Ab 2026 korrekt als Musikspielstätte erfassen lassen
Jetzt handeln: Ein wichtiger Meilenstein für die Livekultur: Musikspielstätten und Clubs haben erstmals eine eigene Wirtschaftszweigklassifikation. Damit das nicht nur auf dem Papier passiert, braucht es euer Zutun.
Was sich ändert:
Bisher tauchen Musikclubs in der Statistik unter Theater, Diskotheken oder Gastronomie auf – mit der Folge: fehlende Sichtbarkeit, verzerrte Zahlen, schwächere Argumente in Förder- und kulturpolitischen Debatten.
Abhilfe schafft die neue WZ-Klasse 90.31.3 – Live-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren.
Euer konkreter To-do (!!wichtig!!)
Damit eure Spielstätte ab 2026 korrekt gezählt wird:
- Kontaktiert eure Steuerberatung aktiv
- Lasst eure DATEV-Stammdaten auf die WZ-Klasse 90.31.3 umstellen
- Sagt ausdrücklich: „Live-Musikspielstätte / Musikclub“
Ohne diese Umstellung bleibt eure Spielstätte statistisch unsichtbar – mit ihr stärkt ihr die gesamte Branche.