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Schlachthof erhält APPLAUS Award als „Beste Livemusikspielstätte“.

Am 17.11. erstrahlte die Münchner Muffathalle im Glanz der vielfältigen Livemusikszene Deutschlands: Bei der zwölften Preisverleihung des APPLAUS Awards ehrte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer insgesamt 88 Spielstätten und Konzertreihen für ihre herausragende Arbeit, ihre kreative Programmgestaltung und ihr gesellschaftliches Engagement mit insgesamt 1,7 Millionen Euro Preisgeldern.

Das Kulturzentrum Schlachthof wurde mit einem undotierten Preis in der Kategorie „Beste Livemusikspielstätten“ ausgezeichnet. „Auch ohne Preisgeld eine Auszeichnung, über die wir uns sehr freuen, weil sie alle Aspekte unseres Hauses, unserer Arbeit und unsere Haltung würdigt. Außerdem haben wir uns zum ersten Mal überhaupt beworben und wurden direkt unter 480 Bewerbungen ausgewählt.“, sagt Pressesprecherin Elena Tüting.

„Musikclubs sind ein wichtiger Teil der kulturellen Infrastruktur unseres Landes und das kreative Rückgrat der deutschen Populärmusikkultur. Wir alle können stolz darauf sein, dass Deutschlands Clubszene Weltruhm genießt – nicht nur Legenden wie das Berliner Berghain, sondern auch die vielen kleineren und größeren Clubs landesweit. Auch deshalb sind wir eine Kulturnation: Wegen des beeindruckenden Reichtums kultureller Institutionen in der Fläche und der breiten Palette regionaler Exzellenz. Die zentrale Aufgabe von Kulturpolitik ist es daher, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Clubs auch in Zukunft ihre Türen öffnen können: durch die ständige Weiterentwicklung passgenauer Clubförderprogramme sowie durch Verbesserungen beim Bau- und Immissionsschutzrecht. Wir werden alles dafür tun, Clubs auch weiterhin tatkräftig zu unterstützen“, sagt Dr. Wolfram Weimer, Staatsminister für Kultur und Medien.

Von Club bis Kulturbahnhof: Vielfalt auf allen Bühnen

Die diesjährigen Preisträger:innen stehen exemplarisch für die enorme Bandbreite der deutschen Livemusikszene: von Kiel bis Villingen-Schwenningen, von Bautzen bis Aachen. Gemeinsam zeigen sie, wie lebendig, vielfältig und erfinderisch die Szene ist. Musik wird nicht nur in den Metropolen und großen Städten erlebt, sondern überall dort, wo Menschen Begegnung, Austausch und gemeinsames Erleben suchen. Ob Pop, Punk, elektronische Clubsounds oder Jazz – die ausgezeichneten Orte stehen für Kreativität, Leidenschaft und Offenheit. Der APPLAUS-Award macht diese Vielfalt sichtbar und zeigt, dass Livekultur ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft ist. In den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“ und „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ wurde jeweils eine Spielstätte als Hauptpreisträger:in ausgezeichnet. Darüber hinaus erhielten drei Livemusikclubs besondere Anerkennungen für ihr gesellschaftliches Engagement in den Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“. Eine vollständige Übersicht aller Preisträger:innen steht auf der APPLAUS-Website bereit.

Preise für herausragende Leistungen
Bei der diesjährigen Ausgabe des APPLAUS-Awards wurden Preisgelder in Höhe von 10.000, 25.000 und 40.000 Euro vergeben. Für die beiden höchstdotierten Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“ galt eine Fördermittelgrenze von unter 40 Prozent der im Jahr 2024 erhaltenen öffentlichen Förderungen. Spielstätten, die diese Grenze überschritten, konnten sich erneut für eine undotierte Auszeichnung bewerben – insgesamt fünf dieser Anerkennungen wurden 2025 vergeben.

Ein Abend voller Musik und Begegnungen
Die feierliche Preisverleihung versammelte zahlreiche Gäste aus Politik, Veranstaltungsbranche, Clubszene und Kultur. Persönliche Laudationen für die Hauptpreisträger:innen hielten Jazzmusikerin Angelika Niescier, der Berliner Techno-Pionier, DJ und Buchautor Ruede Hagelstein sowie die niederländische DJ und Produzentin Esther Dune. Die Jazz-Künstlerin Enji, das Punk-Kollektiv GRENZKONTROLLE und die Newcomer VANDALISBIN sorgten außerdem im Saal für starke Live-Momente. Durch den Abend führte Gesine Kühne – Moderatorin, DJ und Journalistin – und sorgte mit Charme, Fachkenntnis und Humor für eine lebendige und stimmungsvolle Preisverleihung.

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Bremer Autor:innenstipendien wurden vergeben an Corinna Pourian, Leyla Bektaş, Katrin Heins, Janick Höpfel, Livia Hott und Theresa Kleiner.

Seit über 40 Jahren vergibt der Senator für Kultur das Bremer Autor:innenstipendium zur Förderung des literarischen Nachwuchses sowie professionell arbeitender Autor*innen. Nachdem das Stipendium bereits vor sechs Jahren im Zuge von Bremens inzwischen erfolgreicher Bewerbung um den UNESCO-Titel deutlich aufgewertet wurde, vergibt die Stadt als UNESCO Creative City of Literature in diesem Jahr zum zweiten Mal sechs Bremer Autor:innenstipendien an Schriftsteller:innen, die ihren Wohnsitz in Bremen/Bremerhaven oder dem angrenzenden Umland haben. 

Vergeben werden erneut unterschiedliche Stipendientypen: 

Vorab war über die Ausschreibung festgelegt worden, dass mindestens ein Nachwuchs- oder ein Projektstipendium an ein Kinder- bzw. Jugendbuchprojekt verliehen wird, um die starke Präsenz von Kinder- und Jugendbuchautor:innen in Bremen zu würdigen und weiter zu fördern. 

