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Kulturverbände der Länder wollen ihre Zusammenarbeit stärken, bedrohte Kulturlandschaften solidarisch unterstützen und den Schutz von Kulturgut ausbauen. Stadtkultur Bremen war bei den Beratungen in Berlin vertreten.

Wie lassen sich die Freiheit und Vielfalt von Kunst und Kultur angesichts wachsender finanzieller und politischer Herausforderungen sichern? Mit dieser Frage hat sich die Kultur-Länderkonferenz am 12. und 13. Oktober 2026 in Berlin beschäftigt. An den Beratungen nahm auch das Bremer Verbändetreffen (vertreten durch Dr. Thomas Hartmann) teil, in dem Stadtkultur Bremen die Interessen der freien und soziokulturellen Kulturinstitutionen vertritt.

Die Kultur-Länderkonferenz fordert Bund, Länder und Kommunen auf, die Freiheit und Vielfalt von Kunst und Kultur sowie deren notwendige Finanzierungsgrundlagen bundesweit vor Spardruck zu schützen. Darüber hinaus müssten Kunst- und Kulturfreiheit gesetzlich besser gegen künftige Bedrohungen abgesichert werden. Die gemeinsame Erklärung von Bund und Ländern vom 14. Oktober 2026 zur Verantwortung für Kunst und Kultur begrüßt die Konferenz ausdrücklich – nun müssten konkrete Maßnahmen folgen.

Solidarität über Ländergrenzen hinweg

Die Beratungen standen im Zeichen wachsender Herausforderungen: steigender Spardruck in den öffentlichen Haushalten, die Gefährdung von Kulturgut durch Kriege und Klimakrise sowie Bedrohungen der Kunst- und Kulturfreiheit durch Rechtsextremismus. Ziel war es, die kulturpolitischen Interessenvertretungen der Länder gemeinsam handlungsfähiger zu machen.

Die Kultur-Länderkonferenz verständigte sich darauf, ihre Zusammenarbeit fortzuführen und zu intensivieren. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Aufbau solidarischer Unterstützungsstrukturen für Kulturlandschaften, die besonders unter Druck geraten. Dabei wurde auch das neue Kulturbündnis Sachsen-Anhalt erstmals in den Austausch der Ländervertretungen einbezogen.

Deutlich wurde: Überregionale Zusammenarbeit stärkt die Kultur durch gegenseitigen Austausch, größere Sichtbarkeit, geteiltes Wissen und neue Impulse. Starke Kulturverbände, die unterschiedliche Bereiche der Kulturlandschaft miteinander verbinden, können dabei eine wichtige stabilisierende und gestaltende Rolle übernehmen.

Kulturgut schützen, Kulturfreiheit sichern

Ein weiteres Thema war der Schutz von Kulturgut. Gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat will sich die Kultur-Länderkonferenz künftig verstärkt für dessen Verbesserung einsetzen. Im Rahmen der Berliner Sitzung tauschten sich die Ländervertretungen dazu auch mit Gästen aus der Bundespolitik und dem Kulturbereich aus, darunter Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats.

Die Konferenz betont, dass eine vielfältige und offene Kulturlandschaft verlässliche politische und finanzielle Rahmenbedingungen braucht. Die Verantwortung dafür liegt bei Bund, Ländern und Kommunen. Zugleich ist auch die Kultur selbst gefragt, solidarische Kooperationen einzugehen und länderübergreifende Netzwerke zu stärken.

Gemeinsame Verantwortung für eine vielfältige Kulturlandschaft

Die Kultur-Länderkonferenz ist ein freier Zusammenschluss kulturpolitischer Dachverbände und Initiativen aus zwölf Bundesländern. Sie gibt den Kulturvertretungen der Länder eine gemeinsame Stimme, macht gemeinsame Herausforderungen sichtbar und setzt sich für die Stärkung einer vielfältigen und freien Kunst und Kultur ein.

Für Stadtkultur Bremen ist dieser Austausch ein wichtiger Bestandteil der kulturpolitischen Interessenvertretung: Die Herausforderungen der freien und soziokulturellen Kulturarbeit enden nicht an Landesgrenzen. Umso wichtiger sind starke Netzwerke, solidarische Unterstützung und gemeinsame Forderungen für den Schutz und die Zukunft einer vielfältigen Kulturlandschaft.

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Auf seiner Herbstkonferenz hat das Bündnis »Zusammen für Demokratie« entschieden, seine Arbeit bis 2029 fortzusetzen. Im Frühjahr 2024 hatten sich 80 zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen zum Bündnis “Zusammen für Demokratie” zusammengeschlossen. Das Bündnis unterstützt die Demokratie dort, wo es besonders notwendig, aber auch schwierig und mitunter gefährlich geworden ist – mit finanzieller Hilfe, Materialien, Wissensvermittlung, Bildungs- und Beratungsangeboten, gemeinsamen Aktionen und politischer Koordination.

