Förderungen

Innovationstopf Landesprogramm »Lebendige Quartiere«

Frist

31.8.2023

Der Senat hat am 01.09.2020 das Landesprogramm „Lebendige Quartiere“ beschlossen. Ziel des Programms ist es, den sozialen Zusammenhalt in Bremen und Bremerhaven zu stärken, und Ungleichheiten zwischen den Quartieren zu verringern. Ein Bestandteil des Programms auf kommunaler Ebene ist der sogenannte Innovationstopf.

Mit dem Innovationstopf soll ein Beitrag zur integrierten Quartiersentwicklung geleistet werden, in dem Maßnahmen vor Ort finanziell unterstützt werden, für die keine herkömmliche Finanzierung zur Verfügung steht (wie die Sicherstellung von Unterhalt, Übernahme von Bedarfsträgerschaften, kleineren investiven Maßnahmen vor Ort u.a.).

Anträge können bis zum 31.08.2023 unter Verwendung des Antragsformulars und der Anlage zum Antrag bei der Senatskanzlei Bremen, „Ressortübergreifendes, Stadtteilbezogenes Quartiermanagement und Koordination der Bürgerbeteiligung“, Am Markt 21, 28195 Bremen oder per Email an office@sk.bremen.de eingereicht werden.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.