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Am 05.12. ist der jährliche Gedenk- und Aktionstag zur Anerkennung und Förderung ehrenamtlichen Engagements. Pünktlich dazu hat das Ministerium für Sport und Ehrenamt den 6. Freiwilligensurvey veröffentlicht, der zeigt, dass auch in der Kultur vieles nur dank freiwilligen Engagements möglich ist.

Laut 6. Deutschen Freiwilligensurvey engagieren sich 36,7 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren, das sind rund 27 Millionen Menschen. Die meisten freiwillig Engagierten sind im Bereich Sport und Bewegung aktiv (12,8 Prozent). An dritter Stelle folgt der Kulturbereich mit 6,3 Prozent. Erfasst werden Tätigkeiten in Theater- und Musikgruppen, Chören, kulturellen Vereinigungen und Fördervereinen.

In soziokulturellen Einrichtungen engagieren sich rund 30.000 Menschen freiwillig und ehrenamtlich. Neben dem Kulturbereich zeigt sich Engagement in weiteren Feldern, die unterschiedliche Formen gesellschaftlicher Teilhabe abbilden, wie der soziale Bereich (7,9 Prozent) oder Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz (3,8 Prozent).

Vereine bilden dabei die wichtigste Struktur des freiwilligen Engagements: 49 Prozent der Engagierten sind hier aktiv. Weitere 13 Prozent engagieren sich in individuell organisierten Gruppen wie Nachbarschaftshilfe, Selbsthilfegruppen, Initiativen oder Projektarbeit.

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Seit dem 8. November 2025 hat die Kulturpolitische Gesellschaft ein neues Führungsteam. Die 20. Ordentliche Mitgliederversammlung des Verbandes wählte Prof. Dr. Markus Hilgert an die Spitze des Verbandes. Der Präsident der Universität der Künste in Berlin löst den Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, Dr. Tobias J. Knoblich, ab, der der Kulturpolitischen Gesellschaft seit 2018 vorstand. Ihm zur Seite stehen Carmen Emigholz, Staatsrätin für Kultur der Freien Hansestadt Bremen, als neue Vizepräsidentin und, wie bereits bisher, Andreas Bialas MdL, Kulturpolitischer Sprecher der SPD im nordrhein-westfälischen Landtag, als Vizepräsident. Komplettiert wird der neue Geschäftsführende Vorstand durch Schatzmeisterin Jasmin Vogel, Vorständin der Kulturforum Witten AöR, die den langjährigen Geschäftsführenden Direktor der Dortmunder Kulturbetriebe, Kurt Eichler, nach 25 Jahren ehrenamtlicher Finanzaufsicht ablöst.

Die von Prof. Dr. Markus Hilgert auf der Mitgliederversammlung skizzierten kulturpolitischen Aufgabenfelder seiner Präsidentschaft vermitteln einen ersten Eindruck vom programmatischen Aufbruch. Sie reichen von der Existenz- und Teilhabesicherung künstlerischer Arbeit und der Verteidigung von Vielfalt über die Förderung kultureller Nachhaltigkeit, Bildung und Demokratie bis zur Neubewertung kultureller Infrastrukturen, der Potenziale und Risiken der KI und einer Verstärkung der internationalen Vernetzung im Kulturbereich. Zudem betonte Hilgert die Bedeutung von Zusammenhalt und Teamarbeit in dieser herausfordernden Zeit.

Als erste »Maßnahmen« regte der Präsident zudem die Bildung einer ständigen AG »Forum Freien Szene und Soziokultur« zur sozialen Absicherung der Akteure und die Gründung eines Länderbeirats an, um die Regional- und Landesgruppen des Verbandes stärker einzubinden. Darüber hinaus soll die programmatische Arbeit auch mit Blick auf das geplante neue Grundsatzprogramm intensiviert werden. Ein besonderes Anliegen ist ihm vor allem die Erhöhung der Resilienz in Kunst und Kultur. So plant er die Einrichtung einer Task Force, die sich der Frage widmen wird, wie die künstlerische Freiheit und politische Unabhängigkeit von Institutionen und Initiativen im Kulturbereich verteidigt werden können.

Seit dem 8. November 2025 hat die Kulturpolitische Gesellschaft ein neues Führungsteam. Die 20. Ordentliche Mitgliederversammlung des Verbandes wählte Prof. Dr. Markus Hilgert an die Spitze des Verbandes. Der Präsident der Universität der Künste in Berlin löst den Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, Dr. Tobias J. Knoblich, ab, der der Kulturpolitischen Gesellschaft seit 2018 vorstand. Ihm zur Seite stehen Carmen Emigholz, Staatsrätin für Kultur der Freien Hansestadt Bremen, als neue Vizepräsidentin und, wie bereits bisher, Andreas Bialas MdL, Kulturpolitischer Sprecher der SPD im nordrhein-westfälischen Landtag, als Vizepräsident. Komplettiert wird der neue Geschäftsführende Vorstand durch Schatzmeisterin Jasmin Vogel, Vorständin der Kulturforum Witten AöR, die den langjährigen Geschäftsführenden Direktor der Dortmunder Kulturbetriebe, Kurt Eichler, nach 25 Jahren ehrenamtlicher Finanzaufsicht ablöst.

Die von Prof. Dr. Markus Hilgert auf der Mitgliederversammlung skizzierten kulturpolitischen Aufgabenfelder seiner Präsidentschaft vermitteln einen ersten Eindruck vom programmatischen Aufbruch. Sie reichen von der Existenz- und Teilhabesicherung künstlerischer Arbeit und der Verteidigung von Vielfalt über die Förderung kultureller Nachhaltigkeit, Bildung und Demokratie bis zur Neubewertung kultureller Infrastrukturen, der Potenziale und Risiken der KI und einer Verstärkung der internationalen Vernetzung im Kulturbereich. Zudem betonte Hilgert die Bedeutung von Zusammenhalt und Teamarbeit in dieser herausfordernden Zeit.

Als erste »Maßnahmen« regte der Präsident zudem die Bildung einer ständigen AG »Forum Freien Szene und Soziokultur« zur sozialen Absicherung der Akteure und die Gründung eines Länderbeirats an, um die Regional- und Landesgruppen des Verbandes stärker einzubinden. Darüber hinaus soll die programmatische Arbeit auch mit Blick auf das geplante neue Grundsatzprogramm intensiviert werden. Ein besonderes Anliegen ist ihm vor allem die Erhöhung der Resilienz in Kunst und Kultur. So plant er die Einrichtung einer Task Force, die sich der Frage widmen wird, wie die künstlerische Freiheit und politische Unabhängigkeit von Institutionen und Initiativen im Kulturbereich verteidigt werden können.

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Die Amadeu Antonio Stiftung hat mit ihrer Petition einen Aufruf zur Unterstützung gegen den Angriff der AfD gestartet, den wir an dieser Stelle teilen:

Die AfD will uns zerstören, lasst das nicht zu!

Die rechtsextreme AfD greift die Amadeu Antonio Stiftung an – und damit die Demokratiearbeit in ganz Deutschland. Die Amadeu Antonio Stiftung ist eine als gemeinnützig anerkannte deutsche Stiftung mit dem Ziel, die deutsche Zivilgesellschaft gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus zu stärken.

Mit einem Antrag im Bundestag will die AfD erreichen, dass der Amadeu Antonio Stiftung alle staatlichen Fördermittel gestrichen werden. Was wir jetzt erleben, ist eine Strategie, die in anderen europäischen Ländern erprobt ist – Menschenrechtsorganisationen zu diskreditieren und ihre Arbeit gezielt zu behindern. Es ist kein Angriff auf eine einzelne Stiftung, sondern auf die demokratische Zivilgesellschaft.

