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Die Kultur-Länderkonferenz (KLK) unterstützt die Bundesratsinitiative für eine nachhaltige soziale Absicherung von selbstständigen und hybriderwerbstätigen Künstler:innen.
Nachdem Nordrhein-Westfalen im November 2024 eine Bundesratsinitiative zur Absicherung von Erwerbslücken freier Künstler*innen in den Bundesrat eingebracht hatte, befasst sich der Ausschuss für Kulturfragen jetzt erneut mit dem Entschließungsantrag. Ziel ist es, den Antrag im Plenum des Bundesrates zu beschließen und so die Bundesregierung aufzufordern, Vorschläge für eine wirksame soziale Absicherung bei Erwerbslücken zu erarbeiten.
Künstlerische Erwerbsverläufe unterscheiden sich grundlegend von klassischen Beschäftigungsverhältnissen. Projektbezogene Arbeit, befristete Engagements sowie Phasen der Recherche, Konzeption, Proben und Akquise gehören zum Berufsalltag vieler selbstständiger und hybriderwerbstätiger Künstler*innen. Auch in Zeiten ohne Auftrag und Einkommen wird kontinuierlich professionell gearbeitet – etwa an der Erstellung eines Kunstwerkes, der Vorbereitung einer Aufführung oder der Erprobung neuer künstlerischer Fertigkeiten. Für diese Phasen ohne Einkommen besteht bislang jedoch keine passgenaue soziale Absicherung, wie sie bei abhängig Beschäftigen über die Arbeitslosenversicherung gegeben ist. Die Einkommen vieler freischaffender Künstler*innen sind schwankend und sehr niedrig. Im Regelfall sind sie deshalb wirtschaftlich nicht dazu in der Lage, privat vorzusorgen, so wie es vielen anderen Selbständigen möglich ist.
Die Bundesratsinitiative greift diesen seit langem bekannten Handlungsbedarf auf. Eine wichtige fachliche Grundlage für die politische Beratung bildet das 2022 im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen von Prof. Dr. Daniel Ulber (Universität Trier) erstellte Gutachten. Es beschreibt den bestehenden Regelungsbedarf und entwickelt einen Ansatz für eine mögliche Absicherung von Erwerbslücken selbstständiger Künstler*innen über die Implementierung einer weiteren Säule in der Künstlersozialkasse. Damit liefert es einen fundierten fachlichen Referenzrahmen für die weitere politische Diskussion. Weitere Vorschläge zur Absicherung bestehen etwa in einer sozialrechtlichen Lösung über das SGB II.
Eine wirksame Absicherung von Erwerbslücken stärkt nicht nur die soziale Sicherheit Freier Künstler:innen. Sie schafft zugleich verlässlichere Rahmenbedingungen für künstlerische Arbeit und trägt dazu bei, dass kreative Vorhaben unabhängig von kurzfristigen Einkommenszwängen entwickelt und realisiert werden können. Damit leistet sie einen Beitrag zur Vielfalt, Freiheit und Zukunftsfähigkeit der Kunst- und Kulturlandschaft in Deutschland.
Wer den gesellschaftlichen Wert von Kunst und Kultur stärken will, muss deshalb auch die sozialen Rahmenbedingungen Freier Künstler*innen nachhaltig verbessern.
Wir appellieren an den Bundesrat, die Initiative zügig zu beschließen und die Bundesregierung aufzufordern, eine Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiografie für selbstständige Künstler:innen über das System der Künstlersozialversicherung zu schaffen oder einen geeigneten Vorschlag zur Einführung einer solchen Absicherung zu unterbreiten. Ziel muss eine Lösung sein, die den besonderen Bedingungen künstlerischer Erwerbsverläufe gerecht wird, praktikabel ausgestaltet ist und dauerhaft zu einer besseren sozialen Absicherung beiträgt.
