Förderungen

Allgemeine Projektförderung 2025

Link

https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html

Frist

31.07.2025 und 31.01.2026

Antragsfristen: 31.07.2025 und 31.01.2026.

Im Bereich Allgemeine Projektförderung bei der Kulturstiftung des Bundes können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.

Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt im Rahmen der Allgemeinen Projektförderung Projekte aus allen künstlerischen Bereichen. Besonders gefördert werden dabei innovative Vorhaben mit internationalem Bezug. Für eine Förderung muss der beantragte Betrag mindestens 50.000 Euro umfassen.

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.