Ausschluss & Disziplinarmaßnahmen im Verein
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Das Vereins- und Stiftungszentrum veröffentlichte am 24.07.2023 einen Artikel zu der gerichtlichen Möglichkeit der Kontrolle des Ausschlusses von Mitgliedern aus dem Verein und von anderen Disziplinarmaßnahmen.
In Vereinen finden viele Menschen aus verschiedensten Teilen der Gesellschaft und mit unterschiedlichen Wertvorstellungen zusammen. Dementsprechend können die Ansichten rund um das Vereinsleben naturgemäß oft auch recht weit auseinander gehen. Um dem Befinden der Mitglieder Raum zu geben, gestattet es der Verein – als überwiegend basisdemokratisch geprägte Rechtsform – seinen Mitgliedern, durch Stimmabgabe in der Mitgliederversammlung Einfluss zu nehmen.
Allerdings gibt es auch Mitglieder die – bewusst oder unbewusst – kein konstruktives, sondern destruktives Verhalten an den Tag legen. Damit der Verein hier reagieren und das Vereinsleben geordnet vonstattengehen lassen kann, sehen Satzungen oftmals eine Reihe von Disziplinarmaßnahmen vor. Eine der drastischsten Maßnahmen dieser Art ist der Vereinsausschluss. Diesem liegen oft schwerwiegende Verstöße gegen die Satzung oder grobe Verletzungen der Vereinsinteressen zugrunde.
Derartige Auseinandersetzungen zwischen Verein und Mitglied können gerichtlich überprüft werden. Im Fokus der Prüfung stehen dabei etwa die (satzungsmäßige) Grundlage für die Disziplinarmaßnahme, das intern angewandte Verfahren sowie teilweise die Sache selbst. Vorgestellt wird dabei das richtungsweisende Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg 06.03.2023.
Nachzulesen hier: Ausschluss aus dem Verein möglich