E-Rechnungen (online)

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird ab dem 1. Januar 2025 Pflicht. Das gilt auch für Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, soweit sie Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuergesetzes sind. Zwar gibt es Übergangsregelungen und Ausnahmen, aber ab 2025 muss der Empfang von E-Rechnungen von allen gewährleistet werden.

Wir haben die wichtigsten Regelungen für Vereine zusammengefasst und erläutern die praktische Umsetzung.

Referentin: Christiane Mielke, Geschäftsführerin Kulturzentrum Brunsviga (Braunschweig).

Eine Veranstaltung der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Niedersachsen in Kooperation mit Stadtkultur Bremen.