Förderungen

Corona-Sonderregelung in der KSK

Link

https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html

Frist

23.7.2021

Vielen Kulturschaffenden sind in der Corona-Pandemie die Einnahmen aus ihrem künstlerischen Schaffen weggebrochen.

Bis Ende 2021 können sie durch die „Corona-Sonderregelung“ monatlich bis zu 1.300 Euro zusätzlich durch nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten hinzuverdienen.

Die Regelung gilt seit dem 23. Juli 2021 und stellt sicher, dass ein bestehender Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung nicht infolge der Covid-19-Pandemie verloren geht.