Förderungen

Der Senator für Kultur hat am 18.07.2024 das Verfahren zur Vergabe der Projektmittel 2025 gestartet. Anträge können noch bis zum 30.09.2024 gestellt werden. Zentrales Ziel dieser Förderung ist die künstlerische und kulturelle Profilierung Bremens in den verschiedenen Sparten. Dabei werden insbesondere freie und nicht-institutionsgebundene Künstlerinnen und Künstler in den Blick genommen.

Neu: Der Senator für Kultur nimmt in diesem Verfahren auch bereits Anträge für die Projektmittel 2026 entgegen. Voraussetzung für eine Bearbeitung bereits in diesem Verfahren ist die mit dem Antrag erklärte Absicht, das Jahr 2025 für die Einwerbung weiterer Drittmittel (Bund, Stiftungen etc.) zur Umsetzung des Projekts 2026 zu nutzen. Die Entscheidung, ob das Projekt für 2026 vorgemerkt wird, trifft die Jury. Maßgebliches Kriterium ist zusätzlich zu der fachlich-inhaltlichen Bewertung, ob die Jury der Einwerbung von Drittmitteln realistische Chancen einräumt. Die Vormerkung für 2026 erlischt, wenn keine Drittmittel eingeworben werden können.

Entsprechende Anträge können ab sofort gestellt werden. Auf der Homepage des Ressorts unter www.kultur.bremen.de/service/projektfoerderung-13709#Projektmittel stehen die entsprechenden Formulare zum Download bereit.

Weitere wichtige Informationen zur Antragsstellung finden sich in den FAQs und der Förderrichtlinie, die dort ebenfalls zum Download angeboten werden.

Die Anträge bitte bis zum 30. September 2024 per Mail (bevorzugt) oder postalisch einreichen an:
Der Senator für Kultur
-Projektmittelvergabe –
Frau Agnieszka Kotlowska
Altenwall 15/16
28195 Bremen

Förderungen

Die reguläre Projektförderung des Musikfonds gliedert sich in Programme bis 50.000 € und 3.000 €. Neue Anträge bis 50.000 € können vom 01. – 30.09.2024 online eingereicht werden. Anträge bis 3.000 € können vom 16.09. – 14.10.2024. Im Jahr 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten – resp. Metropolregionen – geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung.

Förderungen

Der Senator für Kultur startet ab sofort das Verfahren zur Vergabe der Projektmittel der 2. Vergaberunde Junge Szene/Subkultur. Es handelt sich dabei um die letzte Vergaberunde im Jahr 2024 für diesen Bereich. Das zentrale Ziel dieser Förderung ist die Realisierung von Projekten, die wesentlich geprägt sind durch eine experimentelle Herangehensweise mit nicht-kommerziellen Absichten. Diese Projekte sind zumeist auf ein junges Publikum gerichtet und finden abseits sonstiger geförderter oder kommerzieller Angebote statt.

Angesprochen sind auch Netzwerke und kollektive Strukturen ohne gesellschafts- oder vereinsrechtliche Strukturen, die nicht oder kaum in vorhandene Einrichtungen oder etablierte Strukturen wie Landesverbände, Vereine, Nachwuchsorganisationen oder dergleichen eingegliedert sind. Aber auch Teams mit Kulturschaffenden, die maßgeblich von Mitwirkenden unter 35 Jahren in den Entscheidungsfindungen geprägt werden oder Start-Ups von Kulturprojekten können sich bewerben.

Als Junge Szene gefördert werden sollen insbesondere im Entstehen befindliche Projekte, mit denen Erfahrungen im Durchführen von Projekten, Veranstaltungen oder sonstigen insbesondere auch neuen Formaten kultureller Präsentation gesammelt werden können.

Für die Antragstellung stehen auf der Website der Kulturbehörde die Antrags-Dokumente online: www.kultur.bremen.de/service/projektfoerderung-13709#JuSu

Die Einreichung der Anträge wird zeitnah erbeten, die Frist geht bis zum 16. August 2024. Die Anträge bitte per Mail senden an: jungeszene-sub@kultur.bremen.de. Es wird darum gebeten, die auf der Homepage bereitgestellten Dokumente wie das Antragsformular und die Vorlage zum Kosten- und Finanzierungsplan zu nutzen.

