Fördermittel für Frauenprojekte 2023
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Frist |
30.11.2022 |
Kontakt |
Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz |
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WWW |
Bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz können Sie ab sofort Anträge auf Fördermittel für Frauenprojekte für 2023 einreichen. Bitte reichen Sie Ihre Anträge bis zum 30.11.2022 ein. Später eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen.
Im Bereich der Frauenförderung werden Projekte gefördert, die sich in folgenden Themenbereichen bewegen (Aufzählung nicht abschließend):
- Umgang mit Gewalterfahrungen / Gewaltschutz und -prävention
- Frauen in spezifischen Lebenslagen (z.B. ältere, migrantische, beeinträchtigte Frauen)
- Alleinerziehende
- Frau und Beruf, Berufsrückkehrerinnen
- Frauenselbsthilfegruppen
- Frauengesundheit
- Mädchenarbeit
Es werden insbesondere Projekte gefördert, deren Schwerpunkte auf den Verpflichtungen und Maßnahmen der Istanbul Konvention beruhen.
Für den Antrag benötigt die Stabsstelle Frauen einen Projektantrag sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan.
Bitte nutzen Sie hierfür folgende Antragsformulare:
Antrag Selbsthilfe- und Projektförderung (docx, 65 KB)
Antrag Personalausgaben Projektförderung (docx, 18.7 KB)
Art. 13 Info Datenschutz (pdf, 289.7 KB)
Art.14 Info Datenschutz (pdf, 292.5 KB)
Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, melden Sie sich gern per E-Mail an frauenprojekte@gesundheit.bremen.de