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Die Veranstalter:innen der Summersounds 2026 brauchen Unterstützung! Sie wollen weiterhin eintrittsfrei und ohne Konsumzwang für alle Musik und Kultur anbieten. Die Kosten steigen und viele der Förderungen fallen 2026 weg. Eine Spende kann helfen, dass die Veranstalter:innen Neustadt Stadtteilmanegement e.V. auch im 21. Jahr das SummerSounds Festival feiern können.
SummerSounds findet vom 05.07.06. in den Neustadtswallanlagen in Bremen statt: https://summersounds.de
Es fehlen Gelder, um SummerSounds mit einem diversen und vielfältigen Musikprogramm und bunten Mitmachaktionen anbieten zu können.
Gespendet werden kann über die Plattform goodcroud
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Das Auswärtige Amt will die Förderung des internationalen Freiwilligendienstes kulturweit im kommenden Jahr einstellen. Der letzte Jahrgang von 300 Freiwilligen soll im September 2026 für sechs Monate in verschiedene Länder reisen und wird dort die Idee der internationalen Völkerverständigung – letztmalig in diesem Programm – umsetzen.
Seit 2009 können Menschen zwischen 18 und 26 Jahren aus Deutschland mit ‚kulturweit‘ ein Freiwilliges Soziales Jahr an Bildungs- und Kultureinrichtungen im Ausland leisten, die eng mit Deutschland verbunden sind. Partner sind der Deutsche Akademische Austauschdienst, das Deutsche Archäologische Institut, die Deutsche Welle Akademie, das Goethe-Institut, der Pädagogische Austauschdienst in Kooperation mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, sowie zahlreiche UNESCO-Nationalkommissionen, Biosphärenreservate, Welterbestätten und Geoparks weltweit. Seit 2015 bietet ‚kulturweit‘ zudem jungen Menschen aus dem Ausland die Möglichkeit, die Arbeit von Bildungs- und Kultureinrichtungen in Deutschland kennenzulernen.
Über 6.500 junge Menschen haben bereits an ‚kulturweit‘ teilgenommen – und auch die Nachfrage für die letzte Entsendung war ungebrochen sehr hoch. Das Programm wird derzeit mit rund fünf Millionen Euro pro Jahr durch das Auswärtige Amt gefördert.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Nicht euer Ernst? Nach den drastischen Kürzungen bei der Deutschen Welle soll nun das internationale Kulturaustauschprogramm ‚kulturweit‘ eingestellt werden. Gerade in Zeiten, in denen nationalistische Ideen weltweit zunehmen, in denen die Gefahr eines weltweiten Krieges wieder näher rückt, ist die internationale Kompetenz und kulturelle Begegnung junger Menschen unterschiedlicher Herkunft von zentraler Bedeutung. Dass das Programm ‚kulturweit‘ nun beendet werden soll, ist nicht zu verstehen.“
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Aus dem alten Bundeswehrhochhaus ist ein neuer Quartiersmittelpunkt für die westliche Bahnhofsvorstadt geworden. Ein Quartier dem noch ein Dritter Ort fehlt.
Die komplette 14. Etage (338m2) des Q45 ist eine leerstehende Gewerbefläche. Da diese nicht ausgebaut ist, kostet der Quadratmeter nur 7€. Die GEWOBA signalisierte in Vorgesprächen zeigten Interesse an der Idee eines Begegnungsortes, zu dem nun ein Konzept vorgelegt werden soll.
Dies ist ein Aufruf, gemeinsam ein Konzept zu entwickeln.
Wie könnte so ein Ort aussehen? Der Grundgedanke beinhaltet:
- barrierefreie Büros und Co-Working für Initiativen, Vereine und Verbände
- barrierefreie Seminar- und Veranstaltungsräume
- Bildungsangebote
- Veranstaltungsfläche
- Labs (3D-Druck, Foto/Video), Repair-Cafés und offene Werkstätten
- Fundus für Materialien
- Ausstellungen wechselnder Künstler:innen
- Showrooms und Pop-Up Stores für Manufakturen und Startups
Raum für // alle // Gemeinschaft // Kunst und Kultur // gemeinwohlorientiertes Engagement // Bildung und Austausch // neues Wirtschaften // Weitblick
Wer Interesse hat, diesen Ort mit zu entwickeln kann sich per E-Mail melden: manu@weserwelle.org
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Pressemitteilung und Resolution des Deutschen Kulturrats.
Der Deutsche Kulturrat wendet sich daher entschieden gegen eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz in der öffentlichen Kulturförderung
Berlin, den 18.03.2026. Der Sprecherrat des Deutschen Kulturrates, sein höchstes politisches Gremium, hat sich gestern ausführlich mit der aktuellen kulturpolitischen Situation befasst. Diskutiert wurden die allgemeine Situation in den verschiedenen künstlerischen Sparten, Einsparungen im Kulturbereich, hier besonders die Absage des Erweiterungsbaus der Deutschen Nationalbibliothek und die Auswirkungen von KI auf die verschiedenen Kultur- und Medienbranchen.
Breiten Raum nahmen in der Debatte im Sprecherrat die Vorgänge um die Berlinale und den Deutschen Buchhandlungspreis ein.
Einstimmig wurde die Resolution „Kunstfreiheit achten, Unabhängigkeit von Jurys garantieren“ beschlossen. In der Resulution unterstreicht der Deutsche Kulturrat, dass die Kunstfreiheit im Grundgesetz ohne Gesetzesvorbehalt garantiert ist und dass der Diskurs der Kunst selbst bestimmt, was Kunst ist. Die Kunstfreiheit auszuhalten, ist für die freiheitliche Gesellschaft unverzichtbar. Verantwortliche in öffentlichen Kultureinrichtungen sind gefordert, den Raum zur Entfaltung von Kunst zu sichern und Diskursräume im Sinne einer streitbaren und pluralen Demokratie zu eröffnen.
Der Deutsche Kulturrat wendet sich daher entschieden gegen eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz in der öffentlichen Kulturförderung, weil dies Ausdruck eines Generalverdachts ist.
Ebenso betont der Deutsche Kulturrat, dass Unabhängigkeit von Jurys bei der staatsfernen Auswahl von Preisträgerinnen und -trägern, seien es Personen oder Institutionen, garantiert sein muss. Jurys wählen nach fachlichen und ästhetischen Grundsätzen aus. Sie sind in den jeweiligen Kunstszenen verankert und verfügen über die erforderliche Expertise, um eine sachgerechte Auswahl zu treffen. Juryentscheidungen staatlicherseits zu hinterfragen, schwächt die Jurys und relativiert die Staatsferne.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Dass der Deutsche Kulturrat in einer Resolution dazu aufrufen muss, die Kunstfreiheit zu achten und die Unabhängigkeit von Jurys zu garantieren, ist ein deutliches Alarmzeichen. Das Vertrauen in eine Bundeskulturpolitik, die auf die Freiheit der Kunst und die staatsferne Vergabe von Preisen und Auszeichnungen setzt, ist stark belastet. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer muss jetzt das Vertrauen zurückzugewinnen. Wir erwarten, dass er in der Zukunft die Kunstfreiheit achtet und die Unabhängigkeit von Jurys garantiert.“
Resolution des Deutschen Kulturrates: Kunstfreiheit achten, Unabhängigkeit von Jurys garantieren
Berlin, den 17.03.2026. Nach den Vorfällen bei der Berlinale und beim Deutschen Buchhandlungspreis fordert der Deutsche Kulturrat Kulturstaatsminister Weimer auf, die Kunstfreiheit zu achten und die Unabhängigkeit von Jurys zu garantieren.
Kunstfreiheit achten
Die Freiheit der Kunst ist in Art. 5 Abs. 3 GG ohne Gesetzesvorbehalt garantiert. Was Kunst ist, bestimmt der Diskurs der Kunst selbst. Diesen Grundsatz gilt es uneingeschränkt zu sichern. Die Kunstfreiheit auszuhalten, ist für die freiheitliche Gesellschaft unverzichtbar – auch wenn und weil Kunst kontrovers und verstörend sein kann und Kunstwerke Missfallen auslösen können.
