Förderprogramm Live-Musik-Spielstätten
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01.08.2024 |
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https://www.wfb-bremen.de/de/page/beratung-und-foerderung/foerderung-events |
Ab dem 1. August 2024 können wieder Anträge für das „Bühnenprogramm für Clubs und Live-Musik-Spielstätten“ bei der WfB-Wirtschaftsförderung Bremen GmbH beantragt werden. Mit der Förderung soll die Durchführung von Live-Musikveranstaltungen in Clubs und Live-Musik-Spielstätten im Land Bremen unterstützt werden. Ziel ist es, kontinuierlich eine hohe Anzahl an Live-Musikveranstaltungen diverser Richtungen anzubieten. Mit der Förderung sollen besonders Nachwuchskünstlerinnen und -künstler unterstützt werden. Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation gewährt deshalb durch die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH Zuschüsse zur Förderung von Live-Musikveranstaltungen im Land Bremen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller können eine Pauschale von 500 Euro pro Veranstaltung erhalten, sofern sie den Kriterien der zugehörigen Richtlinie entsprechen.
Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation: „Das Bühnenprogramm kommt dem Nachwuchs der Musikwirtschaft im Land Bremen zugute, aber auch den Clubs und Live-Musikspielstätten. Das stärkt einerseits die Branche, hat darüber hinaus aber weitere positive Effekte. Eine lebendige Clubszene mit möglichst vielfältigen Musikveranstaltungen macht Bremen attraktiv. Eine starke Kultur- und Kreativwirtschaft ist zugleich aber auch Aushängeschild einer Stadt und damit ein wichtiger Standortfaktor für junge gut ausgebildete Fachkräfte, die wir nach Bremen holen wollen. Dieses Programm kann also für Musikwirtschaft und Unternehmen am Standort ein Pluspunkt sein.“
Antragsberechtigt sind Clubs und Live-Musikspielstätten ebenso wie Veranstalterinnen und Veranstalter, die ihren Sitz im Land Bremen haben, deren Kapazität maximal 500 Personen umfasst und die regelmäßig mindestens zehn Live-Musik-Veranstaltungen im Jahr durchführen. Auftritte künstlerischer DJs sind ebenfalls förderfähig. Pro förderfähiger Veranstaltung werden 500 Euro als Zuschuss gezahlt.
Das Antragsformular und die Förderrichtlinie sind auf der Internetseite der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH veröffentlicht.
Quelle: Senatspressestelle Bremen