Förderungen

Du hast deine Live-Termine für dieses Jahr unter Dach und Fach, aber die Kosten für Anfahrten, Equipment und Übernachtung sind eine Herausforderung? Das POP Office fördert dich, damit dir am Ende noch etwas von deiner Gage übrig bleibt! Der LIVEfonds des POP Office unterstützt Musikschaffende mit Wohnsitz im Land Bremen bei ihren Auftritten außerhalb der heimischen Gefilde. Ziel ist es, Nachwuchsmusiker:innen und Semiprofis (auch DJs!) Gigs in ganz Deutschland zu ermöglichen.

Für eine Fördersumme von maximal 1.000 € könnt ihr anteilige Unterstützung pro Auftritt bei uns beantragen.

Ladet Euch das Antragsformular herunter auf unserer Website herunter: https://popofficebremen.de/livefonds/ und sendet es uns komplett ausgefüllt bis zum 21.05.2023, 23:59- Uhr: live@popofficebremen.de. 

Über die eingereichten Anträge entscheidet eine Jury besetzt mit Expert:innen aus der Musikszene. Ob eure Live-Auftritte gefördert werden, erfahrt ihr nach dem Juryentscheid, spätestens am 31.05.23.

Förderungen

Ehrenamtlichem Engagement kommt im Integrationsprozess eine große Bedeutung zu. Angebote zur Qualifizierung und Weiterbildung unterstützen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sich ehrenamtlich zu engagieren.

Zu diesem Zweck werden auch 2023 wieder im Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.“ im Auftrag des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) Multiplikatorenschulungen gefördert: in die Förderung aufgenommene Multiplikatorenschulungen sollen in Vereinen und Organisationen aktive Ehrenamtliche ab 12 Jahren in ihrem Engagement bestärken und künftige/potenziell Interessierte ab 12 Jahren für ein Ehrenamt gewinnen. Zur Förderung vorgesehen sind ein- oder mehrtägige Workshops im Präsenz- oder Digitalformat zu den unten genannten Themengebieten.

Die beantragte Fördersumme darf 15.000 Euro nicht überschreiten.


Anträge für Multiplikatorenschulungen sind zu stellen bis 30. April 2023 über das Förderportal unter: https://foerderportal.bund.de/easyonline/. Eine Registrierung/Anmeldung bei dem Verfahren „profi-Online“ ist für die Antragstellung über das Förderportal easy-Online nicht notwendig.

Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen sukzessive bewilligt. Die Durchführung einer bewilligten Multiplikatorenschulung muss bis zum 30. November 2023 komplett abgeschlossen sein. Die Übertragung der Zuwendung in(s) Folgejahr(e) ist
ausgeschlossen.

Förderungen

50 Künstlerinnen und Künstler erhalten Stipendium der Deutschen Bank von monatlich 500 Euro für zwölf Monate.

6000 € für Künstler:innen aus allen Bereichen der Bildenenden Kunst durch das Deutsche Bank-Atelierstipendium

Die Deutsche Bank legt im Rahmen ihres zeitgenössischen Kunstengagements das neue Atelier-Stipendium „MACHT KUNST! Mehr Raum für Kreativität“ in Deutschland auf. 50 Künstlerinnen und Künstler bis einschließlich 35 Jahren werden mit einem Zuschuss von 500 Euro monatlich ein Jahr lang unterstützt.

Britta Färber, Leiterin des Kunstbereichs der Deutschen Bank: „Neben Material- und Produktionskosten sind vor allem die Ausgaben für den Unterhalt eines Ateliers stark gestiegen. Das trifft zuerst diejenigen bildenden Künstlerinnen und Künstler, die am Anfang ihres Werdegangs stehen. Ihnen wollen wir mit dem neuen Atelier-Stipendium – im wahrsten Wortsinn – mehr Raum für Kreativität geben. Die Sammlung Deutsche Bank fokussiert sich auf Gegenwartskunst auf Papier und Fotografie. Deshalb besteht für die Stipendiatinnen und Stipendiaten, die mit diesen Medien arbeiten, die zusätzliche Option, dass wir eine Auswahl ihrer Werke ankaufen.“

Bildende Künstlerinnen und Künstler, die die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, können sich ab dem 23. März 2023 auf der Webseite https://socialimpact.eu/atelier-stipendium über die Teilnahmebedingungen informieren und direkt für das Programm bewerben; Bewerbungsschluss ist der 21. April 2023. Ausschreibung und Auswahl der

Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgen in Zusammenarbeit mit „Social Impact“, einer gemeinnützigen Agentur für soziale Innovationen. Die ersten 50 Künstlerinnen und Künstler sollen ab Anfang Juni 2023 gefördert werden. Mit dem Atelier-Stipendium „MACHT KUNST! Mehr Raum für Kreativität“ knüpft die Deutsche Bank an die „MACHT KUNST!“-Reihe an, die 2013 einen vielbeachteten Auftakt feierte. Die Bank hatte damals bildenden Künstlerinnen und Künstlern in Berlin die Möglichkeit geboten, ihre Werke anlässlich der Eröffnung der Deutsche Bank KunstHalle für 24 Stunden einer großen Öffentlichkeit vorzustellen. Es folgten „MACHT KUNST! Ihre Skulptur für Berlin“ (2015) und „MACHT KUNST! city video future“ (2017). Im Rahmen der Reihe hat die Deutsche Bank bisher Arbeiten von rund 2.500 Künstlerinnen und Künstlern öffentlich präsentiert.

Die stipendiatische Förderung junger Künstlerinnen und Künstler hat bei der Bank eine lange Tradition. Seit den 1920er Jahren unterstützen sie und ihre Stiftungen als einer der Hauptförderer den Villa Romana-Preis. Dieser älteste deutsche Kunstpreis wird seit 1905 an herausragende, in Deutschland lebende Künstlerinnen und Künstler verliehen. Mit der Auszeichnung sind ein Preisgeld und ein zehnmonatiger Aufenthalt in der Villa Romana in Florenz verbunden.

Förderungen

Ihr seid eine gemeinnützige Organisation, die ein gesellschaftliches Problem auf lokaler Ebene löst? Künftig möchtet ihr noch mehr Menschen erreichen und eure Wirkung vergrößern? Ihr findet, die Zeit ist reif, euren Ansatz in die Breite zu tragen?

Dann bewerbt euch für den openTransfer Accelerator!

Das Skalierungsstipendium unterstützt euch durch Workshops, Vernetzung und Trainings dabei, strukturiert und nachhaltig zu wachsen – mit Praxiswissen, professioneller Beratung und individueller Begleitung.

Das Stipendium

Um als Organisation nachhaltig zu wachsen, solltet ihr strategisch vorgehen: Was ist euer Wirkungskern? Wie könnt ihr Partner:innen gewinnen, die eure Skalierung unterstützen? Habt ihr ein solides Geschäfts- und Finanzierungsmodell? Und nicht zuletzt: Kann eure Organisationsstruktur mit dem Wachstum mithalten?

Daran wird ein Jahr lang gemeinsam mit euch im openTransfer Accelerator gearbeitet. Das Ziel: Eine Skalierungsstrategie, die zu eurer Organisation passt und mit der ihr richtig abheben könnt.

Wie das Stipendium abläuft

Das Skalierungsstipendium gliedert sich in zwei Stufen. Die Organisationen, deren entwickelte Skalierungsstrategie am Ende von Stufe 1 (Check-In) überzeugt, machen nahtlos weiter mit Stufe 2 (Take-Off). Wer mehr Zeit braucht, kann eine Pause einlegen und Stufe 2 im folgenden Jahr absolvieren.

Der open Transfer Accelerator ist ein Programm der Stiftung Bürgermut mit Unterstützung der aqtivator gGmbH.

Förderungen

Die wichtigsten Infos für euch zum Kulturfonds Energie des Bundes:

Die Förderung erfolgt in Abschnitten:

Januar-März 2023,
Antragsfrist: 30.Juni 2023


April-Juni 2023,
Antragsfrist: 30.September 2023


Juli-September 2023,
Antragsfrist: 31.Dezember 2023


Oktober-Dezember 2023,
Antragsfrist: 31.März 2024


Januar -April 2024,
Antragsfrist: 31.Juli 2024

Auf der Webseite www.kulturfonds-energie.de stehen umfangreiche Informationen und die Förderkriterien zur Verfügung.

Zusätzlich kann sich telefonisch unter der Hotline 0800 6645685 oder per E-Mail service@kulturfonds-energie.de beraten werden.

Förderungen

Folgende Institutionen bieten Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Projekte mit Geflüchteten aus der Ukraine: 


talentCAMPus vom Deutschen Volkshochschul-Verband e.V. für Geflüchtete aus der Ukraine

#WeStandWithUkraine: Stipendien für Kulturschaffende aus der Ukraine

Aktion Mensch: Sonderförderung Ukraine

UNO-Flüchtlingshilfe: Sonderhilfe Ukraine

ZukunftsMUT von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW) Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“

KfW: Sonderprogramm Flüchtlingseinrichtungen

We are open for refugees – German Coworking Federation e.V. (coworking-germany.org)

Kulturstiftung Allianz Culture of Solidarity Fund

Kulturformen Berlin: Kulturelle Bildung im Kontext Asyl

Neustart Media

Infos zu Flucht, Einreise, Asyl aus der Ukraine:

Integrationsbeauftragte der Bundesregierung: Ukraine

Bremen

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen gibt Hinweise und FAQ für ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind. Beide Seiten werden fortlaufend aktualisiert und sind auf Deutsch/Ukrainisch:

Infos für Menschen aus der Ukraine in Bremen:

Hilfe für Menschen aus der Ukraine

Senatorin für Soziales Bremen: Menschen aus der Ukraine in Bremen

Förderungen

Kinder und Jugendliche mussten während der Corona-Pandemie im Alltag nicht nur auf viele Dinge verzichten, sie mussten vor allem den Eindruck gewinnen, dass ihre Interessen nicht berücksichtigt werden. Dem gilt es, etwas entgegenzusetzen.

Mit dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit fördern. Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass sie im Mittelpunkt stehen (siehe UN-Kinderrechtskonvention sowie SGB VIII) und ihnen ermöglicht wird, eigene Projektideen umzusetzen.

Lokale Organisationen und Kommunen erhalten durch das Bundesprogramm Impulse, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen. Haupt- und ehrenamtliche Akteure und Akteurinnen unterschiedlicher Institutionen werden für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und
die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Projekten wird nachhaltig gestärkt.


Um das zu erreichen, fördert das Bundesprogramm:


Einzelprojekte (Feld 1) können von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden.
Für die Förderung von lokalen Zukunftsplänen inkl. der Angebote (Feld 2) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. vom Jugendamt beauftragte freie Träger antragsberechtigt.
Für das Bundesprogramm stehen für das Jahr 2023 insgesamt rund 55 Mio. Euro zur Verfügung. Der Programmstart ist am 01.01.2023. Der Förderzeitraum endet zum 31.12.2023.

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt vonder Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS). 

Förderungen

Am 16.11.2022 wurde ein Aufruf für europäische Kooperationsprojekte von Kultureinrichtungen im Rahmen des EU-Programms Creative Europe veröffentlicht. Die Ausschreibungsfrist ist der 23.02.2023.

Dazu gibt es drei Förderkategorien:

Kleine Kooperationsprojekte mit drei Partnern aus drei Ländern mit einer Förderung von max. 200.000 EUR, mittlere Kooperationsprojekte mit fünf Partnern aus fünf Ländern und einer Förderung von max. 1 Mio. EUR sowie große Kooperationsprojekte mit zehn Partnern aus zehn Ländern und einer Förderung von 2 Mio. EUR.

Aktuell hat die KOM außerdem den Förderleitfaden „CulturEU Funding Guide“ aktualisiert vorgelegt, so dass es einfacher ist, relevante Fördermittel in unterschiedlichen EU-Programmen zu finden.

CulturEU Funding Guide: Discover funding opportunities for the Cultural and Creative Sectors | Culture and Creativity (europa.eu)


Pressemitteilung des Creative Europe Desk KULTUR: Ausschreibung Europäische Kooperationsprojekte veröffentlicht! – Creative Europe Desk KULTUR (creative-europe-desk.de)

Hintergrund zu Creative Europe:


Für die siebenjährige Programmlaufzeit von Creative Europe stehen 2,44 Mrd. EUR zur Verfügung, um alle Kultursparten und den audiovisuellen Bereich zu unterstützen. Das Gesamtbudget verteilt sich auf drei Säulen: KULTUR (33 %), MEDIA (58 %) sowie Cross-Sector (9 %). Auf das Teilprogramm „KULTUR“ entfallen damit für die Laufzeit von 2021 bis 2027 insgesamt 804 Mrd. EUR.

Förderungen

Frischer Wind!
Mit „Kultur macht stark“ in die neue Förderphase (2023 – 2027).


Informationsveranstaltungen zu allen Förderkonzepten, neuen Antragsmöglichkeiten und Fristen im Rahmen der dritten Förderphase des Bundesförderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ bereits seit 2013 kulturelle Bildungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen.
Ab 2023 starten wir mit frischem Wind in die dritte Förderphase! Neben bereits bekannten stellen sich auch alle neuen Programmpartner vor. Zudem informieren wir in jeder der drei Veranstaltungen über Neuerungen im Programm.