Verantwortliche in öffentlichen Kultureinrichtungen sind gefordert, den Raum zur Entfaltung von Kunst zu sichern und Diskursräume im Sinne einer streitbaren und pluralen Demokratie zu eröffnen. Selbstverständlich müssen sich Fördermittelnehmer auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen, d.h. die Würde des Menschen (Art. 1. Abs. 1 GG) achten und die allgemeinen Gesetze einhalten. Dies trifft auf alle zu, die sich um öffentliche Fördermittel oder für Auszeichnungen bewerben.
- Der Deutsche Kulturrat wendet sich aber entschieden gegen eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz in der öffentlichen Kulturförderung, weil dies Ausdruck eines Generalverdachts ist. Ebenso lehnt der Deutsche Kulturrat einen Bekenntniszwang für Kulturverantwortliche ab.
Unabhängigkeit von Jurys garantieren
Die staatsferne Auswahl von Preisträgerinnen und -trägern, Ausgezeichneten und anderen Förderentscheidungen im Kulturbereich ist die Voraussetzung für Kunstfreiheit. Jurys wählen nach fachlichen, inhaltlichen und ästhetischen Grundsätzen aus. Jurymitglieder sind in den jeweiligen Kunstszenen verankert, kennen die Diskurse in den zeitgenössischen Künsten und in den jeweiligen Branchen. Juryentscheidungen staatlicherseits zu hinterfragen, schwächt die Jurys und relativiert die Staatsferne.
Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass Jurys unabhängig von staatlichen Vorgaben nach rein künstlerischen und auf den jeweiligen Gegenstand bezogenen inhaltlichen Kriterien ihre Entscheidung treffen müssen. Von Jurys kann erwartet werden, dass sie die ihren Entscheidungen zugrundeliegenden Kriterien transparent zugänglich machen.
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Der 49. Bremer Förderpreis für Bildende Kunst geht an den Künstler Armando Duçellari. Der Preis, der bereits an später überregional bekannt gewordene Kunstschaffende wie Norbert Schwontwowski (1985), Christian Haake (2007) und Elianna Renner (2009) verliehen wurde, zählt zu den ältesten und bestdotierten Nachwuchsförderpreisen und wird seit 1977 vergeben. Armando Duçellari erhält die mit 6.000 Euro dotierte und vom Senator für Kultur verliehene Auszeichnung für sein Werk „Overlapping Remnants“. Hinzu kommen eine Einzelkatalogförderung in Höhe von 3.000 Euro sowie eine spätere Einzelausstellung in der Städtischen Galerie Bremen.
Kulturstaatsrätin Carmen Emigholz bedankte sich bei allen Künstlerinnen und Künstlern sowie der Jury für die ausgesprochen hohe Qualität der eingereichten Arbeiten und die sorgfältige Auswahl der Jury: „Es hat sich erneut gezeigt, dass der Bremer Förderpreis inzwischen ein sehr hohes Renommee genießt und sich somit auch auf einem entsprechenden Niveau bewegt. Dies unterstreicht die hervorragende Arbeit von Armando Duçellari, dem ich herzlich zur Auszeichnung gratuliere. Gewonnen hat damit eine ganz außergewöhnliche Videoarbeit mit einer klaren politischen Aussage gegen Diktatur und für Demokratie.“
Nach der Ausschreibung im Herbst 2025 hat eine Vorschlagskommission aus regionalen Kunstsachverständigen aus allen Bewerbungen mehrere aussichtsreiche künstlerische Positionen für die Ausstellung in der Städtischen Galerie Bremen ausgewählt. In diesem Jahr sind dies elf Künstlerinnen und Künstler: Franca Brockmann, Isidora Bruna, Mona Charaf Eddine, Marei Dierßen, Armando Duçellari, eghbal joudi, Mohar Kalra, Harumi Miyato, Candan Öztürk, Martin Reichmann, Leon Sahiti. Aus dieser Ausstellung heraus bestimmte eine überregionale Hauptjury den Preisträger.
