Förderungen

Eine Mikroförderung zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Webseiten kann bei Aktion Mensch bis zum 28.06.2025 beantragt werden.

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28.06.2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Organisationen und Unternehmen zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. Bis zu diesem Datum können bei der Aktion Mensch noch finanzielle Mittel zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Webseiten beantragt werden. Bewerbungsschluss ist der 28. Juni 2025.