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In einer Resolution hat sich der Deutsche Kulturrat zur sprachlichen Vielfalt und zur Anwendung geschlechtergerechter Sprache positioniert. Zur kulturellen Vielfalt gehöre die sprachliche Vielfalt; diese sei eine Möglichkeit, um die Bevölkerung in ihrer Vielfalt abzubilden und zu erreichen, heißt es in der Resolution.

Weiter erklärt der Deutsche Kulturrat: „Der Streit um Wörter und Sprachkonventionen ist ein Kennzeichen öffentlicher Debatten, politischer Diskurse und ein Qualitätsmerkmal für funktionierende Demokratien. Maßnahmen zur Auflösung des strittigen Themas unterdrücken gesellschaftliche Diskussionen und Verständigungsprozesse.“

In vier Punkten positioniert sich der Deutsche Kulturrat zur Frage der Anwendung geschlechtergerechter Sprache.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Vor 20 Jahren ist die Bundesrepublik Deutschland mit der Ratifizierung der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen die Verpflichtung eingegangen, kulturelle Vielfalt zu schützen und weiterzuentwickeln. Diese Verpflichtung schließt selbstverständlich auch die Vielfalt der Sprache ein. Künstlerinnen, Künstler und Kulturinstitutionen sind frei in der Entscheidung, ob und wie sie gendergerechte Sprache anwenden. Dabei muss es bleiben.“

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Nach einer längeren Brandschutzsanierung können nun ab dem 27. Oktober alle Angebote vor Ort im Kulturhaus Walle Brodelpott in der Schleswiger Straße 4 stattfinden. Auch die Bibliothek und das Café haben wieder Montag bis Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr geöffnet. Das Team des Brodelpotts lädt alle ein zum Entdecken, Stöbern und Wiedersehen vor Ort.

Im Zuge der Sanierung ist viel passiert, baulich, gestalterisch und auch inhaltlich. Neben der umfassenden Brandschutzsanierung des Hauses wurden die Räumlichkeiten renoviert sowie die Barrierefreiheit verbessert. Eine umfassende Neugestaltung hat auch die Bibliothek erfahren: nicht nur wurde sie um gemütliche Leseecken ergänzt, auch das Angebot an Büchern und Medien wurde aktualisiert. Mit einem Fokus auf Vielfalt und Demokratieförderung finden sich hier nun zahlreiche Kinder- und Jugendbücher sowie Ratgeber, Literatur und Krimis für Erwachsene.

Nachdem im Haus bereits die ersten Kreativkurse stattfinden konnten, startet das Kulturhaus Walle nun im Herbst in Richtung des gewohnten Betriebs. Eltern und Kinder können zusammen in einem Filzkurs bunte Blumen kreieren und es können an zwei Sonntagen noch einmal Mosaiktrittsteine für den Garten gestaltet werden. Der Geschichtsbereich nimmt seine Arbeit vor Ort auf und bietet neben den regulären Angeboten wie dem offenen Archiv eine Führung durch die Ausstellung zum Werk Hans Brockmöllers in der Bremischen Bürgerschaft an.

Auch die vielen Treffs füllen das Haus wieder mit Leben; so wird es mit den Sessions und der Offenen Bühne des 1. Bremer Ukulelenorchesters wieder musikalisch. Ein letztes Mal in diesem Jahr lädt das Kaisenhausmuseum an einem Sonntag dazu ein, die Ausstellung zur Geschichte der Kaisenhäuser zu besichtigen und bei schönem Herbstwetter im Anschluss auf der Terrasse Kaffee und Kuchen zu genießen.

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Die neue Bundesregierung hat Anfang September 2025 den Haushalt des laufenden Jahres entschieden – mit einer erfreulichen Überraschung für die Bundeskulturfonds: Auf Beschluss der Parlamentarier*innen dürfen sie mit mehr als den geplanten Etats für dieses Jahr rechnen. Neben den erwarteten 3,9 Mio. Euro stehen dem Fonds Soziokultur zusätzlich 813.000 Euro zur Verfügung, sodass der Gesamtetat 2025 nun 4.713.000 Euro beträgt. Die Gremien des Fonds Soziokultur danken den Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ausdrücklich für diese Aufstockung. Die zusätzlichen Mittel sollen in die nächste Ausschreibung der Allgemeinen Projektförderung fließen und gelangen damit direkt an die Basis kultureller Teilhabe.

Diesem starken Signal für die breite Kulturlandschaft Deutschlands steht der aktuelle Haushaltsentwurf 2026 der Bundesregierung gegenüber: Er entzieht dem Fonds Soziokultur mit 1 Mio. Euro mehr als ein Viertel seiner regulären Bundesförderung. Statt der bisher geplanten 3,9 Mio. Euro (2025) sind 2026 nur noch 2,9 Mio. Euro vorgesehen. Der kurzfristige Aufwuchs in 2025 ist hier noch nicht eingerechnet.

Der Struktureinbruch springt nicht gleich ins Auge, da dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 2026 mit 2,5 Milliarden Euro rund 10 Prozent mehr Geld als im Vorjahr zur Verfügung stehen. Umso unverständlicher ist die Kürzung, zumal der BKM noch im Juli in einer Pressemitteilung mit der „Stabilisierung der Bundeskulturfonds“ die Umsetzung der entsprechenden Koalitionsvereinbarung verlautbart hatte. Dementsprechend sind im Haushaltstitel 685 17 die Mittel für fünf der sechs Bundeskulturfonds stabil ausgewiesen, nicht jedoch für den Fonds Soziokultur.

Der Fonds Soziokultur, seine sieben Mitglieder und die Arbeitsgemeinschaft der Bundeskulturfonds haben hiergegen Stellung bezogen, den BKM um Gleichbehandlung und Korrektur gebeten und Gespräche mit Abgeordneten aufgenommen, die im November 2025 abschließend über den Bundeshaushalt 2026 entscheiden werden. Wir hoffen nun und arbeiten daran, dass im parlamentarischen Verfahren die Ungleichbehandlung der Bundeskulturfonds für 2026 korrigiert und damit der Ankündigung im Koalitionsvertrag gefolgt wird.

Durch seine Bundesförderung leistet der spartenübergreifende Fonds Soziokultur seit mehr als drei Jahrzehnten einen substanziellen Beitrag zu kultureller Teilhabe, Nachwuchsförderung und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Hierzu ist die stabile und paritätische Bundesfinanzierung unabdingbar. 2025 konnte der Fonds Soziokultur rund 170 Maßnahmen ermöglichen, das entspricht 13 Prozent aus 1.300 Anträgen mit einem Finanzierungsbedarf von 24 Mio. Euro. Die geplanten Kürzungen würden diese Förderquote auf ein dramatisches Niveau senken und damit die Breitenwirkung von Kultur in der Gesellschaft erheblich gefährden.

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In Deutschland finden regelmäßig rund 1.800 Musikfestivals statt – von Klassik über Rock, Pop und Jazz bis hin zu Elektronik, Folk und Neuer Musik. Eine neue bundesweite Studie liefert erstmals repräsentative Daten zu Struktur, Finanzierung und gesellschaftlicher Bedeutung dieser einzigartigen Kulturlandschaft. Die Studie ist ein gemeinsames Projekt der Initiative Musik, der Bundesstiftung LiveKultur und des Deutschen Musikinformationszentrums. Die Erhebung wurde durchgeführt vom Institut für Demoskopie Allensbach.

In den vergangenen 20 Jahren wuchs das Angebot an Musikfestivals kontinuierlich und damit auch ihre kulturelle und ökonomische Relevanz: sowohl innerhalb der Musikwirtschaft als auch für Städte und ganze Regionen.  Musikfestivals dienen nicht nur als Orte für soziale Begegnung und Interaktion, sondern auch als Plattformen für künstlerischen Ausdruck, kulturelle Netzwerke und zur Förderung des Nachwuchses.  Mit der Festivalstudie gibt es eine erste bundesweite und genreübergreifende Bestandsaufnahme der Musikfestivals in Deutschland. Die umfassende Erhebung zu Musikfestivals zielt darauf ab, die ökonomische, kulturelle, ökologische und soziale Bedeutung von Musikfestivals zu erfassen und bestehende Wissenslücken zu schließen. 

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Bereits im Juni 2025 hat sich der Deutsche Kulturrat zur Umsetzung des Investitionspakets des Bundes positioniert. Der Deutsche Kulturrat fordert, dass die Kultur Teil des Investitionspakets wird. Hierzu wurden acht konkrete Forderungen formuliert.

Gefordert wird:

In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass der Investitionsstau auch im Kulturbereich festgestellt werden kann. Gefordert wird eine konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Kommunen zur Sanierung und Erweiterung bestehender Kulturorte sowie zur Errichtung neuer Bauten und Einrichtungen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wenn es um die Umsetzung des Investitionspaketes geht, darf der Kulturbereich auf keinen Fall vergessen werden. Viele Kulturbauten befinden sich in einem extrem schlechten baulichen Zustand. Sie können entweder schon heute oder aber in absehbarer Zeit nicht mehr genutzt werden, wenn nicht Gelder für nötige Bau- und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Jetzt müssen alle kulturpolitischen Kräfte zusammenwirken, damit die Kultur wie Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Sportstätten integraler Teil des Investitionspakets des Bundes wird. Wir erwarten von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, dass er sich dafür einsetzt. Die Entscheidungen fallen jetzt!“

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Am 27.08.2025 hat die Stadtkultur im Rahmen der Sitzung der Städtischen Deputation für Kultur mit einem Input die Deputierten über die aktuelle Situation der freien Einrichtungen informiert sowie die aus unserer Sicht strukturelle Transformation in diesem Bereich skizziert und Politik und Verwaltung die Perspektive einer gemeinsamen Entwicklung einer zukünftigen Kulturförderstrategie vorgeschlagen.