Der Jury gehörten in diesem Jahr Prof. Jens Brand (Künstler, Professur Klang in der Bildenden Kunst an der Hochschule für bildende Kunst Braunschweig), Dr. Stefan Gronert (Sprengel Museum Hannover), Anna Nowak (Kunsthaus Hamburg), Dr. Katharina Rüppell (Kunstmuseum Moritzburg Halle) und Junia Thiede (Kunstverein Braunschweig) der Jury an.
Die Arbeit „Overlapping Remnants“ aus dem Jahr 2025 von Armando Duçellari überzeugte die Jury in besonderer Weise. Aus der Jurybegründung: „In der Installation verbindet Armando Duçellari ein mit Handkamera gefilmtes Video mit vier gegenüber gehängten Grundrisszeichnungen. Das Video dokumentiert die gemeinsame Begehung der ehemaligen Villa des albanischen Diktators Enver Hoxha in Tirana durch den Künstler und seine Tante mittels ihrer Erinnerung. Während diese mehrere Jahre für Hoxha tätig war, bewohnte Armando Duçellari das 3.400 Quadratmeter große Gebäude selbst im Rahmen eines Künstlerstipendiums, nachdem es 2024 auf Initiative der der französischen Stiftung Art Explora behutsam zu Künstlerresidenzen eingerichtet worden war. Ausgehend von dieser vielschichtigen Konstellation befragt die Arbeit die Konstitution von Erinnerung aus unterschiedlichen zeitlichen und politischen Perspektiven. Im formal überzeugenden Zusammenspiel von Bild, Sprache und zeichnerischer Überarbeitung der Grundrisse werden historische ‚Realitäten‘ als instabile Konstruktionen erfahrbar. Erinnerung erscheint dabei nicht als feststehendes Narrativ, sondern als Prozess subjektiver Überschreibung.
Die inhaltlich klar politisch ausgerichtete Arbeit beeindruckt gerade durch ihre Differenziertheit: Sie verfällt nicht in plakative Geschichtsdeutung, sondern macht Geschichte als fortwährenden Prozess individueller Aneignung und Reflexion sichtbar.“
Die Hauptjury hebt ausdrücklich die hohe künstlerische Qualität aller in diesem Jahr ausgewählten Positionen hervor. Dies zeigt sich besonders in der Vielfalt, Internationalität und Diversität der künstlerischen Positionen, die in der Ausstellung vertreten sind. Auffällig ist in diesem Jahr der hohe Anteil malerischer Ansätze. Isidora Bruna, Marei Dierßen, Eghbal Joudi, Harumi Miyato und Candan Öztürk setzen Malerei dabei ganz unterschiedlich ein. Dezidiert politisch wie Eghbal Joudi und Candan Öztürk, andere finden politische Themen eher in Alltagssituationen, so wie Marei Dierßen und Harumi Miyato. Isidora Bruna kombiniert Politisches mit der Frage nach unserer Vergänglichkeit. Alle Arbeiten verweisen entweder direkt, oder unterschwellig, aber überwiegend mit einem Augenzwinkern auf kunsthistorische Vorbilder.
Eghbal Joudi übersetzt seine Malerei in eine räumliche Installation. So werden die gezeigten Leinwände plastisch im Raum erfahrbar. Martin Reichmann zeigt eine offensichtlich schwere Betonskulptur, die dennoch scheinbar leicht im Raum zu schweben scheint. Franca Brockmann interveniert im Ausstellungsraum mit einem Maschendrahtzaun, der durch den großen Galerieraum gezogen in einem Gedicht aus Drahtbuchstaben endet. Mohar Kalra überträgt eine Arbeit aus dem öffentlichen Raum am Werdersee in eine eigenständige Kunstinstallation. In diese Arbeit bezieht er zeitgenössische Phänomene einer medialisierten Gesellschaft ein. Auch Leon Sahiti analysiert in einer Videoarbeit und einer Skulptur den letztlich politischen Impetus von Digitalität.