Rückfragen beantwortet beim Senator für Kultur: Agnieszka Kotlowska: Tel.: (0421) 361-19514; E-Mail: jungeszene-sub@kultur.bremen.de

Quelle: Senatspressestelle Bremen

Förderungen

Bildende Künstler:innen,  Künstler:innen-Duos und deren Rechtsnachfolger:innen können sich ab dem 15.07.2024 um eine Förderung zur Erstellung einer Werkverzeichnung bewerben.

Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung fördert die digitale Dokumentation künstlerischer Lebenswerke, die von überregionaler Bedeutung und hoher künstlerischer Relevanz sind. Dabei sind alle Maßnahmen förderfähig, die zur Umsetzung der Werkverzeichnung erforderlich sind. Die beantragte Fördersumme muss mind. 10.000 Euro und max. 30.000 Euro betragen.

Alle Informationen zu Antragsstellung und Vergaberichtlinen HIER.

Bewerbungen können allein über das Online-Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds eingereicht werden.

Bewerbungsfrist: 26.8.2024 (24 Uhr)

Ãœber die Förderungen entscheidet die Kommission zur Aufnahme von Künstler:innennachlässen und zur Vergabe im Förderprogramm „KUNSTFONDS_Werkzeichnung“ in demokratischer Abstimmung und nach künstlerischer Qualität. Die Jury trifft ihre Förderentscheidung voraussichtlich Ende September 2024.

Kunstwerke der zeitgenössischen bildenden Kunst sind wichtige Quellen unserer Gegenwart, die es zu erhalten gilt. Sie werden ein zentraler Bestandteil unseres künftigen Kunsterbes sein.

Das Programm wird finanziert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln des Deutschen Bundestags und der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst.

Quelle: Kunstfonds

Förderungen

Cultural Bridge geht in die vierte Runde: Vom 15.10.-26.11.2024 können erneut Anträge für Kooperationen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich eingereicht werden. 

Cultural Bridge fördert bilaterale Partnerschaften zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland durch die Zusammenarbeit von Arts Council England, dem Arts Council of Northern Ireland, British Council, Creative Scotland, Fonds Soziokultur, Goethe-Institut London und Wales Arts International / Arts Council of Wales.

Durch die Finanzierung von Kooperationen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich zielt das Programm darauf ab, neue Beziehungen aufzubauen und die künstlerische Zusammenarbeit und kulturelle Demokratie zu fördern.

Gefördert werden sowohl Austauschtreffen, um neue Partnerschaften der Community Art aufzubauen (Tier 1) als auch konkrete soziokulturelle Projekte von Partnerorganisationen, die bereits zusammengearbeitet haben (Tier 2). 

Sie haben Interesse an einer Förderung, aber noch keine Partnerorganisation in England, Wales, Schottland oder Nordirland? Mitte September bietet der Fonds Soziokultur moderierte Matchmaking Sessions an, um bei der Suche von Partnerorganisationen zu helfen. Anmeldungen sind noch bis zum 02.09.2024 auf cultural-bridge.info möglich.

Quelle: Fonds Soziokultur

Förderungen

Zielgruppe von „talentCAMPus“ sind Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 18 Jahren, die in mindestens einer Risikolage aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind.

Antragsberechtigt sind lokale Akteur:innen (insbesondere Volkshochschulen, aber auch Vereine, Kultureinrichtungen, Bildungsträger etc.), die mit mindestens zwei weiteren Partner:innen ein Bündnis für Bildung eingehen.

„talentCAMPus“ zeichnet sich dadurch aus, dass die Teilnehmer:innen durch in der Regel ganztägige Ferienbildungsprojekte besonders intensive künstlerische Erfahrungen machen können. Neben dem klassischen Format kann „talentCAMPus“ auch halbtags oder außerhalb der Ferien umgesetzt werden. Essenziell ist eine konsequente Ausrichtung an den Bedarfen der Zielgruppe. In allen drei Formaten können Peer-Teamer:innen eingebunden werden.

Das Ferienbildungskonzept des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. „talentCAMPus“ ist ein Beitrag zum BMBF-Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“.

Die Frist für die Antragseinreichung endet am 1. September 2024.

Förderungen

Integration fängt klein an! Die Stadt Bremen fördert die konkrete Teilhabe von geflüchteten Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund im Stadtteil mit bis zu 2.000€ pro Projekt.