Für die Stadtkultur vorgetragen haben in der Deputationssitzung: Rebecca Gefken (Vorständin Stadtkultur und stellvertretende Geschäftsführerin von “belladonna”), Janine Behrens (Geschäftsführerin “Künstler:innenhaus”) und Thomas Hartmann (Geschäftsführer Stadtkultur) 

Der folgende Text dokumentiert unseren Beitrag. 

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Part 1: Die aktuelle Situation: Evaluation, Beispiele, strukturelle Analyse 

Anfang des Jahres haben wir Feedbacks aus den Einrichtungen erhalten, die die Entwicklung ihrer finanziellen Situation als sehr pessimistisch einschätzen. Hierbei handelt es sich nicht nur um kleine, sondern auch um größere und etablierte Zentren. Deshalb haben wir bereits im Frühjahr eine Evaluation durchgeführt, um uns ein besseres Bild machen zu können.  

Evaluation und Ergebnisse    

Auf die Frage „Wie schätzt Ihr die finanzielle Situation Eurer Einrichtung in den Jahren 2025, 2026 und 2027 ein, wenn Ihr auf Eurem aktuellen Niveau (finanziell, personell und hinsichtlich Eurer Angebote) weiterarbeitet?“ haben knapp 80% geantwortet: dass ihre finanzielle Situation in den Jahren 2025, 2026 bzw. 2027 nicht gesichert sei. – Wobei dies für 50% erst für 2027 zutrifft. 

Als konkrete Maßnahmen gegen die “existenzielle Bedrohung oder Insolvenz” nannten 28%: “Entlassungen”, 17%: dass auslaufende Verträge nicht verlängert würden, 33%: dass Stellen unbesetzt blieben, 56%: dass Stunden reduziert werden müssten und 45%: dass die Angebote und Öffnungszeiten eingeschränkt werden müssten. 

Auf die Frage: „Um wieviel Prozent müsste die aktuelle Förderung erhöht werden, damit Eurer Einrichtung in den Jahren 2025, 2026 und 2027 auf dem aktuellen Niveau (finanziell, personell und hinsichtlich Eurer Angebote) weiterarbeiten kann?“ antworteten die meisten Einrichtungen: “mit ca. 15%”. 

Die mit diesem Schlaglicht auf die Evaluation konturierte Situation hört sich dramatisch an – und ist es auch:  

Das verdeutlicht bspw. auch ein Blick auf die Inflationsrate. Wenn wir das Jahr 2020 als Ausgangspunkt nehmen, da in 2020 bei vielen Einrichtungen die institutionelle Förderung angepasst wurde, und uns entsprechend die Inflationsrate in Deutschland für die Jahre 2021 bis heute laut den Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) betrachten, dann lässt sich eine durchschnittliche Inflationsrate von gut 20% konstatieren. Die institutionelle Förderung wurde jedoch in diesem Zeitraum für die freien Einrichtungen nur um 5% angehoben. Das bedeutet, dass diese bzgl. der Inflationsrate um ca. 15% hinterherhinken – und das macht sich sukzessive bemerkbar 

Hinter diesen Zahlen stehen reale Folgen. Folgen, die wir täglich spüren: in gekürzten Programmen, in Überstunden, in fehlender Lohnangleichung und in der wachsenden Gefahr von Altersarmut. Das bedeutet: Einrichtungen stehen unter ernormen Druck. Beschäftigte arbeiten ohne faire Bezahlung, oft mit Überstunden und ohne Sicherheit. Qualifiziertes Fachpersonal zu finden wird immer schwieriger. Nach jahrzehntelanger Arbeit – wie zum Beispiel bei belladonna – steht am Ende oft nur ein Wohngeld-Anspruch. 

Und für die Stadtgesellschaft heißt das: Attraktivitätsverlust, sinkende Qualität und eingeschränkte Öffnungszeiten. 

Jetzt möchten wir einen Blick in die Praxis werfen. 

Beispiele aus der Praxis 

Zur Inflationsbelastung in der Soziokultur: 
In den letzten drei Jahren sind die Kosten für Instandhaltung, Wartung und Reparaturen in unseren Häusern massiv gestiegen – allein beim Güterbahnhof um ca. über 10.000 € jährlich. Handwerker*innenleistungen haben sich zum Teil nahezu verdoppelt, von 44 € auf 78 € pro Stunde. Diese Preissteigerungen schlagen sich in allen Rechnungen nieder. 

Zur persönlichen Perspektive und Altersarmut: 
Viele von uns im Kulturbereich haben langjährige, vielfältige Ausbildungswege hinter sich – von Handwerks- bis Hochschulabschlüssen, ergänzt durch jahrelange Arbeit in Projekten, oft in Teilzeit, oft nebenher in anderen Jobs. Endlich in den Positionen angekommen, die wir gelernt haben, sehen wir uns dennoch mit prekären Perspektiven konfrontiert: Unsere Rentenbescheide sprechen von Altersarmut – trotz voller Berufstätigkeit. Vergleichbar sind unsere Gehälter mit denen von Pflegekräften, die gesellschaftlich ebenso unverzichtbare Arbeit leisten. 

