49. Bremer Förderpreis für Bildende Kunst 2025
Frist |
26. Oktober 2025 |
Kontakt |
Rückfragen sind zu richten an staedtische-galerie@kunst.bremen.de , Tel.: (0421) 361-5826, oder an ingmar.laehnemann@kultur.bremen.de, oder anja.wohlgemuth@kultur.bremen.de |
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Der Senator für Kultur vergibt zum 49. Mal den Bremer Förderpreis für Bildende Kunst. Der Preis wird für besondere Leistungen vergeben. Er ist mit 6.000 Euro dotiert. Die Preisträgerin oder der Preisträger erhält darüber hinaus eine Einzelausstellung sowie einen Katalogzuschuss in Höhe von 3.000 Euro.
Teilnehmen können alle Künstlerinnen und Künstler bis 40 Jahre mit abgeschlossenem Studium, die ihren Wohnsitz im Lande Bremen oder seinem näheren Einzugsbereich haben. Künstlerinnen und Künstler, die die Altersgrenze von 40 Jahren schon überschritten haben, können sich bewerben, wenn ihr Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre zurückliegt.
Künstlerinnen und Künstler, die keinen Abschluss einer Kunstakademie oder einer vergleichbaren Einrichtung vorweisen können, müssen eine dreijährige Ausstellungstätigkeit mit Fachkritik in öffentlichen Medien belegen.
Die Ausschreibung, die Bewerbungsrichtlinien und das Bewerbungsformular stehen auf der Webseite der Städtischen Galerie Bremen unter www.staedtischegalerie-bremen.de im Bereich Förderprogramme zum Download bereit.
Bewerbungsschluss ist Sonntag, 26. Oktober 2025!
Später eintreffende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.