Förderprogramm »Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen«
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Frist |
14.03.2025 |
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Ab sofort können Anträge für Förderprogramm »Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen« bei der Kulturstiftung des Bundes gestellt werden. Das bundesweite Programm lädt Kultureinrichtungen und Kommunen ein, trotz komplexer kulturpolitischer Herausforderungen einen Raum für grundlegende Innovationen zu schaffen und sich dem Impuls zu widersetzen, auf Bekanntes und Vertrautes zurückzugreifen.
Mit dem Programm stellt die Kulturstiftung des Bundes die Mittel zur Verfügung, um Überlegungen zu neuen Modellen zu ermöglichen: etwa für interkommunale Kooperationen oder experimentelle Nutzungskonzepte für Kulturorte. Das Programm beruht auf der Annahme, dass Kulturinstitutionen in zehn Jahren nur dann eine breite gesellschaftliche Unterstützung genießen werden, wenn sie noch stärker als Gemeingut wahrgenommen werden.
In der Orientierungsphase in den Jahren 2024 bis 2027 fördert die Kulturstiftung des Bundes zunächst die Entwicklung von bis zu fünfzig institutionellen Innovationskonzepten in deutschen Großstädten mit je 50.000 Euro. Zudem umfasst diese Phase Beratungs- und Vernetzungsangebote, Recherche- und Inspirationsreisen zu modellhaften europäischen Kulturorten erweitern den Blick international. Dafür steht ein Gesamtbudget in Höhe von bis zu 4,6 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Fortsetzung des Programms ist ab 2027 geplant, damit ausgewählte Vorhaben anschließend realisiert werden können.
Kultureinrichtungen, Verbünde oder Kommunen können sich bis zum 14. März 2025, 20 Uhr, ausschließlich über das Antragsportal (externer Link, öffnet neues Fenster) des Programmbüros bewerben.
Für Antragstellende bietet das Programmbüro digitale Antragsberatungen an:
- 5. Dezember | 15 − 16 Uhr
- 10. Dezember 2024 | 13 − 14 Uhr
- 16.Januar 2025 | 11 – 12 Uhr
- 14. Februar 2025 | 11 – 12 Uhr
- 5. März 2025 | 15 – 16 Uhr
Die Anmeldelinks zu den digitalen Termine finden Sie hier.