Praxisbeispiel Künstler:innenhaus Bremen:

Die Zahlen und Beispiele zeigen es deutlich: Die Situation ist nicht abstrakt, sie hat sehr konkrete Folgen. Folgen für die Beschäftigten, für die Strukturen in unseren Einrichtungen, für den gesamten freien Bereich – und für Bremen als Kulturstadt. Diese Konsequenzen möchte ich jetzt benennen. 

1. Belastung der Beschäftigten 

2. Auswirkungen auf Personal und Strukturen 

3. Folgen für den Freien Bereich insgesamt 

4. Qualitätseinbußen und gesellschaftliche Konsequenzen 

Damit wir weiterarbeiten können bräuchte es:  

  1. Erhöhung der Förderung & Inflationsausgleich 
  2. Angemessene Ausstattung der bereits geförderten Institutionen. 
  3. Ein Inflationsausgleich von ist unabdingbar, um die aktuelle Finanzierungslücke zu schließen. 

Trotz all dieser widrigen Bedingungen halten die freien Kultureinrichtungen durch – mit enormem Einsatz der Beschäftigten und mit einem spürbaren Mehrwert für Bremen. Wir leisten nicht nur Kulturarbeit im engeren Sinn, sondern tragen tagtäglich dazu bei, dass unsere Stadt lebendig, vielfältig und solidarisch bleibt. 

Und genau darum geht es im nächsten Teil: Die Stadt bekommt für ihre Investitionen in die freie Kultur weit mehr zurück, als oft sichtbar ist – für die Gesellschaft, für die Stadtteile, für die Attraktivität Bremens insgesamt. 

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Part 2: Die Stadt kriegt was für ihr Geld! 

1. Beitrag zur Stadtgesellschaft 
Die freien Einrichtungen in Bremen sind weit mehr als Orte für Kulturveranstaltungen. Sie sind zentral für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für kulturelle Vielfalt und für eine lebendige Demokratie

Doch die Bedeutung von Kultur – und gerade auch von Stadtkultur und unseren Einrichtungen – geht noch weiter. Denn Kultur ist nicht nur schön, sie ist auch ein entscheidender Push- und Pull-Faktor für Städte. Sie entscheidet darüber, ob Menschen bleiben, ob sie kommen, ob sie eine Stadt als lebenswert wahrnehmen. Und genau hier knüpft der internationale Diskurs an. –> Faktor der viel zu wenig gewürdigt wird 

2. Z.B. Creative City 
Die Theorie der „Creative City“ – insbesondere durch Richard Florida geprägt – hebt hervor, dass städtische Entwicklung maßgeblich davon abhängt, wie attraktiv Städte für kreative, innovative und hochqualifizierte Menschen sind. 

3. Übertragung auf Bremen 
Genau hier setzt die Arbeit von Stadtkultur Bremen und unseren Einrichtungen an: 

Creative City: Beispiel Güterbahnhof 

Der Güterbahnhof verbindet künstlerische Praxis, gesellschaftliche Teilhabe und urbane Entwicklung – und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur kulturellen Vielfalt, sozialen Integration und kreativen Dynamik der Stadt. Orte wie der Güterbahnhof sind nicht nur Treffpunkte für Kreative, sondern auch Reallabore für demokratische, solidarische und nachhaltige Stadtgesellschaften. 

Dass solche Orte für die Zukunftsfähigkeit einer Stadt entscheidend sind, zeigt auch die demografische Entwicklung: so wandern gerade junge Menschen ab, wenn eine Stadt kulturell und sozial unattraktiv wird. 

Damit Bremen als Stadt eine attraktive und vielfältige Kunst- und Kulturszene hat, braucht es für die Kreativschaffenden und Künstler:innen gute Produktionsbedingungen.  

  1. Neben bezahlbaren Arbeitsräumen und Ateliers gehören dazu Professionalisierungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität – auch um die Kreativen in der Stadt zu halten.  
  1. Nicht wenige Projekte der Künstler:innen & Kreativen hängen zudem strukturell an den Einrichtungen und ermöglichen einen niedrigschwelligen Einstieg für den beruflichen Weg in die Kreativwirtschaft/Kunstbetrieb.  
  1. Für die überregionale und internationale Sichtbarkeit und Vernetzung, braucht es Konsistenz. Beziehungen aufbauen, pflegen und Austausch ermöglichen, ist ein wesentlicher Bestandteil, um den Sprung aus der eigenen Blase und Szene zu schaffen. Aber: Internationalisierungsmaßnahmen fallen dem Mangel zum Opfer. 

