Mehrbedarfe beantragen beim Kulturfonds Energie
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Pressemitteilung des Bundesverband Soziokultur, Redakteurin Jennifer Tharr |
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Anmeldung: http://bit.ly/40lc |
Start |
Infosession am Mittwoch, den 15. Februar 2023, 14:30 – 16:00 Uhr |
Soziokulturelle Zentren können bis 80 Prozent der Mehrbedarfe beim Kulturfonds Energie des Bundes beantragen. Bundesverband Soziokultur empfiehlt unbürokratische Antragsstellung und umfassende Beratungsleistung.
Gute Nachrichten für die stark belastete Soziokultur: Im Februar soll das dringlich erwartete Förderprogramm zum Kulturfonds Energie des Bundes starten. Bis zu einer Milliarde Euro wurde zur Unterstützung des Kulturbereichs aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt. Der Bundesverband Soziokultur wiederholt seinen ausdrücklichen Dank an die Bundesregierung, an die Kulturstaatsministerin Claudia Roth und alle Bundestagsabgeordneten, die sich dafür eingesetzt haben.
Der Kulturfonds Energie wird als Bund-Länder-Kooperation umgesetzt und über die Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen ausgereicht. Die administrative Abwicklung erfolgt über die Kulturministerien der Länder.
Infosession Kulturfonds Energie des Bundes
Vor Programmstart laden die Länder gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat zu der Online-Informationsveranstaltung Infosession Kulturfonds Energie des Bundes für interessierte Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende ein. Dort informieren Vertreter*innen der Länder und der Bundesregierung über den Kulturfonds Energie und beantworten Fragen. Die Veranstaltung findet auf Deutsch und über zoom statt.
Mittwoch, den 15. Februar 2023, 14:30 – 16:00 Uhr
Anmeldung: http://bit.ly/40lcDZL
Soziokulturelle Zentren können bis zu 80 Prozent ihrer Mehrbedarfe beantragen. Bei Kulturveranstaltenden wird der Energiekostenmehrbedarf über einen Festbetrag pauschal gefördert, gestaffelt nach der Kapazität des jeweiligen Saales, in dem die Kulturveranstaltung stattfindet.
Der Förderzeitraum des Kulturfonds Energie des Bundes erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 (Ende der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse).
Der Bundesverband Soziokultur empfiehlt nachdrücklich ein umfassendes Beratungsangebot besonders für kleinere, überwiegend ehrenamtlich betriebene Kultureinrichtungen anzubieten und dafür mit den Fachverbänden zusammenzuarbeiten. Soziokulturelle Einrichtungen sind generell personell unterfinanziert, in ihrem Veranstaltungsbetrieb nach der Pandemie in vielfacher Hinsicht noch immer stark belastet. Sie brauchen deshalb ein schlankes und leicht verständliches Antrags- und Abrechnungsverfahren, damit die Mittel flächendeckend abgerufen und eingesetzt werden können.
Ellen Ahbe, Geschäftsführung des Bundesverbands Soziokultur: „Gerade im europäischen Vergleich ist es wirklich beachtlich wie Kultur und im Speziellen die Soziokultur in Deutschland geschützt und unterstützt wird. Unsere umfassenden Erfahrungen mit der Weiterleitung von Bundesmitteln, insbesondere im Programm NEUSTART KULTUR, haben jedoch gezeigt, dass vor allem überwiegend ehrenamtlich getragene Einrichtungen, die nicht zuletzt in den ländlichen Räumen eine so bedeutsame Arbeit leisten, bei der Antragstellung und auch Abrechnung gut beraten werden müssen. Sie befürchten Rückzahlungen, die aus Unkenntnis des komplexen Zuwendungsrechts resultieren. Daher empfiehlt der Bundesverband Soziokultur dringend eine unbürokratische und leicht verständliche Antragsstellung. Auch in das Beratungsangebot sollte personell investiert werden. Es lohnt sich, denn es qualifiziert die Soziokultur, auch künftig Förderprogramme des Bundes zu nutzen.“
Der vollständige Text der Pressemitteilung der Beauftragten des Bundes für Kultur und Medien (BKM) kann hier nachgelesen werden.