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Der Verband Pro Musik eine bundesweite Einkommensstudie zur Arbeitsrealität von Musiker:innen. Proben, Booking, Social Media, Buchhaltung, Management und am Ende auf der Bühne stehen: Freie Musiker:innen tragen unzählige Hüte gleichzeitig, werden meist aber nur für den Auftritt bezahlt. Durch die Studie soll unbezahlte Arbeit sichtbar gemacht und eine Grundlage für faire Vergütung geschaffen werden.

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Blauäugig, so könnte das vorgestern von Bund und Ländern verabschiedete Eckpunktepapier Fortschrittsagenda Kultur + KI  (Arbeitstitel) freundlich beschrieben werden. Naiv, wäre vermutlich zutreffender. Beim 25. Kulturpolitischen Spitzengespräch in Berlin kamen auf Einladung von Staatsminister Weimer die Kulturministerinnen und Kulturminister, die Kultursenatorinnen und Kultursenatoren der Länder sowie die Kommunalen Spitzenverbände zusammen und haben unter anderem das Eckpunktepapier zur KI beschlossen.

Versprochen wird dem Kunst- und Kulturbereich als „Zielbild“ in dem Papier ein Art modernes Schlaraffenland: „Die Transformation durch KI in Kunst und Kultur findet statt. Die Institutionen und Akteure des Kunst- und Kulturbereichs sind sowohl Nutznießende als auch Gestaltende.“ Nichts deutet zurzeit darauf hin, dass dieses Wunschbild Wirklichkeit wird.

Gesprochen wird in dem Eckpunktepapier fast ausschließlich von Chancen. Risiken wie z. B. der Wegfall der ökonomischen Existenzgrundlagen aufgrund des standhaften Ignorierens des Urheberrechts durch KI-Unternehmen werden ebenso wenig benannt wie Arbeitsplatzverluste gerade auch im Kulturbereich durch den Einsatz von KI.

Selbst die großen KI-Unternehmen wie Open AI oder Anthropic, die immerhin mit KI Geld verdienen wollen, sind viel kritischer gegenüber KI eingestellt als Kulturstaatsminister Wolfram Weimer und die Kulturminister der Länder. Man stellt sich schon die Frage, ob die aktuellen Diskussionen der letzten Monate über KI wirklich nicht wahrgenommen wurden.

Bemerkenswert ist auch, dass offenbar am liebsten im eigenen Saft geschmort wird. Zwar wird eine Arbeitsgruppe, bestehend aus BKM, NRW und Berlin, in den nächsten Monaten gebildet, in denen die Fortschrittsagenda Kultur und KI konkretisiert werden soll. Sie soll auch weitere Stakeholder zu Beratungen hinzuziehen, Wissenschaft und Forschung sollen aber offenbar nicht beteiligt werden. Dabei werden wesentliche Entwicklungen zur Nutzung von KI in den Kulturerbeeinrichtungen in enger Zusammenarbeit mit den Fachverbänden aus dem Kulturbereich sowie unter Einbeziehung der Interessen der Urheber- und Verwerterseite bereits seit einigen Jahren im Rahmen der kulturbezogenen Programme der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur vorangetrieben. Dort an den Schnittstellen zwischen Forschung, Präsentation und fachlichem Diskurs wurden in der ersten Förderperiode der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur die Kompetenzen und Verbindungen aufgebaut, die im Kulturbereich verankert sind und die unterschiedlichen Bezüge im Blick haben. Es wäre das Mindeste diese Kompetenzen und den Erfahrungsschatz einzubeziehen.

Vollkommen außer Acht gelassen werden ebenfalls die Hochschulen – auch die Kunst- und Musikhochschulen, die schon lange mit KI arbeiten, in Lehre und Forschung einsetzen, aber ebenso kritisch hinterfragen und sich immer wieder mit der Frage auseinandersetzen, was menschliches Schaffen ausmacht und was Mensch-Maschine-Interaktionen bedeuten.

Der Deutsche Kulturrat selbst hat seit 2023 in sechs Stellungnahmen zu den Chancen und Risiken von KI im Kulturbereich Position bezogen. Dabei wurden stets die – teils auch unterschiedlichen – Interessen von Künstlerinnen und Künstlern, Kulturunternehmen, Kultureinrichtungen einschließlich der fachbezogenen Forschung und der Amateure untereinander abgewogen und in gemeinsamen Papieren formuliert:

Beim Themenkomplex Kultur und KI müssen die Chancen und Risiken gemeinsam betrachtet werden und vor allem müssen endlich die rechtlichen Rahmenbedingungen vernünftig gestaltet werden. Das ist die Verantwortung der Politik.