Die Eröffnung der Ausstellung und Preisverleihung durch Simone Ewald, Referentin für Bildende Kunst und Kunst im öffentlichen Raum beim Senator für Kultur, findet statt am Samstag, 28. Februar 2026, um 19 Uhr in der Städtischen Galerie Bremen. Laufzeit der Ausstellung: 1. März bis 26. April 2026
Informationen zum Besuch der Ausstellung sowie zu Veranstaltungen sind auf der Website zu finden:Â https://www.staedtischegalerie-bremen.de
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Sonntag 12-18 Uhr. Eintritt frei. Der Veranstaltungsort (Städtische Galerie Bremen, Buntentorsteinweg 112) ist eingeschränkt barrierefrei zugänglich.
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Die Schriftstellerin Annett Gröschner erhält den von der VGH Stiftung ausgelobten und mit 15.000 Euro dotierten Preis der LiteraTour Nord. Mit dieser Entscheidung würdigen Jury und Stifterin die Autorin für ihr bisheriges Werk, insbesondere für ihren zuletzt erschienenen Roman Schwebende Lasten (C.H.Beck, 2025). Annett Gröschner wird den Preis am Donnerstag, den 16. April 2026, in Hannover entgegennehmen.
Auf die LiteraTour Nord gehen jeden Winter von Oktober bis Januar ausgewählte Autorinnen und Autoren der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur und lesen aus ihren Neuerscheinungen in Oldenburg, Bremen, Lübeck, Rostock, Lüneburg, Hannover und Osnabrück. Die Lesungen finden in den örtlichen Literaturhäusern und Buchhandlungen statt, moderiert von Professor:innen und Dozent:innen, die jeweils ein die Tour begleitendes Seminar an ihren Hochschulen anbieten.
Die Autorinnen und Autoren bewerben sich mit ihrer Teilnahme auch um den Preis der LiteraTour Nord, der jährlich von der VGH Stiftung ausgelobt wird und mit 15.000 Euro dotiert ist. Die Jury besteht aus den Veranstalter:innen und Moderator:innen und dem Publikum. Die Publikumsstimme wird an jedem der Veranstaltungsorte per Stimmkarte ermittelt. Voraussetzung zur Stimmabgabe ist, dass man alle fünf Veranstaltungen der aktuellen LiteraTour Nord gesehen hat.
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Am 11.10.2024 fand im KUKOON eine Buchvorstellung und Lesung von Markus Mohr zu seinem Werk „Das Prinzip Solidarität“ – Rote Hilfe in den 70er Jahren statt.
Aufgrund eines Fehlers auf unserer Website entstand unzutreffend der Eindruck, die Veranstaltung sei durch den Senator für Kultur Bremen gefördert worden. Der entsprechende Hinweis war technisch bedingt pauschal auch unter anderen Beiträgen aufgeführt. Auch im Zusammenhang mit Einträgen zu Geschlossenen Gesellschaften. Auf diesen Fehler wurden wir u.a. durch die Redaktion von Buten und Binnen aufmerksam gemacht; er wurde umgehend korrigiert.
Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Förderung durch den Senator für Kultur Bremen bezüglich der besagten Veranstaltung. Die Räumlichkeiten des KUKOON wurden, wie oft üblich, durch Dritte eigenständig angemietet. Die Kooperation bezog sich in diesem konkreten Fall darauf, dass das KUKOON eine branchenübliche geringe Gebühr für die Bühnennutzung und technische Betreuung berechnete.
Für dadurch entstandene Irritationen möchten wir uns hiermit entschuldigen.
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Das Waller Stadtteilfest am 27. und 28.06.2026 muss ausfallen, stattdessen findet das Quartiersfest am Osterfeuerberg statt.
Das alle zwei Jahre stattfindende Waller Stadtteilfest hat sich über viele Jahre hinweg zu einem festen Bestandteil der Waller Kulturlandschaft entwickelt und zählt inzwischen zu den größten Straßenfesten Bremens.