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Part 3: Planbarkeit – nicht mehr „nur auf Sicht fahren  

Jedes Jahr von Neuem planen. Das ist Alltag für viele Einrichtungen der Stadtkultur. Wir teilen die gleichen Fragen und Sorgen:  

  1. Können die Befristungen fürs Stammpersonal verlängert werden – wer übernimmt die Aufgaben, wenn das nicht mehr geht? Finde ich gut ausgebildete Honorarkräfte, die flexibel sind, denen Mindestlohn reicht, um einzuspringen? Wie erhalten wir Erfahrungswerte, damit das Wissen nicht verloren geht? 
  1. In diesem Jahr beantragen wir die Projektmittel für das kommende Jahr, ohne mit Gewissheit sagen zu können, wie hoch der Eigenanteil wirklich sein kann und ob überhaupt Personal zur Verfügung steht, das Programm durchzuführen. Die Qualität leidet, das volle Potential bleibt unausgeschöpft. 
  1. Auf Sicht fahren ist riskant, auf Sicht fahren ist anstrengend, auf Sicht fahren bedeutet, keine Planbarkeit herstellen zu können.  
  1. Auf Sicht fahren ist Mangelverwaltung. 

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Part 5: “Was tun?”  

Wir haben nun aufgezeigt, wie sich die aktuellen Rahmenbedingungen auf die Arbeit der freien Einrichtungen auswirken – und welche Folgen das für die Beschäftigten, für die Strukturen und letztlich auch für Bremen als Kulturstadt hat. Damit stellt sich die entscheidende Frage: Was tun? 

Eine deutliche Erhöhung der Förderungen wäre eigentlich unabdingbar. Aber unter den aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen – und angesichts der nachrangigen Bedeutung, die Kultur, und gerade die freie Szene, im politischen Bewusstsein oft hat – erscheint das kaum realistisch. 

Deshalb schlagen wir etwas anderes vor: Wir brauchen eine gemeinsame Kulturförderstrategie. Einen Prozess, der über kurzfristige Ad-hoc-Maßnahmen hinausgeht und nachhaltige, strukturverändernde Wirkung entfaltet. 

Wir wünschen uns noch mehr Transparenz – mit klareren Kriterien und noch nachvollziehbareren Entscheidungen und Entscheidungswegen. 
Wir wünschen uns Partizipation – also die aktive Einbindung aller relevanten Akteur*innen: von Verwaltung und Politik über Verbände bis hin zur freien Szene, den Museen und Theatern. 

Wir wünschen uns kontinuierliche Kommunikation – Austausch und Verständigung statt isolierter Einzelmaßnahmen. 
Und wir wünschen und wir brauchen: eine langfristige Perspektive – Förderentscheidungen, die über Legislaturperioden hinaus Planungssicherheit schaffen. 

Unser Vorschlag versteht sich ausdrücklich als Einladung: Lassen Sie uns diesen Prozess gemeinsam gestalten – partnerschaftlich, konstruktiv und mit dem Ziel, Kultur zu stabilisieren und die kulturelle Zukunft Bremens langfristig zu sichern 

Oder anders ausgedrückt: 

Um den Herausforderungen der kommenden Jahre gewappnet entgegentreten zu können – und Planungssicherheit sowie faire Bezahlung zu ermöglichen, und die Voraussetzungen zu schaffen, dass: die freien Einrichtungen – und generell Kunst und Kultur – weiterhin ihre zentrale Rolle spielen können (und zwar) für: gesellschaftlichen Zusammenhalt, Resilienz und Transformation, kulturelle Teilhabe, demokratische Gestaltung des Lebens in unserer Stadt und deren prosperierende Entwicklung, die sich nicht primär an ökonomistischen Kriterien orientiert, schlagen wir vor: ausgehend vom Kulturförderbericht 2018 in einem partizipativen und transparenten Prozess aller relevanten Akteur*innen aus Politik, Kultur und Verwaltung eine gemeinsame Kulturförderstrategie zu erarbeiten, bei der nicht einzelne Institutionen, Bereiche oder Akteur*innen gegeneinander ausgespielt werden, sondern bei der systematisch zusammengearbeitet und – mit viel Synergiepotential – der aktuellen Problemstellung in ihrer Komplexität begegnet werden kann und deren Ziele von einem geeigneten Wirkungscontrolling kontinuierlichen begleitet werden. 

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Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Wirtschaftsakteure, ihre digitalen Angebote wie Websites und Apps barrierefrei zu gestalten, sodass sie von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Das Gesetz gilt grundsätzlich auch für Vereine mit mehr als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 2 Mio. Euro, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten.

Grundsätzlich gilt das BFSG mit der zugehörigen Verordnung (BFSG-VO) für alle Wirtschaftsakteure, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – also auch Vereine. Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen mit:

Ob ein Verein darüber hinaus betroffen ist, hängt davon ab, welche digitalen Angebote er bereitstellt. Betroffen sind Vereine,

Nicht betroffen sind Vereine, die:

Was heißt Barrierefreieiheit bei digitalen Angeboten?