Das Eckpunktepapier Fortschrittsagenda Kultur + KI von Bund und Ländern enttäuscht leider auf ganzer Linie. 

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

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Interview mit Olaf Zimmermann in DLF-Kultur zum Thema hier zum Nachhören: Fortschrittsagenda Kultur und KI: Haben Bund und Länder einen Plan? (15. Oktober 2026, 23:34 Uhr)

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Im Rahmen des 25. Kulturpolitischen Spitzengesprächs in Berlin haben sich Bund und Länder gestern auf das gemeinsame Eckpunktepapier „Fortschrittsagenda Kultur + KI“ verständigt.  Damit schaffen sie einen gemeinsamen Rahmen für die weitere kulturpolitische Zusammenarbeit im Bereich Künstlicher Intelligenz hin zu einer Strategie „Kultur & KI“. Ziel ist es, den Kultursektor zu einem gestaltenden Akteur im KI-Zeitalter zu machen, die Chancen der KI für Kunst und Kultur aktiv zu nutzen und mögliche Risiken zu erkennen sowie gezielt zu steuern.

Die Fortschrittsagenda soll entsprechend der dynamischen Entwicklung von KI laufend weiterentwickelt werden. Dafür wollen Bund und Länder ihre Erfahrungen und ihr Wissen über den Einsatz von KI in Kunst und Kultur bündeln.

Im ersten Schritt haben Bund und Länder ein gemeinsames Zielbild für Kultur und KI beschlossen und sechs besonders relevante Handlungsfelder für die Zusammenarbeit festgelegt. Diese umfassen die Stärkung der KI-Kompetenz von Kultureinrichtungen und Kreativen, deren Befähigung zum rechtskonformen Einsatz von KI, die Schaffung von Rahmenbedingungen für Innovation und Forschung im Kulturbereich und im Film, die Erschließung von Kulturdaten als strategische KI-Infrastruktur, den Einsatz von KI in der Förderverwaltung sowie die Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe.

Drei Leitprinzipien sollen dabei allen gemeinsamen Aktivitäten zugrunde liegen. Erstens gilt es, KI verantwortungsbewusst und transparent einzusetzen. Gleichzeitig brauchen Kunst und Kultur Schutz, verlässliche Rahmenbedingungen und einen klaren Rechtsrahmen unter Stärkung des Urheberrechts.  Zweitens sollen Kreative, Institutionen und Verwaltungen befähigt werden, die Chancen von KI aktiv zu nutzen und Innovationen zu erproben. Drittens soll der Kulturbereich zur Entwicklung souveräner KI-Lösungen beitragen und die kulturelle Repräsentation sichern. . Damit schaffen Bund und Länder Orientierung und bleiben gleichzeitig flexibel im Umgang mit der sich dynamisch entwickelnden Technologie

Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, betont: „Wenn KI die Diskussion um die Echtheit des Gemäldes ‚Mann mit dem Goldhelm‘ neu belebt, oder wenn jeder Einzelne heute dank KI die Möglichkeit hat, seiner kreativen Idee künstlerischen Ausdruck zu verleihen, dann zeigt sich, welches Potential KI für den Kultursektor hat – auch wenn uns die Herausforderungen und Risiken gleichzeitig deutlich bewusst sind. Genau deshalb müssen Bund und Länder Kunst und Kultur jetzt gemeinsam in eine gestaltende Rolle bringen. Zeiten exponentieller technologischer Veränderung erfordern einen gemeinsamen Kompass und den Mut, trotz großer Unsicherheit kreativ zu handeln. Wir laden den Kultursektor ein, dies mit uns gemeinsam zu tun.“

Der Präsident der Kulturministerkonferenz, Sven Teuber, Minister für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz, erklärt: „Hinter jeder Debatte über Künstliche Intelligenz stehen Menschen. Die Musikerin, die sich fragt, ob ihre Stimme morgen noch ihr gehört. Der Übersetzer, dem die Aufträge wegbrechen. Das kleine Theater, das neugierig ist, aber weder Zeit noch Geld für Experimente hat. Diese Sorgen und diese Neugier nehmen wir gleichermaßen ernst. KI soll Kreativität erweitern, nicht enteignen. Wer kreativ arbeitet, muss davon auch im KI-Zeitalter leben können. Dafür setzen sich die Länder ein, mit einem starken Urheberrecht und mit dem Anspruch, dass nicht nur die großen Häuser profitieren, sondern auch die Bibliothek im ländlichen Raum und die Kulturinitiative vor Ort. Die Fortschrittsagenda gestalten wir deshalb nicht über die Köpfe der Kulturschaffenden hinweg, sondern mit ihnen.“

