Förderungen

Förderung: Bremen DIGITAL

Link

https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/digitalisierung-veranstaltungsstaetten

Frist

Die Vorhaben müssen spätestens bis zum 30.09.2023 abgeschlossen sein

Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen öffentlicher Veranstaltungs- und Kulturstätten im Land Bremen (Bremen DIGITAL)

Mit der Förderung von Maßnahmen zur Digitalisierung sollen öffentliche Veranstaltungs- und Kulturstätten im Land Bremen dabei unterstützt werden, sich pandemieresilient, nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen und neue Wachstumspotentiale für sich zu erschließen. Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung des Digitalisierungsgrades von Veranstaltungsstätten und zur digitalen Transformation der bremischen Wirtschaft insgesamt geleistet werden.

Gefördert werden insbesondere Investitionen in:

  • digitale Systeme der Besucherlenkung und des Besucherscreenings
  • digitale Veranstaltungstechnik
  • digitale Technik zur Steigerung der Servicequalität und Informationssicherheit der Kassen- und Buchungssysteme
  • die Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle und Prozesse und der allgemeinen Veranstaltungssicherheit
  • Digitalisierungsmaßnahmen, die zu einer Verbesserung des Zugangs von Personen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen und der Barrierefreiheit führen

Hinweise und Voraussetzungen

Das Vorhaben muss einen Beitrag leisten, um:

  • Die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit öffentlicher Veranstaltungsstätten nachhaltig zu verbessern
  • Den öffentlichen Veranstaltungssektor auf zukünftige Krisen besser vorzubereiten
  • Insgesamt zur Transformation für digitale Wirtschaftsstrukturen im Land Bremen beizutragen
  • Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 100.000,00 Euro betragen
  • Es werden nur Vorhaben gefördert, die zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht