News

GEMA erzielt Erfolg vor Gericht gegen Open-AI

Info

https://www.kulturrat.de/presse/pressemitteilung/gema-erzielt-erfolg/

Vor dem Landgericht München hat die GEMA einen ersten Erfolg mit ihrer Klage gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter Open-AI errungen. Open-AI, so der Richterspruch, verletze mit dem Training und Betrieb des KI-Tools ChatGPT geltendes Urheberrecht. Die GEMA hatte die Rechte an Songtexten deutscher Urheberinnen und Urheber aus dem GEMA-Repertoire eingeklagt; ChatGPT, so die Verwertungsgesellschaft, hätte für die Nutzung dieser Texte eine Lizenz erwerben müssen. In den Systemen seien Kopien der Originalwerke enthalten, die auf einfache Prompts der Nutzerinnen und Nutzer ausgegeben würden. Dies seien vergütungspflichtige Eingriffe in das Urheberrecht.

Dieser Klage gab das Landgericht München nun eindeutig statt. Die gesetzliche Erlaubnis für das so genannte Text- und Data Mining rechtfertige keinesfalls die Speicherung und Ausgabe geschützter Liedtexte, so das Urteil. Diese Erlaubnis gilt für die Nutzung geschützter Texte und Daten, die für Forschungszwecke verwendet werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein weiteres Verfahren der GEMA gegen Suno Inc., eine amerikanische Anbieterin von KI-generierten Audioinhalten, ist anhängig.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Urteil des Landgerichts München ist ein international bedeutendes Signal für die Urheberinnen und Urheber künstlerischer Werke, das gar nicht überschätzt werden kann. Die Richterin hat sehr deutlich gemacht, dass KI-Anbieter nicht berechtigt sind, ohne Lizenz und angemessene Vergütung urheberrechtlich geschützte Werke für ihre Modelle zu nutzen. Das ist ein sehr wichtiger erster juristischer Erfolg für die Sache der Urheberinnen und Urheber und für ein vielfältiges Kulturleben. Die GEMA hat mit ihrer Klage gegen ChatGPT im Interesse des gesamten Kulturbereiches gehandelt. DANKE, GEMA, und weiter so!“