Bis 2027 sollen die sechs Handlungsfelder mit konkreten Maßnahmen, Zielen und überprüfbaren Ergebnissen unterlegt und die ausgearbeitete „Fortschrittsagenda Kultur + KI“ verabschiedet werden. Dafür wird erhoben, welche Projekte und Initiativen in Deutschland bereits erfolgreich sind. Diese Beispiele sollen sichtbar gemacht werden und so möglichst vielen Kultureinrichtungen und Kreativen zugutekommen.  Ein zentrales Element ist auch eine breite Befragung von Kulturverbänden, Institutionen, der Wissenschaft und auch von Technologiefirmen. Sie alle sind eingeladen, sich auf Basis des Eckpunktepapiers mit Anmerkungen, Vorschlägen und eigenen Perspektiven einzubringen.

Das Eckpunktepapier „Fortschrittsagenda Kultur + KI“ kann unter folgendem Link abgerufen werden: kulturstaatsminister.de/25-kulturpolitisches-spitzengespraech

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Der am 30. September vorgestellte Bericht der Ostbeauftragten 2026 hebt die Bedeutung von Soziokultur für kulturelle Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Entwicklungsmöglichkeiten in Ostdeutschland hervor. Ausdrücklich genannt werden dabei der Fonds Soziokultur und dessen Nachwuchsprogramm U25. Vor diesem Hintergrund kritisiert der Bundesverband Soziokultur die für 2027 geplanten Kürzungen beim Fonds und fordert verlässliche Förderbedingungen für soziokulturelle Projekte und Einrichtungen.

Der Bericht der Ostbeauftragten Elisabeth Kaiser trägt den Titel „In Bewegung bleiben. Was Menschen voranbringt. Was Chancen schafft.“ und widmet der Kulturförderung ein eigenes Kapitel. Anlässlich seiner Vorstellung bezeichnete Kulturstaatsminister Wolfram Weimer Kulturförderung auch als Struktur- und Standortpolitik.

Soziokultur schafft Orte für Begegnung und Mitgestaltung

Der Fonds Soziokultur stärkt dem Bericht zufolge partizipative Kulturarbeit und fördert insbesondere kleine Vereine, lokale Initiativen und junge Projektträger*innen. Für Ostdeutschland sei diese Förderung von besonderer Bedeutung, weil viele Angebote von Bürger*innen initiiert werden und auf überwiegend ehrenamtlich geprägten Strukturen beruhen. Der Fonds könne dazu beitragen, diese Arbeit zu professionalisieren und dauerhaft zu verankern.

Ausdrücklich verweist der Bericht auch auf das Programm „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“. Es eröffne jungen Menschen berufliche Orientierung im Kulturbereich und fördere Bleibeperspektiven. Auch Ehrenamtliche könnten durch die geförderte Arbeit Schritte ins Hauptamt gehen, während Kulturschaffende zusätzliche Qualifikationen und Verantwortungsbereiche übernehmen.

Soziokulturelle Projekte schaffen laut Bericht Orte, an denen Menschen zusammenkommen, eigene Ideen einbringen und ihre Umgebung aktiv mitgestalten können. Gerade in kleineren Städten und ländlichen Regionen entstünden dadurch Treffpunkte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.

„Der Bericht beschreibt sehr klar, was soziokulturelle Einrichtungen und Projekte vor Ort leisten: Sie ermöglichen Teilhabe, bringen Menschen zusammen und eröffnen Räume für eigenes Engagement. Wenn die Bundesregierung diese Wirkung anerkennt, muss sich das auch in verlässlichen Förderbedingungen widerspiegeln“, sagt Kristina Rahe, kulturpolitische Geschäftsführung des Bundesverbands Soziokultur.

Anerkennung muss sich in der Förderung widerspiegeln

Diese Anerkennung steht aus Sicht des Bundesverbands im Widerspruch zur aktuellen Förderentwicklung. Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sind für den Fonds Soziokultur 2,9 Millionen Euro vorgesehen. 2026 stehen rund 3,58 Millionen Euro zur Verfügung. Gleichzeitig übersteigt die Nachfrage die vorhandenen Mittel deutlich: Von 1.425 beantragten Projekten konnten 2026 lediglich 200 gefördert werden. Die Förderquote lag damit bei rund 14 Prozent.

