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Der Künstlerinnenverband Bremen GEDOK, vertreten durch Norah Limberg, hat am 08.11.2025 den Frauenkulturförderpreis gewonnen. GEDOK war bereits Preisträgerin in der Kategorie Spotlight. Jetzt wurde der Verband vom Publikum zur Gesamtsiegerin gekürt. Die Preisverleihung fand im Zentrum für Kunst im Tabakquartier statt.
Was 2019 als Preis im Bereich der Stadtkultur begann, ist jetzt eine Werkschau über alle künstlerischen Sparten der freien Bremer Szene. Und diese ist vielseitig, hochwertig, gut vernetzt und geht auch neue, visionäre Wege. Frauen haben die Bühnen im Bereich der Musik erobert und auch in der Bildenden Kunst werden immer mehr Werke von Frauen gezeigt. Aber noch immer ist eine Gleichberechtigung in den Künsten längst nicht erreicht. Hierbei will der Bremer Frauenkulturförderpreis Abhilfe schaffen und Frauen aus allen künstlerischen Sparten eine Bühne bieten.
Bürgermeister und Kultursenator Andreas Bovenschulte: „Ich freue mich sehr, dass der Bremer Frauenkulturförderpreis inzwischen eine etablierte Größe ist, um Frauen in Kunst und Kultur sichtbar zu machen. Wir haben herausragende Künstlerinnen und kulturschaffende Frauen in der Stadt und es ist nicht hinnehmbar, wenn diese aus strukturellen Gründen unsichtbar sind.“
Das Konzept des Frauenkulturförderpreises wurde überarbeitet und drei neue Kategorien eingeführt, „Empowerment“, „Vision“ und „Spotlight“.
- Der Preis im Bereich „Empowerment“ richtet sich an Projekte oder Künstlerinnen, die soziale Themen sichtbar machen, Inklusion fördern, Gemeinschaften stärken und Räume schaffen, in denen sich Frauen ausdrücken und ihre Kreativität entfalten können. Der erste Preis gewann hier die Musikszene Bremen e.V., vertreten durch Andrea Rösler und Anke Königschulte, die seit Jahren mit Projekten wie dem WD*42 Festival, Überseefestival, Shortband Contest und dem Netzwerk musicHBwomen die Bremer Kulturlandschaft prägen und sich unermüdlich für Parität und die Sichtbarkeit für Frauen in der Popularmusik einsetzen und damit Räume eröffnen für Empowerment, Vernetzung und nachhaltige Veränderung in der Musikszene.
- Der Preis im Bereich „Vision“ ehrt Künstlerinnen und kulturschaffende Frauen, die mit außergewöhnlicher künstlerischer Exzellenz und innovativen Ideen neue Maßstäbe in der Kultur setzen, Traditionen brechen, neue Herangehensweisen schaffen und damit einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Ihn gewann Eva Matz mit ihrem Filmprojekt „Ich will nicht laut sein müssen“. In dem Film geht es um Rollenzuschreibungen von außen, die Mädchen und Frauen genau vorschreibt, wie sie zu sein haben und wie nicht und wo sie hineinzuwachsen haben. Durch diese Definition von außen werden dabei immer wieder ihre Grenzen auf psychischer und physischer Ebene überschritten. Der Film ist eine performte feministische Poesie in einem Künstlerinnen-Film einer exzellenten Filmemacherin aus der Jungen Szene, die auch genreübergreifend im Bereich des Poetry Slam unterwegs ist und mit leisen, starken Tönen dafür kämpft, dass die Zustände so, wie sie sind, nicht bleiben können.
- Der Preis im Bereich „Spotlight“ richtet den Fokus bei jeder Preisvergabe auf ein besonderes Thema, was die Möglichkeit eröffnet, unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen und außergewöhnliche oder unvorhergesehene Leistungen zu würdigen. Ihn gewann der Künstlerinnenverband Bremen GEDOK, vertreten durch Norah Limberg, mit dem Projekt zum 40-jährigen Bestehen des Künstlerinnenverbands Bremen „Mind the Mycelium – 40 Tage Festival zu Feminismus und Vernetzung in der Kunst“. In 25 interdisziplinären Kunstprojekten zum Thema Vernetzung, Zusammenwirken, Schwarmintelligenz wird diese Art der Organisation von Leben und Vernetzung aufgegriffen, beleuchtet und diskutiert. Das Projekt setzt sich aus feministischer Perspektive mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen auseinander und macht das nach wie vor bestehende Ungleichheitsverhältnis im künstlerischen und kulturellen Feld sichtbar. Zugleich entwirft das Projekt mit dem Bild des Myzels eine Vision für gegenwärtige Herausforderungen und zukünftige künstlerische und gesellschaftliche Prozesse, die auf Kooperation und Teilhabe setzen.
Alle drei Preisträgerinnen in den Kategorien waren jetzt nominiert für den Frauenkulturförderpreis 2025. Der Hauptpreis, die Statue „Die Kleine Aphrodite“ sowie ein Geldbetrag von insgesamt 2.500 Euro, wurden direkt in der Veranstaltung vom Publikum vergeben. Die zwei übrigen Kategorie-Siegerinnen erhalten ein Preisgeld von 1.000 Euro.
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Die neue Mitte-Studie 2024/25 der Friedrich-Ebert-Stiftung beschreibt ein angespanntes gesellschaftliches Klima. Rechtspopulistische Deutungen gewinnen an Raum, während Vertrauen und Dialog schwinden. Viele Themen der Studie betreffen auch die Praxis der Soziokultur: von Demokratiebildung über zivilgesellschaftliches Engagement bis zur Frage, welche Orte den gesellschaftlichen Zusammenhalt tragen.
Politische Bildung als Fundament demokratischer Kultur
Demokratie entsteht nicht von selbst. Sie muss gelernt, erlebt und geübt werden. Die Studie hebt hervor, dass politische Bildung Wissen, Urteilskraft und Teilhabe fördert, zugleich aber zunehmend Angriffen ausgesetzt ist. Programme werden als zu politisch oder zu identitätspolitisch kritisiert, Förderungen stehen infrage. Gefordert wird eine unabhängige, langfristig gesicherte politische Bildung, die demokratische Kompetenzen stärkt und pluralistische Debatten ermöglicht.
Zivilgesellschaft unter Druck
Zivilgesellschaftliche Organisationen übernehmen wichtige Aufgaben für Zusammenhalt und Demokratie, geraten aber selbst verstärkt in politische Auseinandersetzungen. Ihnen wird Parteilichkeit oder fehlende Neutralität vorgeworfen, was Engagement erschwert und Projekte gefährdet. Die Studie warnt vor einer schleichenden Aushöhlung unabhängiger zivilgesellschaftlicher Arbeit und fordert verlässliche Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Handeln.
Fehlende Orte für Austausch und Begegnung
Gesellschaftliche Gruppen begegnen sich immer seltener. Abschottung, Misstrauen und das Entstehen paralleler Öffentlichkeiten führen zu Entfremdung und zum Verlust gemeinsamer Erfahrungen. Die Studie sieht in dieser Entwicklung eine zentrale Ursache gesellschaftlicher Spaltung und plädiert für mehr Räume, in denen Menschen unterschiedlicher Hintergründe kontrovers, aber respektvoll miteinander ins Gespräch kommen können.
Soziale und kulturelle Infrastruktur als Vertrauensanker
Das Vertrauen in Demokratie hängt eng mit wahrgenommener Lebensqualität zusammen. Wo soziale und kulturelle Einrichtungen verschwinden, wird der Alltag ärmer und Unzufriedenheit wächst. Vor allem in kleineren Städten entstehen Lücken in der Daseinsvorsorge, die als Brennpunkte wahrgenommener Ungleichheit wirken. Lebensnahe Infrastruktur – Bildung, Freizeit, Kultur, Begegnung – gilt der Studie zufolge als Grundbedingung demokratischer Stabilität.
Regionale Ungleichheit
In vielen ländlichen und peripheren Regionen erleben Menschen gesellschaftlichen Wandel als Benachteiligung. Fehlende Infrastruktur, Abwanderung und geringere Teilhabechancen verstärken das Gefühl, „abgehängt“ zu sein. Diese Wahrnehmung spiegelt sich in sinkendem Vertrauen in Institutionen und wachsender Zustimmung zu populistischen Positionen.
Klimapolitik und soziale Gerechtigkeit
Kaum ein Thema polarisiert so stark wie Klimaschutz. Viele empfinden ökologische Maßnahmen als sozial ungerecht oder elitär. Die Studie zeigt: Nur wenn Klimapolitik soziale Ausgleichsmechanismen mitdenkt, entsteht Akzeptanz. Ohne gerechte Verteilung und glaubwürdige Kommunikation drohen neue gesellschaftliche Bruchlinien.
Emotionen als politische Triebkräfte
Politische Einstellungen werden immer stärker von Emotionen geprägt. Angst, Wut und Ohnmacht beeinflussen die Wahrnehmung politischer Themen oft stärker als Fakten.
Diese Emotionalisierung fördert Feindbilder und erschwert sachlichen Austausch. Die Studie fordert Dialogformate, die Emotionen anerkennen und Gesprächsräume eröffnen, in denen Ambivalenzen ausgehalten werden können.
Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bleibt verbreitet
Abwertende Einstellungen gegenüber Geflüchteten, Muslim*innen, Jüd*innen, queeren Menschen oder Frauen bleiben verbreitet. Antifeminismus und Maskulinismus gewinnen an Sichtbarkeit und werden politisch instrumentalisiert. Empfohlen werden kontinuierliche Präventions- und Bildungsmaßnahmen, die Gleichwertigkeit, Vielfalt und respektvollen Umgang fördern.
Demokratie lernen – im Alltag
Demokratische Haltung entsteht nicht nur in der Schule. Auch Familie, Vereine, Religionsgemeinschaften oder lokale Initiativen tragen dazu bei, dass Menschen Verantwortung übernehmen und Mitbestimmung erfahren. Die Studie plädiert dafür, solche Lernorte zu stärken und sie als wesentliche Bestandteile einer demokratischen Kultur anzuerkennen.
Die repräsentativen „Mitte-Studien“ der Friedrich-Ebert-Stiftung geben alle zwei Jahre Auskunft über die Verbreitung, Entwicklung und Hintergründe rechts-extremer, menschenfeindlicher und antidemokratischer Einstellungen in Deutschland. Die diesjährige Ausgabe unter dem Titel „Die angespannte Mitte“ blickt auf die Normalisierung des Rechtsextremismus und aktuelle Entwicklungen in Zeiten globaler Verunsicherungen.
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Steuerpolitische Vorschläge des Deutschen Kulturrates. In seiner Stellungnahme konzentriert sich der Deutsche Kulturrat auf Möglichkeiten der Vereinheitlichung und des Bürokratieabbaus im Steuerrecht. Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode einen Schwerpunkt auf den Abbau von Bürokratie legen will. Vereinfachungen im Steuerrecht können einen wesentlichen Beitrag hierzu leisten. Sie können Kulturunternehmen und -einrichtungen, Künstlerinnen und Künstler, Kulturvereine, Verbraucherinnen und Verbraucher und nicht zuletzt die Verwaltung in Kommunen und Ländern sowie im Bund entlasten. Sie tragen zu Transparenz und Verständlichkeit und damit zur Akzeptanz steuerrechtlicher Regelungen bei.
Übersicht:
- Klarheit bei Umsatzsteuerermäßigungen herstellen
- Erweiterung der Kleinunternehmerregelung
- Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Bildungsdienstleistungen
- Präzisierung der Umsatzsteuerbefreiung für Ensembles in der Trägerschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts und gleichartiger Einrichtungen
- Optionsrecht für Kultureinrichtungen bei der Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Dienstleistungen
- Optionsrecht für Denkmaleigentümer bei der Umsatzsteuerbefreiung
- Vermeidung von Doppelbesteuerung bei auftretenden Künstlerinnen und Künstlern sowie grenzüberschreitenden Lizenzierungen
- Angekündigte Steueranreizmodelle umsetzen
Klarheit bei Umsatzsteuerermäßigungen herstellen
Der Deutsche Kulturrat dankt dem Bundesfinanzministerium und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dass für ein wichtiges, in den letzten zehn Jahren immer wieder debattiertes Thema – die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatz bei Kunstverkäufen durch den Handel – nunmehr eine Lösung herbeigeführt wurde. Seit dem 01.01.2025 gilt für Kunstverkäufe über den Handel ebenso wie bei Kunstverkäufen aus dem Atelier der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.
Gleichwohl sind hieraus neue Probleme insbesondere mit Blick auf den Umsatzsteuersatz für Künstlerische Fotografie, Lichtkunst, Videoarbeiten und Serigrafien entstanden. Für sie gilt die volle Umsatzsteuer von 19 %, wohingegen für von Hand geschaffene Werke der Malerei und Bildhauerei der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % anzuwenden ist. Der Regelsteuersatz wird der Bedeutung künstlerischer Vervielfältigung im Kunstsektor nicht gerecht. Die grundrechtliche Freiheit der Kunst darf nicht länger insofern beschränkt sein, als nur solche Künstlerinnen und Künstler steuerbegünstigt werden, die mit herkömmlichen Materialien und Techniken arbeiten. Im 21. Jahrhundert ist es nahezu abwegig, Urheberinnen und Urheber von der Ermäßigung auszuschließen, die durch die Nutzung moderner Technologien in ihrer künstlerischen Produktion wesentlich zur Weiterentwicklung der bildenden Kunst beitragen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist daher auch hier angemessen.
Darüber hinaus gilt auch für andere künstlerische und kulturelle Leistungen und Lieferungen teils der ermäßigte und teils der volle Umsatzsteuersatz. Die Unterschiede sind weder nachvollziehbar noch mit Blick auf die Arbeitspraxis der Urheberinnen und Urheber begründbar. So werden aktuell einfache Lesungen mit 19 % Umsatzsteuer belegt, Lesungen mit schauspielerischen Darbietungen hingegen mit 7%. Für dramaturgisch gestaltete Hörbücher, mithin Hörspiele, gilt ein Umsatzsteuersatz von 19 %, für gelesene Hörbücher bloß 7 %. Wenn Künstlerinnen und Künstler ihre eigenen Rauminstallationen und Skulpturen selbst aufbauen, fallen 19 % Umsatzsteuer an, liefern sie lediglich die Objekte, sind es nur 7 %. Bei Lieferung und Anbringung von festinstallierten Kunstwerken am Bau gelten 19 % Umsatzsteuer, wenn das Bildwerk hingegen abnehmbar ist, sind 7 % fällig.
Der Deutsche Kulturrat fordert daher, zum Abbau von Bürokratie sowie aus Gründen der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung künstlerische und kulturelle Leistungen sowie Lieferungen mit einem einheitlichen Umsatzsteuersatz von 7 % zu belegen. Hierfür gilt es, sich für eine Einbeziehung der entsprechenden Zolltarif-Nummern (z. B. Fotografie: Tarif Nr. 491191) in den Katalog begünstigter Güter stark zu machen. Neben dieser überfälligen Anpassung an die heutige künstlerische Praxis sollte Deutschland alsbald in nationales Recht umsetzen, was die EU-Mehrwertsteuersystem-Richtlinie 2006/112/EG längst erlaubt und von anderen Mitgliedstaaten praktiziert wird.
Perspektivisch sollte für den kompletten Kunst-, Kultur- und Medienbereich generell eine einheitliche technologieneutrale Umsatzsteuerermäßigung – so auch für Audio- und audiovisuelle Medien – eingeführt werden.
Erweiterung der Kleinunternehmerregelung
Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass die Umsatzschwelle im Rahmen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz zum 01.01.2025 auf 25.000 Euro angepasst wurde. Deutschland bleibt damit aber deutlich unter dem unionsrechtlich möglichen Schwellenwert von 85.000 Euro. Eine Ausschöpfung der unionsrechtlich möglichen Grenze würde zur geplanten Entbürokratisierung beitragen und sowohl Kleinunternehmerinnen und -unternehmer als auch die Finanzbehörden entlasten. Darüber hinaus könnten hierdurch die bestehenden Probleme bei der Einordnung von Leistungen soloselbstständiger Lehrerinnen und Lehrer in der kulturellen Bildung entschärft werden. Derzeit muss zwischen steuerfreien Bildungsleistungen (Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung) gemäß § 4 Nr. 21 a) bb UStG, steuerfreien Bildungsdienstleistungen für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht gemäß § 4 Nr. 23 UStG und der in § 4 Nr. 21 c) vorgesehenen Steuerbefreiung des Privatlehrers unterschieden werden. Eine Ausschöpfung der unionsrechtlich möglichen Grenzen der Kleinunternehmerreglung würde es Soloselbständigen ermöglichen, wettbewerbsgerecht im Interesse des Leistungsempfängers ohne Vorsteuerabzug steuerfrei Bildungsleistungen anbieten zu können.
Der Deutsche Kulturrat fordert daher, dass die unionsrechtlichen Grenzen der Kleinunternehmerregelung ausgeschöpft werden.
Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Bildungsdienstleistungen
Viele Anbieter kultureller Bildung sind sowohl in der allgemeinen Bildung als auch der Berufsausbildung tätig. Die Übergänge zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung sind in der kulturellen bzw. künstlerischen Bildung teilweise fließend. Darüber hinaus kommt der außerberuflichen kulturellen Bildung eine besondere Bedeutung für die individuelle Persönlichkeitsentwicklung zu, wie es generell für das lebensbegleitende Lernen gilt. Die Umsatzsteuerbefreiung gemeinwohlorientierter Bildungsdienstleistungen dient dazu, kulturelle bzw. künstlerische Bildung allen Personen, unabhängig von ihrem individuellen Einkommen, zugänglich zu machen. Das ist bedeutsam für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Im Jahressteuergesetz 2024 wurden Klarstellungen vorgenommen. Es fehlt bislang aber noch der entsprechend angepasste Anwendungserlass.
Der Deutsche Kulturrat fordert daher, den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zügig zu aktualisieren, um so einer verengenden Auslegung der Tatbestände durch einzelne Finanzbehörden entgegenzuwirken und um Rechtssicherheit bei den Trägern kultureller Bildung herzustellen. Klarzustellen ist insbesondere, dass Bildungsdienstleistungen mehr sind als schulische oder auf Schulabschlüsse zielende Angebotsformen und grundsätzlich über die bloße Freizeitgestaltung hinausgehen. Die Klarstellung soll sich sowohl auf Leistungen selbstständiger Lehrerinnen und Lehrer als auch auf Institutionen der kulturellen Bildung unabhängig von ihrer Rechtsform beziehen.
Davon unbeschadet, sollen gewerbliche Seminaranbieter zur Fort- und Weiterbildung weiterhin ihre Angebote mit Umsatzsteuer belegen können.
Präzisierung der Umsatzsteuerbefreiung für Ensembles in der Trägerschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts und gleichartiger Einrichtungen
Gemäß § 4 Nr. 20 UStG sind die Umsätze von Ensembles – wie beispielsweise Chöre, Orchester oder Theatergruppen – in der Trägerschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, z. B. Kirchengemeinden, umsatzsteuerfrei. Das Gleiche gilt für Umsätze gleichartiger Einrichtungen. Immer dann jedoch, wenn solche Ensembles Veranstaltungen anbieten, zu denen externe Künstlerinnen oder Künstler, z. B. Solistinnen und Solisten, ergänzend hinzugezogen werden, droht hinsichtlich der Umsatzsteuerfreiheit eine unklare Situation, da nicht mehr allein das Ensemble auftritt. Hier bedarf es einer Klarstellung im Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, dass die Umsätze der genannten Einrichtungen auch dann umsatzsteuerfrei bleiben, wenn bspw. Solistinnen und Solisten ergänzend hinzutreten.
Der Deutsche Kulturrat fordert, den Anwendungserlass zur Umsatzsteuerbefreiung von Ensembles nach § 4 Nr. 20 UStG dahingehend zu präzisieren, dass die Umsatzsteuerfreiheit der Aktivitäten dieser Ensembles unbürokratisch garantiert ist.
Optionsrecht für Kultureinrichtungen bei der Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Dienstleistungen
Ein steuerpolitisches Dauerthema ist die Umsatzsteuerbefreiung von Kultureinrichtungen für kulturelle Dienstleistungen. Vor nunmehr 20 Jahren hat die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ in ihrem Abschlussbericht (Bundestagsdrucksache 16/7000) empfohlen, Kultureinrichtungen ein Optionsrecht einzuräumen, ob sie auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten wollen. Im Kulturbereich agieren sowohl privatwirtschaftliche als auch öffentlich geförderte bzw. gemeinnützige Kulturinstitutionen. Während öffentlich geförderte und gemeinnützige Kulturinstitutionen die Umsatzsteuerbefreiung i.d.R. anstreben, stehen privatwirtschaftliche Kulturinstitutionen oftmals vor dem Problem, dass die Finanzbehörden ohne Rücksprache mit den Unternehmen von sich aus für eine Umsatzsteuerbefreiung votieren und die entsprechenden Schritte bei den Kulturbehörden einleiten. Dies führt unter Umständen für die betroffenen Institutionen dazu, dass bereits erstattete Vorsteuern wieder zurückgezahlt werden müssen.
Der Deutsche Kulturrat fordert, die seit mehr als 20 Jahren vorliegenden Vorschläge zum Optionsrecht bei der Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Dienstleistungen endlich umzusetzen. Ein Optionsrecht z. B. für fünf Jahre würde den betreffenden Institutionen Rechtssicherheit geben und ebenfalls zum Abbau von Bürokratie und unnötiger Arbeit insbesondere in der Kulturverwaltung führen.
Optionsrecht für Denkmaleigentümer bei der Umsatzsteuerbefreiung
Gem. § 4 Nr. 20 UStG können auch Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst von der Umsatzsteuer befreit werden. Was vom Gesetzgeber als geldwerter Vorteil gedacht war, hat aber einen Nachteil: So müssen Denkmaleigentümer zwar keine Umsatzsteuer auf z. B. Eintrittskarten (7 %) erheben, sie können dann aber auch auf die bezogenen Leistungen die Umsatzsteuer nicht abziehen (19 %). Einkäufe und Dienstleistungen werden dadurch wesentlich teurer, ohne dass der Ausfall durch die günstigeren Eintrittspreise und dadurch mehr Besucher kompensiert werden könnte. Ein Wahlrecht, ob man diese Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20a UStG ablehnen möchte, gibt es nicht. Das hat zur Folge, dass sich Eigentümerinnen und Eigentümer dagegen wehren, dass ihre Anlage unter Denkmalschutz gestellt wird.
Der Deutsche Kulturrat fordert die Einführung eines Optionsrechts zur Umsatzsteuerbefreiung für Denkmaleigentümer.
Vermeidung von Doppelbesteuerung bei auftretenden Künstlerinnen und Künstlern sowie grenzüberschreitenden Lizenzierungen
Das 2021 in Kraft getretene Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) sollte eine Reduzierung und Verschlankung der Verfahren zum Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige erreichen. Die mit zahlreichen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ermöglichen theoretisch eine Freistellung von der Quellensteuer in Deutschland. Allerdings warten Antragstellende über 12 Monate und länger auf ihre Bewilligungen, anstatt der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Derzeit befinden sich noch über 20.000 Anträge beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Rückstau (Stand Juni 2025)!
Dieser Missstand betrifft sowohl in Deutschland auftretende ausländische Künstlerinnen und Künstler als auch ausländische Lizenzgeber, etwa bei der Lizenzierung von Rechten an Büchern, Musik, Filmen oder Games. Für den Standort Deutschland bedeutet das stark bürokratische Verfahren einen enormen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft, zumal die gesetzliche Grundlage in ihren Anforderungen nicht hinreichend zwischen der Erstattung von Kapitalertragssteuern und der Erstattung von Abzugsteuern bei Künstlerinnen und Künstlern sowie Lizenzgebern differenziert, obwohl Letztgenannte nachweislich ein geringes Missbrauchspotenzial aufweisen.
Der Deutsche Kulturrat fordert daher erheblich vereinfachte und entbürokratisierte Verfahren zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Insbesondere die Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG auf alle Lizenzgeschäfte der Kreativwirtschaft ist unverhältnismäßig. Zudem ist eine deutliche Erhöhung der Freigrenze für Vergütungen in § 50c Abs. 2 Satz 2 EStG auf mindestens 250.000 Euro erforderlich. Die Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmenssteuer“ schlug 2024 sogar 500.000 Euro vor. Dieser Veränderung würde zu einem Abbau von Bürokratie in den betroffenen Unternehmen und bei Unternehmern sowie beim Bundeszentralamt für Steuern beitragen.
Reformbedürftig ist außerdem die Besteuerung in Deutschland lebender Künstlerinnen und Künstler, die im Ausland auftreten. Ihre Einkünfte müssen im jeweiligen Auftrittsland unter dortigen Bedingungen versteuert und mit hohem bürokratischem Aufwand in Deutschland nachgewiesen werden, während andere Selbstständige ihre weltweiten Einkünfte im Inland versteuern. Trotz aller Mühen und Sorgfalt lässt sich am Ende eine Doppelbesteuerung nicht immer vermeiden, was zu Lasten der Künstlerinnen und Künstler geht und verfassungsrechtlichen Grundsätzen widerspricht. Länder wie die Niederlande haben dies erkannt und verzichten gänzlich auf die Erhebung der Quellensteuer. Um die aufwendige Erbringung von Nachweisen zu reduzieren, Überbürokratisierung abzubauen und Wettbewerbsnachteile zu verringern, sollten weltweite Einkünfte von inländischen Künstlerinnen und Künstlern ausschließlich in Deutschland versteuert werden. Zumindest sind jedoch eine stärkere Vereinheitlichung sowie Weiterentwicklung der Ausnahmeregelungen mindestens innerhalb des gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraums notwendig.
Der Deutsche Kulturrat fordert im Sinne der Entbürokratisierung und Vereinfachung, die Ausnahmereglungen zur Quellenbesteuerung zu vereinheitlichen und um die bereits im offiziellen OECD-Kommentar zum Musterabkommen aufgeführte Möglichkeit zur Obergrenzen-/Threshold-Regelung zu ergänzen. Um die aufwendige Erbringung von Nachweisen zu reduzieren, sollten weltweite Einkünfte von inländischen Künstlerinnen und Künstlern ausschließlich in Deutschland versteuert werden.
Aus Sicht des Deutschen Kulturrates haben sich die Regelungen zur Besteuerung von im Ausland lebenden Künstlerinnen und Künstlern, die in Deutschland auftreten, im Grundsatz bewährt. Da aber die Honorare und insbesondere die Inflationsrate und der Verbraucherpreisindex seit Einführung der vereinfachten Regelungen im Jahr 2009 deutlich gestiegen sind und die Bundesregierung im Februar 2024 Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung vorgestellt hat, damit „künstlerische und kreative Arbeit angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts auch angemessen vergütet“ wird, sind auch hier Anpassungen erforderlich.
Der Deutsche Kulturrat fordert, die Milderungsregel nach § 50a Abs. 2 Satz 3 EStG pro Person pro Auftritt auf mindestens 1.000 Euro anzuheben, um sie an aktuelle Entwicklungen der Inflationsrate und des Verbraucherpreisindex anzupassen.
Angekündigte Steueranreizmodelle umsetzen
Die Film- und Games-Produktionsstandorte stehen in einem intensiven internationalen Wettbewerb. Viele EU-Mitgliedstaaten, aber auch Staaten außerhalb der Europäischen Union, haben zur Förderung der dortigen Kreativwirtschaft Steueranreizmodelle eingeführt. Diese Standortpolitik trägt dort Früchte. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wird ein Steueranreizmodell zur Stärkung des Standorts Deutschland angekündigt.
Der Deutsche Kulturrat fordert, die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Einführung von Steueranreizen zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Games- und Filmwirtschaft schnellstmöglich umzusetzen.
Ermäßigte Umsatzsteuer auf Antiquitäten
Deutschland sieht keine ermäßigte Umsatzsteuer auf Antiquitäten vor. Dies führt zu einer Benachteiligung des deutschen Handels gegenüber den europäischen Mitbewerbern, insbesondere gegenüber Frankreich (5,5%), Belgien (6%) und Italien (5%). Antiquitäten sind künstlerische Artefakte wie beispielsweise originales Bauhausdesign, die sich durch ihr Alter von mindestens 100 Jahren von Trödel klar unterscheiden.
Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung auf, Antiquitäten (Zolltarifnummer 9706) in Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz hinzuzufügen.
Der Deutsche Kulturrat hat sich in dieser Stellungnahme in erster Linie auf dringend zu lösende umsatzsteuerrechtliche und einkommensteuerrechtliche Fragen konzentriert. Andere steuerrechtliche Themen, wie z. B. Schenkungsteuer, Umsatzsteuer bei Schenkungen von Kunstwerken für gemeinnützige Zwecke und generell gemeinnützigkeitsrechtliche Themen, wird er in einer gesonderten Stellungnahme ansprechen.
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Am 08.11.2025 findet im Zentrum für Kunst die Preisverleihung des 4. Bremer Frauenkulturförderpreis statt. Was 2019 als Preis im Bereich der Stadtkultur begann, ist jetzt eine Werkschau über alle künstlerischen Sparten der freien Bremer Szene. Und diese ist vielseitig, hochwertig, gut vernetzt und geht auch neue, visionäre Wege.
Frauen haben die Bühnen im Bereich der Musik erobert und auch in der Bildenden Kunst werden immer mehr Werke von Frauen gezeigt. Aber noch immer ist eine Gleichberechtigung in den Künsten längst nicht erreicht. Hierbei will der Bremer Frauenkulturförderpreis Abhilfe schaffen und Frauen aus allen künstlerischen Sparten eine Bühne bieten.
Kultursenator Bürgermeister Andreas Bovenschulte: „Ich freue mich sehr, dass der Bremer Frauenkulturförderpreis inzwischen eine etablierte Größe ist, um Frauen in Kunst und Kultur sichtbar zu machen. Wir haben herausragende Künstlerinnen und kulturschaffende Frauen in der Stadt und es ist nicht hinnehmbar, wenn diese aus strukturellen Gründen unsichtbar sind.“
Das Konzept des Frauenkulturförderpreises wurde überarbeitet und drei neue Kategorien eingeführt:
- Empowerment
- Vision
- Spotlight
Der Preis im Bereich „Empowerment“ richtet sich an Projekte oder Künstlerinnen, die soziale Themen sichtbar machen, Inklusion fördern, Gemeinschaften stärken und Räume schaffen, in denen sich Frauen ausdrücken und ihre Kreativität entfalten können.
Der Preis im Bereich „Vision“ ehrt Künstlerinnen und kulturschaffende Frauen, die mit außergewöhnlicher künstlerischer Exzellenz und innovativen Ideen neue Maßstäbe in der Kultur setzen, Traditionen brechen, neue Herangehensweisen schaffen und damit einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Der Preis im Bereich „Spotlight“ richtet den Fokus bei jeder Preisvergabe auf ein besonderes Thema, was die Möglichkeit eröffnet, unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen und außergewöhnliche oder unvorhergesehene Leistungen zu würdigen.
In den drei Kategorien stehen die Gewinnerinnen jetzt fest.
- Den ersten Preis in der Kategorie Empowerment gewinnt die Musikszene Bremen e.V., vertreten durch Andrea Rösler und Anke Königschulte, die seit Jahren mit Projekten wie dem WD*42 Festival, Überseefestival, Shortband Contest und dem Netzwerk musicHBwomen die Bremer Kulturlandschaft prägen und sich unermüdlich für Parität und die Sichtbarkeit für Frauen in der Popularmusik einsetzen und damit Räume eröffnen für Empowerment, Vernetzung und nachhaltige Veränderung in der Musikszene.
- Den ersten Preis in der Kategorie Vision gewinnt Eva Matz mit ihrem Filmprojekt „Ich will nicht laut sein müssen“. In dem Film geht es um Rollenzuschreibungen von außen, die Mädchen und Frauen genau vorschreibt, wie sie zu sein haben und wie nicht und wo sie hineinzuwachsen haben. Durch diese Definition von außen werden dabei immer wieder ihre Grenzen auf psychischer und physischer Ebene überschritten. Der Film ist eine performte feministische Poesie in einem Künstlerinnen-Film einer exzellenten Filmemacherin aus der Jungen Szene, die auch genreübergreifend im Bereich des Poetry Slam unterwegs ist und mit leisen, starken Tönen dafür kämpft, dass die Zustände so, wie sie sind, nicht bleiben können.
- Den ersten Preis in der Kategorie Spotlight gewinnt der Künstlerinnenverband Bremen GEDOK, vertreten durch Norah Limberg, mit dem Projekt zum 40-jährigen Bestehen des Künstlerinnenverbands Bremen mit dem Projekt „Mind the Mycelium – 40 Tage Festival zu Feminismus und Vernetzung in der Kunst“. In 25 interdisziplinären Kunstprojekten zum Thema Vernetzung, Zusammenwirken, Schwarmintelligenz wird diese Art der Organisation von Leben und Vernetzung aufgegriffen, beleuchtet und diskutiert. Das Projekt setzt sich aus feministischer Perspektive mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen auseinander und macht das nach wie vor bestehende Ungleichheitsverhältnis im künstlerischen und kulturellen Feld sichtbar. Zugleich entwirft das Projekt mit dem Bild des Myzels eine Vision für gegenwärtige Herausforderungen und zukünftige künstlerische und gesellschaftliche Prozesse, die auf Kooperation und Teilhabe setzen.
Alle drei Preisträgerinnen in den Kategorien sind damit jetzt nominiert für den Frauenkulturförderpreis 2025. Der Hauptpreis, die Statue „Die Kleine Aphrodite“ sowie ein Geldbetrag von 2.500 Euro, wird direkt in der Veranstaltung vom Publikum vergeben. Die zwei übrigen Kategorie-Siegerinnen erhalten ein Preisgeld von 1.000 Euro.
Andrea Rösler und Anke Königschulte vom Musikszene Bremen e.V. sagten zu der Preisverleihung: „Wir freuen uns sehr über diese Wertschätzung unsere Arbeit im Bereich Female Empowerment. Geschützte, zugängliche Räume für weibliche und genderdiverse Musiker:innen zu schaffen und bestehende Vorbilder sichtbar zu machen – auf Bühnen, im Booking und in leitenden Rollen – sind entscheidende Schritte hin zu mehr Teilhabe. Wir drehen nur an wenigen Zahnrädern, aber auch diese können wichtige Veränderung in Bewegung setzen.“
Erfreut äußerte sich auch Norah Limberg, Künstlerinnenverband Bremen, Gedok: „Alle Scheinwerfer auf bildende Künstlerinnen! Wir freuen uns sehr über die Nominierung des Projekts „Mind the mycelium“ in der Kategorie Spotlight, das anlässlich des 40-jährigen Bestehens des Künstlerinnenverbands Bremen, Gedok, die große Bandbreite künstlerischer Positionen von Frauen in Bremen ins Zentrum gesetzt hat. Mit unserem Kooperationsprojekt, an dem über 70 professionelle Künstlerinnen beteiligt waren, setzen wir ein starkes Zeichen für mehr Geschlechtergerechtigkeit und Sichtbarkeit für Kultur schaffende Frauen.“
Die Preisverleihung findet am Samstag, dem 08.11.2025 um 15:00 Uhr im Zentrum für Kunst im Tabakquartier statt. Der Eintritt ist kostenfrei. Die Anzahl der Plätze ist beschränkt. Eine Voranmeldung bis zum 06.11.2025. ist unbedingt erforderlich unter ilona.herbrig@kultur.bremen.de.
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Ein Bündnis bestehend aus Attac Bremen, Fridays For Future, KulturPflanzen e.V., Laut gegen Rechts Bremen, Omas gegen Rechts Bremen und SUN sowie Privatpersonen rufen am Sonntag, 26. Oktober 2025 zur Kundgebung „Wir alle sind das Stadtbild“ auf.
Aufruf zur Kundgebung am 26. Oktober 2025: Bündnis „Wir alle sind das Stadtbild“
Am Sonntag, 26. Oktober, versammeln wir uns auf dem Domshof Bremen, um ein Zeichen zu setzen – für eine solidarische Gesellschaft, die sich vehement gegen jegliche Form von Rassismus stellt.
Vor Kurzem sagte Friedrich Merz in Zusammenhang mit Migration, es gebe „im Stadtbild dieses Problem“. Solch eine Äußerung ist menschenverachtend und sehr gefährlich, weil sie die Grenze zwischen Konservatismus und Nationalismus überschreitet.
Der Bundeskanzler Deutschlands sollte seine Worte genau wählen. So erklärt er Millionen von Menschen, für die er sich eigentlich einsetzen sollte, zu einem Problem. Er reduziert unsere Freund*innen, Kolleg*innen, Familienmitglieder und Nachbar*innen auf ihre Hautfarbe, entmenschlicht sie und sendet die Botschaft: Wer anders aussieht oder wer nicht weiß gelesen wird, gehört nicht dazu. Er macht die Zugehörigkeit von Menschen an ihrem Aussehen fest.
In einer Zeit, in der Ausgrenzung, Hass und rechte Hetze wieder laut werden und in unseren Parlamenten Platz einnehmen, lasst uns gemeinsam aufstehen – für ein Miteinander und eine offene Gesellschaft, die alle einschließt.
Wir sagen: Kein Platz für Rassismus – weder in den Köpfen noch auf unseren Straßen! Und erst recht nicht in unserer Regierung!
Lasst uns Ja sagen zu einer Gesellschaft, in der alle ihren Platz haben.
Lasst uns Ja sagen zu Solidarität und Gemeinschaft.
Rassismus spaltet. Wir bleiben in Solidarität vereint.
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In einer Resolution hat sich der Deutsche Kulturrat zur sprachlichen Vielfalt und zur Anwendung geschlechtergerechter Sprache positioniert. Zur kulturellen Vielfalt gehöre die sprachliche Vielfalt; diese sei eine Möglichkeit, um die Bevölkerung in ihrer Vielfalt abzubilden und zu erreichen, heißt es in der Resolution.
Weiter erklärt der Deutsche Kulturrat: „Der Streit um Wörter und Sprachkonventionen ist ein Kennzeichen öffentlicher Debatten, politischer Diskurse und ein Qualitätsmerkmal für funktionierende Demokratien. Maßnahmen zur Auflösung des strittigen Themas unterdrücken gesellschaftliche Diskussionen und Verständigungsprozesse.“
In vier Punkten positioniert sich der Deutsche Kulturrat zur Frage der Anwendung geschlechtergerechter Sprache.
- Der Deutsche Kulturrat betont: Weder bestand in der Vergangenheit noch existiert aktuell ein Gebot, geschlechtergerechte Sprache im Kulturbereich zu verwenden. Ihr Gebrauch oder Nicht-Gebrauch ist eine freie Entscheidung der betreffenden Institutionen und Personen.
- Der Deutsche Kulturrat bekräftigt: Aufgrund der grundgesetzlich garantierten Medien- und Kunstfreiheit kann und darf es kein Verbot geschlechtergerechter Sprache in Kunst, Kultur und Medien geben.
- Der Deutsche Kulturrat ruft in Erinnerung: Eine öffentliche Förderung von Kunst, Kultur und Medien konstruiert keinen öffentlichen Auftrag. Kunst-, Kultur- und Medienschaffende sind ihrem Werk, Kultureinrichtungen ihrem fachlichen Auftrag, Medienunternehmen der Presse- und Rundfunkfreiheit und Kulturvereine ihren satzungsgemäßen Zielen verpflichtet. Dies ist Maßstab und Richtschnur ihrer Arbeit.
- Der Deutsche Kulturrat unterstreicht: Weder die Anwendung noch die Ablehnung geschlechtergerechter Sprache darf Einfluss auf die individuelle und projektbezogene Kunstförderung oder die finanzielle Unterstützung von Institutionen haben.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Vor 20 Jahren ist die Bundesrepublik Deutschland mit der Ratifizierung der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen die Verpflichtung eingegangen, kulturelle Vielfalt zu schützen und weiterzuentwickeln. Diese Verpflichtung schließt selbstverständlich auch die Vielfalt der Sprache ein. Künstlerinnen, Künstler und Kulturinstitutionen sind frei in der Entscheidung, ob und wie sie gendergerechte Sprache anwenden. Dabei muss es bleiben.“
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Nach einer längeren Brandschutzsanierung können nun ab dem 27. Oktober alle Angebote vor Ort im Kulturhaus Walle Brodelpott in der Schleswiger Straße 4 stattfinden. Auch die Bibliothek und das Café haben wieder Montag bis Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr geöffnet. Das Team des Brodelpotts lädt alle ein zum Entdecken, Stöbern und Wiedersehen vor Ort.
Im Zuge der Sanierung ist viel passiert, baulich, gestalterisch und auch inhaltlich. Neben der umfassenden Brandschutzsanierung des Hauses wurden die Räumlichkeiten renoviert sowie die Barrierefreiheit verbessert. Eine umfassende Neugestaltung hat auch die Bibliothek erfahren: nicht nur wurde sie um gemütliche Leseecken ergänzt, auch das Angebot an Büchern und Medien wurde aktualisiert. Mit einem Fokus auf Vielfalt und Demokratieförderung finden sich hier nun zahlreiche Kinder- und Jugendbücher sowie Ratgeber, Literatur und Krimis für Erwachsene.
Nachdem im Haus bereits die ersten Kreativkurse stattfinden konnten, startet das Kulturhaus Walle nun im Herbst in Richtung des gewohnten Betriebs. Eltern und Kinder können zusammen in einem Filzkurs bunte Blumen kreieren und es können an zwei Sonntagen noch einmal Mosaiktrittsteine für den Garten gestaltet werden. Der Geschichtsbereich nimmt seine Arbeit vor Ort auf und bietet neben den regulären Angeboten wie dem offenen Archiv eine Führung durch die Ausstellung zum Werk Hans Brockmöllers in der Bremischen Bürgerschaft an.
Auch die vielen Treffs füllen das Haus wieder mit Leben; so wird es mit den Sessions und der Offenen Bühne des 1. Bremer Ukulelenorchesters wieder musikalisch. Ein letztes Mal in diesem Jahr lädt das Kaisenhausmuseum an einem Sonntag dazu ein, die Ausstellung zur Geschichte der Kaisenhäuser zu besichtigen und bei schönem Herbstwetter im Anschluss auf der Terrasse Kaffee und Kuchen zu genießen.
News
Die neue Bundesregierung hat Anfang September 2025 den Haushalt des laufenden Jahres entschieden – mit einer erfreulichen Überraschung für die Bundeskulturfonds: Auf Beschluss der Parlamentarier*innen dürfen sie mit mehr als den geplanten Etats für dieses Jahr rechnen. Neben den erwarteten 3,9 Mio. Euro stehen dem Fonds Soziokultur zusätzlich 813.000 Euro zur Verfügung, sodass der Gesamtetat 2025 nun 4.713.000 Euro beträgt. Die Gremien des Fonds Soziokultur danken den Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ausdrücklich für diese Aufstockung. Die zusätzlichen Mittel sollen in die nächste Ausschreibung der Allgemeinen Projektförderung fließen und gelangen damit direkt an die Basis kultureller Teilhabe.
Diesem starken Signal für die breite Kulturlandschaft Deutschlands steht der aktuelle Haushaltsentwurf 2026 der Bundesregierung gegenüber: Er entzieht dem Fonds Soziokultur mit 1 Mio. Euro mehr als ein Viertel seiner regulären Bundesförderung. Statt der bisher geplanten 3,9 Mio. Euro (2025) sind 2026 nur noch 2,9 Mio. Euro vorgesehen. Der kurzfristige Aufwuchs in 2025 ist hier noch nicht eingerechnet.
Der Struktureinbruch springt nicht gleich ins Auge, da dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 2026 mit 2,5 Milliarden Euro rund 10 Prozent mehr Geld als im Vorjahr zur Verfügung stehen. Umso unverständlicher ist die Kürzung, zumal der BKM noch im Juli in einer Pressemitteilung mit der „Stabilisierung der Bundeskulturfonds“ die Umsetzung der entsprechenden Koalitionsvereinbarung verlautbart hatte. Dementsprechend sind im Haushaltstitel 685 17 die Mittel für fünf der sechs Bundeskulturfonds stabil ausgewiesen, nicht jedoch für den Fonds Soziokultur.
Der Fonds Soziokultur, seine sieben Mitglieder und die Arbeitsgemeinschaft der Bundeskulturfonds haben hiergegen Stellung bezogen, den BKM um Gleichbehandlung und Korrektur gebeten und Gespräche mit Abgeordneten aufgenommen, die im November 2025 abschließend über den Bundeshaushalt 2026 entscheiden werden. Wir hoffen nun und arbeiten daran, dass im parlamentarischen Verfahren die Ungleichbehandlung der Bundeskulturfonds für 2026 korrigiert und damit der Ankündigung im Koalitionsvertrag gefolgt wird.
Durch seine Bundesförderung leistet der spartenübergreifende Fonds Soziokultur seit mehr als drei Jahrzehnten einen substanziellen Beitrag zu kultureller Teilhabe, Nachwuchsförderung und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Hierzu ist die stabile und paritätische Bundesfinanzierung unabdingbar. 2025 konnte der Fonds Soziokultur rund 170 Maßnahmen ermöglichen, das entspricht 13 Prozent aus 1.300 Anträgen mit einem Finanzierungsbedarf von 24 Mio. Euro. Die geplanten Kürzungen würden diese Förderquote auf ein dramatisches Niveau senken und damit die Breitenwirkung von Kultur in der Gesellschaft erheblich gefährden.
News
In Deutschland finden regelmäßig rund 1.800 Musikfestivals statt – von Klassik über Rock, Pop und Jazz bis hin zu Elektronik, Folk und Neuer Musik. Eine neue bundesweite Studie liefert erstmals repräsentative Daten zu Struktur, Finanzierung und gesellschaftlicher Bedeutung dieser einzigartigen Kulturlandschaft. Die Studie ist ein gemeinsames Projekt der Initiative Musik, der Bundesstiftung LiveKultur und des Deutschen Musikinformationszentrums. Die Erhebung wurde durchgeführt vom Institut für Demoskopie Allensbach.
In den vergangenen 20 Jahren wuchs das Angebot an Musikfestivals kontinuierlich und damit auch ihre kulturelle und ökonomische Relevanz: sowohl innerhalb der Musikwirtschaft als auch für Städte und ganze Regionen. Musikfestivals dienen nicht nur als Orte für soziale Begegnung und Interaktion, sondern auch als Plattformen für künstlerischen Ausdruck, kulturelle Netzwerke und zur Förderung des Nachwuchses. Mit der Festivalstudie gibt es eine erste bundesweite und genreübergreifende Bestandsaufnahme der Musikfestivals in Deutschland. Die umfassende Erhebung zu Musikfestivals zielt darauf ab, die ökonomische, kulturelle, ökologische und soziale Bedeutung von Musikfestivals zu erfassen und bestehende Wissenslücken zu schließen.
News
Bereits im Juni 2025 hat sich der Deutsche Kulturrat zur Umsetzung des Investitionspakets des Bundes positioniert. Der Deutsche Kulturrat fordert, dass die Kultur Teil des Investitionspakets wird. Hierzu wurden acht konkrete Forderungen formuliert.
Gefordert wird:
- dass die Kultur wie die Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Sportstätten integraler Teil des Investitionspakets wird,
- dass Bund, Länder und Kommunen Investitionen in die kulturelle Infrastruktur im Rahmen des Investitionspakets vorsehen,
- dass neben der öffentlichen Hand auch private Eigentümer von Kulturimmobilien und kulturell nutzbaren Gebäuden an den Investitionsmitteln partizipieren können, sofern sie sich zu einer weiteren Kulturnutzung zu günstigen Konditionen (z. B. Mietbindung) verpflichten,
- dass bei den Antrags- und Vergabeverfahren im Kulturbereich die Expertise von Fachverbänden genutzt wird,
- dass bei der Umsetzung die Bauantrags- und Zuwendungsverfahren verschlankt und die Digitalisierung vorangetrieben werden, um möglichst schnell die Mängel zu beseitigen,
- dass Investitionen in die technische Infrastruktur des Kulturbereiches Teil der Investitionsvorhaben werden,
- dass bei allen Bauvorhaben grundsätzlich die Sanierung, Modernisierung und Umnutzung von Bestandsbauten einen Vorrang vor Neubau und Ersatzneubau erhalten, insbesondere bei baukulturell bedeutsamen bzw. denkmalgeschützten Bauten,
- dass in visiblen und sensiblen Bereichen wie Innenstädten, Denkmalbereichen und geschützten Landschaften baukulturell qualitätssichernde Verfahren eingehalten werden.
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass der Investitionsstau auch im Kulturbereich festgestellt werden kann. Gefordert wird eine konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Kommunen zur Sanierung und Erweiterung bestehender Kulturorte sowie zur Errichtung neuer Bauten und Einrichtungen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wenn es um die Umsetzung des Investitionspaketes geht, darf der Kulturbereich auf keinen Fall vergessen werden. Viele Kulturbauten befinden sich in einem extrem schlechten baulichen Zustand. Sie können entweder schon heute oder aber in absehbarer Zeit nicht mehr genutzt werden, wenn nicht Gelder für nötige Bau- und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Jetzt müssen alle kulturpolitischen Kräfte zusammenwirken, damit die Kultur wie Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Sportstätten integraler Teil des Investitionspakets des Bundes wird. Wir erwarten von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, dass er sich dafür einsetzt. Die Entscheidungen fallen jetzt!“