Förderungen

Allgemeine Projektförderung 2026

Link

https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html

Frist

02.04. - 02.05.2026

Antragsfristen: 02.04. – 02.05.2026

Im Bereich Allgemeine Projektförderung bei der Kulturstiftung des Bundes können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Es handelt sich dabei um die Projektförderung zeitlich befristeter, soziokultureller Projekte, die Menschen vor Ort als Aktive in der Konzeption und Durchführung mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten.

Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt im Rahmen der Allgemeinen Projektförderung Projekte aus allen künstlerischen Bereichen. Besonders gefördert werden dabei innovative Vorhaben mit internationalem Bezug. Für eine Förderung muss der beantragte Betrag mindestens 50.000 Euro umfassen.

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

Im Vorfeld der aktuellen Antragsphase gibt es wieder Infoveranstaltungen.

Infoveranstaltungen: 09.04.2026 um 14:00 Uhr / 17.04.2026 um 11:00 Uhr / 22.04.2026 um 16:00 Uhr / 27.04.2026 um 17:00 Uhr sowie eine englische Infoveranstaltung am 28.04.2026 um 14:00 Uhr

Anmeldung: https://www.fonds-soziokultur.de/de/infoveranstaltungen