Förderungen

Vom 2. Oktober bis 2. November können wieder Fördermittel für Projekte in den Regelprogrammen Allgemeine Projektförderung und U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen für 2025 beantragt werden. Gebunden an die Allgemeine Projektförderung wird außerdem der Innovationspreis Soziokultur in diesem Jahr zum Thema „Keine Angst! Konflikt und Widerstand gestalten“ ausgeschrieben.  

ALLGEMEINE PROJEKTFÖRDERUNG
Was wird gefördert?
partizipative Projekte mit Modellcharakter, die sich Herausforderungen und Fragestellungen unserer Zeit mit kulturellen und künstlerischen Mitteln nähernzeitlich befristete Projekte mit Menschen vor Ort, die inhaltlich abgegrenzt sind frühester Beginn: Februar 2025max. 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80% der Gesamtkosten 
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Online-Informationsveranstaltungen
Montag, 30. September, 17.00-18.30 UhrMittwoch, 9. Oktober, 16.00-17.30 UhrMontag, 14. Oktober, 18.00-19.30 Uhr (englisch)
Freitag, 18. Oktober, 10.00-11.30 Uhr
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U25 – RICHTUNG: JUNGE KULTURINITIATIVEN
Was wird gefördert?
experimentierfreudige und partizipative Kulturprojekte mit zeitlicher Begrenzung von Gruppen/Initiativen junger Kulturschaffender im Alter von 18 bis 25 Jahrenmax. 4.000 Euro, jedoch max. 80 % des ProjektbudgetsWichtig: das insgesamte Projektbudget darf nicht höher als 8.000€ sein
zum Förderprogramm
­Online-Informationsveranstaltungen
Dienstag, 15. Oktober, 17-18 UhrMontag, 21. Oktober, 17-18 Uhr 
zur Anmeldung

INNOVATIONSPREIS SOZIOKULTUR
­Keine Angst! Konflikt und Widerstand gestalten
Alle zwei Jahre schreibt der Fonds Soziokultur zusätzlich ein Sonderthema im Rahmen seiner Allgemeinen Projektförderung aus. Projekte, die dieses Thema aufgreifen, können im Falle einer Förderung durch das Kuratorium für den mit 10.000 Euro dotierten Innovationspreis Soziokultur nominiert werden. Eine gesonderte Bewerbung für den Preis ist nicht notwendig.Thema: Keine Angst! Konflikt und Widerstand gestaltengesucht werden Vorhaben, die sich mit konstruktiven Settings für Konflikte beschäftigen und die Räume und Umgebung für Mitgefühl, Mitgestaltung, Verständnis und offene Auseinandersetzungen bieten – mit den Mitteln von Kunst und Kultur.
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Förderungen

Cultural Bridge geht in die vierte Runde: Vom 15.10.-26.11.2024 können erneut Anträge für Kooperationen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich eingereicht werden. 

Cultural Bridge fördert bilaterale Partnerschaften zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland durch die Zusammenarbeit von Arts Council England, dem Arts Council of Northern Ireland, British Council, Creative Scotland, Fonds Soziokultur, Goethe-Institut London und Wales Arts International / Arts Council of Wales.

Durch die Finanzierung von Kooperationen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich zielt das Programm darauf ab, neue Beziehungen aufzubauen und die künstlerische Zusammenarbeit und kulturelle Demokratie zu fördern.

Gefördert werden sowohl Austauschtreffen, um neue Partnerschaften der Community Art aufzubauen (Tier 1) als auch konkrete soziokulturelle Projekte von Partnerorganisationen, die bereits zusammengearbeitet haben (Tier 2). 

Sie haben Interesse an einer Förderung, aber noch keine Partnerorganisation in England, Wales, Schottland oder Nordirland? Mitte September bietet der Fonds Soziokultur moderierte Matchmaking Sessions an, um bei der Suche von Partnerorganisationen zu helfen. Anmeldungen sind noch bis zum 02.09.2024 auf cultural-bridge.info möglich.

Quelle: Fonds Soziokultur

Förderungen

Mit Zirkus gestaltet Vielfalt fördert die Bundesarbeitsgemeinschaft Zirkuspädagogik e.V. im Rahmen von Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung deutschlandweit zirkuspädagogische Projekte für Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren, die von Risikolagen betroffen sind und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt werden.

Die von Zirkus gestaltet Vielfalt geförderten Projekte sollen darauf abzielen, Zirkuskünste zu erlernen und pädagogisch sinnvoll einzusetzen. Die Projekte nehmen so auf vielfältige Weise Einfluss auf junge Menschen: Körperlicher Ausdruck und Kreativität werden genauso gefördert wie Selbstwertgefühl und Teamfähigkeit. Die maximale Fördersumme beträgt 30.000 Euro.

Die nächste Antragsfrist ist der 2. September 2024.

Quelle: Stadtkultur Hamburg

Förderungen

Der Senator für Kultur hat seine Projektmittel für 2025 ausgeschrieben. Der Abgabetermin für die Anträge ist der 30.9.2024.

Die Formulare sind zu finden auf der Webseite unter Projektförderung: https://www.kultur.bremen.de/service/projektfoerderung-13709

Es gibt einige Neuerungen im Verfahren. So können für Anträge nur noch die aktuellen Formulare auf der oben genannten Webseite genutzt werden, Formulare aus den Vorjahren werden nicht mehr bearbeitet. Für Projekte, die für eine EU- oder Bundesförderung eine Kompensation benötigen, können bereits jetzt Anträge für 2026 gestellt werden (das gilt nur für Projekte mit Bundes- oder EU-Förderung).

Der Senator für Kultur (Referat 13) bietet zur Information und Beratung zusammen mit Stadtkultur Bremen zwei Informationsveranstaltungen an:

  1. Veranstaltung: Mo. 2.9.24 um 16:30 Uhr: im KUBO/Galerie Mitte (Beim Paulskloster 12, 28203 Bremen)
  2. Termin: voraussichtlich Mo. 16.9.24 um 17:00 Uhr – 20:00 Uhr (Ort steht noch nicht fest)

Bitte meldet euch für die Veranstaltungen unter der Mail-Adresse von Ilona Herbrig (Senator für Kultur) ilona.herbrig@kultur.bremen.de an.

Der Senator für Kultur bietet an, dass Antragstellende zu den Terminen ihre fertigen Projektanträge mitbringen können. Diese können im Anschluss an den allgemeinen Teil der Vernstaltung besprochen werden.

Die beiden Veranstaltungen richtet sich vor allem an die Senator für Kultur-Sparten Stadtkultur, Interkultur, Migrant:innenförderung, Kulturpädagogik, Frauen und Queerkultur.
Andere künstlerische Sparten sind selbstverständlich auch willkommen. Diese richten ebenfalls Termine aus.

Termine der anderen Sparten und Referate:

Förderungen

Der Senator für Kultur hat am 18.07.2024 das Verfahren zur Vergabe der Projektmittel 2025 gestartet. Anträge können noch bis zum 30.09.2024 gestellt werden. Zentrales Ziel dieser Förderung ist die künstlerische und kulturelle Profilierung Bremens in den verschiedenen Sparten. Dabei werden insbesondere freie und nicht-institutionsgebundene Künstlerinnen und Künstler in den Blick genommen.

Neu: Der Senator für Kultur nimmt in diesem Verfahren auch bereits Anträge für die Projektmittel 2026 entgegen. Voraussetzung für eine Bearbeitung bereits in diesem Verfahren ist die mit dem Antrag erklärte Absicht, das Jahr 2025 für die Einwerbung weiterer Drittmittel (Bund, Stiftungen etc.) zur Umsetzung des Projekts 2026 zu nutzen. Die Entscheidung, ob das Projekt für 2026 vorgemerkt wird, trifft die Jury. Maßgebliches Kriterium ist zusätzlich zu der fachlich-inhaltlichen Bewertung, ob die Jury der Einwerbung von Drittmitteln realistische Chancen einräumt. Die Vormerkung für 2026 erlischt, wenn keine Drittmittel eingeworben werden können.

Entsprechende Anträge können ab sofort gestellt werden. Auf der Homepage des Ressorts unter www.kultur.bremen.de/service/projektfoerderung-13709#Projektmittel stehen die entsprechenden Formulare zum Download bereit.

Weitere wichtige Informationen zur Antragsstellung finden sich in den FAQs und der Förderrichtlinie, die dort ebenfalls zum Download angeboten werden.

Die Anträge bitte bis zum 30. September 2024 per Mail (bevorzugt) oder postalisch einreichen an:
Der Senator für Kultur
-Projektmittelvergabe –
Frau Agnieszka Kotlowska
Altenwall 15/16
28195 Bremen

Förderungen

Anmeldung für Matchmaking-Sessions bis zum 09.09.2024 möglich. Vom 15. Oktober bis 26. November 2024 können wieder Anträge für Cultural Bridge, also für Partnerschaften zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich eingereicht werden. Gefördert werden sowohl Austauschtreffen, um neue Partnerschaften der Community Art aufzubauen (Förderbereich 1) als auch konkrete soziokulturelle Projekte von Partnerorganisationen, die bereits zusammengearbeitet haben (Förderbereich 2).

Sie sind an einer Förderung interessiert, aber haben noch keine Partnerorganisation aus England, Schottland, Wales oder Nordirland? 

Förderungen

Ab dem 1. August 2024 können wieder Anträge für das „Bühnenprogramm für Clubs und Live-Musik-Spielstätten“ bei der WfB-Wirtschaftsförderung Bremen GmbH beantragt werden. Mit der Förderung soll die Durchführung von Live-Musikveranstaltungen in Clubs und Live-Musik-Spielstätten im Land Bremen unterstützt werden. Ziel ist es, kontinuierlich eine hohe Anzahl an Live-Musikveranstaltungen diverser Richtungen anzubieten. Mit der Förderung sollen besonders Nachwuchskünstlerinnen und -künstler unterstützt werden. Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation gewährt deshalb durch die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH Zuschüsse zur Förderung von Live-Musikveranstaltungen im Land Bremen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller können eine Pauschale von 500 Euro pro Veranstaltung erhalten, sofern sie den Kriterien der zugehörigen Richtlinie entsprechen.

Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation: „Das Bühnenprogramm kommt dem Nachwuchs der Musikwirtschaft im Land Bremen zugute, aber auch den Clubs und Live-Musikspielstätten. Das stärkt einerseits die Branche, hat darüber hinaus aber weitere positive Effekte. Eine lebendige Clubszene mit möglichst vielfältigen Musikveranstaltungen macht Bremen attraktiv. Eine starke Kultur- und Kreativwirtschaft ist zugleich aber auch Aushängeschild einer Stadt und damit ein wichtiger Standortfaktor für junge gut ausgebildete Fachkräfte, die wir nach Bremen holen wollen. Dieses Programm kann also für Musikwirtschaft und Unternehmen am Standort ein Pluspunkt sein.“

Antragsberechtigt sind Clubs und Live-Musikspielstätten ebenso wie Veranstalterinnen und Veranstalter, die ihren Sitz im Land Bremen haben, deren Kapazität maximal 500 Personen umfasst und die regelmäßig mindestens zehn Live-Musik-Veranstaltungen im Jahr durchführen. Auftritte künstlerischer DJs sind ebenfalls förderfähig. Pro förderfähiger Veranstaltung werden 500 Euro als Zuschuss gezahlt.

Das Antragsformular und die Förderrichtlinie sind auf der Internetseite der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH veröffentlicht.

Quelle: Senatspressestelle Bremen

Förderungen

Antragsfrist: 02.09.2024.

Mit der Produktionsförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste langjährig professionell frei produzierenden Künstler:innen/-gruppen, neue Ästhetiken und ausdruckstarke Formsprachen zur künstlerischen Befragung gesellschaftlicher Entwicklungen zu finden, weiterzuentwickeln, Produktionsvorhaben zu realisieren und diese Inszenierungen erstmals öffentlich zu präsentieren.

Befördert werden projektbezogene, künstlerische (auch digitale) Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt die Erarbeitung und Präsentation von künstlerischen Produktionen in den vielgestaltigen Freien Darstellenden Künsten steht. Premieren und ggf. zeitnah daran anschließende weitere Aufführungen sind in der Regel Bestandteil eines Vorhabens im Programm der Produktionsförderung. Die Antragssumme beträgt mindestens 15.000 Euro und maximal 50.000 Euro.

Die Antragsstellung ist bis zum 2. September 2024 online möglich.

Quelle: Stadtkultur Hamburg

Förderungen

Die reguläre Projektförderung des Musikfonds gliedert sich in Programme bis 50.000 € und 3.000 €. Neue Anträge bis 50.000 € können vom 01. – 30.09.2024 online eingereicht werden. Anträge bis 3.000 € können vom 16.09. – 14.10.2024. Im Jahr 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten – resp. Metropolregionen – geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung.

Förderungen

Der Senator für Kultur startet ab sofort das Verfahren zur Vergabe der Projektmittel der 2. Vergaberunde Junge Szene/Subkultur. Es handelt sich dabei um die letzte Vergaberunde im Jahr 2024 für diesen Bereich. Das zentrale Ziel dieser Förderung ist die Realisierung von Projekten, die wesentlich geprägt sind durch eine experimentelle Herangehensweise mit nicht-kommerziellen Absichten. Diese Projekte sind zumeist auf ein junges Publikum gerichtet und finden abseits sonstiger geförderter oder kommerzieller Angebote statt.

Angesprochen sind auch Netzwerke und kollektive Strukturen ohne gesellschafts- oder vereinsrechtliche Strukturen, die nicht oder kaum in vorhandene Einrichtungen oder etablierte Strukturen wie Landesverbände, Vereine, Nachwuchsorganisationen oder dergleichen eingegliedert sind. Aber auch Teams mit Kulturschaffenden, die maßgeblich von Mitwirkenden unter 35 Jahren in den Entscheidungsfindungen geprägt werden oder Start-Ups von Kulturprojekten können sich bewerben.

Als Junge Szene gefördert werden sollen insbesondere im Entstehen befindliche Projekte, mit denen Erfahrungen im Durchführen von Projekten, Veranstaltungen oder sonstigen insbesondere auch neuen Formaten kultureller Präsentation gesammelt werden können.

Für die Antragstellung stehen auf der Website der Kulturbehörde die Antrags-Dokumente online: www.kultur.bremen.de/service/projektfoerderung-13709#JuSu

Die Einreichung der Anträge wird zeitnah erbeten, die Frist geht bis zum 16. August 2024. Die Anträge bitte per Mail senden an: jungeszene-sub@kultur.bremen.de. Es wird darum gebeten, die auf der Homepage bereitgestellten Dokumente wie das Antragsformular und die Vorlage zum Kosten- und Finanzierungsplan zu nutzen.

Rückfragen beantwortet beim Senator für Kultur: Agnieszka Kotlowska: Tel.: (0421) 361-19514; E-Mail: jungeszene-sub@kultur.bremen.de

Quelle: Senatspressestelle Bremen