Darüber hinaus sind mindestens zwei der Stipendien mit der Option eines Arbeitsaufenthalts von ein bis sechs Monaten in einem Appartement der Bremer Landesvertretung in Berlin verknüpft. Damit bietet die Landesvertretung die Möglichkeit, in der Hauptstadt für einen selbstbestimmten Zeitraum im Jahr 2025 intensiv an den ausgezeichneten Projekten weiterzuarbeiten. Zudem stellt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Landesverband Nord den Stipendiat:innen erneut Freipässe für die Frankfurter Buchmesse 2025 zur Verfügung. 

Nach der öffentlichen Ausschreibung der Stipendien haben sich seit August knapp 80 Autor:innen um die Stipendien beworben. Die fünfköpfige Jury war von der großen Vielfalt der Einsendungen überwältigt – von verschiedenen Prosaformaten über Lyrik, Dramatik und Essay bis hin zum Comic war alles mit dabei. Auch über die hohe Qualität vieler Einsendungen hat sich die Jury gefreut und schließlich folgende Entscheidungen getroffen: 

Die Lesungen der sechs Stipendiat:innen, bei denen sie ihre Projekte vorstellen, finden im Frühjahr 2026 statt. 

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Der Honorarrechner für Künstler:innen in NRW ist eine digitale Hilfestellung der Stadt Dortmund, initiiert durch das Kulturbüro Dortmund, zur Berechnung von Mindesthonoraren für Künstler:innen und Kreative nach der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich. Über verschiedene Auswahlmöglichkeiten – wie Sparte, Tätigkeit, Anzahl der beteiligten Künstler:innen oder Veranstaltungsgröße – berechnet er in wenigen Klicks die ab dem 01.01.2026 bei Kulturförderung durch das Land NRW verpflichtend geltenden Mindesthonorare.

Der Honorarrechner ist somit ein Online-Werkzeug, das auf der Honorarmatrix  des Landes NRW basiert. Die in NRW eingeführten Honoraruntergrenzen basieren auf einer Empfehlung einer von der Kulturministerkonferenz einberufenen Expertenkommission, die einen ersten Entwurf für die Honorar-Matrix erstellt hat. NRW hatte sich dazu entschlossen, die Matrix, die noch nicht mit konkreten Zahlen befüllt war, als Grundlage für die Einführung der Honoraruntergrenzen zu verwenden und für NRW weiterzuentwickeln. Dafür wurden zunächst Fachverbände aus der Kulturszene vom Land NRW aufgefordert, spartenspezifische Honoraruntergrenzen vorzulegen, um die im Rahmen der Kulturministerkonferenz entwickelte Honorarmatrix mit konkreten Zahlen zu füllen. 

Im September 2024 wurden die vorgelegten Honoraruntergrenzen von einer vom Kulturministerium NRW eingesetzten, unabhängigen Kommission geprüft. Wichtig war hierbei, eine Vergleichbarkeit der Honoraruntergrenzen zu gewährleisten. 

In der Matrix werden den Kunstsparten typische künstlerische Berufe mit förderfähigen Tätigkeiten zugeordnet. Dazu wird ein Basishonorar festgelegt. Darüber hinaus fließen die variablen Kriterien „Umfang der Tätigkeit“ und „Wirtschaftskraft des Veranstalters/ Auftraggebers bzw. geplante Veranstaltungsgröße“ in die Bildung der Honoraruntergrenze ein. Die Vereinbarung einer höheren Vergütung bleibt unbenommen. 

Die Richtlinie findet nur auf selbstständige, professionelle Künstlerinnen und Künstler Anwendung, welche in der Künstlersozialkasse versichert sind oder durch ihre künstlerische Tätigkeit einen erheblichen Teil ihrer Einkünfte erzielen. Dabei ist unerheblich, wo der Künstler oder die Künstlerin ihren Wohnsitz hat. Relevant für die Anwendung ist nur der Durchführungsort des Projekts.

Für die Programme „Künstler in die Kita“ und „Kultur und Schule“ des Bereichs der Kulturellen Bildung sind die Honoraruntergrenzen seit dem 01.08.2024 eine verpflichtende Fördervoraussetzung. Ab dem 01.012026 werden die Honoraruntergrenzen dann für alle weiteren Sparten eine Fördervoraussetzung im Sinne von § 16 Absatz 3 Kulturgesetzbuch.

Näheres regelt die am 30.07.2024 veröffentlichte Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich, die der Honorarmatrix als Anlage beigefügt ist.

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Auch wenn die Schwarze Kinderbibliothek in der Mathildenstraße schließt, geht das Projekt in veränderter Form weiter und sucht eure Unterstützung!

Seit ihrer ersten Gründung im Mai 2022 mit einem einzigen Bücherregal, hat sich einiges getan. Viele Bücher wurden inzwischen verliehen, Lesungen organisiert, Workshops veranstaltet, Vorträge gehalten, beraten, gelesen, recherchiert, verwaltet und vor allem: Kindern Identifikationsmöglichkeiten durch Repräsentation gegeben und sie dadurch empowert. Schwarze Kinderbuchheld:innen sichtbar zu machen und alle für sie zu begeistern ist das Ziel der Schwarzen Kinderbibliothek in Bremen. Bundesweit und sogar über Landesgrenzen hinaus hat sie dieses Ziel mehrfach erreicht.

In den letzten Monaten war der Standort in der Mathildenstraße jedoch nur wenig besucht und die Bibliothek musste immer wieder kurzfristig schließen. Das kleine Team betreibt die Bibliothek neben Beruf und Uni und stößt mit den eigenen Kapazitäten immer wieder an ihre Grenzen, da sie der großen Nachfrage nicht gerecht wird, obwohl das Potential zum Wachstum da ist. Es fehlt konkret an Menschen, die sich engagieren und dabei helfen, die Bibliothek weiterzuentwickeln. Zudem stößt eine Bibliothek wie diese auch immer wieder auf Hass und Abwehr. Hass und Hetze sind jedoch nicht der Grund für der Schließung, doch der Kampf um Gleichberechtigung und gegen Rassismus macht müde. 

Das Team der Schwarzen Kinderbibliothek hat daher schweren Herzens entschieden, den Standort in der Mathildenstraße zu schließen.

Wie geht es weiter?

Schließung des Standortes bedeutet, dass ab Dezember keine Bücher mehr bei der Mathildenstraße ausgeliehen werden können. Aber auch ohne festen Standort bleibt das Team dank fortlaufender Projektfinanzierung und Unterstützung durch den Senator für Kultur aktiv. Es werden neue Räumlichkeiten und Kooperationen gesucht, um perspektivisch gemeinsam einen neuen Standort zu bespielen. 

Ab Mitte Januar 2026 startet ein angepasstes Angebot:

Die Schwarze Kinderbibliothek sucht eure Unterstützung!

Gesucht werden Menschen, die sich in der SchwaKiBi engagieren wollen. Vorwiegend ehrenamtlich und perspektivisch auch auf Honorarbasis. Insbesondere auf folgende Weise:

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Der Künstlerinnenverband Bremen GEDOK, vertreten durch Norah Limberg, hat am 08.11.2025 den Frauenkulturförderpreis gewonnen. GEDOK war bereits Preisträgerin in der Kategorie Spotlight. Jetzt wurde der Verband vom Publikum zur Gesamtsiegerin gekürt. Die Preisverleihung fand im Zentrum für Kunst im Tabakquartier statt.

Was 2019 als Preis im Bereich der Stadtkultur begann, ist jetzt eine Werkschau über alle künstlerischen Sparten der freien Bremer Szene. Und diese ist vielseitig, hochwertig, gut vernetzt und geht auch neue, visionäre Wege. Frauen haben die Bühnen im Bereich der Musik erobert und auch in der Bildenden Kunst werden immer mehr Werke von Frauen gezeigt. Aber noch immer ist eine Gleichberechtigung in den Künsten längst nicht erreicht. Hierbei will der Bremer Frauenkulturförderpreis Abhilfe schaffen und Frauen aus allen künstlerischen Sparten eine Bühne bieten.

Bürgermeister und Kultursenator Andreas Bovenschulte: „Ich freue mich sehr, dass der Bremer Frauenkulturförderpreis inzwischen eine etablierte Größe ist, um Frauen in Kunst und Kultur sichtbar zu machen. Wir haben herausragende Künstlerinnen und kulturschaffende Frauen in der Stadt und es ist nicht hinnehmbar, wenn diese aus strukturellen Gründen unsichtbar sind.“

Das Konzept des Frauenkulturförderpreises wurde überarbeitet und drei neue Kategorien eingeführt, „Empowerment“, „Vision“ und „Spotlight“.

Alle drei Preisträgerinnen in den Kategorien waren jetzt nominiert für den Frauenkulturförderpreis 2025. Der Hauptpreis, die Statue „Die Kleine Aphrodite“ sowie ein Geldbetrag von insgesamt 2.500 Euro, wurden direkt in der Veranstaltung vom Publikum vergeben. Die zwei übrigen Kategorie-Siegerinnen erhalten ein Preisgeld von 1.000 Euro.

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Die neue Mitte-Studie 2024/25 der Friedrich-Ebert-Stiftung beschreibt ein angespanntes gesellschaftliches Klima. Rechtspopulistische Deutungen gewinnen an Raum, während Vertrauen und Dialog schwinden. Viele Themen der Studie betreffen auch die Praxis der Soziokultur: von Demokratiebildung über zivilgesellschaftliches Engagement bis zur Frage, welche Orte den gesellschaftlichen Zusammenhalt tragen.

Politische Bildung als Fundament demokratischer Kultur

Demokratie entsteht nicht von selbst. Sie muss gelernt, erlebt und geübt werden. Die Studie hebt hervor, dass politische Bildung Wissen, Urteilskraft und Teilhabe fördert, zugleich aber zunehmend Angriffen ausgesetzt ist. Programme werden als zu politisch oder zu identitätspolitisch kritisiert, Förderungen stehen infrage. Gefordert wird eine unabhängige, langfristig gesicherte politische Bildung, die demokratische Kompetenzen stärkt und pluralistische Debatten ermöglicht.

Zivilgesellschaft unter Druck

Zivilgesellschaftliche Organisationen übernehmen wichtige Aufgaben für Zusammenhalt und Demokratie, geraten aber selbst verstärkt in politische Auseinandersetzungen. Ihnen wird Parteilichkeit oder fehlende Neutralität vorgeworfen, was Engagement erschwert und Projekte gefährdet. Die Studie warnt vor einer schleichenden Aushöhlung unabhängiger zivilgesellschaftlicher Arbeit und fordert verlässliche Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Handeln.

Fehlende Orte für Austausch und Begegnung

Gesellschaftliche Gruppen begegnen sich immer seltener. Abschottung, Misstrauen und das Entstehen paralleler Öffentlichkeiten führen zu Entfremdung und zum Verlust gemeinsamer Erfahrungen. Die Studie sieht in dieser Entwicklung eine zentrale Ursache gesellschaftlicher Spaltung und plädiert für mehr Räume, in denen Menschen unterschiedlicher Hintergründe kontrovers, aber respektvoll miteinander ins Gespräch kommen können.

Soziale und kulturelle Infrastruktur als Vertrauensanker

Das Vertrauen in Demokratie hängt eng mit wahrgenommener Lebensqualität zusammen. Wo soziale und kulturelle Einrichtungen verschwinden, wird der Alltag ärmer und Unzufriedenheit wächst. Vor allem in kleineren Städten entstehen Lücken in der Daseinsvorsorge, die als Brennpunkte wahrgenommener Ungleichheit wirken. Lebensnahe Infrastruktur – Bildung, Freizeit, Kultur, Begegnung – gilt der Studie zufolge als Grundbedingung demokratischer Stabilität.