Das Förderprogramm „Profil: Soziokultur“ zur Organisationsentwicklung musste 2026 bereits ausgesetzt werden. Auch beim Nachwuchsprogramm U25 drohen 2027 Einschnitte.

„Es passt nicht zusammen, die Bedeutung der Soziokultur für Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt hervorzuheben und gleichzeitig eines ihrer zentralen Förderinstrumente weiter zu schwächen. Besonders deutlich wird dieser Widerspruch beim Programm U25: Der Bericht würdigt seine Wirkung für junge Menschen, während seine Finanzierung unter Druck steht. Der Haushaltsansatz für den Fonds Soziokultur muss im parlamentarischen Verfahren korrigiert werden“, so Rahe.

Soziokulturelle Infrastruktur verlässlich sichern

Aus Sicht des Bundesverbands braucht es über die Förderung einzelner Projekte hinaus verlässliche Perspektiven für soziokulturelle Einrichtungen. Mit „Profil: Soziokultur“ hat der Fonds bereits einen Ansatz geschaffen, der die strukturelle Weiterentwicklung soziokultureller Einrichtungen unterstützt. Daran gilt es anzuknüpfen.

Soziokulturelle Einrichtungen schaffen bundesweit Räume für Kultur, Begegnung und Beteiligung. In urbanen wie in ländlichen Räumen sind sie wichtige Orte gesellschaftlicher Infrastruktur. In Klein- und Mittelstädten übernehmen sie dabei häufig eine Ankerfunktion für das regionale Umfeld und wirken weit in umliegende Gemeinden hinein. Damit diese Orte ihre Arbeit langfristig leisten können, braucht es mehrjährige und verlässliche Fördermöglichkeiten, die nicht ausschließlich an einzelne Projekte gebunden sind.

Der Bundesverband fordert deshalb, die geplante Kürzung beim Fonds Soziokultur im parlamentarischen Verfahren abzuwenden und den Fonds bedarfsgerecht auszustatten. Zugleich gilt es, die soziokulturelle Infrastruktur bundesweit durch verlässliche Finanzierungsmodelle dauerhaft zu sichern.

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Appell an die Bundesregierung.

Für den Bundeshaushalt 2027 appelliert der Fonds Soziokultur gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden an die Bundesregierung und die parlamentarisch Verantwortlichen, die Mittel für den Fonds wieder verlässlich auf das Niveau vergleichbarer Bundeskulturfonds bzw. auf das Niveau von 2024 anzuheben.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt einen deutlichen Rückgang: 2024 standen dem Fonds 6,25 Mio. Euro aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Verfügung. 2025 waren es 3,713 Mio. Euro, 2026 3,578 Mio. Euro. Für 2027 sieht der derzeitige Haushaltsansatz nur noch 2,9 Mio. Euro vor. Damit würde sich die BKM-Mittelausstattung innerhalb von drei Jahren mehr als halbieren.

Aus Sicht des Fonds gefährdet diese Entwicklung die Möglichkeit, zentrale Programme für die Zukunftsfähigkeit der freien Kulturarbeit und die kulturelle Teilhabe in der bisherigen Form fortzuführen. Der Fonds betont, dass seine Förderung Orte der Begegnung schafft, demokratische Mitverantwortung stärkt und Menschen den Zugang zu Kunst, Kultur und gesellschaftlicher Beteiligung eröffnet.

Bundesweite Förderung von Teilhabe und soziokultureller Arbeit

Seit fast 40 Jahren fördert der Fonds Soziokultur bundesweit beispielgebende Projekte, die Menschen aktiv an Kunst und Kultur beteiligen. Als einziger Bundeskulturfonds mit einem ausdrücklichen Schwerpunkt auf gesellschaftlicher Mitwirkung fördert er Projekte aus unterschiedlichen künstlerischen Bereichen und erreicht dabei auch ländliche Räume, städtische Randgebiete sowie Menschen, die bislang wenig oder kaum Berührung mit Kunst und Kultur haben.

2025 wurden beim Fonds 1.425 Projekte beantragt, von denen 200 bewilligt werden konnten. Die Förderquote lag damit bei rund 14 Prozent. Die hohe Zahl der Anträge verdeutlicht zugleich die Nachfrage nach entsprechenden Fördermöglichkeiten.

Mit dem Programm „U25 – Junge Kulturinitiativen“ unterstützt der Fonds außerdem junge Menschen dabei, selbst Verantwortung für kulturelle Projekte zu übernehmen und eigene Ideen umzusetzen. Die für 2026 bereitgestellten BKM-Sondermittel in Höhe von 300.000 Euro sind im Haushaltsansatz für 2027 bislang nicht enthalten.

