48. Bremer Förderpreis für Bildende Kunst 2024
Frist |
03. November 2024 |
Kontakt |
Rückfragen sind zu richten an staedtische-galerie@kunst.bremen.de, Telefon 361-5826, oder an ingmar.laehnemann@kultur.bremen.de, oder an anja.wohlgemuth@kultur.bremen.de |
WWW |
https://www.staedtischegalerie-bremen.de/foerderprogramme/bremer-foerderpreis-fuer-bildende-kunst/ |
Der Senator für Kultur vergibt zum 48. Mal den Bremer Förderpreis für Bildende Kunst. Der Preis wird für besondere Leistungen vergeben. Er ist mit € 6.000 dotiert. Die Preisträgerin oder der Preisträger erhält darüber hinaus eine Einzelausstellung sowie einen Katalogzuschuss in Höhe von € 3.000.
Teilnehmen konnten Künstlerinnen und Künstler bis 40 Jahre, das heißt ab dem Jahrgang 1984, mit abgeschlossenem Studium, die ihren Wohnsitz im Lande Bremen und seinem näheren Einzugsbereich haben. Künstlerinnen und Künstler, die keinen Abschluss einer Kunstakademie oder einer vergleichbaren Einrichtung vorweisen können, mussten eine dreijährige Ausstellungstätigkeit mit Fachkritik in öffentlichen Medien belegen.
Künstlerinnen und Künstler, die die Altersgrenze von 40 Jahren schon überschritten haben, konnten sich bewerben, wenn ihr Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre zurückliegt.