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Basisschutz löst Corona-Verordnung ab

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1. Basisschutzverordnung als PDF

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02.04.2022

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https://www.kultur.bremen.de/corona-hinweise-fuer-kulturakteure-17312

Ab dem 2. April 2022 ändern sich die Regelungen zu Corona ganz wesentlich. Die bisherige Corona-Verordnung tritt außer Kraft und wird durch die neue Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung ersetzt. Der Senat beabsichtigt im Moment keine weitergehenden Regelungen, als sie diese neue Verordnung enthält.

Die Verordnung regelt nur noch einige sehr wenige Beschränkungen und Anforderungen. Sie betreffen sämtlich nicht mehr den Bereich der Kultur. Das gilt auch für die zahlreichen Verweise auf Einrichtungen und Unternehmen nach dem Infektionsschutzgesetz, die sich an mehreren Stellen in der Verordnung finden. Dies betrifft ausschließlich andere Bereiche, nicht Kultur – vor allem Gesundheitseinrichtungen.

Das bedeutet, dass ab dem 2. April 2022 für Einrichtungen und Veranstaltungen im gesamten Bereich Kultur keine Beschränkungen mehr gelten. Es gelten in Einrichtungen oder Veranstaltungen also keine Abstandspflichten mehr, keine Maskenpflicht, keine Kapazitätsbeschränkungen und auch keine Anforderungen mehr an den Zutritt zu Veranstaltungen oder Einrichtungen, also weder 3G, noch 2G oder 2G+. Das gilt für alle, also zB auch für Tanzveranstaltungen oder den Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Beschränkungen gelten allerdings weiterhin in Schulen. Dort gibt es eine Zutrittsbeschränkung im Sinne von 3G und sie gilt auch für Veranstaltungen Dritter in Schulen. Für Veranstaltungen in Schulen ist § 2 Absatz 3 der neuen Verordnung zu beachten, Auskünfte zu den Details können sicher die betreffenden Schulen geben. Diese Beschränkung gilt aber nicht für Veranstaltungen mit Schüler:innen, soweit sie nicht in einer Schule stattfinden, diese unterfallen keinen Beschränkungen mehr.