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Stipendium Künstlerstätte Stuhr
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Link |
https://www.stuhr.de/freizeit-kultur/kunst-denkmalschutz/stipendium/ |
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Frist |
13.03.2026 |
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Start |
01.08.2026 bzw. 01.12.2026 |
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Art der Stelle |
zwei Wohn- und Arbeitsstipendien in der Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode |
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Kontakt |
Gemeinde Stuhr |
Das Stipendien-Programm soll Nachwuchskünstler:innen aus Bremen und Niedersachsen aus dem Bereich Bildende Kunst dienen. Der Abschluss sollte nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Daneben werden auch Bewerber:innen zugelassen, die ohne Hochschulabschluss aufgrund ihrer besonderen Begabung und künstlerischen Entwicklung herausragende künstlerische Leistungen erbracht haben.