Ziel der Förderung:

Schwerpunkte sind:

Beispiele für Projekte:
Sprachtandems, Empowerment-Angebote, Patenschaften, Sprachcafés, Gesprächskreise, Begegnungen, Freizeitaktivitäten, Veranstaltungen, kulturelle und sportliche Aktivitäten und vieles mehr.

Wer kann einen Antrag stellen?

Migrant:innenselbstorganisationen, Initiativen und Vereine, die im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements tätig sind; ihren Sitz in der Stadt Bremen haben und dort auch aktiv sind; einen dringenden Förderbedarf haben und denen aus verschiedenen Gründen andere Wege der Förderung verwehrt sind.

Welche Fristen gelten?

Sie können jederzeit einen Antrag stellen. Sprechen Sie uns bitte vorher an.

Wie stelle ich den Antrag?

Ein Antrag auf Förderung besteht aus dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular und einem Kosten- und Finanzierungsplan.

Sie können den ausgefüllten Bogen persönlich vorbeibringen oder per Mail senden an m.benrhouma@hor-bremen.de

Sie brauchen Hilfe oder haben Fragen zur Antragsstellung? Wenden Sie sich an info@hor-bremen.de

Gemeinsam machen wir Bremen bunter und vielfältiger! 

Förderungen

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

Der Einsendeschluss für Förderanträge ist der 31. Juli 2024.

Förderungen

Antragsfrist 15.05.2024. „Culture Moves Europe“ unterstützt kulturelle Mobilität in den 40 Creative Europe Ländern. Es wird über das Creative Europe Programm der Europäischen Union finanziert und vom Goethe-Institut umgesetzt. Die Aktionslinie für Residenzen richtet sich an kulturelle Organisationen.

Sie erhalten finanzielle Unterstützung, um bis zu fünf Kunst- und Kulturschaffende aus den 40 Creative Europe Ländern zu ihrer Residenz einzuladen. Die Fördersumme setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

Die Ausschreibung auf das Programm läuft bis zum 15. Mai 2024.

https://www.goethe.de/de/uun/prs/med/m22/24277012.html

Förderungen

Was ist eine Sprechstunde bei der Green Culture Anlaufstelle?

Die Sprechstunde bietet Ihnen die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Herausforderungen im Bereich der strategischen Ausrichtung, Betriebsökologie, Klimabilanzierung oder Energieeffizienz in einem geschützten Rahmen mit unseren Expert:innen zu besprechen.

Es handelt sich um eine einmalige Initialberatung, bei der die Green Culture Anlaufstelle praktisch helfen wird, die ersten Schritte strukturiert, zielgerichtet und im Rahmen Ihrer zur Verfügung stehenden zeitlichen und finanziellen Ressourcen anzugehen. Die Initialberatung der Green Culture Anlaufstelle wird keine ganzheitliche Beratung ersetzen, denn die Sprechstunde unterstützt Sie zudem durch den Verweis auf bestehende Programme und Angebote der Länder, Kommunen und Städte. Ab Mitte April startet die Sprechstunde in den Bereichen: Strategie, Betriebsökologie, Klimabilanzierung und Energieeffizienz, wobei das Beratungsangebot sukzessive mit weiteren Themenbereichen erweitert wird.

Für wen eignet sich die Sprechstunde?

Die Sprechstunde richtet sich an Menschen aus allen Teilbereichen der Kultur und deren Institutionen, die sich beginnend oder bereits intensiver im Rahmen ihrer beruflichen Aktivitäten mit Betriebsökologie beschäftigen möchten. Sie können einen Termin für sich oder für mehrere Personen mit ähnlichen Fragestellungen buchen.

Wie läuft die Sprechstunde ab?

Sie können sich in unserem Kalendertool mit Ihren Themen und Herausforderungen eintragen und dann zum nächstmöglichen Termin mit Expert:innen aus der Green Culture Anlaufstelle sprechen. Bitte bereiten Sie sich darauf vor, dass wir die Zeit bestmöglich nutzen können. Dabei hilft es uns, wenn Sie konkrete Fragen haben und uns die Hintergründe dazu erläutern. Des Weiteren freuen wir uns, wenn Sie uns Ihre Fragen vorab mitteilen, damit wir uns bestmöglich vorbereiten können. Die Sprechstunden werden für Schulungszwecke aufgezeichnet.