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Die Versammlungsstättenverordnung VStättVO § 43 legt fest: „Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen.“ Bei außergewöhnlichen, sehr aufwändigen Veranstaltungen innerhalb der eigenen Versammlungsstätte oder bei größeren Außer-Haus-Veranstaltungen, die ein gewisses Gefährdungspotential mit sich bringen, wird ein Sicherheitskonzept gefordert. Dieses Konzept muss bei einem Genehmigungsverfahren auch den entsprechenden Behörden vorgelegt werden.

Veranstaltungen detailliert beschreiben

Dieses Konzept muss die Örtlichkeit sowie Art und Ablauf der Veranstaltung beschreiben. Die verantwortlichen Personen müssen benannt werden und Zuständigkeiten müssen exakt bezeichnet sein. Es müssen Angaben zu Rettungswegen, Besucher:innenlenkung, Notfallkonzepten, ggf. verkehrsrechtlichen Anordnungen und Zutrittsbeschränkungen gemacht werden. Infrastruktur, Toilettenanlagen, Wasserversorgung, Brauchwasserentsorgung und alle für die Veranstaltung zutreffenden Problemstellungen müssen behandelt werden. Oft fallen auch Statische Bauabnahmen für Bühnen / Aufbauten, Sicherheitsdienste, Sanitätsdienste etc. darunter.

Hilfestellung: Muster nutzen!

Diese Auflistung ließe sich fortsetzen, da gerade Open-Air-Veranstaltungen aufgrund der konkreten Gegebenheiten vor Ort sehr individuell behandelt werden müssen. Eine gute Hilfestellung stellt die Handreichung des Innenministeriums aus NRW und das darin enthaltene Muster-Inhaltsverzeichnis der Düsseldorfer Feuerwehr dar. Hier werden alle infrage kommenden Punkte für ein Sicherheitskonzept aufgelistet und es können die für die eigene Veranstaltung relevanten Aspekte herausgefiltert werden.

Text: Thomas Schiffmann ist Technischer Betriebswirt sowie Meister für Veranstaltungstechnik und arbeitet in der Stabsstelle der Geschäftsführung im Kulturzentrum E-Werk, Erlangen. Für den Bundesverband Soziokultur e. V. führt Thomas Schiffmann regelmäßig Seminar zur Veranstaltungssicherheit durch. Die Teilnehmenden erhalten das Zertifikat „Aufsicht führende Person“.

In regelmäßigen Abständen informiert der Bundesverband Soziokultur über Themen der Veranstaltungssicherheit und hat den Ratgeber “Kultur – aber sicher!” herausgegeben.

Zudem bietet der Bundesverband Soziokultur Seminare zur Veranstaltungssicherheit in soziokulturellen Zentren an, so auch vom 23. – 25.07.2024 in Bremen im Kulturzentrum Schlachthof. Anmeldungen sind bis zum 02.07.2024 möglich: https://antrag.soziokultur.de/civicrm/event/register/?reset=1&id=50

Quelle: https://www.soziokultur.de