Künstlersozialkasse

Die Veranstaltung mit einem Referenten der Künstlersozialkasse (KSK) aus Wilhelmshaven ist ‚einrichtungsbezogen‘ ausgerichtet. D.h. es geht primär um Fragen der Abgabepflicht und Entgelte (und nicht um Themen der Künstlersozialversicherung für Künstler*innen). Aufgrund des Infektionsgeschehens wird die Veranstaltung digital per Zoom durchgeführt.

Schwerpunktthema der Veranstaltung ist die „Künstlersozialabgabe“ mit folgenden Inhalten:

  • Allgemeines, Finanzierung, Zuständigkeiten
  • Kunstbegriff 
  • Abgabepflichtige Unternehmen / Verwerter*innen
  • Abgabepflichtige Entgelte / Bemessungsgrundlage
  • Honorare / Nebenkosten
  • Abgabefreie Entgelte (z. B. GmbH, Reisekosten)
  • Praxisbeispiele
  • Folgen der Abgabepflicht
  • Melde-, Aufzeichnungs-,Vorlagepflicht, Verfahren    

Mit der Künstlersozialversicherung sind seit 1983 die selbständigen Künstler*innen und Publizist*innen in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Sie brauchen nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge zu tragen und sind damit ähnlich gestellt wie Arbeitnehmende. Die andere Beitragshälfte wird durch die Künstlersozialabgabe der Kunst- und Publizistikverwertenden (z. B. kulturelle Einrichtungen / Veranstaltungsorte, Galerien, Musikschulen, Theater, Rundfunkanstalten, Werbeagenturen, Verlage) und durch einen Bundeszuschuss finanziert.     

Referent

Andreas Kißling von der Künstlersozialkasse (KSK) aus Wilhelmshaven.


Anmeldung

Verbindliche Anmeldungen zur Zoom-Veranstaltung bitte bis zum 22.11.2021 an: info@stadtkulturbremen.de   

Der ZOOM-Zugang wird spätestens am Tag vor der Veranstaltung zugeschickt.