Auch das Programm „Profil: Soziokultur“, das Einrichtungen bei notwendigen Transformationsprozessen unterstützen soll, musste 2026 aufgrund der begrenzten Mittel ausgesetzt werden.

Bundesförderung als Ergänzung zur Kulturförderung der Länder

Die Länder und Kommunen schaffen mit ihrer Kulturförderung die Grundlage für die kontinuierliche Arbeit von Kultureinrichtungen und Initiativen vor Ort. Die Bundesförderung durch den Fonds Soziokultur setzt daran an und ermöglicht insbesondere innovative und modellhafte Projekte, für die innerhalb der regulären Finanzierung häufig keine ausreichenden Spielräume bestehen.

Die geförderten Projekte greifen gesellschaftliche Entwicklungen und aktuelle Fragen auf, entwickeln neue Formen kultureller Beteiligung und können Erfahrungen und Methoden hervorbringen, die anschließend auch über den jeweiligen Ort und das Bundesland hinaus nutzbar sind.

Der Fonds Soziokultur und seine Mitgliedsverbände setzen sich deshalb dafür ein, die Mittelausstattung wieder zu stärken und damit die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Förderung von kultureller Teilhabe, gesellschaftlichem Engagement und innovativer soziokultureller Arbeit zu sichern.

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Der Entsiegelungswettbewerb „Bremen pflastert ab!“ geht in die entscheidende Phase: Noch bis zum 31. Oktober 2026 können Beiträge eingereicht werden. Bereits jetzt wurden in Bremen mehr als 2.200 Quadratmeter Fläche entsiegelt.

Fast 70 Beiträge sind bislang eingegangen, davon 52 gültige Beiträge. Besonders erfreulich: 44 Beiträge stammen von Privatpersonen. Rund zwei Drittel der entsiegelten Flächen sind kleiner als 21 Quadratmeter – viele kleine private Maßnahmen leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einem grüneren und klimaresilienteren Bremen. Auch öffentliche Flächen tragen zum Ergebnis bei, etwa durch die weitere Entsiegelung des Lucie-Flechtmann-Platzes und von Verkehrsflächen in Gröpelingen.

Noch 39 Tage bis zum Endspurt

Auch beim bundesweiten Wettbewerb bleibt es spannend: Bremen liegt derzeit mit 254 entsiegelten „Steinen“ pro 1.000 Einwohner auf Platz zwei der teilnehmenden Großstädte. Bis zum ersten Platz fehlen aktuell rund 250 Quadratmeter. Noch ist also einiges möglich!

Auch innerhalb Bremens wird um den „Grünen Roland“ gerungen. Bei der Bewertung zählt neben der entsiegelten Fläche auch das Engagement in den Stadtteilen. Aktuell liegt die Neustadt bei der Fläche vorne, gefolgt von Gröpelingen und Osterholz. Die meisten Einzelbeiträge kommen bislang aus Walle, Findorff und Horn-Lehe.

Pflasterlaster weiterhin unterwegs

Der Pflasterlaster erfreut sich großer Nachfrage. Auch nachdem das ursprüngliche Kontingent an BigBags aufgebraucht ist, wird das Angebot bis zum Ende des Wettbewerbs fortgeführt: Das Umweltressort finanziert einen BigBag pro gültigem Beitrag, sofern die entsiegelte Fläche größer als fünf Quadratmeter ist.

Preisverleihung am 19. November

Der Endspurt mündet in die Preisverleihung am 19. November 2026. Sie findet zwischen 14 und 17 Uhr im Festsaal der Bremischen Bürgerschaft statt. Weitere Informationen und die Einladung folgen.

Jetzt heißt es: mitmachen, weiter abpflastern und den Wettbewerb gemeinsam zum Endspurt bringen!

Weitere Informationen zum Wettbewerb, zur Teilnahme und zum Pflasterlaster gibt es auf der Website von „Bremen pflastert ab!“.

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Die Kultur-Länderkonferenz (KLK) unterstützt die Bundesratsinitiative für eine nachhaltige soziale Absicherung von selbstständigen und hybriderwerbstätigen Künstler:innen.

Nachdem Nordrhein-Westfalen im November 2024 eine Bundesratsinitiative zur Absicherung von Erwerbslücken freier Künstler*innen in den Bundesrat eingebracht hatte, befasst sich der Ausschuss für Kulturfragen jetzt erneut mit dem Entschließungsantrag. Ziel ist es, den Antrag im Plenum des Bundesrates zu beschließen und so die Bundesregierung aufzufordern, Vorschläge für eine wirksame soziale Absicherung bei Erwerbslücken zu erarbeiten.