Die Service- und Beratungsstellen aus allen Bundesländern laden Sie und Euch herzlich ein
am Dienstag, 22.11.2022, 10 – 14 Uhr
am Donnerstag, 24.11.2022, 10 – 14 Uhr
am Mittwoch, 30.11.2022, 10 – 14 Uhr

an den digitalen Info-Veranstaltungen zu Frischer Wind! Mit „Kultur macht stark“ in die neue Förderphase (2023 – 2027) teilzunehmen.

Nach einer allgemeinen Einführung informieren jeweils neun Programmpartner pro Termin kurz und knapp über ihre Förderkonzepte, Fristen und Projektzeiträume. Sie können sowohl an den gesamten Veranstaltungen teilnehmen als auch nur einzelne Vorträge verfolgen.
Es gibt die Möglichkeit, sich jederzeit ein- und auszuloggen.
Welche Programmpartner zu welchem Termin ihre Förderkonzepte vorstellen entnehmen Sie bitte der angehängten Einladung.

Die Veranstaltungen finden über das Videokonferenz-Tool Zoom statt. Anmeldungen für die Veranstaltungen sind ab sofort unter folgendem Link möglich: https://findbar.kulturellebildung-nrw.de/bundesweite-infoveranstaltung-frischer-wind/. Die Anmeldungen werden jeweils zwei Tage vor Veranstaltung um 24:00 Uhr geschlossen. Den Zugang zum Zoom-Konferenzraum erhalten Sie dann in einer separaten E-Mail am Vorabend der Veranstaltung.

Es handelt sich bei Frischer Wind! Mit „Kultur macht stark“ in die neue Förderphase (2023 – 2027) um eine Kooperationsveranstaltung der „Kultur macht stark“ Service- und Beratungsstellen aller Bundesländer. Leiten Sie diese Einladung gerne auch an Ihr interessiertes Umfeld weiter.

Die Veranstaltungen richten sich an alle hörenden Akteur*innen aus den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales sowie an alle weiteren Interessierten am Bundesförderprogramm „Kultur macht stark“.


Wir bemühen uns, allen Interessierten einen Zugang zu den hier veröffentlichten Inhalten zu ermöglichen. Informieren Sie uns gern darüber, was wir tun können, um Ihnen die Teilnahme an dieser Veranstaltung zu ermöglichen.


Kontaktieren Sie hierfür Sophia Roggenbuck (Mail: roggenbuck@kulturellebildung-nrw.de, Telefon: 02191-794377) oder Julia Römling (Mail: info@kulturmachtstark-hh.de, Telefon: 040-524789712).

Die Veranstaltungen werden digital aufgezeichnet und im Nachgang untertitelt öffentlich auf dem YouTube-Kanal der Service- und Beratungsstellen zur Verfügung gestellt.


Bei Fragen melden Sie sich gern bei Sophia Roggenbuck (Mail: roggenbuck@kulturellebildung-nrw.de, Tel: 02191-794 377) oder bei Julia Römling (Mail: info@kulturmachtstark-hh.de, Tel: 040-524 78 9712).

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und verbleiben mit besten Grüßen


Die Service- und Beratungsstellen „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“

Jana Schenk | Beratungsstelle „Kultur macht stark“
QUARTIER gGmbH
Breitenweg 41 | 28195 Bremen
0421|222 36 23
beratungkulturmachtstark@quartier-bremen.de

www.facebook.com/kulturmachtstarkhb/
www.buendnisse-fuer-bildung.de/

Förderungen

Bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz können Sie ab sofort Anträge auf Fördermittel für Frauenprojekte für 2023 einreichen. Bitte reichen Sie Ihre Anträge bis zum 30.11.2022 ein. Später eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen.

Im Bereich der Frauenförderung werden Projekte gefördert, die sich in folgenden Themenbereichen bewegen (Aufzählung nicht abschließend):

Es werden insbesondere Projekte gefördert, deren Schwerpunkte auf den Verpflichtungen und Maßnahmen der Istanbul Konvention beruhen.

Für den Antrag benötigt die Stabsstelle Frauen einen Projektantrag sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan.
Bitte nutzen Sie hierfür folgende Antragsformulare:
Antrag Selbsthilfe- und Projektförderung (docx, 65 KB)
Antrag Personalausgaben Projektförderung (docx, 18.7 KB)
Art. 13 Info Datenschutz (pdf, 289.7 KB)
Art.14 Info Datenschutz (pdf, 292.5 KB)

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, melden Sie sich gern per E-Mail an frauenprojekte@gesundheit.bremen.de