Nach dem BFSG müssen digitale Angebote so gestaltet sein, dass sie ohne fremde Hilfe und über mehrere Sinneskanäle nutzbar sind. Dazu gehören: Alternative Texte für Bilder, Untertitel für Videos, einfache Sprache, Tastaturbedienbarkeit, Screenreader-Kompatibilität, Kontraste und Schriftgrößen für bessere Lesbarkeit.

Barrierefreie digitale Angebote bringen Vorteile auch für Vereine, die vom Gesetz ausgenommen sind. So kann sich die Reichweite der Webseite durch bessere Zugänglichkeit erhöhen oder sich positiv auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO) auswirken. Zudem stärkt es natürlich Inklusion und Teilhabe.

Was passiert bei Verstößen?

Marktüberwachungsbehörden kontrollieren stichprobenartig die Einhaltung des BFSG . Bei Verstößen kann eine Aufforderung zur Nachbesserung erfolgen. Bei Wiederholung können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängt werden. In Ausnahmefällen haften auch Vorstandsmitglieder.

Ansprechpartnerin für Bremen ist die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik, deren Aufgabe die Durchsetzung und Überwachung der digitalen Barrierefreiheit in der Freien Hansestadt Bremen ist und die bei Fragen unterstützt. Grundlage hierfür bildet Abschnitt 3 im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG).

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Gemeinsame Pressemitteilung der Hamburger Kulturbehörde, Finanzbehörde, Bezirksamt Harburg und des Dachverbandes zu den neuen Gehaltsstrukturen in der Hamburger Stadtteilkultur.

Hamburg setzt neue Maßstäbe für faire Bezahlung in der Soziokultur

Neue Gehaltsstruktur für Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten und Bürgerhäuser

Hamburg macht einen weiteren wichtigen Schritt für bessere Arbeitsbedingungen in der Soziokultur: Bisher erhält ein Großteil der Mitarbeitenden in Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten und Bürgerhäusern deutlich niedrigere Gehälter als Personen in vergleichbaren Positionen in anderen Organisationen. Zudem ist die Vergütung oft nicht einheitlich. Um die Arbeitsbedingungen in diesem für die Stadt so wichtigen Bereich zu verbessern, haben die Behörde für Kultur und Medien und die für Bezirke zuständige Behörde gemeinsam mit den sieben Bezirksämtern eine neue Stellenbewertung initiiert, die sich am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) orientiert. Jetzt liegen die Ergebnisse aus der Stellenneubewertung in der Soziokultur vor: Rund 65 Prozent der Stellen werden höher eingruppiert, rund 32 Prozent bleiben in derselben Gehaltsgruppe. Die Hamburger Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten und Bürgerhäuser erhalten dafür eine neue strukturelle Förderung von rund einer Million Euro jedes Jahr. Mit fairer Bezahlung und einheitlicher Tarifstruktur stärkt Hamburg so die wichtige kulturelle Arbeit in den Quartieren.

Das Projekt wurde durch die Initiative „KulturWert“ angestoßen, vom Bezirksamt Harburg koordiniert und gemeinsam mit dem Dachverband Stadtkultur Hamburg e.V. in den letzten drei Jahren durchgeführt. Ziel war es, die bestehenden Tätigkeitsprofile in den Stadtteilkultur-Einrichtungen zu analysieren, neu zu bewerten und erstmals in ein transparent nachvollziehbares Gehaltsgefüge zu überführen, das sich am Tarifvertrag der Länder orientiert. Bislang wurden gut 200 Stellen analysiert. Derzeit wurden 130 Stellen besser eingruppiert, 65 wurden gleich eingruppiert und die wenigen übrigen Stellen werden zukünftig niedriger gruppiert, wobei die niedrigere Entgeltgruppe erst bei einer Neubesetzung der Stelle greifen wird.

Hamburg ist das erste Bundesland, das diesen Prozess systematisch durchgeführt hat.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Eine faire Bezahlung in der Kultur ist kein Luxus, sondern eine Frage der Anerkennung und Gerechtigkeit. Die Beschäftigten in Stadtteilkulturzentren und Geschichtswerkstätten leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Stadt – und das muss auch fair entlohnt werden. Mit den neuen Stellenbewertungen konnte eine wichtige Grundlage dafür geschaffen werden, um diese Arbeit anzuerkennen und abzusichern. Hamburg setzt damit bundesweit neue Maßstäbe. Ich hoffe, dass viele Städte und Gemeinden diesen Weg mit uns gehen. Damit haben wir außerdem eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, dass auch künftig die Arbeit in der Stadtteilkultur attraktiv bleibt. Mein Dank gilt dem engagierten Projektteam im Bezirk Harburg und der Stadtteilkulturszene, die diesen Weg über die vergangenen drei Jahre mitgegangen ist und tatkräftig unterstützt hat – ein großartiges Gemeinschaftsprojekt, mit dem wir die faire Bezahlung in der Stadtteilkultur realisieren können, die sie schon lange verdient.“

Dr. Andreas Dressel, Senator für Finanzen und Bezirke: „Wertschätzung bemisst sich nicht nur in Worten, sondern eben manchmal auch in Euro. Insofern haben wir hier gemeinsam ein gutes, vertretbares Ergebnis für die Beschäftigten der Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten und Bürgerhäuser erzielt. Mein Dank geht insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen im Bezirk Harburg, die das Projekt federführend gesteuert haben. Zusammen mit einem weitgehenden Tarifausgleich für die kulturelle und soziale Infrastruktur im Zuge des Haushalts 2025/2026 haben wir gezeigt, dass sich die Institutionen, die sich jeden Tag um das Zusammenleben in unserer Stadt verdient machen, auch auf diesen Senat verlassen können. Gleichwohl bleiben die Zeiten und die Budgetentwicklung auch in den nächsten Jahren extrem herausfordernd.“

Dr. Anke Jobmann, Sozialdezernentin Bezirksamt Harburg: „Hier ist etwas wirklich Großes gelungen. Fachbehörden, Dachverband und Bezirksämter haben mit sehr viel Einsatz und Geduld zusammengearbeitet, um den Mitarbeitenden in der Stadtteilkultur, den Geschichtswerkstätten und den Bürgerhäusern mehr Sicherheit, Transparenz und Einheitlichkeit sowie eine faire Bezahlung ihrer Arbeitsleistung zu ermöglichen. Das ist für das friedliche, demokratische und vielfältige Zusammenleben in den Quartieren der Stadt unglaublich wertvoll. Insofern war es uns eine besondere Freude zu sehen, dass alle Akteure sehr konzentriert an einem Strang gezogen haben. Für diese tolle Erfahrung, das Engagement sowie das große Vertrauen der Fachbehörden und STADTKULTUR HAMBURG in den Prozess möchte ich mich ausdrücklich bedanken.“

Corinne Eichner, Geschäftsführerin des Dachverbands STADTKULTUR HAMBURG e.V.: „Das ist ein historischer Meilenstein für die Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäuser und Geschichtswerkstätten in Hamburg – und für die Soziokultur bundesweit. Viele Jahre haben wir gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und engagierten Einrichtungen und Mitarbeitenden daran gearbeitet, die Leistungen der Beschäftigten sichtbar zu machen und tariflich angemessen zu bewerten. Der Dachverband hat diesen komplexen, innovativen und partizipativen Prozess von Beginn an mitgestaltet. Mit der neuen Gehaltsstruktur werden die Arbeitsbedingungen deutlich verbessert: Die Stadtteilkultur kann künftig auch für junge, hervorragend ausgebildete Menschen ein attraktiver Arbeitsplatz sein. Das hilft dabei, die Einrichtungen für ihre wichtige Rolle bei der Stärkung einer demokratischen Gesellschaft mit vielfältigen kulturellen Teilhabemöglichkeiten nachhaltig zu stabilisieren. Unser großer Dank gilt allen Beteiligten: Dieser gemeinsame Erfolg ist Ausdruck gelebter Zusammenarbeit aller Ebenen, die längst verdiente Anerkennung für die Arbeit der Beschäftigten und ein entscheidender Schritt zur Zukunftssicherung der Einrichtungen der Hamburger Stadtteilkultur.“

Die Hamburger Stadtteilkultur spielt eine zentrale Rolle für gesellschaftlichen Zusammenhalt, kulturelle Teilhabe und die demokratische Gestaltung des Lebens in unserer Stadt. Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten und Bürgerhäuser sind wichtige Orte der Begegnung und der kulturellen Teilhabe, verbinden in ihren Programmen die Bereiche Kultur, Bildung, Sozialarbeit und Stadtteilarbeit und erreichen Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und Herkunft. Die Beschäftigten vor Ort leisten tagtäglich einen Beitrag zur kulturellen Vielfalt Hamburgs. Die neue tarifliche Systematisierung ihrer Arbeit wertet dieses Engagement strukturell auf. Es soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 eingeführt werden. Die neue Bewertung orientiert sich am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und bringt in allen Stellenkategorien deutliche Verbesserungen.

Sie umfasst folgende Stellenkategorien:

Die neue Gehaltsstruktur stärkt die Einrichtungen nachhaltig und schafft die Voraussetzungen für eine professionelle und kontinuierliche Arbeit in den Quartieren.

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Sozialsenatorin Schilling würdigt Einrichtungen als unverzichtbar für Integration.