Künstlerische Erwerbsverläufe unterscheiden sich grundlegend von klassischen Beschäftigungsverhältnissen. Projektbezogene Arbeit, befristete Engagements sowie Phasen der Recherche, Konzeption, Proben und Akquise gehören zum Berufsalltag vieler selbstständiger und hybriderwerbstätiger Künstler*innen. Auch in Zeiten ohne Auftrag und Einkommen wird kontinuierlich professionell gearbeitet – etwa an der Erstellung eines Kunstwerkes, der Vorbereitung einer Aufführung oder der Erprobung neuer künstlerischer Fertigkeiten. Für diese Phasen ohne Einkommen besteht bislang jedoch keine passgenaue soziale Absicherung, wie sie bei abhängig Beschäftigen über die Arbeitslosenversicherung gegeben ist. Die Einkommen vieler freischaffender Künstler*innen sind schwankend und sehr niedrig. Im Regelfall sind sie deshalb wirtschaftlich nicht dazu in der Lage, privat vorzusorgen, so wie es vielen anderen Selbständigen möglich ist.

Die Bundesratsinitiative greift diesen seit langem bekannten Handlungsbedarf auf. Eine wichtige fachliche Grundlage für die politische Beratung bildet das 2022 im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen von Prof. Dr. Daniel Ulber (Universität Trier) erstellte Gutachten. Es beschreibt den bestehenden Regelungsbedarf und entwickelt einen Ansatz für eine mögliche Absicherung von Erwerbslücken selbstständiger Künstler*innen über die Implementierung einer weiteren Säule in der Künstlersozialkasse. Damit liefert es einen fundierten fachlichen Referenzrahmen für die weitere politische Diskussion. Weitere Vorschläge zur Absicherung bestehen etwa in einer sozialrechtlichen Lösung über das SGB II.

Eine wirksame Absicherung von Erwerbslücken stärkt nicht nur die soziale Sicherheit Freier Künstler:innen. Sie schafft zugleich verlässlichere Rahmenbedingungen für künstlerische Arbeit und trägt dazu bei, dass kreative Vorhaben unabhängig von kurzfristigen Einkommenszwängen entwickelt und realisiert werden können. Damit leistet sie einen Beitrag zur Vielfalt, Freiheit und Zukunftsfähigkeit der Kunst- und Kulturlandschaft in Deutschland.

Wer den gesellschaftlichen Wert von Kunst und Kultur stärken will, muss deshalb auch die sozialen Rahmenbedingungen Freier Künstler*innen nachhaltig verbessern.

Wir appellieren an den Bundesrat, die Initiative zügig zu beschließen und die Bundesregierung aufzufordern, eine Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiografie für selbstständige Künstler:innen über das System der Künstlersozialversicherung zu schaffen oder einen geeigneten Vorschlag zur Einführung einer solchen Absicherung zu unterbreiten. Ziel muss eine Lösung sein, die den besonderen Bedingungen künstlerischer Erwerbsverläufe gerecht wird, praktikabel ausgestaltet ist und dauerhaft zu einer besseren sozialen Absicherung beiträgt.

Lorenz Deutsch, Sprecher der Kultur-Länderkonferenz und Vorsitzender Kulturrat NRW:

Eine Künstlerin oder ein Künstler ist nicht arbeitslos, nur weil phasenweise Aufträge fehlen. Die künstlerische Aktivität wird auch in solchen Zeiten fortgesetzt und darin unterscheiden sich selbständige und hybriderwerbstätige Künstler:innen fundamental von anderen Selbständigen. Besonders in solchen Phasen ohne Einkommen fallen Kunstschaffende immer wieder durch das Raster unserer sozialen Sicherungssysteme – ein Problem, das für Künstler:innen in allen Bundesländern besteht. Wer Kunst und Kultur fördern will, muss auch die sozialen Rahmenbedingungen entsprechend ausgestalten.

Die Kultur-Länderkonferenz fordert die Politik auf, die erforderlichen Schritte entschieden zu gehen.

Judith Drühe, Sprecherin der Kultur-Länderkonferenz / Geschäftsführerin des Kulturrat Thüringen:

Soziale Absicherung ist eine wesentliche Voraussetzung für freie und selbstbestimmte künstlerische Arbeit. Die Künstlersozialversicherung ist eine große sozialpolitische Errungenschaft, weil sie den besonderen Erwerbsbedingungen selbstständiger Künstler*innen Rechnung trägt. Bei den für künstlerische Erwerbsverläufe typischen Phasen ohne Auftrag und Einkommen besteht jedoch weiterhin eine empfindliche Lücke.