Als alleiniger Veranstalter hat das Kulturhaus Walle Brodelpott das Fest mit großem Engagement und erheblichem personellen Einsatz durchgeführt. Was einst als nachbarschaftliches Straßenfest begann, ist mittlerweile zu einer Großveranstaltung herangewachsen, die einen Großteil der Ressourcen des Hauses bindet und das Personal an die Grenze der Belastbarkeit bringt.
Die daraus resultierende Konsequenz ist, dass das Kulturhaus seiner eigentlichen Kernaufgabe – der kontinuierlichen Entwicklung und Durchführung soziokultureller Formate – nur noch eingeschränkt nachkommen kann. Alle verfügbaren finanziellen Mittel des Veranstaltungsbudgets sowie ein großer Teil der Personalkapazitäten fließen im Festjahr in die Organisation dieser anderthalb tägigen Veranstaltung. Dieses Missverhältnis ist aus unserer Sicht nicht länger tragbar.
Stattdessen möchten wir unseren Fokus künftig stärker auf das Quartiersfest sowie auf die Entwicklung neuer Formate legen, die das Profil unserer Einrichtung schärfen und den Stadtteil nachhaltig bereichern. Sollte sich ein anderer Veranstalter für die Durchführung des Stadtteilfestes finden, sind wir selbstverständlich bereit, das Fest im Rahmen einer Kooperation zu unterstützen. Das Quartiersfest am Osterfeuerberg wird bereits in diesem Jahr am Termin des Stadtteilfestes stattfinden.
Auslöser für diese Entscheidung waren unter anderem der Wegfall mehrerer öffentlicher Fördermittel in den vergangenen Wochen sowie der Rückzug bislang verlässlicher Sponsoren, die aufgrund der allgemeinen finanziellen Lage ihre Unterstützung einstellen mussten.
Doch selbst wenn diese Finanzierungslücken geschlossen werden könnten, bliebe die strukturelle Herausforderung bestehen: Die personellen Ressourcen des Kulturhauses reichen nicht aus, um eine Veranstaltung dieser Größenordnung dauerhaft zu stemmen – insbesondere vor dem Hintergrund steigender organisatorischer Anforderungen und wachsender struktureller Rahmenbedingungen, vor allem Sicherheitsaspekten.
Das Kulturhaus Walle hat dieses Fest seit über 40 Jahren ausgerichtet und wachsen sehen. Dass wir jetzt dieses Stadtteilfest so nicht mehr durchführen können, stimmt uns traurig. Wir freuen uns aber sehr über die neuen Möglichkeiten, die diese schwere Entscheidung mit sich bringt.
Dr. Roberta Menéndez (sie/ihr)
Geschäftsführung und Veranstaltungsplanung
Kulturhaus Walle Brodelpott
Schleswiger Str. 4, 28219 Bremen
Tel. 0421 – 388 75 677
Mobil 0177 8758 850
www.kulturhauswalle.de
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Mit dem Abschluss des Projekts „Ökologische Standards für die Soziokultur“ zum 31.12.2025 steht soziokulturellen Einrichtungen und anderen Kultureinrichtungen bundesweit ein praxisbewährtes Instrument für ökologische Nachhaltigkeit in der Kulturarbeit zur Verfügung. Die bereits im Juli 2025 veröffentlichten Ökologischen Standards wurden vom Bundesverband Soziokultur entwickelt und mit soziokulturellen Einrichtungen erprobt. Sie liegen als Maßnahmenkatalog für ressourcenschonende Kulturarbeit vor und sind über ein Excel-Tool auf https://www.soziokultur.de für die systematische Selbsteinschätzung und schrittweise Umsetzung der Standards nutzbar. Gefördert wurde das Projekt durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Ziel des Projekts war die Entwicklung eines gemeinsamen Handlungsrahmens für ökologische Nachhaltigkeit in der Soziokultur. Entstanden ist ein einheitlicher Standard, der von kleinen wie großen Einrichtungen genutzt werden kann – unabhängig davon, ob sie hauptamtlich oder ehrenamtlich geführt sind und ob sie im städtischen oder ländlichen Raum arbeiten. Die Ökologischen Standards sind damit ein Instrument für unterschiedliche Organisationsformen und Arbeitsweisen.