Deshalb appellieren wir gemeinsam an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD und die Bundesregierung: Lassen Sie das nicht zu. Schützen Sie die Arbeit für eine resiliente Demokratie in Deutschland.

Wir fordern:

1. Keine Bühne für rechtsextreme Diffamierung
Weisen Sie Anträge und Redebeiträge, die zivilgesellschaftliche Organisationen diffamieren oder delegitimieren, entschieden zurück. Das Parlament darf nicht zur Bühne für rechtsextreme Propaganda werden.

2. Schutz der Demokratieförderung
Sichern Sie die Förderung von Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus dauerhaft und unabhängig von parteipolitischen Angriffen. Demokratiearbeit ist kein Luxus, sondern die Grundlage einer wehrhaften Demokratie.

3. Anerkennung der Zivilgesellschaft als Säule der Demokratie
Überall in Deutschland setzen sich Menschen in Initiativen, Vereinen und Projekten für Demokratie und Menschenrechte ein. Sie beraten, bilden, schützen, helfen – und tragen so die Demokratie. Sie müssen verlässliche Rahmenbedingungen für dieses Engagement schaffen – es schützen und als unverzichtbare Säule der Demokratie anerkennen.

Warum ist das wichtig?

Eine lebendige Demokratie braucht mehr als Parlamente und Wahlen. Sie braucht Menschen und Organisationen, die sich Tag für Tag für Menschenrechte, Aufklärung und Teilhabe einsetzen – in Schulen, Vereinen, Initiativen und Projekten im ganzen Land. Wenn diese Arbeit politisch angegriffen oder finanziell ausgetrocknet wird, verliert die Demokratie ihr Rückgrat.

Seit Jahren sind wir Ziel rechtsextremer Kampagnen, weil wir uns klar gegen Hass und Hetze positionieren – und die AfD als das benennen, was sie ist: eine rechtsextreme Partei, die unsere demokratische Gesellschaft gefährdet.

Nun sollen uns die staatlichen Projektfördermittel entzogen werden – wegen unserer Haltung, unserer Arbeit und unseres Ziels, eine Gesellschaft zu schaffen, in der alle Menschen ohne Angst verschieden sein können. Dieser Förderstopp würde einen herben Rückschlag für die Arbeit gegen Rechtsextremismus, gegen Antisemitismus, gegen Verschwörungsdenken und das Beratungsangebot für Betroffene von Hass und Hetze im digitalen Raum bedeuten.

Dieser Angriff zielt auf die Amadeu Antonio Stiftung, aber meint alle, die sich für eine lebendige Demokratie einsetzen. Er hat nur einen Zweck: die demokratische Zivilgesellschaft Schritt für Schritt auszuschalten. Das darf nicht passieren.

Unterzeichne jetzt – für eine starke, wehrhafte und lebendige Demokratie.


Weiterführende Informationen

Kampagnenseite zum AfD-Antrag: „Sie wollen uns die Mittel nehmen – wir kämpfen weiter!“, Amadeu Antonio Stiftung, https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/antrag-afd/

„Steuergelder für Rechtsextremismus: Jedes Jahr über 120 Millionen Euro für die Afd“, Amadeu Antonio Stiftung, 26. Mai 2025, https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/steuergelder-fuer-rechtsextremismus-jedes-jahr-ueber-120-millionen-euro-fuer-die-afd-137667/

„Neutralitätsgebot: „Politische Neutralität” als Kampfbegriff“, Amadeu Antonio Stiftung, 11. Juli 2025, https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/neutralitaetsgebot-politische-neutralitaet-als-kampfbegriff-143295/

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 (KSA-VO 2026) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2026 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 4,9 Prozent betragen.

„Der Abgabesatz sinkt im kommenden Jahr auf 4,9 Prozent – und das trotz einer insgesamt schwachen Wirtschaftslage. Möglich wird das, weil sich die wirtschaftliche Situation in der Kunst- und Kulturbranche besser entwickelt hat, als noch im vergangenen Jahr prognostiziert wurde. Mein Ziel ist es, den Abgabesatz auch langfristig zu stabilisieren – gerade mit Blick auf die zunehmend digitale Verwertung künstlerischer und publizistischer Werke. Genau das haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart.“ BUNDESMINISTERIN FÜR ARBEIT UND SOZIALES, BÄRBEL BAS

Was ist die Künstlersozialversicherung?

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten tragen, wie abhängig Beschäftigte die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent), finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 5,0 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte.

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Vor dem Landgericht München hat die GEMA einen ersten Erfolg mit ihrer Klage gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter Open-AI errungen. Open-AI, so der Richterspruch, verletze mit dem Training und Betrieb des KI-Tools ChatGPT geltendes Urheberrecht. Die GEMA hatte die Rechte an Songtexten deutscher Urheberinnen und Urheber aus dem GEMA-Repertoire eingeklagt; ChatGPT, so die Verwertungsgesellschaft, hätte für die Nutzung dieser Texte eine Lizenz erwerben müssen. In den Systemen seien Kopien der Originalwerke enthalten, die auf einfache Prompts der Nutzerinnen und Nutzer ausgegeben würden. Dies seien vergütungspflichtige Eingriffe in das Urheberrecht.

Dieser Klage gab das Landgericht München nun eindeutig statt. Die gesetzliche Erlaubnis für das so genannte Text- und Data Mining rechtfertige keinesfalls die Speicherung und Ausgabe geschützter Liedtexte, so das Urteil. Diese Erlaubnis gilt für die Nutzung geschützter Texte und Daten, die für Forschungszwecke verwendet werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein weiteres Verfahren der GEMA gegen Suno Inc., eine amerikanische Anbieterin von KI-generierten Audioinhalten, ist anhängig.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Urteil des Landgerichts München ist ein international bedeutendes Signal für die Urheberinnen und Urheber künstlerischer Werke, das gar nicht überschätzt werden kann. Die Richterin hat sehr deutlich gemacht, dass KI-Anbieter nicht berechtigt sind, ohne Lizenz und angemessene Vergütung urheberrechtlich geschützte Werke für ihre Modelle zu nutzen. Das ist ein sehr wichtiger erster juristischer Erfolg für die Sache der Urheberinnen und Urheber und für ein vielfältiges Kulturleben. Die GEMA hat mit ihrer Klage gegen ChatGPT im Interesse des gesamten Kulturbereiches gehandelt. DANKE, GEMA, und weiter so!“

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Die Kulturdeputation hat am 26.11.2025 eine Erhöhung der Mittel für 2026 an das Künstler:innenhaus freigegeben. Damit wird das Haus wesentlich entlastet und weiterer Stellen- und Programmabbau verhindert.

„Wir sind sehr erleichtert, dass uns das Kulturressort diese wichtige Unterstützung nun zugesagt hat. Damit ist das Haus für 2026 gesichert und wir können unser zeitgenössisches Programm und die Förderung der Bildenden Kunst in Bremen fortsetzen. Nun hoffen wir natürlich sehr, dass sich die Mittel auch in der Höhe verstetigen. Nur so können wir dem Strukturwandel souverän begegnen“, so Janine Behrens, Leitung und Geschäftsführung am Künstler:innenhaus.

Der Wegfall wichtiger Querfinanzierung, das Ende der Gastronomie im Haus und steigende Mieten haben das Künstler:innenhaus seit der Covid-19-Pandemie finanziell stark belastet.

Seit 1992 ist das KH Bremen ein lebendiger Ort der Produktion, Präsentation und Förderung von Kunst und Kultur. Der gemeinnützige Verein umfasst siebzehn Ateliers bildender Künstler:innen, eine Galerie, ein Gastatelier, eine Druck- und eine Holzwerkstatt, Studios und Büros der Kreativ-Szene, die Künstler:innenverbände BBK und GEDOK sowie einen Projektraum von Integration durch Kunst e.V. & Theater 11 unter einem Dach.

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Musik braucht Orte, zum Proben und Aufführen. Mit diesem Online-Tool hat der Landesmusikrat eine filterbare Datenbank für die bremische Musikszene entwickelt, in der Räume für Musik abgebildet werden. Seit dem Start des Tools sind bereits gut 70 Räume gelistet, die für verschiedene musikalische Zwecke genutzt werden können.

Sie kennen Räume, die im Online-Tool noch nicht auftauchen? Der Landesmusikrat Bremen freut sich über tatkräftige Unterstützung und den Austausch von Wissen, um gemeinsam mehr zu erreichen. Wenn Sie Proberäume, Aufnahme- oder Aufführungsorte kennen, die zur Verfügung stehen, melden Sie sich bitte unter raeume@landesmusikrat-bremen.de

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Unterseite des Landesmusikrat Räume für Musik in Bremen und Bremerhaven: https://landesmusikrat-bremen.de/unsere-neue-datenbank-fuellt-sich-raeume-fuer-musik/

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Schlachthof erhält APPLAUS Award als „Beste Livemusikspielstätte“.

Am 17.11. erstrahlte die Münchner Muffathalle im Glanz der vielfältigen Livemusikszene Deutschlands: Bei der zwölften Preisverleihung des APPLAUS Awards ehrte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer insgesamt 88 Spielstätten und Konzertreihen für ihre herausragende Arbeit, ihre kreative Programmgestaltung und ihr gesellschaftliches Engagement mit insgesamt 1,7 Millionen Euro Preisgeldern.

Das Kulturzentrum Schlachthof wurde mit einem undotierten Preis in der Kategorie „Beste Livemusikspielstätten“ ausgezeichnet. „Auch ohne Preisgeld eine Auszeichnung, über die wir uns sehr freuen, weil sie alle Aspekte unseres Hauses, unserer Arbeit und unsere Haltung würdigt. Außerdem haben wir uns zum ersten Mal überhaupt beworben und wurden direkt unter 480 Bewerbungen ausgewählt.“, sagt Pressesprecherin Elena Tüting.

„Musikclubs sind ein wichtiger Teil der kulturellen Infrastruktur unseres Landes und das kreative Rückgrat der deutschen Populärmusikkultur. Wir alle können stolz darauf sein, dass Deutschlands Clubszene Weltruhm genießt – nicht nur Legenden wie das Berliner Berghain, sondern auch die vielen kleineren und größeren Clubs landesweit. Auch deshalb sind wir eine Kulturnation: Wegen des beeindruckenden Reichtums kultureller Institutionen in der Fläche und der breiten Palette regionaler Exzellenz. Die zentrale Aufgabe von Kulturpolitik ist es daher, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Clubs auch in Zukunft ihre Türen öffnen können: durch die ständige Weiterentwicklung passgenauer Clubförderprogramme sowie durch Verbesserungen beim Bau- und Immissionsschutzrecht. Wir werden alles dafür tun, Clubs auch weiterhin tatkräftig zu unterstützen“, sagt Dr. Wolfram Weimer, Staatsminister für Kultur und Medien.

