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Der am 30. September vorgestellte Bericht der Ostbeauftragten 2026 hebt die Bedeutung von Soziokultur für kulturelle Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Entwicklungsmöglichkeiten in Ostdeutschland hervor. Ausdrücklich genannt werden dabei der Fonds Soziokultur und dessen Nachwuchsprogramm U25. Vor diesem Hintergrund kritisiert der Bundesverband Soziokultur die für 2027 geplanten Kürzungen beim Fonds und fordert verlässliche Förderbedingungen für soziokulturelle Projekte und Einrichtungen.
Der Bericht der Ostbeauftragten Elisabeth Kaiser trägt den Titel „In Bewegung bleiben. Was Menschen voranbringt. Was Chancen schafft.“ und widmet der Kulturförderung ein eigenes Kapitel. Anlässlich seiner Vorstellung bezeichnete Kulturstaatsminister Wolfram Weimer Kulturförderung auch als Struktur- und Standortpolitik.
Soziokultur schafft Orte für Begegnung und Mitgestaltung
Der Fonds Soziokultur stärkt dem Bericht zufolge partizipative Kulturarbeit und fördert insbesondere kleine Vereine, lokale Initiativen und junge Projektträger*innen. Für Ostdeutschland sei diese Förderung von besonderer Bedeutung, weil viele Angebote von Bürger*innen initiiert werden und auf überwiegend ehrenamtlich geprägten Strukturen beruhen. Der Fonds könne dazu beitragen, diese Arbeit zu professionalisieren und dauerhaft zu verankern.
Ausdrücklich verweist der Bericht auch auf das Programm „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“. Es eröffne jungen Menschen berufliche Orientierung im Kulturbereich und fördere Bleibeperspektiven. Auch Ehrenamtliche könnten durch die geförderte Arbeit Schritte ins Hauptamt gehen, während Kulturschaffende zusätzliche Qualifikationen und Verantwortungsbereiche übernehmen.
Soziokulturelle Projekte schaffen laut Bericht Orte, an denen Menschen zusammenkommen, eigene Ideen einbringen und ihre Umgebung aktiv mitgestalten können. Gerade in kleineren Städten und ländlichen Regionen entstünden dadurch Treffpunkte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.
„Der Bericht beschreibt sehr klar, was soziokulturelle Einrichtungen und Projekte vor Ort leisten: Sie ermöglichen Teilhabe, bringen Menschen zusammen und eröffnen Räume für eigenes Engagement. Wenn die Bundesregierung diese Wirkung anerkennt, muss sich das auch in verlässlichen Förderbedingungen widerspiegeln“, sagt Kristina Rahe, kulturpolitische Geschäftsführung des Bundesverbands Soziokultur.
Anerkennung muss sich in der Förderung widerspiegeln
Diese Anerkennung steht aus Sicht des Bundesverbands im Widerspruch zur aktuellen Förderentwicklung. Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sind für den Fonds Soziokultur 2,9 Millionen Euro vorgesehen. 2026 stehen rund 3,58 Millionen Euro zur Verfügung. Gleichzeitig übersteigt die Nachfrage die vorhandenen Mittel deutlich: Von 1.425 beantragten Projekten konnten 2026 lediglich 200 gefördert werden. Die Förderquote lag damit bei rund 14 Prozent.
Das Förderprogramm „Profil: Soziokultur“ zur Organisationsentwicklung musste 2026 bereits ausgesetzt werden. Auch beim Nachwuchsprogramm U25 drohen 2027 Einschnitte.
„Es passt nicht zusammen, die Bedeutung der Soziokultur für Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt hervorzuheben und gleichzeitig eines ihrer zentralen Förderinstrumente weiter zu schwächen. Besonders deutlich wird dieser Widerspruch beim Programm U25: Der Bericht würdigt seine Wirkung für junge Menschen, während seine Finanzierung unter Druck steht. Der Haushaltsansatz für den Fonds Soziokultur muss im parlamentarischen Verfahren korrigiert werden“, so Rahe.