Der Standard verknüpft konkrete Maßnahmen zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks mit Ansätzen zur strukturellen Verankerung von Nachhaltigkeit in Kulturbetrieben. Er integriert zentrale Anforderungen bestehender Leitlinien und Zertifizierungen, unter anderem des Blauen Engels für Veranstaltungen sowie des österreichischen Umweltzeichens für Kultureinrichtungen.
„Dank seines modularen Aufbaus und der drei Anforderungsstufen lässt sich der Standard flexibel an die jeweilige Situation anpassen. Von der Theaterproduktion bis zum Outdoorfestival deckt er unterschiedliche Praxisfelder ab. Damit ist er ein Angebot, das über die Soziokultur hinaus genutzt werden kann“, sagt Franziska Mohaupt, Projektleiterin beim Bundesverband Soziokultur.
Im Rahmen des Projekts entwickelte der Bundesverband Soziokultur zudem die Weiterbildung „Nachhaltigkeitsmanagement für Kulturschaffende“. Sie vermittelt fachliches Wissen sowie Prozesskompetenz und unterstützt Kultureinrichtungen dabei, konkrete Veränderungsprozesse anzustoßen. Die Weiterbildung wird derzeit mit Landesmitteln in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Darüber hinaus nutzte der Bundesverband Soziokultur die Ökologischen Standards, um die eigene Umweltperformance zu überprüfen und Nachhaltigkeit systematisch in die eigenen Organisationsstrukturen zu integrieren.
Zentrale Erkenntnisse aus dem Projekt
- Orientierung für alle: Der Standard bündelt bekannte Leitlinien und Standards in einem handhabbaren Instrument.
- Wirtschaftlich sinnvoll: Der systematische Blick auf Prozesse macht Einsparpotenziale sichtbar.
- Praktisch umsetzbar: Der Ansatz der kleinen Schritte ermöglicht auch kleineren Einrichtungen wirksame Fortschritte.
- Strukturstärkend: Der Standard stärkt Prozesskompetenz und trägt zu einem insgesamt klareren Organisationshandeln bei.
Ausblick
Mit dem Projektabschluss beginnt die Phase der breiten Anwendung der Ökologischen Standards. Im Mittelpunkt stehen die Nutzung in den Einrichtungen sowie die Weiterentwicklung gemeinsam mit der Praxis. Durch seinen modularen Aufbau kann der Standard kontinuierlich fortgeschrieben werden. Geplant ist eine Erweiterung für den Festivalbereich sowie perspektivisch um Aspekte sozialer Nachhaltigkeit.
Zum Einstieg in die praktische Anwendung bietet der Bundesverband Soziokultur am Dienstag, 03.03.2026, von 10:00 bis 11:00 Uhr ein weiteres Webinar an. Anmeldung hier: https://soziokultur.de/veranstaltung/oekologische-standards-einfuehrung-in-die-arbeit-mit-dem-excel-tool/
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Jetzt handeln: Ein wichtiger Meilenstein für die Livekultur: Musikspielstätten und Clubs haben erstmals eine eigene Wirtschaftszweigklassifikation. Damit das nicht nur auf dem Papier passiert, braucht es euer Zutun.
Was sich ändert:
Bisher tauchen Musikclubs in der Statistik unter Theater, Diskotheken oder Gastronomie auf – mit der Folge: fehlende Sichtbarkeit, verzerrte Zahlen, schwächere Argumente in Förder- und kulturpolitischen Debatten.
Abhilfe schafft die neue WZ-Klasse 90.31.3 – Live-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren.
Euer konkreter To-do (!!wichtig!!)
Damit eure Spielstätte ab 2026 korrekt gezählt wird:
- Kontaktiert eure Steuerberatung aktiv
- Lasst eure DATEV-Stammdaten auf die WZ-Klasse 90.31.3 umstellen
- Sagt ausdrücklich: „Live-Musikspielstätte / Musikclub“
Ohne diese Umstellung bleibt eure Spielstätte statistisch unsichtbar – mit ihr stärkt ihr die gesamte Branche.