Von Club bis Kulturbahnhof: Vielfalt auf allen Bühnen

Die diesjährigen Preisträger:innen stehen exemplarisch für die enorme Bandbreite der deutschen Livemusikszene: von Kiel bis Villingen-Schwenningen, von Bautzen bis Aachen. Gemeinsam zeigen sie, wie lebendig, vielfältig und erfinderisch die Szene ist. Musik wird nicht nur in den Metropolen und großen Städten erlebt, sondern überall dort, wo Menschen Begegnung, Austausch und gemeinsames Erleben suchen. Ob Pop, Punk, elektronische Clubsounds oder Jazz – die ausgezeichneten Orte stehen für Kreativität, Leidenschaft und Offenheit. Der APPLAUS-Award macht diese Vielfalt sichtbar und zeigt, dass Livekultur ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft ist. In den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“ und „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ wurde jeweils eine Spielstätte als Hauptpreisträger:in ausgezeichnet. Darüber hinaus erhielten drei Livemusikclubs besondere Anerkennungen für ihr gesellschaftliches Engagement in den Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“. Eine vollständige Übersicht aller Preisträger:innen steht auf der APPLAUS-Website bereit.

Preise für herausragende Leistungen
Bei der diesjährigen Ausgabe des APPLAUS-Awards wurden Preisgelder in Höhe von 10.000, 25.000 und 40.000 Euro vergeben. Für die beiden höchstdotierten Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“ galt eine Fördermittelgrenze von unter 40 Prozent der im Jahr 2024 erhaltenen öffentlichen Förderungen. Spielstätten, die diese Grenze überschritten, konnten sich erneut für eine undotierte Auszeichnung bewerben – insgesamt fünf dieser Anerkennungen wurden 2025 vergeben.

Ein Abend voller Musik und Begegnungen
Die feierliche Preisverleihung versammelte zahlreiche Gäste aus Politik, Veranstaltungsbranche, Clubszene und Kultur. Persönliche Laudationen für die Hauptpreisträger:innen hielten Jazzmusikerin Angelika Niescier, der Berliner Techno-Pionier, DJ und Buchautor Ruede Hagelstein sowie die niederländische DJ und Produzentin Esther Dune. Die Jazz-Künstlerin Enji, das Punk-Kollektiv GRENZKONTROLLE und die Newcomer VANDALISBIN sorgten außerdem im Saal für starke Live-Momente. Durch den Abend führte Gesine Kühne – Moderatorin, DJ und Journalistin – und sorgte mit Charme, Fachkenntnis und Humor für eine lebendige und stimmungsvolle Preisverleihung.

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Bremer Autor:innenstipendien wurden vergeben an Corinna Pourian, Leyla Bektaş, Katrin Heins, Janick Höpfel, Livia Hott und Theresa Kleiner.

Seit über 40 Jahren vergibt der Senator für Kultur das Bremer Autor:innenstipendium zur Förderung des literarischen Nachwuchses sowie professionell arbeitender Autor*innen. Nachdem das Stipendium bereits vor sechs Jahren im Zuge von Bremens inzwischen erfolgreicher Bewerbung um den UNESCO-Titel deutlich aufgewertet wurde, vergibt die Stadt als UNESCO Creative City of Literature in diesem Jahr zum zweiten Mal sechs Bremer Autor:innenstipendien an Schriftsteller:innen, die ihren Wohnsitz in Bremen/Bremerhaven oder dem angrenzenden Umland haben. 

Vergeben werden erneut unterschiedliche Stipendientypen: 

Vorab war über die Ausschreibung festgelegt worden, dass mindestens ein Nachwuchs- oder ein Projektstipendium an ein Kinder- bzw. Jugendbuchprojekt verliehen wird, um die starke Präsenz von Kinder- und Jugendbuchautor:innen in Bremen zu würdigen und weiter zu fördern. 

Darüber hinaus sind mindestens zwei der Stipendien mit der Option eines Arbeitsaufenthalts von ein bis sechs Monaten in einem Appartement der Bremer Landesvertretung in Berlin verknüpft. Damit bietet die Landesvertretung die Möglichkeit, in der Hauptstadt für einen selbstbestimmten Zeitraum im Jahr 2025 intensiv an den ausgezeichneten Projekten weiterzuarbeiten. Zudem stellt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Landesverband Nord den Stipendiat:innen erneut Freipässe für die Frankfurter Buchmesse 2025 zur Verfügung. 