Lorenz Deutsch, Sprecher der Kultur-Länderkonferenz und Vorsitzender Kulturrat NRW:
Eine Künstlerin oder ein Künstler ist nicht arbeitslos, nur weil phasenweise Aufträge fehlen. Die künstlerische Aktivität wird auch in solchen Zeiten fortgesetzt und darin unterscheiden sich selbständige und hybriderwerbstätige Künstler:innen fundamental von anderen Selbständigen. Besonders in solchen Phasen ohne Einkommen fallen Kunstschaffende immer wieder durch das Raster unserer sozialen Sicherungssysteme – ein Problem, das für Künstler:innen in allen Bundesländern besteht. Wer Kunst und Kultur fördern will, muss auch die sozialen Rahmenbedingungen entsprechend ausgestalten.
Die Kultur-Länderkonferenz fordert die Politik auf, die erforderlichen Schritte entschieden zu gehen.
Judith Drühe, Sprecherin der Kultur-Länderkonferenz / Geschäftsführerin des Kulturrat Thüringen:
Soziale Absicherung ist eine wesentliche Voraussetzung für freie und selbstbestimmte künstlerische Arbeit. Die Künstlersozialversicherung ist eine große sozialpolitische Errungenschaft, weil sie den besonderen Erwerbsbedingungen selbstständiger Künstler*innen Rechnung trägt. Bei den für künstlerische Erwerbsverläufe typischen Phasen ohne Auftrag und Einkommen besteht jedoch weiterhin eine empfindliche Lücke.
Diese Lücke zu schließen, ist das Ziel der Bundesratsinitiative, die die Kultur-Länderkonferenz ausdrücklich unterstützt. Wenn wir als Gesellschaft Wert auf freies künstlerisches Schaffen legen, müssen wir auch dafür sorgen, dass unser soziales Sicherungssystem den besonderen Bedingungen künstlerischer Erwerbsverläufe gerecht wird.
Die Kultur-Länderkonferenz –
Kooperation und gemeinsame Verantwortung für eine vielfältige und freie Kultur
Die Kultur-Länderkonferenz ist ein freier Zusammenschluss von Kultur-Dachverbänden und -initiativen aus bisher 12 Bundesländern, um den kulturpolitischen Interessenvertretungen der Länder eine gemeinsame Stimme zu geben. Seit 2025 setzt sie sich für die Stärkung einer vielfältigen und freien Kunst und Kultur in den Ländern ein. Damit übernimmt die Kultur-Länderkonferenz – jenseits unterschiedlicher Perspektiven und regionaler Schwerpunkte – Verantwortung für die Entwicklung von Kunst und Kultur in Deutschland und macht gemeinsame Haltungen und Herausforderungen sichtbar.
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„Unternehmer“ i.S.d. Künstlersozialversicherungsgesetz können auch gemeinnützige Fördervereine sein.
Unternehmer, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten, sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) abgabepflichtig. Das Gleiche gilt bei Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen, wenn dabei Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die erteilten Aufträge unter einen bestimmten jährlichen Grenzbetrag bleiben. Aktuell liegt der bei 1.000 €.
Unternehmer können auch gemeinnützige Einrichtungen und deren Fördervereine sein. Das stellt das Landessozialgericht (LSG) NRW klar. Der Fall betraf einen gemeinnützigen Förderverein eine naturkundlichen Museums. Er gab u.a. eine Mitgliederzeitschrift heraus und warb mit gedruckten Flyern und Medienauftritten für Angebote des Museums. Dabei zahlte er Honorare an selbstständige Künstler bzw. Publizisten, die nach Auffassung der Rentenversicherung Bund bei der Künstlersozialkasse beitragspflichtig waren. Der Verein vertrat dagegen die Ansicht, er sei kein Unternehmer, sondern ein gemeinnütziger Verein.
Wer ist Unternehmer nach dem KSVG?
Das LSG wies die Klage des Vereins ab. Nach seiner Auffassung unterlag der Verein Abgabepflicht nach § 24 KSVG. Darunter fallen nicht u.a. Unternehmer, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen, wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielt werden sollen. Dazu gehören u.a. Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte betreiben.
Unternehmer kann jedes beteiligungsfähige Wirtschaftsgebilde sein, auch ein eingetragener Verein als juristische Person. Der Unternehmereigenschaft steht auch die Gemeinnützigkeit nicht entgegen.
Die Unternehmereigenschaft nach dem KSVG setzt außerdem die Ausübung einer nachhaltigen und nicht nur gelegentlichen Tätigkeit voraus, die einem der in der Vorschrift genannten Zwecke dient. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.
Auch „Verwerter“ im Nebenzweck sind KSK-pflichtig
Der Förderverein – so das LSG – zählt mit seiner Öffentlichkeitsarbeit für das Museum zu den typischen Verwertern des § 24 Abs. 1 S. 1 KSVG. Dabei kommt es darauf an, dass es sich um einen wesentlichen Zweck der nachhaltigen Unternehmenstätigkeit handelt.
Als Werbung gilt dabei nicht nur die direkte Absatzwerbung für ein bestimmtes Produkt, sondern auch die indirekte Werbung, z. B. durch positive Darstellung eines Unternehmens in der Öffentlichkeit (Imagepflege). Öffentlichkeitsarbeit ist neben der herkömmlichen Werbung ein eigenständiger und gleichrangiger Abgabegrund.Träger- und Förderverein sind nicht trennbar
Verein und Museum sind nach Auffassung des LSG für die Adressaten der Publikationen nicht trennbar. Die Arbeit des Museums und dessen historische Bedeutung werden positiv dargestellt und damit Verständnis und Vertrauen hergestellt.
Die Flyer des Fördervereins richten sich an Adressatenkreise außerhalb des Vereins. Die Teilnahme an den Veranstaltungen war zudem nicht auf Mitglieder des Vereins beschränkt.
Darüber hinaus war der Verein auch ein eigenwerbendes Unternehmen i.S.d. § 24 Abs. 1 S. 2 KSVG. Denn er betrieb auch für Zwecke des eigenen „Unternehmens“ Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit und erteilte dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten.
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Die „zett“ ist das Magazin des Kulturzentrum Schlachthof. Alle zwei Monate berichtet sie aus dem Bremer Kulturleben: von Veranstaltungen und Kulturorten bis zu den Menschen, die diese Stadt prägen. Kritisch, neugierig und mit einer besonderen Perspektive auf die vielfältige Bremer Kulturszene. Seit dem Relaunch 2026 ist nun schon die dritte Ausgabe erschienen.
Das Besondere der „zett“ ist hierbei, dass in der offenen Zeitungswerkstatt alle mitmachen, journalistisches Schreiben ausprobieren und gemeinsam an der Zeitung arbeiten können.
Die aktuelle Ausgabe beschäftigt sich unter anderem mit dem Tag der Deutschen (Un-)Einheit und einer vielfältigen Erinnerungskultur, dem Ende des Radiosenders Cosmo, Projekten zum psychischen Wohlbefinden in Bremen sowie der Künstlerin Clara Alisch und dem Thema Care-Arbeit.
Kostenlos erhältlich ist die „zett“ u.a. im Kulturzentrum Schlachthof, in der Stadtbibliothek Bremen, bei Go Bäng, im Golden Shop, im Findorffer Bücherfenster, im DOKU Blumenthal und im KITO Bremen-Vegesack.
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Der Fonds Soziokultur musste bereits 2026 eine Kürzung von 1 Mio. Euro hinnehmen, nun schlägt er angesichts des Haushaltsentwurfs 2027 Alarm und warnt: Auch das Nachwuchsprogramm „U25“, in dem junge Erwachsene Verantwortung übernehmen und sich als Kulturmacher*innen ausprobieren können, steht vor einer Kürzung. Wegen fehlender Mittel musste das Programm „Profil Soziokultur“ 2026 ausgesetzt werden – trotz hoher Nachfrage und starker inhaltlicher Strahlkraft.
Der Fonds Soziokultur appelliert an die Bundesregierung und die parlamentarisch Verantwortlichen, sich gerade jetzt für eine adäquate Ausstattung dieses wichtigen Feldes der Mitwirkung und kulturellen Demokratie im Bundeshaushalt 2027 einzusetzen.
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Der Deutsche Kulturrat hat am 10. September 2026 seine Stellungnahme zur geplanten „KI-Strategie für die Kultur- und Kreativbranchen“ der Europäischen Kommission veröffentlicht. Der Bundesverband Soziokultur hat sich als Mitglied des Deutschen Kulturrats an der Erarbeitung beteiligt und dabei insbesondere die Perspektive gemeinnütziger und zivilgesellschaftlich getragener Kulturorganisationen eingebracht.
Die geplante europäische KI-Strategie soll Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz für Kultur und Kreativwirtschaft in den Blick nehmen. Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass dabei der Kultursektor insgesamt betrachtet wird: der öffentliche und öffentlich finanzierte ebenso wie der gemeinnützige und der erwerbswirtschaftliche Bereich.
Gemeinnützige Kulturorganisationen berücksichtigen
Aus Sicht des Bundesverbandes Soziokultur ist diese breite Perspektive wichtig. Auch kleine, lokal verankerte und teilweise ehrenamtlich getragene Kulturorganisationen nutzen KI bereits in unterschiedlichen Bereichen. Zugleich können sie Orte sein, an denen ein kritischer, kreativer und gemeinwohlorientierter Umgang mit neuen Technologien erprobt und vermittelt wird.
Mehrere Anliegen, die der Bundesverband im Beratungsprozess eingebracht hat, finden sich in der verabschiedeten Stellungnahme wieder. So fordert der Deutsche Kulturrat, dass Selbstständige, Kleinst- und Kleinunternehmen sowie gemeinnützige Organisationen einen wirtschaftlich tragfähigen Zugang zu professionellen und rechtssicheren KI-Angeboten erhalten.
Dazu gehören auch verlässliche Schutzstandards. Die vertrauliche Verarbeitung von Eingaben, transparente Speicher- und Löschfristen sowie der Ausschluss einer Nutzung von Daten zum Training von KI-Modellen ohne Zustimmung sollen nicht von der Größe oder finanziellen Leistungsfähigkeit der Nutzenden abhängen.
KI-Kompetenz und kulturelle Vielfalt stärken
Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme liegt auf dem Schutz menschlicher Kreativität, kultureller Vielfalt und persönlicher Rechte. Der Deutsche Kulturrat verweist unter anderem auf die Risiken durch Deep Fakes und die rechtswidrige Nutzung von Bildern, Stimmen und Abbildern.
Gleichzeitig sollen KI- und Medienkompetenz als Kultur-, Bildungs- und Teilhabekompetenzen gestärkt werden. Gerade kleinere Organisationen benötigen dafür Zugang zu professionellen und rechtssicheren Anwendungen sowie die entsprechenden Kenntnisse für einen verantwortungsvollen Einsatz.
Auswirkungen auf Arbeit im Blick behalten
Auch die Folgen von KI für Beschäftigung und Erwerbsmöglichkeiten werden thematisiert. Nach Einschätzung des Deutschen Kulturrats können durch den Einsatz von KI bereits heute Arbeitsplätze und Aufträge entfallen. Die Auswirkungen auf abhängig Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen unterschiedlicher Größe sollen deshalb fortlaufend untersucht werden.
Für den Bundesverband Soziokultur ist wichtig, dass dabei auch die Bedingungen im gemeinnützigen Kulturbereich berücksichtigt werden. KI kann Arbeitsprozesse verändern und neue Möglichkeiten eröffnen. Damit auch kleinere Kulturorganisationen diese sinnvoll nutzen können, braucht es geeignete Rahmenbedingungen, Kompetenzen und Ressourcen.
Darüber hinaus spricht sich der Deutsche Kulturrat für mehr technologische Souveränität in Europa, verlässliche urheberrechtliche Standards und eine stärkere Berücksichtigung der ökologischen Auswirkungen von KI aus.
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Beim 13. Kulturpolitischen Bundeskongress in Berlin hat Markus Hilgert die Bedeutung soziokultureller Zentren für kulturelle Teilhabe und gesellschaftliche Resilienz hervorgehoben. Der Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft (KuPoGe) und der Universität der Künste Berlin spricht sich ausdrücklich dafür aus, diese Räume zu schützen und auszubauen.
Auf dem „Bunten Sofa“ des Kulturpolitischen Bundeskongresses sprach Markus Hilgert mit dem kulturpolitischen Reporter Peter Grabowski über gesellschaftliche Krisen, kulturelle Teilhabe und die Bedeutung offener kultureller Räume.
Dabei hob Hilgert die Soziokultur ausdrücklich hervor:
„Deswegen bin ich ein so großer Fan der sogenannten Soziokultur, also der Zentren, die in Stadtteilen angesiedelt sind, die in ländlichen Räumen angesiedelt sind, wo mit Menschen gearbeitet wird, die vielleicht nicht so häufig ins Theater oder in die Oper gehen, die aber natürlich wie jeder Mensch kulturelle Ausdrucksformen brauchen, um sich auszudrücken, um sich zu verorten, um sich selbst zu bestimmen in dieser Welt. Und deswegen bin ich sehr dafür, dass wir diese Räume schützen, dass wir sie nicht kürzen, sondern dass wir sie schützen, dass wir sie ausbauen. Denn für eine resiliente Gesellschaft sind diese Räume ganz entscheidend.“
Auch in einem begleitenden LinkedIn-Beitrag hebt Hilgert die besondere Rolle der Soziokultur hervor. Sie schaffe Räume, in denen Menschen nicht nur Publikum seien, sondern selbst gestalten, sich begegnen und Selbstwirksamkeit erfahren könnten. Gerade dort, wo gesellschaftliche Spannungen konkret würden – in Städten und Gemeinden, Quartieren und Nachbarschaften –, entstünden so Orte der Teilhabe und des Zuhörens.
Hilgert ordnet diese Perspektive in eine „Kulturpolitik der Resilienz“ ein. Kulturelle Ökosysteme müssten so gestärkt werden, dass Erfahrungen möglich bleiben, die vielfältig, frei, dezentral, zugänglich und offen für Partizipation sind. Kultur dürfe dabei nicht politisch verzweckt werden: Ihre gesellschaftliche Kraft liege gerade darin, zweckfreie Freiräume für unterschiedliche Erfahrungen, Perspektiven und auch Widerspruch zu eröffnen.
Das Gespräch entstand beim 13. Kulturpolitischen Bundeskongress „Wi(e)der die Wut – Kulturpolitische Netzwerke gegen Autoritarismus“ am 11. und 12. Juni 2026 in Berlin.
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Wie gut ist der Kulturbereich auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet – und wo besteht konkreter Unterstützungsbedarf? Eine bundesweite Befragung von 2N2K Deutschland im Rahmen des Projekts „Klimaanpassungskompetenz im Kulturbereich“ zeigt: Der Handlungsbedarf ist groß. 90 Prozent der befragten Kulturorganisationen sehen für die kommenden Jahre einen mittleren bis hohen Bedarf an Klimaanpassungsmaßnahmen.
An der Befragung beteiligten sich 431 Akteur*innen aus nahezu allen Bundesländern. Befragt wurden unter anderem Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen, Kulturverwaltungen sowie Kulturberatungen. Die Ergebnisse geben Aufschluss über den aktuellen Stand, bestehende Herausforderungen und den Bedarf an Information und Qualifizierung.
Der nun vorliegende Ergebnisbericht „Klimaanpassungsbedarfe im Kulturbereich“ bildet eine wichtige Grundlage für die Entwicklung zielgruppenspezifischer Weiterbildungsangebote und für politische Handlungsempfehlungen.
Zum Ergebnisbericht
Am 16. September 2026 werden die Ergebnisse im Rahmen einer Online-Veranstaltung vorgestellt und mit Vertreter*innen aus Kulturverbänden, Kulturverwaltungen und Wissenschaft diskutiert.
Zur Online-Veranstaltung und Anmeldung
Das Projekt „Klimaanpassungskompetenz im Kulturbereich“ wird vom Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt gefördert. Ziel ist es, den Kulturbereich für die Herausforderungen und Möglichkeiten der Klimaanpassung zu sensibilisieren und durch Qualifizierung konkrete Handlungskompetenzen zu stärken.
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Mit der Aktion Gutes Klima wird versucht zu verdeutlichen, dass Klimaschutz weiterhin vielen Menschen und Organisationen wichtig ist, und zugleich dazu anregen, selbst aktiv zu werden. Dabei geht es sowohl darum, eigene Beiträge zum Klimaschutz sichtbar zu machen als auch Menschen im eigenen Umfeld zu weiteren Schritten zu motivieren.
Mit der Aktion GUTES KLIMA mwird der September zu einem starken Signal für Klimaschutz. Seit 2024 in Bremen, in Zukunft dann an immer Stellen in Deutschland.
Die mitmachenden Einzelpersonen und institutionellen Akteure machen selber Klimaschutz und fordern die Politik auf das Thema ernst zu nehmen. Letzteres machen die Einzelpersonen mit Buttons, Aufklebern, Armbändern und Plakaten in den Fenstern. Die Unternehemen, Institutionen und Organisationen können das mit Bannern, Fahnen oder Aufsteller in den Geschäftsräumen tun.
Im September widmet sich die Aktion GUTES KLIMA jede Woche einem Big Point des Klimaschutzes: Mobilität, Energie, Klimagerechtigkeit sowie Ernährung & Konsum. Die Einzelpersonen schauen, wo sie selber einen Schritt bei dem Thema machen können.
Die institutionellen Akteure vermitteln der Öffentlichkeit, was sie für den Klimaschutz tun.
Im Laufe des Monats gibt es auch öffentliche Aktionen oder Veranstaltung zu den Themen. Hier geht es zu den Aktivitäten und Aktionen: Mobilität, Energie, Klimagerechtigkeit, Konsum & Ernährung.
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Auf der digitalen Plattform „Externe Lernangebote für Kita und Schule“ können fortlaufend gemacht werden.
Info zur Plattform
Die Bildungsangebote der Kulturellen Bildung, der politischen Bildung, der MINT-Bildung und der Bildung für nachhaltige Entwicklung richten sich an Kitagruppen und Schulklassen. Es können einmalige Termine oder langfristige Projekte sein, sie können an den externen Lernorten stattfinden oder direkt in der Schule bzw. der Kita.
Fortbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte werden auf dieser Seite nicht beworben, auch keine Ferienangebote für Kinder und Jugendliche.
Die Angebote werden jeweils zum Monatsanfang gesichtet und freigeschaltet. Die Angebote erscheinen auf der Plattform somit monatsaktuell.
Es besteht auch die Möglichkeit, ein Projekt oder eine Institution im jeweiligen Bildungsbereich redaktionell vorzustellen. Hierzu wird ein kurzer Text und ein Foto benötigt.
Die Plattform ist ein Service des Senators für Kinder und Bildung in Zusammenarbeit mit dem Magistrat Bremerhaven.
Sie richtet sich an pädagogische Fachkräfte aus Kita und Schule und ermöglicht Einrichtungen und freischaffenden Akteur:innen der Kulturellen Bildung, der politischen Bildung, der MINT-Bildung und der Bildung für nachhaltige Entwicklung ihre vielfältigen Bildungsangebote vorzustellen und zu bewerben.
Die Angebote werden auf einer Karte verortet und können über verschiedene Filterfunktionen angezeigt werden.
Pädagogische Fachkräfte haben so die Möglichkeit, gezielt nach Angeboten zu suchen.
Hierfür soll folgendes Formular genutzt werden: https://lernangebote-kita-schule.bremen.de/eingabe-14183.
Link zur Plattform: https://lernangebote-kita-schule.bremen.de/start-1459
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Vorschläge des Deutschen Kulturrates zum Abbau von Bürokratie und zur Verwaltungsmodernisierung im Zuwendungsrecht.
Berlin, den 14.07.2026. Morgen wird sich das Entlastungskabinett der Bundesregierung mit dem Bürokratieabbau befassen. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat konkrete Vorschläge vorgelegt, wie durch den Abbau von Bürokratie und Verwaltungsmodernisierung in der Kultur Ressourcen freigesetzt werden können.
Angesichts der schwierigen Haushaltslage ist es aus Sicht des Deutschen Kulturrates wichtig, dass die öffentlichen Mittel vor allem für Kunst und Kultur und nicht für Verwaltung verwendet werden. Durch Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung können in beträchtlichem Maße finanzielle und personelle Ressourcen im Kulturbereich freigesetzt werden, die der inhaltlichen Arbeit zugutekommen. Das gilt für die geförderten Institutionen wie die Bundesverwaltung gleichermaßen. Bürokratieabbau bedeutet im Kern, dass vertraut und nicht misstraut wird und damit kleinteilige Regelungen und deren Kontrolle überflüssig werden.
Die vom Deutschen Kulturrat erarbeiteten Vorschläge zur Modernisierung des Zuwendungsrechts sind pragmatisch und praxisorientiert. Sie zeigen teilweise auf, was in den Ländern schon längst praktiziert wird und machen damit deutlich, wo der Bund nachziehen sollte. Konkret fordert der Deutsche Kulturrat:
- den Vorrang der Festbetragsfinanzierung einzuführen
- das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns abzuschaffen
- das Mittelanforderungsverfahren zu vereinfachen
- die Mittelverwendungsfrist zu verlängern
- die 20 %-Grenze bei der Überschreitung von Einzelansätzen abzuschaffen
- einheitliche Bagatellgrenzen für Rück- und Zinsforderungen einzuführen
- Gemeinkostenpauschalen zu etablieren
- die Quote an Selbstbewirtschaftungsmitteln zu erhöhen
- einen einheitlichen Abgabetermin für Erfolgskontrolle, Sachbericht und Verwendungsnachweis festzulegen
- den einfachen Verwendungsnachweis bis zu einer Fördersumme von 100.000 Euro einzuführen
- auf Zwischennachweise zu verzichten
- die Verwendungsnachweise bei Mischfinanzierungen zu vereinheitlichen und eine Prüfinstanz zu etablieren
- das Bundesreisekostengesetz zu aktualisieren
- die Bewirtungsrichtlinie anzupassen
- die Digitalisierung voranzutreiben
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Bürokratieabbau ist mehr als ein Schlagwort. Bürokratieabbau im Zuwendungsrecht bedeutet, den geförderten Institutionen, also Vereinen, Stiftungen und Kultureinrichtungen, mit Vertrauen und nicht mit Misstrauen zu begegnen. Bürokratieabbau eröffnet Freiräume für die inhaltliche Arbeit und schafft Anreize zusätzliche Mittel einzuwerben. Dies kommt der Kultur zugute. Angesichts von Einschnitten im Kulturhaushalt wäre der Abbau von Bürokratie und die Verwaltungsmodernisierung ein wichtiges und richtiges Signal, um die vorhandenen Mittel besser einsetzen zu können.“
Hier finden Sie die Vorschläge des Deutschen Kulturrates „Vertrauen statt Misstrauen: Durch Bürokratieabbau Ressourcen in der Kultur freisetzen“.