Soziokulturelle Infrastruktur verlässlich sichern
Aus Sicht des Bundesverbands braucht es über die Förderung einzelner Projekte hinaus verlässliche Perspektiven für soziokulturelle Einrichtungen. Mit „Profil: Soziokultur“ hat der Fonds bereits einen Ansatz geschaffen, der die strukturelle Weiterentwicklung soziokultureller Einrichtungen unterstützt. Daran gilt es anzuknüpfen.
Soziokulturelle Einrichtungen schaffen bundesweit Räume für Kultur, Begegnung und Beteiligung. In urbanen wie in ländlichen Räumen sind sie wichtige Orte gesellschaftlicher Infrastruktur. In Klein- und Mittelstädten übernehmen sie dabei häufig eine Ankerfunktion für das regionale Umfeld und wirken weit in umliegende Gemeinden hinein. Damit diese Orte ihre Arbeit langfristig leisten können, braucht es mehrjährige und verlässliche Fördermöglichkeiten, die nicht ausschließlich an einzelne Projekte gebunden sind.
Der Bundesverband fordert deshalb, die geplante Kürzung beim Fonds Soziokultur im parlamentarischen Verfahren abzuwenden und den Fonds bedarfsgerecht auszustatten. Zugleich gilt es, die soziokulturelle Infrastruktur bundesweit durch verlässliche Finanzierungsmodelle dauerhaft zu sichern.
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Appell an die Bundesregierung.
Für den Bundeshaushalt 2027 appelliert der Fonds Soziokultur gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden an die Bundesregierung und die parlamentarisch Verantwortlichen, die Mittel für den Fonds wieder verlässlich auf das Niveau vergleichbarer Bundeskulturfonds bzw. auf das Niveau von 2024 anzuheben.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt einen deutlichen Rückgang: 2024 standen dem Fonds 6,25 Mio. Euro aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Verfügung. 2025 waren es 3,713 Mio. Euro, 2026 3,578 Mio. Euro. Für 2027 sieht der derzeitige Haushaltsansatz nur noch 2,9 Mio. Euro vor. Damit würde sich die BKM-Mittelausstattung innerhalb von drei Jahren mehr als halbieren.
Aus Sicht des Fonds gefährdet diese Entwicklung die Möglichkeit, zentrale Programme für die Zukunftsfähigkeit der freien Kulturarbeit und die kulturelle Teilhabe in der bisherigen Form fortzuführen. Der Fonds betont, dass seine Förderung Orte der Begegnung schafft, demokratische Mitverantwortung stärkt und Menschen den Zugang zu Kunst, Kultur und gesellschaftlicher Beteiligung eröffnet.
Bundesweite Förderung von Teilhabe und soziokultureller Arbeit
Seit fast 40 Jahren fördert der Fonds Soziokultur bundesweit beispielgebende Projekte, die Menschen aktiv an Kunst und Kultur beteiligen. Als einziger Bundeskulturfonds mit einem ausdrücklichen Schwerpunkt auf gesellschaftlicher Mitwirkung fördert er Projekte aus unterschiedlichen künstlerischen Bereichen und erreicht dabei auch ländliche Räume, städtische Randgebiete sowie Menschen, die bislang wenig oder kaum Berührung mit Kunst und Kultur haben.
2025 wurden beim Fonds 1.425 Projekte beantragt, von denen 200 bewilligt werden konnten. Die Förderquote lag damit bei rund 14 Prozent. Die hohe Zahl der Anträge verdeutlicht zugleich die Nachfrage nach entsprechenden Fördermöglichkeiten.
Mit dem Programm „U25 – Junge Kulturinitiativen“ unterstützt der Fonds außerdem junge Menschen dabei, selbst Verantwortung für kulturelle Projekte zu übernehmen und eigene Ideen umzusetzen. Die für 2026 bereitgestellten BKM-Sondermittel in Höhe von 300.000 Euro sind im Haushaltsansatz für 2027 bislang nicht enthalten.
Auch das Programm „Profil: Soziokultur“, das Einrichtungen bei notwendigen Transformationsprozessen unterstützen soll, musste 2026 aufgrund der begrenzten Mittel ausgesetzt werden.
Bundesförderung als Ergänzung zur Kulturförderung der Länder
Die Länder und Kommunen schaffen mit ihrer Kulturförderung die Grundlage für die kontinuierliche Arbeit von Kultureinrichtungen und Initiativen vor Ort. Die Bundesförderung durch den Fonds Soziokultur setzt daran an und ermöglicht insbesondere innovative und modellhafte Projekte, für die innerhalb der regulären Finanzierung häufig keine ausreichenden Spielräume bestehen.
Die geförderten Projekte greifen gesellschaftliche Entwicklungen und aktuelle Fragen auf, entwickeln neue Formen kultureller Beteiligung und können Erfahrungen und Methoden hervorbringen, die anschließend auch über den jeweiligen Ort und das Bundesland hinaus nutzbar sind.
Der Fonds Soziokultur und seine Mitgliedsverbände setzen sich deshalb dafür ein, die Mittelausstattung wieder zu stärken und damit die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Förderung von kultureller Teilhabe, gesellschaftlichem Engagement und innovativer soziokultureller Arbeit zu sichern.
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Der Entsiegelungswettbewerb „Bremen pflastert ab!“ geht in die entscheidende Phase: Noch bis zum 31. Oktober 2026 können Beiträge eingereicht werden. Bereits jetzt wurden in Bremen mehr als 2.200 Quadratmeter Fläche entsiegelt.
Fast 70 Beiträge sind bislang eingegangen, davon 52 gültige Beiträge. Besonders erfreulich: 44 Beiträge stammen von Privatpersonen. Rund zwei Drittel der entsiegelten Flächen sind kleiner als 21 Quadratmeter – viele kleine private Maßnahmen leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einem grüneren und klimaresilienteren Bremen. Auch öffentliche Flächen tragen zum Ergebnis bei, etwa durch die weitere Entsiegelung des Lucie-Flechtmann-Platzes und von Verkehrsflächen in Gröpelingen.
Noch 39 Tage bis zum Endspurt
Auch beim bundesweiten Wettbewerb bleibt es spannend: Bremen liegt derzeit mit 254 entsiegelten „Steinen“ pro 1.000 Einwohner auf Platz zwei der teilnehmenden Großstädte. Bis zum ersten Platz fehlen aktuell rund 250 Quadratmeter. Noch ist also einiges möglich!
Auch innerhalb Bremens wird um den „Grünen Roland“ gerungen. Bei der Bewertung zählt neben der entsiegelten Fläche auch das Engagement in den Stadtteilen. Aktuell liegt die Neustadt bei der Fläche vorne, gefolgt von Gröpelingen und Osterholz. Die meisten Einzelbeiträge kommen bislang aus Walle, Findorff und Horn-Lehe.
Pflasterlaster weiterhin unterwegs
Der Pflasterlaster erfreut sich großer Nachfrage. Auch nachdem das ursprüngliche Kontingent an BigBags aufgebraucht ist, wird das Angebot bis zum Ende des Wettbewerbs fortgeführt: Das Umweltressort finanziert einen BigBag pro gültigem Beitrag, sofern die entsiegelte Fläche größer als fünf Quadratmeter ist.
Preisverleihung am 19. November
Der Endspurt mündet in die Preisverleihung am 19. November 2026. Sie findet zwischen 14 und 17 Uhr im Festsaal der Bremischen Bürgerschaft statt. Weitere Informationen und die Einladung folgen.
Jetzt heißt es: mitmachen, weiter abpflastern und den Wettbewerb gemeinsam zum Endspurt bringen!
Weitere Informationen zum Wettbewerb, zur Teilnahme und zum Pflasterlaster gibt es auf der Website von „Bremen pflastert ab!“.
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Die Kultur-Länderkonferenz (KLK) unterstützt die Bundesratsinitiative für eine nachhaltige soziale Absicherung von selbstständigen und hybriderwerbstätigen Künstler:innen.
Nachdem Nordrhein-Westfalen im November 2024 eine Bundesratsinitiative zur Absicherung von Erwerbslücken freier Künstler*innen in den Bundesrat eingebracht hatte, befasst sich der Ausschuss für Kulturfragen jetzt erneut mit dem Entschließungsantrag. Ziel ist es, den Antrag im Plenum des Bundesrates zu beschließen und so die Bundesregierung aufzufordern, Vorschläge für eine wirksame soziale Absicherung bei Erwerbslücken zu erarbeiten.
Künstlerische Erwerbsverläufe unterscheiden sich grundlegend von klassischen Beschäftigungsverhältnissen. Projektbezogene Arbeit, befristete Engagements sowie Phasen der Recherche, Konzeption, Proben und Akquise gehören zum Berufsalltag vieler selbstständiger und hybriderwerbstätiger Künstler*innen. Auch in Zeiten ohne Auftrag und Einkommen wird kontinuierlich professionell gearbeitet – etwa an der Erstellung eines Kunstwerkes, der Vorbereitung einer Aufführung oder der Erprobung neuer künstlerischer Fertigkeiten. Für diese Phasen ohne Einkommen besteht bislang jedoch keine passgenaue soziale Absicherung, wie sie bei abhängig Beschäftigen über die Arbeitslosenversicherung gegeben ist. Die Einkommen vieler freischaffender Künstler*innen sind schwankend und sehr niedrig. Im Regelfall sind sie deshalb wirtschaftlich nicht dazu in der Lage, privat vorzusorgen, so wie es vielen anderen Selbständigen möglich ist.
Die Bundesratsinitiative greift diesen seit langem bekannten Handlungsbedarf auf. Eine wichtige fachliche Grundlage für die politische Beratung bildet das 2022 im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen von Prof. Dr. Daniel Ulber (Universität Trier) erstellte Gutachten. Es beschreibt den bestehenden Regelungsbedarf und entwickelt einen Ansatz für eine mögliche Absicherung von Erwerbslücken selbstständiger Künstler*innen über die Implementierung einer weiteren Säule in der Künstlersozialkasse. Damit liefert es einen fundierten fachlichen Referenzrahmen für die weitere politische Diskussion. Weitere Vorschläge zur Absicherung bestehen etwa in einer sozialrechtlichen Lösung über das SGB II.
Eine wirksame Absicherung von Erwerbslücken stärkt nicht nur die soziale Sicherheit Freier Künstler:innen. Sie schafft zugleich verlässlichere Rahmenbedingungen für künstlerische Arbeit und trägt dazu bei, dass kreative Vorhaben unabhängig von kurzfristigen Einkommenszwängen entwickelt und realisiert werden können. Damit leistet sie einen Beitrag zur Vielfalt, Freiheit und Zukunftsfähigkeit der Kunst- und Kulturlandschaft in Deutschland.
Wer den gesellschaftlichen Wert von Kunst und Kultur stärken will, muss deshalb auch die sozialen Rahmenbedingungen Freier Künstler*innen nachhaltig verbessern.
Wir appellieren an den Bundesrat, die Initiative zügig zu beschließen und die Bundesregierung aufzufordern, eine Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiografie für selbstständige Künstler:innen über das System der Künstlersozialversicherung zu schaffen oder einen geeigneten Vorschlag zur Einführung einer solchen Absicherung zu unterbreiten. Ziel muss eine Lösung sein, die den besonderen Bedingungen künstlerischer Erwerbsverläufe gerecht wird, praktikabel ausgestaltet ist und dauerhaft zu einer besseren sozialen Absicherung beiträgt.
Lorenz Deutsch, Sprecher der Kultur-Länderkonferenz und Vorsitzender Kulturrat NRW:
Eine Künstlerin oder ein Künstler ist nicht arbeitslos, nur weil phasenweise Aufträge fehlen. Die künstlerische Aktivität wird auch in solchen Zeiten fortgesetzt und darin unterscheiden sich selbständige und hybriderwerbstätige Künstler:innen fundamental von anderen Selbständigen. Besonders in solchen Phasen ohne Einkommen fallen Kunstschaffende immer wieder durch das Raster unserer sozialen Sicherungssysteme – ein Problem, das für Künstler:innen in allen Bundesländern besteht. Wer Kunst und Kultur fördern will, muss auch die sozialen Rahmenbedingungen entsprechend ausgestalten.
Die Kultur-Länderkonferenz fordert die Politik auf, die erforderlichen Schritte entschieden zu gehen.
Judith Drühe, Sprecherin der Kultur-Länderkonferenz / Geschäftsführerin des Kulturrat Thüringen:
Soziale Absicherung ist eine wesentliche Voraussetzung für freie und selbstbestimmte künstlerische Arbeit. Die Künstlersozialversicherung ist eine große sozialpolitische Errungenschaft, weil sie den besonderen Erwerbsbedingungen selbstständiger Künstler*innen Rechnung trägt. Bei den für künstlerische Erwerbsverläufe typischen Phasen ohne Auftrag und Einkommen besteht jedoch weiterhin eine empfindliche Lücke.
Diese Lücke zu schließen, ist das Ziel der Bundesratsinitiative, die die Kultur-Länderkonferenz ausdrücklich unterstützt. Wenn wir als Gesellschaft Wert auf freies künstlerisches Schaffen legen, müssen wir auch dafür sorgen, dass unser soziales Sicherungssystem den besonderen Bedingungen künstlerischer Erwerbsverläufe gerecht wird.
Die Kultur-Länderkonferenz –
Kooperation und gemeinsame Verantwortung für eine vielfältige und freie Kultur
Die Kultur-Länderkonferenz ist ein freier Zusammenschluss von Kultur-Dachverbänden und -initiativen aus bisher 12 Bundesländern, um den kulturpolitischen Interessenvertretungen der Länder eine gemeinsame Stimme zu geben. Seit 2025 setzt sie sich für die Stärkung einer vielfältigen und freien Kunst und Kultur in den Ländern ein. Damit übernimmt die Kultur-Länderkonferenz – jenseits unterschiedlicher Perspektiven und regionaler Schwerpunkte – Verantwortung für die Entwicklung von Kunst und Kultur in Deutschland und macht gemeinsame Haltungen und Herausforderungen sichtbar.
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„Unternehmer“ i.S.d. Künstlersozialversicherungsgesetz können auch gemeinnützige Fördervereine sein.
Unternehmer, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten, sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) abgabepflichtig. Das Gleiche gilt bei Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen, wenn dabei Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die erteilten Aufträge unter einen bestimmten jährlichen Grenzbetrag bleiben. Aktuell liegt der bei 1.000 €.
Unternehmer können auch gemeinnützige Einrichtungen und deren Fördervereine sein. Das stellt das Landessozialgericht (LSG) NRW klar. Der Fall betraf einen gemeinnützigen Förderverein eine naturkundlichen Museums. Er gab u.a. eine Mitgliederzeitschrift heraus und warb mit gedruckten Flyern und Medienauftritten für Angebote des Museums. Dabei zahlte er Honorare an selbstständige Künstler bzw. Publizisten, die nach Auffassung der Rentenversicherung Bund bei der Künstlersozialkasse beitragspflichtig waren. Der Verein vertrat dagegen die Ansicht, er sei kein Unternehmer, sondern ein gemeinnütziger Verein.
Wer ist Unternehmer nach dem KSVG?
Das LSG wies die Klage des Vereins ab. Nach seiner Auffassung unterlag der Verein Abgabepflicht nach § 24 KSVG. Darunter fallen nicht u.a. Unternehmer, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen, wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielt werden sollen. Dazu gehören u.a. Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte betreiben.
Unternehmer kann jedes beteiligungsfähige Wirtschaftsgebilde sein, auch ein eingetragener Verein als juristische Person. Der Unternehmereigenschaft steht auch die Gemeinnützigkeit nicht entgegen.
Die Unternehmereigenschaft nach dem KSVG setzt außerdem die Ausübung einer nachhaltigen und nicht nur gelegentlichen Tätigkeit voraus, die einem der in der Vorschrift genannten Zwecke dient. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.
Auch „Verwerter“ im Nebenzweck sind KSK-pflichtig
Der Förderverein – so das LSG – zählt mit seiner Öffentlichkeitsarbeit für das Museum zu den typischen Verwertern des § 24 Abs. 1 S. 1 KSVG. Dabei kommt es darauf an, dass es sich um einen wesentlichen Zweck der nachhaltigen Unternehmenstätigkeit handelt.
Als Werbung gilt dabei nicht nur die direkte Absatzwerbung für ein bestimmtes Produkt, sondern auch die indirekte Werbung, z. B. durch positive Darstellung eines Unternehmens in der Öffentlichkeit (Imagepflege). Öffentlichkeitsarbeit ist neben der herkömmlichen Werbung ein eigenständiger und gleichrangiger Abgabegrund.Träger- und Förderverein sind nicht trennbar
Verein und Museum sind nach Auffassung des LSG für die Adressaten der Publikationen nicht trennbar. Die Arbeit des Museums und dessen historische Bedeutung werden positiv dargestellt und damit Verständnis und Vertrauen hergestellt.
Die Flyer des Fördervereins richten sich an Adressatenkreise außerhalb des Vereins. Die Teilnahme an den Veranstaltungen war zudem nicht auf Mitglieder des Vereins beschränkt.
Darüber hinaus war der Verein auch ein eigenwerbendes Unternehmen i.S.d. § 24 Abs. 1 S. 2 KSVG. Denn er betrieb auch für Zwecke des eigenen „Unternehmens“ Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit und erteilte dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten.
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Die „zett“ ist das Magazin des Kulturzentrum Schlachthof. Alle zwei Monate berichtet sie aus dem Bremer Kulturleben: von Veranstaltungen und Kulturorten bis zu den Menschen, die diese Stadt prägen. Kritisch, neugierig und mit einer besonderen Perspektive auf die vielfältige Bremer Kulturszene. Seit dem Relaunch 2026 ist nun schon die dritte Ausgabe erschienen.
Das Besondere der „zett“ ist hierbei, dass in der offenen Zeitungswerkstatt alle mitmachen, journalistisches Schreiben ausprobieren und gemeinsam an der Zeitung arbeiten können.
Die aktuelle Ausgabe beschäftigt sich unter anderem mit dem Tag der Deutschen (Un-)Einheit und einer vielfältigen Erinnerungskultur, dem Ende des Radiosenders Cosmo, Projekten zum psychischen Wohlbefinden in Bremen sowie der Künstlerin Clara Alisch und dem Thema Care-Arbeit.
Kostenlos erhältlich ist die „zett“ u.a. im Kulturzentrum Schlachthof, in der Stadtbibliothek Bremen, bei Go Bäng, im Golden Shop, im Findorffer Bücherfenster, im DOKU Blumenthal und im KITO Bremen-Vegesack.
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Der Fonds Soziokultur musste bereits 2026 eine Kürzung von 1 Mio. Euro hinnehmen, nun schlägt er angesichts des Haushaltsentwurfs 2027 Alarm und warnt: Auch das Nachwuchsprogramm „U25“, in dem junge Erwachsene Verantwortung übernehmen und sich als Kulturmacher*innen ausprobieren können, steht vor einer Kürzung. Wegen fehlender Mittel musste das Programm „Profil Soziokultur“ 2026 ausgesetzt werden – trotz hoher Nachfrage und starker inhaltlicher Strahlkraft.
Der Fonds Soziokultur appelliert an die Bundesregierung und die parlamentarisch Verantwortlichen, sich gerade jetzt für eine adäquate Ausstattung dieses wichtigen Feldes der Mitwirkung und kulturellen Demokratie im Bundeshaushalt 2027 einzusetzen.
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Der Deutsche Kulturrat hat am 10. September 2026 seine Stellungnahme zur geplanten „KI-Strategie für die Kultur- und Kreativbranchen“ der Europäischen Kommission veröffentlicht. Der Bundesverband Soziokultur hat sich als Mitglied des Deutschen Kulturrats an der Erarbeitung beteiligt und dabei insbesondere die Perspektive gemeinnütziger und zivilgesellschaftlich getragener Kulturorganisationen eingebracht.
Die geplante europäische KI-Strategie soll Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz für Kultur und Kreativwirtschaft in den Blick nehmen. Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass dabei der Kultursektor insgesamt betrachtet wird: der öffentliche und öffentlich finanzierte ebenso wie der gemeinnützige und der erwerbswirtschaftliche Bereich.
Gemeinnützige Kulturorganisationen berücksichtigen
Aus Sicht des Bundesverbandes Soziokultur ist diese breite Perspektive wichtig. Auch kleine, lokal verankerte und teilweise ehrenamtlich getragene Kulturorganisationen nutzen KI bereits in unterschiedlichen Bereichen. Zugleich können sie Orte sein, an denen ein kritischer, kreativer und gemeinwohlorientierter Umgang mit neuen Technologien erprobt und vermittelt wird.
Mehrere Anliegen, die der Bundesverband im Beratungsprozess eingebracht hat, finden sich in der verabschiedeten Stellungnahme wieder. So fordert der Deutsche Kulturrat, dass Selbstständige, Kleinst- und Kleinunternehmen sowie gemeinnützige Organisationen einen wirtschaftlich tragfähigen Zugang zu professionellen und rechtssicheren KI-Angeboten erhalten.
Dazu gehören auch verlässliche Schutzstandards. Die vertrauliche Verarbeitung von Eingaben, transparente Speicher- und Löschfristen sowie der Ausschluss einer Nutzung von Daten zum Training von KI-Modellen ohne Zustimmung sollen nicht von der Größe oder finanziellen Leistungsfähigkeit der Nutzenden abhängen.
KI-Kompetenz und kulturelle Vielfalt stärken
Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme liegt auf dem Schutz menschlicher Kreativität, kultureller Vielfalt und persönlicher Rechte. Der Deutsche Kulturrat verweist unter anderem auf die Risiken durch Deep Fakes und die rechtswidrige Nutzung von Bildern, Stimmen und Abbildern.
Gleichzeitig sollen KI- und Medienkompetenz als Kultur-, Bildungs- und Teilhabekompetenzen gestärkt werden. Gerade kleinere Organisationen benötigen dafür Zugang zu professionellen und rechtssicheren Anwendungen sowie die entsprechenden Kenntnisse für einen verantwortungsvollen Einsatz.
Auswirkungen auf Arbeit im Blick behalten
Auch die Folgen von KI für Beschäftigung und Erwerbsmöglichkeiten werden thematisiert. Nach Einschätzung des Deutschen Kulturrats können durch den Einsatz von KI bereits heute Arbeitsplätze und Aufträge entfallen. Die Auswirkungen auf abhängig Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen unterschiedlicher Größe sollen deshalb fortlaufend untersucht werden.
Für den Bundesverband Soziokultur ist wichtig, dass dabei auch die Bedingungen im gemeinnützigen Kulturbereich berücksichtigt werden. KI kann Arbeitsprozesse verändern und neue Möglichkeiten eröffnen. Damit auch kleinere Kulturorganisationen diese sinnvoll nutzen können, braucht es geeignete Rahmenbedingungen, Kompetenzen und Ressourcen.
Darüber hinaus spricht sich der Deutsche Kulturrat für mehr technologische Souveränität in Europa, verlässliche urheberrechtliche Standards und eine stärkere Berücksichtigung der ökologischen Auswirkungen von KI aus.
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Beim 13. Kulturpolitischen Bundeskongress in Berlin hat Markus Hilgert die Bedeutung soziokultureller Zentren für kulturelle Teilhabe und gesellschaftliche Resilienz hervorgehoben. Der Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft (KuPoGe) und der Universität der Künste Berlin spricht sich ausdrücklich dafür aus, diese Räume zu schützen und auszubauen.
Auf dem „Bunten Sofa“ des Kulturpolitischen Bundeskongresses sprach Markus Hilgert mit dem kulturpolitischen Reporter Peter Grabowski über gesellschaftliche Krisen, kulturelle Teilhabe und die Bedeutung offener kultureller Räume.
Dabei hob Hilgert die Soziokultur ausdrücklich hervor:
„Deswegen bin ich ein so großer Fan der sogenannten Soziokultur, also der Zentren, die in Stadtteilen angesiedelt sind, die in ländlichen Räumen angesiedelt sind, wo mit Menschen gearbeitet wird, die vielleicht nicht so häufig ins Theater oder in die Oper gehen, die aber natürlich wie jeder Mensch kulturelle Ausdrucksformen brauchen, um sich auszudrücken, um sich zu verorten, um sich selbst zu bestimmen in dieser Welt. Und deswegen bin ich sehr dafür, dass wir diese Räume schützen, dass wir sie nicht kürzen, sondern dass wir sie schützen, dass wir sie ausbauen. Denn für eine resiliente Gesellschaft sind diese Räume ganz entscheidend.“
Auch in einem begleitenden LinkedIn-Beitrag hebt Hilgert die besondere Rolle der Soziokultur hervor. Sie schaffe Räume, in denen Menschen nicht nur Publikum seien, sondern selbst gestalten, sich begegnen und Selbstwirksamkeit erfahren könnten. Gerade dort, wo gesellschaftliche Spannungen konkret würden – in Städten und Gemeinden, Quartieren und Nachbarschaften –, entstünden so Orte der Teilhabe und des Zuhörens.
Hilgert ordnet diese Perspektive in eine „Kulturpolitik der Resilienz“ ein. Kulturelle Ökosysteme müssten so gestärkt werden, dass Erfahrungen möglich bleiben, die vielfältig, frei, dezentral, zugänglich und offen für Partizipation sind. Kultur dürfe dabei nicht politisch verzweckt werden: Ihre gesellschaftliche Kraft liege gerade darin, zweckfreie Freiräume für unterschiedliche Erfahrungen, Perspektiven und auch Widerspruch zu eröffnen.
Das Gespräch entstand beim 13. Kulturpolitischen Bundeskongress „Wi(e)der die Wut – Kulturpolitische Netzwerke gegen Autoritarismus“ am 11. und 12. Juni 2026 in Berlin.
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Wie gut ist der Kulturbereich auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet – und wo besteht konkreter Unterstützungsbedarf? Eine bundesweite Befragung von 2N2K Deutschland im Rahmen des Projekts „Klimaanpassungskompetenz im Kulturbereich“ zeigt: Der Handlungsbedarf ist groß. 90 Prozent der befragten Kulturorganisationen sehen für die kommenden Jahre einen mittleren bis hohen Bedarf an Klimaanpassungsmaßnahmen.
An der Befragung beteiligten sich 431 Akteur*innen aus nahezu allen Bundesländern. Befragt wurden unter anderem Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen, Kulturverwaltungen sowie Kulturberatungen. Die Ergebnisse geben Aufschluss über den aktuellen Stand, bestehende Herausforderungen und den Bedarf an Information und Qualifizierung.
Der nun vorliegende Ergebnisbericht „Klimaanpassungsbedarfe im Kulturbereich“ bildet eine wichtige Grundlage für die Entwicklung zielgruppenspezifischer Weiterbildungsangebote und für politische Handlungsempfehlungen.
Zum Ergebnisbericht
Am 16. September 2026 werden die Ergebnisse im Rahmen einer Online-Veranstaltung vorgestellt und mit Vertreter*innen aus Kulturverbänden, Kulturverwaltungen und Wissenschaft diskutiert.
Zur Online-Veranstaltung und Anmeldung
Das Projekt „Klimaanpassungskompetenz im Kulturbereich“ wird vom Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt gefördert. Ziel ist es, den Kulturbereich für die Herausforderungen und Möglichkeiten der Klimaanpassung zu sensibilisieren und durch Qualifizierung konkrete Handlungskompetenzen zu stärken.