Nach der öffentlichen Ausschreibung der Stipendien haben sich seit August knapp 80 Autor:innen um die Stipendien beworben. Die fünfköpfige Jury war von der großen Vielfalt der Einsendungen überwältigt – von verschiedenen Prosaformaten über Lyrik, Dramatik und Essay bis hin zum Comic war alles mit dabei. Auch über die hohe Qualität vieler Einsendungen hat sich die Jury gefreut und schließlich folgende Entscheidungen getroffen: 

Die Lesungen der sechs Stipendiat:innen, bei denen sie ihre Projekte vorstellen, finden im Frühjahr 2026 statt. 

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Der Honorarrechner für Künstler:innen in NRW ist eine digitale Hilfestellung der Stadt Dortmund, initiiert durch das Kulturbüro Dortmund, zur Berechnung von Mindesthonoraren für Künstler:innen und Kreative nach der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich. Über verschiedene Auswahlmöglichkeiten – wie Sparte, Tätigkeit, Anzahl der beteiligten Künstler:innen oder Veranstaltungsgröße – berechnet er in wenigen Klicks die ab dem 01.01.2026 bei Kulturförderung durch das Land NRW verpflichtend geltenden Mindesthonorare.

Der Honorarrechner ist somit ein Online-Werkzeug, das auf der Honorarmatrix  des Landes NRW basiert. Die in NRW eingeführten Honoraruntergrenzen basieren auf einer Empfehlung einer von der Kulturministerkonferenz einberufenen Expertenkommission, die einen ersten Entwurf für die Honorar-Matrix erstellt hat. NRW hatte sich dazu entschlossen, die Matrix, die noch nicht mit konkreten Zahlen befüllt war, als Grundlage für die Einführung der Honoraruntergrenzen zu verwenden und für NRW weiterzuentwickeln. Dafür wurden zunächst Fachverbände aus der Kulturszene vom Land NRW aufgefordert, spartenspezifische Honoraruntergrenzen vorzulegen, um die im Rahmen der Kulturministerkonferenz entwickelte Honorarmatrix mit konkreten Zahlen zu füllen. 

Im September 2024 wurden die vorgelegten Honoraruntergrenzen von einer vom Kulturministerium NRW eingesetzten, unabhängigen Kommission geprüft. Wichtig war hierbei, eine Vergleichbarkeit der Honoraruntergrenzen zu gewährleisten. 

In der Matrix werden den Kunstsparten typische künstlerische Berufe mit förderfähigen Tätigkeiten zugeordnet. Dazu wird ein Basishonorar festgelegt. Darüber hinaus fließen die variablen Kriterien „Umfang der Tätigkeit“ und „Wirtschaftskraft des Veranstalters/ Auftraggebers bzw. geplante Veranstaltungsgröße“ in die Bildung der Honoraruntergrenze ein. Die Vereinbarung einer höheren Vergütung bleibt unbenommen. 

Die Richtlinie findet nur auf selbstständige, professionelle Künstlerinnen und Künstler Anwendung, welche in der Künstlersozialkasse versichert sind oder durch ihre künstlerische Tätigkeit einen erheblichen Teil ihrer Einkünfte erzielen. Dabei ist unerheblich, wo der Künstler oder die Künstlerin ihren Wohnsitz hat. Relevant für die Anwendung ist nur der Durchführungsort des Projekts.

Für die Programme „Künstler in die Kita“ und „Kultur und Schule“ des Bereichs der Kulturellen Bildung sind die Honoraruntergrenzen seit dem 01.08.2024 eine verpflichtende Fördervoraussetzung. Ab dem 01.012026 werden die Honoraruntergrenzen dann für alle weiteren Sparten eine Fördervoraussetzung im Sinne von § 16 Absatz 3 Kulturgesetzbuch.

Näheres regelt die am 30.07.2024 veröffentlichte Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich, die der Honorarmatrix als Anlage beigefügt ist.