KUNSTFONDS_Werkverzeichnung
Frist |
26.08.2024 |
WWW |
Bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos und deren Rechtsnachfolger:innen können sich ab dem 15.07.2024 um eine Förderung zur Erstellung einer Werkverzeichnung bewerben.
Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung fördert die digitale Dokumentation künstlerischer Lebenswerke, die von überregionaler Bedeutung und hoher künstlerischer Relevanz sind. Dabei sind alle Maßnahmen förderfähig, die zur Umsetzung der Werkverzeichnung erforderlich sind. Die beantragte Fördersumme muss mind. 10.000 Euro und max. 30.000 Euro betragen.
Alle Informationen zu Antragsstellung und Vergaberichtlinen HIER.
Bewerbungsfrist: 26.8.2024 (24 Uhr)
Über die Förderungen entscheidet die Kommission zur Aufnahme von Künstler:innennachlässen und zur Vergabe im Förderprogramm „KUNSTFONDS_Werkzeichnung“ in demokratischer Abstimmung und nach künstlerischer Qualität. Die Jury trifft ihre Förderentscheidung voraussichtlich Ende September 2024.
Kunstwerke der zeitgenössischen bildenden Kunst sind wichtige Quellen unserer Gegenwart, die es zu erhalten gilt. Sie werden ein zentraler Bestandteil unseres künftigen Kunsterbes sein.
Das Programm wird finanziert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln des Deutschen Bundestags und der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst.
Quelle: Kunstfonds