Regionale Ungleichheit

In vielen ländlichen und peripheren Regionen erleben Menschen gesellschaftlichen Wandel als Benachteiligung. Fehlende Infrastruktur, Abwanderung und geringere Teilhabechancen verstärken das Gefühl, „abgehängt“ zu sein. Diese Wahrnehmung spiegelt sich in sinkendem Vertrauen in Institutionen und wachsender Zustimmung zu populistischen Positionen.

Klimapolitik und soziale Gerechtigkeit

Kaum ein Thema polarisiert so stark wie Klimaschutz. Viele empfinden ökologische Maßnahmen als sozial ungerecht oder elitär. Die Studie zeigt: Nur wenn Klimapolitik soziale Ausgleichsmechanismen mitdenkt, entsteht Akzeptanz. Ohne gerechte Verteilung und glaubwürdige Kommunikation drohen neue gesellschaftliche Bruchlinien.

Emotionen als politische Triebkräfte

Politische Einstellungen werden immer stärker von Emotionen geprägt. Angst, Wut und Ohnmacht beeinflussen die Wahrnehmung politischer Themen oft stärker als Fakten.
Diese Emotionalisierung fördert Feindbilder und erschwert sachlichen Austausch. Die Studie fordert Dialogformate, die Emotionen anerkennen und Gesprächsräume eröffnen, in denen Ambivalenzen ausgehalten werden können.

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bleibt verbreitet

Abwertende Einstellungen gegenüber Geflüchteten, Muslim*innen, Jüd*innen, queeren Menschen oder Frauen bleiben verbreitet. Antifeminismus und Maskulinismus gewinnen an Sichtbarkeit und werden politisch instrumentalisiert. Empfohlen werden kontinuierliche Präventions- und Bildungsmaßnahmen, die Gleichwertigkeit, Vielfalt und respektvollen Umgang fördern.

Demokratie lernen – im Alltag

Demokratische Haltung entsteht nicht nur in der Schule. Auch Familie, Vereine, Religionsgemeinschaften oder lokale Initiativen tragen dazu bei, dass Menschen Verantwortung übernehmen und Mitbestimmung erfahren. Die Studie plädiert dafür, solche Lernorte zu stärken und sie als wesentliche Bestandteile einer demokratischen Kultur anzuerkennen.

Die repräsentativen „Mitte-Studien“ der Friedrich-Ebert-Stiftung geben alle zwei Jahre Auskunft über die Verbreitung, Entwicklung und Hintergründe rechts-extremer, menschenfeindlicher und antidemokratischer Einstellungen in Deutschland. Die diesjährige Ausgabe unter dem Titel „Die angespannte Mitte“ blickt auf die Normalisierung des Rechtsextremismus und aktuelle Entwicklungen in Zeiten globaler Verunsicherungen.

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Steuerpolitische Vorschläge des Deutschen Kulturrates. In seiner Stellungnahme konzentriert sich der Deutsche Kulturrat auf Möglichkeiten der Vereinheitlichung und des Bürokratieabbaus im Steuerrecht. Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode einen Schwerpunkt auf den Abbau von Bürokratie legen will. Vereinfachungen im Steuerrecht können einen wesentlichen Beitrag hierzu leisten. Sie können Kulturunternehmen und -einrichtungen, Künstlerinnen und Künstler, Kulturvereine, Verbraucherinnen und Verbraucher und nicht zuletzt die Verwaltung in Kommunen und Ländern sowie im Bund entlasten. Sie tragen zu Transparenz und Verständlichkeit und damit zur Akzeptanz steuerrechtlicher Regelungen bei.

Übersicht:

Klarheit bei Umsatzsteuerermäßigungen herstellen

Der Deutsche Kulturrat dankt dem Bundesfinanzministerium und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dass für ein wichtiges, in den letzten zehn Jahren immer wieder debattiertes Thema – die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatz bei Kunstverkäufen durch den Handel – nunmehr eine Lösung herbeigeführt wurde. Seit dem 01.01.2025 gilt für Kunstverkäufe über den Handel ebenso wie bei Kunstverkäufen aus dem Atelier der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.

Gleichwohl sind hieraus neue Probleme insbesondere mit Blick auf den Umsatzsteuersatz für Künstlerische Fotografie, Lichtkunst, Videoarbeiten und Serigrafien entstanden. Für sie gilt die volle Umsatzsteuer von 19 %, wohingegen für von Hand geschaffene Werke der Malerei und Bildhauerei der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % anzuwenden ist. Der Regelsteuersatz wird der Bedeutung künstlerischer Vervielfältigung im Kunstsektor nicht gerecht. Die grundrechtliche Freiheit der Kunst darf nicht länger insofern beschränkt sein, als nur solche Künstlerinnen und Künstler steuerbegünstigt werden, die mit herkömmlichen Materialien und Techniken arbeiten. Im 21. Jahrhundert ist es nahezu abwegig, Urheberinnen und Urheber von der Ermäßigung auszuschließen, die durch die Nutzung moderner Technologien in ihrer künstlerischen Produktion wesentlich zur Weiterentwicklung der bildenden Kunst beitragen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist daher auch hier angemessen.