Im Rahmen ihrer Sommertour 2025 war Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration in den vergangenen beiden Wochen in zahlreichen Stadtteilen und Quartieren in Bremen und Bremerhaven unterwegs. Zum Abschluss tauschte sie sich auf einem Rundgang durch Kattenturm entlang verschiedener Projekte mit jungen Menschen sowie den Sozialpädagogen des Vereins zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit (VAJA e.V.) aus. In den Tagen zuvor hatte die Senatorin unter anderem in Blumenthal, Hemelingen, Huckelriede und Bremerhaven-Grünhöfe Quartierszentren, Nachbarschaftstreffs, Mütter- und Stadtteilbildungszentren besucht – Orte, die für viele Menschen im Alltag eine zentrale Rolle spielen. Der k:ulturladen Huchting und sein Team gehörte auch zu den Stopps auf dem Tourenplan der Quartiersbesuche von Senatorin Claudia Schilling.

„Quartierszentren sind Orte des Ankommens, Mitgestaltens und Miteinanders. Gerade für zugewanderte Menschen und Geflüchtete sind diese niedrigschwelligen Angebote unverzichtbar“, sagte Senatorin Schilling. „Sie bieten nicht nur Orientierung, sondern schaffen Begegnung und ermöglichen Teilhabe, mitten im Quartier, da wo die Menschen leben.“

Die Gespräche mit Mitarbeitenden und Nutzerinnen und Nutzern, die die Senatorin vor Ort führte, zeigten: Diese Einrichtungen seien häufig eine erste Anlaufstelle für Ratsuchende, sagte Schilling. „Sie helfen, die richtige Unterstützung zu finden, begleiten bei Alltagsfragen oder vermitteln weiter.“ Gleichzeitig seien Quartiers- und andere Treffs Orte, an denen sich Nachbarinnen und Nachbarn einbringen – sei es mit ehrenamtlicher Arbeit, im Kinderferienprogramm oder in Sprachcafés. Schilling: „Dass sich viele ehemalige Besucherinnen und Besucher heute selbst als Helferinnen und Helfer engagieren, freut mich.“

Beeindruckt zeigte sich Schilling auch von den Sprachförderangeboten: „Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Über die Angebote in den Quartieren lernen Menschen Deutsch nicht nur in Kursen, sondern ganz praktisch im Gespräch mit anderen, beim Tee, im Spiel mit Kindern oder im Austausch über das Leben im Stadtteil.“

Insgesamt habe ihr die Sommertour einmal mehr gezeigt, dass Quartiersarbeit gelebte Integration und soziale Teilhabe sei, resümierte die Senatorin. Quartiersarbeit stärke das Miteinander, mache Ressourcen im Stadtteil sichtbar und lasse Menschen neue Perspektiven entwickeln. „Das ist aber nur möglich dank der vielen Engagierten, die in den Quartieren tagtäglich wichtige Arbeit leisten – oft leise, aber mit großer Wirkung. Sie geben unseren beiden Städten Mut und Zusammenhalt“, betonte Claudia Schilling.

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Das Kuratorium des Fonds Soziokultur hat in seiner zweitägigen Auswahlsitzung die Förderentscheidung für das zweite Halbjahr 2025 getroffen. Wenn der Bundeshaushalt 2025 wie geplant im Herbst in Kraft tritt, dürfen insgesamt 92 Vorhaben für Kulturelle Teilhabe in ganz Deutschland starten. Davon können vorerst 46 Projekte und Prozesse mit rund 634.000 Euro jetzt beginnen, die nächsten 46 im Volumen von weiteren 1,1 Mio. Euro vorbehaltlich der Verabschiedung des Bundeshaushalts. Die bewilligten Vorhaben setzen starke Kultur-Impulse für gesellschaftliche Beteiligung und den Zusammenhalt in ländlichen Gebieten und städtischen Randbezirken.

Die Vorhaben stärken das gesellschaftliche Miteinander über vermeintliche Grenzen hinweg – mit künstlerischen Mitteln und mit starker Beteiligung unterschiedlicher Perspektiven von Menschen vor Ort. Von Film mit Jugendlichen, über Musik mit allen Generationen, Podcast aus der Provinz bis zur Kunstaustellung über Ortgeschichte: Soziokulturelle Projekte rücken Themen wie Erinnerungskultur, Frauen in den Naturwissenschaften, demografischer Wandel im ländlichen Raum oder Melancholie in Krisenzeiten in den Fokus und bearbeiten diese in verschiedenen künstlerischen Formaten. Die bewilligten Entwicklungsprozesse stärken die Strukturen soziokultureller Organisationen und befassen sich mit Generationswechsel, Inklusion, nachhaltiger Verbandsarbeit oder strategischer Weiterentwicklung. Sie sichern Angebote dort, wo Zugänge zu Kultur fehlen oder schwer sind.

Die Förderung der ausgewählten Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Bundeshaushaltes 2025 durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), nach der sich die Liste der Bewilligungen (hoffentlich) noch erweitern kann. Eine Übersicht und Kurzbeschreibung aller bewilligten Vorhaben sind auf der Webseite des Fonds Soziokultur zu finden: https://www.fonds-soziokultur.de/de/gefoerderte-projekte.