absichten. Projekte dieser Art sind zumeist auf ein junges Publikum gerichtet und finden abseits sonstiger geförderter oder kommerzieller Angebote statt.

Angesprochen sind auch Netzwerke und kollektive Strukturen ohne gesellschafts- oder vereinsrechtliche Strukturen, die nicht oder kaum in vorhandene Einrichtungen oder etablierte Strukturen wie beispielsweise Landesverbände, Vereine oder Nachwuchsorganisationen eingegliedert sind. Aber auch Teams aus Kulturschaffenden, die von Mitwirkenden unter 35 Jahren maßgeblich auch in den Entscheidungsfindungen geprägt werden, oder Start-ups von Kulturprojekten können sich bewerben.

Als Junge Szene gefördert werden sollen insbesondere im Entstehen befindliche Projekte, mit denen Erfahrungen im Durchführen von Projekten, Veranstaltungen oder sonstigen insbesondere auch neuen Formaten kultureller Präsentation gesammelt werden können.

Entsprechende Anträge können ab sofort gestellt werden. Es wird darum gebeten, die auf der Homepage bereitgestellten Dokumente wie das Antragsformular und die Vorlage zum Kosten- und Finanzierungsplan zu nutzen.

Die Anträge sollen per Mail eingereicht werden unter: jungeszene-sub@kultur.bremen.de. Unter dieser Adresse beantwortet beim Senator für Kultur auch eventuelle Rückfragen.

Das Antragsfrist endet für beide Verfahren am 26.03.2025 (24 Uhr). 

Eine Förderzusage mit Beschluss der Kulturdeputation ist für den 25.06.2025 vorgesehen.

Förderungen

Der Fonds erhält für das Förderjahr 2025 weitere Mittel aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Insgesamt 7,6 Mio. Euro stehen für die Förderung der Freien Darstellenden Künste zur Verfügung.

In der aktuellen Ausschreibungsrunde gibt es fünf offene Förderprogramme, auf die sich bis Februar und März 2025 beworben werden kann:

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Zur Realisierung wirksamer Klimaschutz-Maßnahmen unterstützt die Initiative Culture4Climate Kultureinrichtungen und Kulturakteur:innen mit einem Fördercoaching. Gegenstand des Förder-Coachings sind die Prüfung und Schärfung der Projektidee, die Identifizierung geeigneter Förderprogramme sowie die Antragsbegleitung.

In der digitalen Sprechstunde haben interessierte Kultureinrichtungen die Möglichkeit, sich in einem Erstgespräch zu Projektideen und Förderoptionen auszutauschen.

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Bewergungsfrist: 31.01.2025: ASSITEJ Deutschland fördert im Rahmen von »Wege ins Theater« theaterpädagogische Projekte für junges Publikum. Die Idee des Förderprogramms ist es, dass lokale Einrichtungen und Institutionen sich mit Kooperationspartnern in Bündnissen für Bildung zusammenschließen und gemeinsam ein Projekt durchführen.

Voraussetzung ist, dass die Projekte sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren richten, die bislang wenig bis keinen Zugang zu kultureller Bildung hatten. Die Projekte werden von einem Bündnis aus mind. drei Partnerorganisationen durchgeführt. Es können nur neue Projekte gefördert werden, die außerhalb vom Schulunterricht stattfinden. Antragsberechtigt sind Theater oder Kulturinstitutionen, sozialräumliche Organisationen sowie kommunale Einrichtungen.

Eine Antragseinreichung ist bis zum 31. Januar 2025 möglich.

»Wege ins Theater« ist Teil des Programms »Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung«. 

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Was ist eine Sprechstunde bei der Green Culture Anlaufstelle?

Die Sprechstunde bietet Ihnen die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Herausforderungen im Bereich der strategischen Ausrichtung, Betriebsökologie, Klimabilanzierung oder Energieeffizienz in einem geschützten Rahmen mit unseren Expert:innen zu besprechen.

Es handelt sich um eine einmalige Initialberatung, bei der die Green Culture Anlaufstelle praktisch helfen wird, die ersten Schritte strukturiert, zielgerichtet und im Rahmen Ihrer zur Verfügung stehenden zeitlichen und finanziellen Ressourcen anzugehen. Die Initialberatung der Green Culture Anlaufstelle wird keine ganzheitliche Beratung ersetzen, denn die Sprechstunde unterstützt Sie zudem durch den Verweis auf bestehende Programme und Angebote der Länder, Kommunen und Städte. Ab Mitte April startet die Sprechstunde in den Bereichen: Strategie, Betriebsökologie, Klimabilanzierung und Energieeffizienz, wobei das Beratungsangebot sukzessive mit weiteren Themenbereichen erweitert wird.

Für wen eignet sich die Sprechstunde?

Die Sprechstunde richtet sich an Menschen aus allen Teilbereichen der Kultur und deren Institutionen, die sich beginnend oder bereits intensiver im Rahmen ihrer beruflichen Aktivitäten mit Betriebsökologie beschäftigen möchten. Sie können einen Termin für sich oder für mehrere Personen mit ähnlichen Fragestellungen buchen.

Wie läuft die Sprechstunde ab?

Sie können sich in unserem Kalendertool mit Ihren Themen und Herausforderungen eintragen und dann zum nächstmöglichen Termin mit Expert:innen aus der Green Culture Anlaufstelle sprechen. Bitte bereiten Sie sich darauf vor, dass wir die Zeit bestmöglich nutzen können. Dabei hilft es uns, wenn Sie konkrete Fragen haben und uns die Hintergründe dazu erläutern. Des Weiteren freuen wir uns, wenn Sie uns Ihre Fragen vorab mitteilen, damit wir uns bestmöglich vorbereiten können. Die Sprechstunden werden für Schulungszwecke aufgezeichnet.

Förderungen

Der Senator für Kultur startet jetzt das Verfahren zur Vergabe der Projektmittel Junge Szene/Subkultur – 1. Tranche 2025. Das zentrale Ziel dieser Förderung ist die Realisierung von Projekten, die wesentlich geprägt sind durch eine experimentelle Herangehensweise mit nicht-kommerziellen Absichten. Projekte dieser Art sind zumeist auf ein junges Publikum gerichtet und finden abseits sonstiger geförderter oder kommerzieller Angebote statt.

Angesprochen sind auch Netzwerke und kollektive Strukturen ohne gesellschafts- oder vereinsrechtliche Strukturen, die nicht oder kaum in vorhandene Einrichtungen oder etablierte Strukturen wie beispielsweise Landesverbände, Vereine oder Nachwuchsorganisationen eingegliedert sind. Aber auch Teams aus Kulturschaffenden, die von Mitwirkenden unter 35 Jahren maßgeblich auch in den Entscheidungsfindungen geprägt werden, oder Start-ups von Kulturprojekten können sich bewerben.

Als Junge Szene gefördert werden sollen insbesondere im Entstehen befindliche Projekte, mit denen Erfahrungen im Durchführen von Projekten, Veranstaltungen oder sonstigen insbesondere auch neuen Formaten kultureller Präsentation gesammelt werden können.

Entsprechende Anträge können ab sofort gestellt werden. Es wird darum gebeten, die auf der Homepage bereitgestellten Dokumente wie das Antragsformular und die Vorlage zum Kosten- und Finanzierungsplan zu nutzen.

Die Anträge sollen per Mail eingereicht werden unter: jungeszene-sub@kultur.bremen.de. Unter dieser Adresse beantwortet beim Senator für Kultur Agnieszka Kotlowska auch eventuelle Rückfragen.

Die Rückgabe der Anträge wird bis zum 5. Januar 2025 erbeten.

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Ab sofort können Anträge für Förderprogramm »Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen« bei der Kulturstiftung des Bundes gestellt werden. Das bundesweite Programm lädt Kultureinrichtungen und Kommunen ein, trotz komplexer kulturpolitischer Herausforderungen einen Raum für grundlegende Innovationen zu schaffen und sich dem Impuls zu widersetzen, auf Bekanntes und Vertrautes zurückzugreifen.

Mit dem Programm stellt die Kulturstiftung des Bundes die Mittel zur Verfügung, um Überlegungen zu neuen Modellen zu ermöglichen: etwa für interkommunale Kooperationen oder experimentelle Nutzungskonzepte für Kulturorte. Das Programm beruht auf der Annahme, dass Kulturinstitutionen in zehn Jahren nur dann eine breite gesellschaftliche Unterstützung genießen werden, wenn sie noch stärker als Gemeingut wahrgenommen werden.

In der Orientierungsphase in den Jahren 2024 bis 2027 fördert die Kulturstiftung des Bundes zunächst die Entwicklung von bis zu fünfzig institutionellen Innovationskonzepten in deutschen Großstädten mit je 50.000 Euro. Zudem umfasst diese Phase Beratungs- und Vernetzungsangebote, Recherche- und Inspirationsreisen zu modellhaften europäischen Kulturorten erweitern den Blick international. Dafür steht ein Gesamtbudget in Höhe von bis zu 4,6 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Fortsetzung des Programms ist ab 2027 geplant, damit ausgewählte Vorhaben anschließend realisiert werden können.

Kultureinrichtungen, Verbünde oder Kommunen können sich bis zum 14. März 2025, 20 Uhr, ausschließlich über das Antragsportal (externer Link, öffnet neues Fenster) des Programmbüros bewerben.

Für Antragstellende bietet das Programmbüro digitale Antragsberatungen an:

Die Anmeldelinks zu den digitalen Termine finden Sie hier.

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Das Förderprogramm Start2Act der BKJ fördert Workshops bzw. Formate, die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren. Mit der Förderung von Start2Act können Präventionsprojekte mit Kindern und Jugendlichen mit Methoden Kultureller Bildung und/oder Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt mit Ehrenamtlichen, Hauptamtlichen, Honorarkräften und Eltern umgesetzt werden.

Ziel des Förderprogramms „Start2Act“ der BKJ ist es, Träger und Verbände der Kulturellen Bildung dabei zu unterstützen, sichere Orte zu sein, in denen Kinder umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.

Gefördert werden zwei verschiedene Projekttypen:

Impulsprojekte (bis zu 2.000 Euro) eröffnen neue und niedrigschwellige Auseinandersetzungen mit dem Thema Kinderschutz und Prävention. Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Expertiseprojekte (bis zu 8.000 Euro) ermöglichen eine intensivere Auseinandersetzung mit den Themen Kinderschutz und Prävention. Sie unterscheiden sich von Impulsprojekten in einer längeren Projektlaufzeit, mehr Teilnehmer*innen und/oder einem größeren Projektumfang. Es muss mit einer Beratungsstelle oder einer Fachkraft, die im Bereich Prävention und Kinderschutz ausgebildet wurde, zusammengearbeitet werden. Die Antragsfrist ist der 31. Januar 2025.

Beratung

Die BKJ bietet im neuen Ausschreibungszeitraum noch einen Online-Infotermin an: am 14. Januar 2025.

Außerdem beraten die Kolleg:innen im Start2Act-Team gerne bei Fragen zur Antragstellung.

Das Projekt „Start2Act“ wird finanziert von der Europäischen Union.