Diese Lücke zu schließen, ist das Ziel der Bundesratsinitiative, die die Kultur-Länderkonferenz ausdrücklich unterstützt. Wenn wir als Gesellschaft Wert auf freies künstlerisches Schaffen legen, müssen wir auch dafür sorgen, dass unser soziales Sicherungssystem den besonderen Bedingungen künstlerischer Erwerbsverläufe gerecht wird.

Die Kultur-Länderkonferenz –

Kooperation und gemeinsame Verantwortung für eine vielfältige und freie Kultur

Die Kultur-Länderkonferenz ist ein freier Zusammenschluss von Kultur-Dachverbänden und -initiativen aus bisher 12 Bundesländern, um den kulturpolitischen Interessenvertretungen der Länder eine gemeinsame Stimme zu geben. Seit 2025 setzt sie sich für die Stärkung einer vielfältigen und freien Kunst und Kultur in den Ländern ein. Damit übernimmt die Kultur-Länderkonferenz – jenseits unterschiedlicher Perspektiven und regionaler Schwerpunkte – Verantwortung für die Entwicklung von Kunst und Kultur in Deutschland und macht gemeinsame Haltungen und Herausforderungen sichtbar.

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„Unternehmer“ i.S.d. Künstlersozialversicherungsgesetz können auch gemeinnützige Fördervereine sein.

Unternehmer, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten, sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) abgabepflichtig. Das Gleiche gilt bei Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen, wenn dabei Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die erteilten Aufträge unter einen bestimmten jährlichen Grenzbetrag bleiben. Aktuell liegt der bei 1.000 €.

Unternehmer können auch gemeinnützige Einrichtungen und deren Fördervereine sein. Das stellt das Landessozialgericht (LSG) NRW klar. Der Fall betraf einen gemeinnützigen Förderverein eine naturkundlichen Museums. Er gab u.a. eine Mitgliederzeitschrift heraus und warb mit gedruckten Flyern und Medienauftritten für Angebote des Museums. Dabei zahlte er Honorare an selbstständige Künstler bzw. Publizisten, die nach Auffassung der Rentenversicherung Bund bei der Künstlersozialkasse beitragspflichtig waren. Der Verein vertrat dagegen die Ansicht, er sei kein Unternehmer, sondern ein gemeinnütziger Verein.

Wer ist Unternehmer nach dem KSVG?

Das LSG wies die Klage des Vereins ab. Nach seiner Auffassung unterlag der Verein Abgabepflicht nach § 24 KSVG. Darunter fallen nicht u.a. Unternehmer, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen, wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielt werden sollen. Dazu gehören u.a. Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte betreiben.

Unternehmer kann jedes beteiligungsfähige Wirtschaftsgebilde sein, auch ein eingetragener Verein als juristische Person. Der Unternehmereigenschaft steht auch die Gemeinnützigkeit nicht entgegen.

Die Unternehmereigenschaft nach dem KSVG setzt außerdem die Ausübung einer nachhaltigen und nicht nur gelegentlichen Tätigkeit voraus, die einem der in der Vorschrift genannten Zwecke dient. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.

Auch „Verwerter“ im Nebenzweck sind KSK-pflichtig

Der Förderverein – so das LSG – zählt mit seiner Öffentlichkeitsarbeit für das Museum zu den typischen Verwertern des § 24 Abs. 1 S. 1 KSVG. Dabei kommt es darauf an, dass es sich um einen wesentlichen Zweck der nachhaltigen Unternehmenstätigkeit handelt.

Als Werbung gilt dabei nicht nur die direkte Absatzwerbung für ein bestimmtes Produkt, sondern auch die indirekte Werbung, z. B. durch positive Darstellung eines Unternehmens in der Öffentlichkeit (Imagepflege). Öffentlichkeitsarbeit ist neben der herkömmlichen Werbung ein eigenständiger und gleichrangiger Abgabegrund.Träger- und Förderverein sind nicht trennbar

Verein und Museum sind nach Auffassung des LSG für die Adressaten der Publikationen nicht trennbar. Die Arbeit des Museums und dessen historische Bedeutung werden positiv dargestellt und damit Verständnis und Vertrauen hergestellt.

Die Flyer des Fördervereins richten sich an Adressatenkreise außerhalb des Vereins. Die Teilnahme an den Veranstaltungen war zudem nicht auf Mitglieder des Vereins beschränkt.

Darüber hinaus war der Verein auch ein eigenwerbendes Unternehmen i.S.d. § 24 Abs. 1 S. 2 KSVG. Denn er betrieb auch für Zwecke des eigenen „Unternehmens“ Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit und erteilte dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten.