Honoraruntergrenzen
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Nach der Diskussion um die Honoraruntergrenzen für Künstler:innen folgt nun die Umsetzung.
Ab dem 01.07.2024 müssen Honoraruntergrenzen bei der Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern eingehalten werden, wenn ein Projekt oder eine Institution zu mindestens 50 % durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert werden.
Jetzt zieht NRW für den Teilbereich der kulturellen Bildung nach. Ab 1. August 2024 gelten für die beiden NRW-Landesprogramme der kulturellen Bildung Honoraruntergrenzen.
Damit es zu keinen Einbußen bei der Zahl der Projekte kommt, sind 1,6 Millionen Euro als Mehrbedarf im Haushalt vorgesehen. Die Erfahrungen mit dem Programm sollen im 3. Quartal 2025 evaluiert werden. Ab 1. Januar 2026 sollen für alle Veranstaltungen, die mit Landesförderung realisiert werden, Honoraruntergrenzen gelten. Dabei ist kein Mindestprozentsatz an Landesförderung vorgesehen. Auch dies ist sehr positiv zu bewerten.
Der Kulturrat hat eine Zusammenfassung von Informationen zu Honoraruntergrenzen (Stand: 11.06.2024): https://www.kulturrat.de/honoraruntergrenzen/