News

Stellungnahmen zur Tagespolitik sollen gemeinnützigkeits- unschädlich sein

WWW

https://vereinsknowhow.de/

Das Bundesfinanzministerium will die Möglichkeit für gemeinnützige Einrichtungen, zu tagespolitischen Themen Stellung zu nehmen, gesetzlich verankern.

Durch das Jahressteuergesetzes 2024 soll dazu folgende neue Nummer 11 in § 58 Abgabenordnung angefügt werden: [Die Steuervergünstigung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass] „eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke gelegentlich zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt.“

Nach der Erläuterung zum Gesetzentwurf folgt daraus nicht die Möglichkeit, sich bei jeder bietenden Gelegenheit zu politischen Themen zu äußern. Die Äußerungen müssen aufgrund eines besonderen Anlasses erfolgen und der steuerbegünstigten Zweck-verfolgung untergeordnet sein. Unter diesen Voraussetzungen kann es auch noch unschädlich sein, wenn es aufgrund eines besonderen Anlasses zu wiederholten Äußerungen über einen Zeitraum von mehreren Wochen kommt.

Als Beispiel nennt die Gesetzesbegründung den Aufruf eines Sportvereins gegen „Rassismus“ anlässlich von aktuellen Vorkommnissen oder wenn Karnevals- oder Sportvereine sich vereinzelt für Frieden oder gegen Rassismus engagieren und zu Friedens- oder Antirassismus-Demonstrationen aufrufen.

Quelle: vereinsknowhow.de