Darüber hinaus gilt auch für andere künstlerische und kulturelle Leistungen und Lieferungen teils der ermäßigte und teils der volle Umsatzsteuersatz. Die Unterschiede sind weder nachvollziehbar noch mit Blick auf die Arbeitspraxis der Urheberinnen und Urheber begründbar. So werden aktuell einfache Lesungen mit 19 % Umsatzsteuer belegt, Lesungen mit schauspielerischen Darbietungen hingegen mit 7%. Für dramaturgisch gestaltete Hörbücher, mithin Hörspiele, gilt ein Umsatzsteuersatz von 19 %, für gelesene Hörbücher bloß 7 %. Wenn Künstlerinnen und Künstler ihre eigenen Rauminstallationen und Skulpturen selbst aufbauen, fallen 19 % Umsatzsteuer an, liefern sie lediglich die Objekte, sind es nur 7 %. Bei Lieferung und Anbringung von festinstallierten Kunstwerken am Bau gelten 19 % Umsatzsteuer, wenn das Bildwerk hingegen abnehmbar ist, sind 7 % fällig.

Der Deutsche Kulturrat fordert daher, zum Abbau von Bürokratie sowie aus Gründen der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung künstlerische und kulturelle Leistungen sowie Lieferungen mit einem einheitlichen Umsatzsteuersatz von 7 % zu belegen. Hierfür gilt es, sich für eine Einbeziehung der entsprechenden Zolltarif-Nummern (z. B. Fotografie: Tarif Nr. 491191) in den Katalog begünstigter Güter stark zu machen. Neben dieser überfälligen Anpassung an die heutige künstlerische Praxis sollte Deutschland alsbald in nationales Recht umsetzen, was die EU-Mehrwertsteuersystem-Richtlinie 2006/112/EG längst erlaubt und von anderen Mitgliedstaaten praktiziert wird.

Perspektivisch sollte für den kompletten Kunst-, Kultur- und Medienbereich generell eine einheitliche technologieneutrale Umsatzsteuerermäßigung – so auch für Audio- und audiovisuelle Medien – eingeführt werden.

Erweiterung der Kleinunternehmerregelung

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass die Umsatzschwelle im Rahmen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz zum 01.01.2025 auf 25.000 Euro angepasst wurde. Deutschland bleibt damit aber deutlich unter dem unionsrechtlich möglichen Schwellenwert von 85.000 Euro. Eine Ausschöpfung der unionsrechtlich möglichen Grenze würde zur geplanten Entbürokratisierung beitragen und sowohl Kleinunternehmerinnen und -unternehmer als auch die Finanzbehörden entlasten. Darüber hinaus könnten hierdurch die bestehenden Probleme bei der Einordnung von Leistungen soloselbstständiger Lehrerinnen und Lehrer in der kulturellen Bildung entschärft werden. Derzeit muss zwischen steuerfreien Bildungsleistungen (Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung) gemäß § 4 Nr. 21 a) bb UStG, steuerfreien Bildungsdienstleistungen für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht gemäß § 4 Nr. 23 UStG und der in § 4 Nr. 21 c) vorgesehenen Steuerbefreiung des Privatlehrers unterschieden werden. Eine Ausschöpfung der unionsrechtlich möglichen Grenzen der Kleinunternehmerreglung würde es Soloselbständigen ermöglichen, wettbewerbsgerecht im Interesse des Leistungsempfängers ohne Vorsteuerabzug steuerfrei Bildungsleistungen anbieten zu können.

Der Deutsche Kulturrat fordert daher, dass die unionsrechtlichen Grenzen der Kleinunternehmerregelung ausgeschöpft werden.

Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Bildungsdienstleistungen

Viele Anbieter kultureller Bildung sind sowohl in der allgemeinen Bildung als auch der Berufsausbildung tätig. Die Übergänge zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung sind in der kulturellen bzw. künstlerischen Bildung teilweise fließend. Darüber hinaus kommt der außerberuflichen kulturellen Bildung eine besondere Bedeutung für die individuelle Persönlichkeitsentwicklung zu, wie es generell für das lebensbegleitende Lernen gilt. Die Umsatzsteuerbefreiung gemeinwohlorientierter Bildungsdienstleistungen dient dazu, kulturelle bzw. künstlerische Bildung allen Personen, unabhängig von ihrem individuellen Einkommen, zugänglich zu machen. Das ist bedeutsam für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Im Jahressteuergesetz 2024 wurden Klarstellungen vorgenommen. Es fehlt bislang aber noch der entsprechend angepasste Anwendungserlass.

Der Deutsche Kulturrat fordert daher, den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zügig zu aktualisieren, um so einer verengenden Auslegung der Tatbestände durch einzelne Finanzbehörden entgegenzuwirken und um Rechtssicherheit bei den Trägern kultureller Bildung herzustellen. Klarzustellen ist insbesondere, dass Bildungsdienstleistungen mehr sind als schulische oder auf Schulabschlüsse zielende Angebotsformen und grundsätzlich über die bloße Freizeitgestaltung hinausgehen. Die Klarstellung soll sich sowohl auf Leistungen selbstständiger Lehrerinnen und Lehrer als auch auf Institutionen der kulturellen Bildung unabhängig von ihrer Rechtsform beziehen.

Davon unbeschadet, sollen gewerbliche Seminaranbieter zur Fort- und Weiterbildung weiterhin ihre Angebote mit Umsatzsteuer belegen können.

Präzisierung der Umsatzsteuerbefreiung für Ensembles in der Trägerschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts und gleichartiger Einrichtungen

Gemäß § 4 Nr. 20 UStG sind die Umsätze von Ensembles – wie beispielsweise Chöre, Orchester oder Theatergruppen – in der Trägerschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, z. B. Kirchengemeinden, umsatzsteuerfrei. Das Gleiche gilt für Umsätze gleichartiger Einrichtungen. Immer dann jedoch, wenn solche Ensembles Veranstaltungen anbieten, zu denen externe Künstlerinnen oder Künstler, z. B. Solistinnen und Solisten, ergänzend hinzugezogen werden, droht hinsichtlich der Umsatzsteuerfreiheit eine unklare Situation, da nicht mehr allein das Ensemble auftritt. Hier bedarf es einer Klarstellung im Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, dass die Umsätze der genannten Einrichtungen auch dann umsatzsteuerfrei bleiben, wenn bspw. Solistinnen und Solisten ergänzend hinzutreten.

Der Deutsche Kulturrat fordert, den Anwendungserlass zur Umsatzsteuerbefreiung von Ensembles nach § 4 Nr. 20 UStG dahingehend zu präzisieren, dass die Umsatzsteuerfreiheit der Aktivitäten dieser Ensembles unbürokratisch garantiert ist.

Optionsrecht für Kultureinrichtungen bei der Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Dienstleistungen

Ein steuerpolitisches Dauerthema ist die Umsatzsteuerbefreiung von Kultureinrichtungen für kulturelle Dienstleistungen. Vor nunmehr 20 Jahren hat die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ in ihrem Abschlussbericht (Bundestagsdrucksache 16/7000) empfohlen, Kultureinrichtungen ein Optionsrecht einzuräumen, ob sie auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten wollen. Im Kulturbereich agieren sowohl privatwirtschaftliche als auch öffentlich geförderte bzw. gemeinnützige Kulturinstitutionen. Während öffentlich geförderte und gemeinnützige Kulturinstitutionen die Umsatzsteuerbefreiung i.d.R. anstreben, stehen privatwirtschaftliche Kulturinstitutionen oftmals vor dem Problem, dass die Finanzbehörden ohne Rücksprache mit den Unternehmen von sich aus für eine Umsatzsteuerbefreiung votieren und die entsprechenden Schritte bei den Kulturbehörden einleiten. Dies führt unter Umständen für die betroffenen Institutionen dazu, dass bereits erstattete Vorsteuern wieder zurückgezahlt werden müssen.

Der Deutsche Kulturrat fordert, die seit mehr als 20 Jahren vorliegenden Vorschläge zum Optionsrecht bei der Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Dienstleistungen endlich umzusetzen. Ein Optionsrecht z. B. für fünf Jahre würde den betreffenden Institutionen Rechtssicherheit geben und ebenfalls zum Abbau von Bürokratie und unnötiger Arbeit insbesondere in der Kulturverwaltung führen.

Optionsrecht für Denkmaleigentümer bei der Umsatzsteuerbefreiung

Gem. § 4 Nr. 20 UStG können auch Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst von der Umsatzsteuer befreit werden. Was vom Gesetzgeber als geldwerter Vorteil gedacht war, hat aber einen Nachteil: So müssen Denkmaleigentümer zwar keine Umsatzsteuer auf z. B. Eintrittskarten (7 %) erheben, sie können dann aber auch auf die bezogenen Leistungen die Umsatzsteuer nicht abziehen (19 %). Einkäufe und Dienstleistungen werden dadurch wesentlich teurer, ohne dass der Ausfall durch die günstigeren Eintrittspreise und dadurch mehr Besucher kompensiert werden könnte. Ein Wahlrecht, ob man diese Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20a UStG ablehnen möchte, gibt es nicht. Das hat zur Folge, dass sich Eigentümerinnen und Eigentümer dagegen wehren, dass ihre Anlage unter Denkmalschutz gestellt wird.

Der Deutsche Kulturrat fordert die Einführung eines Optionsrechts zur Umsatzsteuerbefreiung für Denkmaleigentümer.

Vermeidung von Doppelbesteuerung bei auftretenden Künstlerinnen und Künstlern sowie grenzüberschreitenden Lizenzierungen

Das 2021 in Kraft getretene Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) sollte eine Reduzierung und Verschlankung der Verfahren zum Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige erreichen. Die mit zahlreichen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ermöglichen theoretisch eine Freistellung von der Quellensteuer in Deutschland. Allerdings warten Antragstellende über 12 Monate und länger auf ihre Bewilligungen, anstatt der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Derzeit befinden sich noch über 20.000 Anträge beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Rückstau (Stand Juni 2025)!

Dieser Missstand betrifft sowohl in Deutschland auftretende ausländische Künstlerinnen und Künstler als auch ausländische Lizenzgeber, etwa bei der Lizenzierung von Rechten an Büchern, Musik, Filmen oder Games. Für den Standort Deutschland bedeutet das stark bürokratische Verfahren einen enormen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft, zumal die gesetzliche Grundlage in ihren Anforderungen nicht hinreichend zwischen der Erstattung von Kapitalertragssteuern und der Erstattung von Abzugsteuern bei Künstlerinnen und Künstlern sowie Lizenzgebern differenziert, obwohl Letztgenannte nachweislich ein geringes Missbrauchspotenzial aufweisen.

Der Deutsche Kulturrat fordert daher erheblich vereinfachte und entbürokratisierte Verfahren zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Insbesondere die Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG auf alle Lizenzgeschäfte der Kreativwirtschaft ist unverhältnismäßig. Zudem ist eine deutliche Erhöhung der Freigrenze für Vergütungen in § 50c Abs. 2 Satz 2 EStG auf mindestens 250.000 Euro erforderlich. Die Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmenssteuer“ schlug 2024 sogar 500.000 Euro vor. Dieser Veränderung würde zu einem Abbau von Bürokratie in den betroffenen Unternehmen und bei Unternehmern sowie beim Bundeszentralamt für Steuern beitragen.

Reformbedürftig ist außerdem die Besteuerung in Deutschland lebender Künstlerinnen und Künstler, die im Ausland auftreten. Ihre Einkünfte müssen im jeweiligen Auftrittsland unter dortigen Bedingungen versteuert und mit hohem bürokratischem Aufwand in Deutschland nachgewiesen werden, während andere Selbstständige ihre weltweiten Einkünfte im Inland versteuern. Trotz aller Mühen und Sorgfalt lässt sich am Ende eine Doppelbesteuerung nicht immer vermeiden, was zu Lasten der Künstlerinnen und Künstler geht und verfassungsrechtlichen Grundsätzen widerspricht. Länder wie die Niederlande haben dies erkannt und verzichten gänzlich auf die Erhebung der Quellensteuer. Um die aufwendige Erbringung von Nachweisen zu reduzieren, Überbürokratisierung abzubauen und Wettbewerbsnachteile zu verringern, sollten weltweite Einkünfte von inländischen Künstlerinnen und Künstlern ausschließlich in Deutschland versteuert werden. Zumindest sind jedoch eine stärkere Vereinheitlichung sowie Weiterentwicklung der Ausnahmeregelungen mindestens innerhalb des gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraums notwendig.

Der Deutsche Kulturrat fordert im Sinne der Entbürokratisierung und Vereinfachung, die Ausnahmereglungen zur Quellenbesteuerung zu vereinheitlichen und um die bereits im offiziellen OECD-Kommentar zum Musterabkommen aufgeführte Möglichkeit zur Obergrenzen-/Threshold-Regelung zu ergänzen. Um die aufwendige Erbringung von Nachweisen zu reduzieren, sollten weltweite Einkünfte von inländischen Künstlerinnen und Künstlern ausschließlich in Deutschland versteuert werden.

Aus Sicht des Deutschen Kulturrates haben sich die Regelungen zur Besteuerung von im Ausland lebenden Künstlerinnen und Künstlern, die in Deutschland auftreten, im Grundsatz bewährt. Da aber die Honorare und insbesondere die Inflationsrate und der Verbraucherpreisindex seit Einführung der vereinfachten Regelungen im Jahr 2009 deutlich gestiegen sind und die Bundesregierung im Februar 2024 Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung vorgestellt hat, damit „künstlerische und kreative Arbeit angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts auch angemessen vergütet“ wird, sind auch hier Anpassungen erforderlich.

Der Deutsche Kulturrat fordert, die Milderungsregel nach § 50a Abs. 2 Satz 3 EStG pro Person pro Auftritt auf mindestens 1.000 Euro anzuheben, um sie an aktuelle Entwicklungen der Inflationsrate und des Verbraucherpreisindex anzupassen.

Angekündigte Steueranreizmodelle umsetzen

Die Film- und Games-Produktionsstandorte stehen in einem intensiven internationalen Wettbewerb. Viele EU-Mitgliedstaaten, aber auch Staaten außerhalb der Europäischen Union, haben zur Förderung der dortigen Kreativwirtschaft Steueranreizmodelle eingeführt. Diese Standortpolitik trägt dort Früchte. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wird ein Steueranreizmodell zur Stärkung des Standorts Deutschland angekündigt.

Der Deutsche Kulturrat fordert, die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Einführung von Steueranreizen zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Games- und Filmwirtschaft schnellstmöglich umzusetzen.

Ermäßigte Umsatzsteuer auf Antiquitäten

Deutschland sieht keine ermäßigte Umsatzsteuer auf Antiquitäten vor. Dies führt zu einer Benachteiligung des deutschen Handels gegenüber den europäischen Mitbewerbern, insbesondere gegenüber Frankreich (5,5%), Belgien (6%) und Italien (5%). Antiquitäten sind künstlerische Artefakte wie beispielsweise originales Bauhausdesign, die sich durch ihr Alter von mindestens 100 Jahren von Trödel klar unterscheiden.

Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung auf, Antiquitäten (Zolltarifnummer 9706) in Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz hinzuzufügen.

Der Deutsche Kulturrat hat sich in dieser Stellungnahme in erster Linie auf dringend zu lösende umsatzsteuerrechtliche und einkommensteuerrechtliche Fragen konzentriert. Andere steuerrechtliche Themen, wie z. B. Schenkungsteuer, Umsatzsteuer bei Schenkungen von Kunstwerken für gemeinnützige Zwecke und generell gemeinnützigkeitsrechtliche Themen, wird er in einer gesonderten Stellungnahme ansprechen.

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Am 08.11.2025 findet im Zentrum für Kunst die Preisverleihung des 4. Bremer Frauenkulturförderpreis statt. Was 2019 als Preis im Bereich der Stadtkultur begann, ist jetzt eine Werkschau über alle künstlerischen Sparten der freien Bremer Szene. Und diese ist vielseitig, hochwertig, gut vernetzt und geht auch neue, visionäre Wege.

Frauen haben die Bühnen im Bereich der Musik erobert und auch in der Bildenden Kunst werden immer mehr Werke von Frauen gezeigt. Aber noch immer ist eine Gleichberechtigung in den Künsten längst nicht erreicht. Hierbei will der Bremer Frauenkulturförderpreis Abhilfe schaffen und Frauen aus allen künstlerischen Sparten eine Bühne bieten.

Kultursenator Bürgermeister Andreas Bovenschulte: „Ich freue mich sehr, dass der Bremer Frauenkulturförderpreis inzwischen eine etablierte Größe ist, um Frauen in Kunst und Kultur sichtbar zu machen. Wir haben herausragende Künstlerinnen und kulturschaffende Frauen in der Stadt und es ist nicht hinnehmbar, wenn diese aus strukturellen Gründen unsichtbar sind.“

Das Konzept des Frauenkulturförderpreises wurde überarbeitet und drei neue Kategorien eingeführt:

Der Preis im Bereich „Empowerment“ richtet sich an Projekte oder Künstlerinnen, die soziale Themen sichtbar machen, Inklusion fördern, Gemeinschaften stärken und Räume schaffen, in denen sich Frauen ausdrücken und ihre Kreativität entfalten können.
Der Preis im Bereich „Vision“ ehrt Künstlerinnen und kulturschaffende Frauen, die mit außergewöhnlicher künstlerischer Exzellenz und innovativen Ideen neue Maßstäbe in der Kultur setzen, Traditionen brechen, neue Herangehensweisen schaffen und damit einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Der Preis im Bereich „Spotlight“ richtet den Fokus bei jeder Preisvergabe auf ein besonderes Thema, was die Möglichkeit eröffnet, unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen und außergewöhnliche oder unvorhergesehene Leistungen zu würdigen.

In den drei Kategorien stehen die Gewinnerinnen jetzt fest.

Alle drei Preisträgerinnen in den Kategorien sind damit jetzt nominiert für den Frauenkulturförderpreis 2025. Der Hauptpreis, die Statue „Die Kleine Aphrodite“ sowie ein Geldbetrag von 2.500 Euro, wird direkt in der Veranstaltung vom Publikum vergeben. Die zwei übrigen Kategorie-Siegerinnen erhalten ein Preisgeld von 1.000 Euro.

Andrea Rösler und Anke Königschulte vom Musikszene Bremen e.V. sagten zu der Preisverleihung: „Wir freuen uns sehr über diese Wertschätzung unsere Arbeit im Bereich Female Empowerment. Geschützte, zugängliche Räume für weibliche und genderdiverse Musiker:innen zu schaffen und bestehende Vorbilder sichtbar zu machen – auf Bühnen, im Booking und in leitenden Rollen – sind entscheidende Schritte hin zu mehr Teilhabe. Wir drehen nur an wenigen Zahnrädern, aber auch diese können wichtige Veränderung in Bewegung setzen.“

Erfreut äußerte sich auch Norah Limberg, Künstlerinnenverband Bremen, Gedok: „Alle Scheinwerfer auf bildende Künstlerinnen! Wir freuen uns sehr über die Nominierung des Projekts „Mind the mycelium“ in der Kategorie Spotlight, das anlässlich des 40-jährigen Bestehens des Künstlerinnenverbands Bremen, Gedok, die große Bandbreite künstlerischer Positionen von Frauen in Bremen ins Zentrum gesetzt hat. Mit unserem Kooperationsprojekt, an dem über 70 professionelle Künstlerinnen beteiligt waren, setzen wir ein starkes Zeichen für mehr Geschlechtergerechtigkeit und Sichtbarkeit für Kultur schaffende Frauen.“

Die Preisverleihung findet am Samstag, dem 08.11.2025 um 15:00 Uhr im Zentrum für Kunst im Tabakquartier statt. Der Eintritt ist kostenfrei. Die Anzahl der Plätze ist beschränkt. Eine Voranmeldung bis zum 06.11.2025. ist unbedingt erforderlich unter ilona.herbrig@kultur.bremen.de.

News

Ein Bündnis bestehend aus Attac Bremen, Fridays For Future, KulturPflanzen e.V., Laut gegen Rechts Bremen, Omas gegen Rechts Bremen und SUN sowie Privatpersonen rufen am Sonntag, 26. Oktober 2025 zur Kundgebung „Wir alle sind das Stadtbild“ auf.

Aufruf zur Kundgebung am 26. Oktober 2025: Bündnis „Wir alle sind das Stadtbild“

Am Sonntag, 26. Oktober, versammeln wir uns auf dem Domshof Bremen, um ein Zeichen zu setzen – für eine solidarische Gesellschaft, die sich vehement gegen jegliche Form von Rassismus stellt.

Vor Kurzem sagte Friedrich Merz in Zusammenhang mit Migration, es gebe „im Stadtbild dieses Problem“. Solch eine Äußerung ist menschenverachtend und sehr gefährlich, weil sie die Grenze zwischen Konservatismus und Nationalismus überschreitet.

Der Bundeskanzler Deutschlands sollte seine Worte genau wählen. So erklärt er Millionen von Menschen, für die er sich eigentlich einsetzen sollte, zu einem Problem. Er reduziert unsere Freund*innen, Kolleg*innen, Familienmitglieder und Nachbar*innen auf ihre Hautfarbe, entmenschlicht sie und sendet die Botschaft: Wer anders aussieht oder wer nicht weiß gelesen wird, gehört nicht dazu. Er macht die Zugehörigkeit von Menschen an ihrem Aussehen fest.

In einer Zeit, in der Ausgrenzung, Hass und rechte Hetze wieder laut werden und in unseren Parlamenten Platz einnehmen, lasst uns gemeinsam aufstehen – für ein Miteinander und eine offene Gesellschaft, die alle einschließt.

Wir sagen: Kein Platz für Rassismus – weder in den Köpfen noch auf unseren Straßen! Und erst recht nicht in unserer Regierung!

Lasst uns Ja sagen zu einer Gesellschaft, in der alle ihren Platz haben.

Lasst uns Ja sagen zu Solidarität und Gemeinschaft.

Rassismus spaltet. Wir bleiben in Solidarität vereint.

News

In einer Resolution hat sich der Deutsche Kulturrat zur sprachlichen Vielfalt und zur Anwendung geschlechtergerechter Sprache positioniert. Zur kulturellen Vielfalt gehöre die sprachliche Vielfalt; diese sei eine Möglichkeit, um die Bevölkerung in ihrer Vielfalt abzubilden und zu erreichen, heißt es in der Resolution.

Weiter erklärt der Deutsche Kulturrat: „Der Streit um Wörter und Sprachkonventionen ist ein Kennzeichen öffentlicher Debatten, politischer Diskurse und ein Qualitätsmerkmal für funktionierende Demokratien. Maßnahmen zur Auflösung des strittigen Themas unterdrücken gesellschaftliche Diskussionen und Verständigungsprozesse.“

In vier Punkten positioniert sich der Deutsche Kulturrat zur Frage der Anwendung geschlechtergerechter Sprache.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Vor 20 Jahren ist die Bundesrepublik Deutschland mit der Ratifizierung der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen die Verpflichtung eingegangen, kulturelle Vielfalt zu schützen und weiterzuentwickeln. Diese Verpflichtung schließt selbstverständlich auch die Vielfalt der Sprache ein. Künstlerinnen, Künstler und Kulturinstitutionen sind frei in der Entscheidung, ob und wie sie gendergerechte Sprache anwenden. Dabei muss es bleiben.“