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Kulturstaatsministerin Roth zu den Beschlüssen der Videoschaltkonferenz

Datum

10.1.2022

Info

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

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Pressemitteilung

Zu den heutigen Beschlüssen der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erklärt Kulturstaatsministerin Claudia Roth:
 
„Die Kinos, Theater, soziokulturelle Zentren und andere Kulturorte, die Kolleginnen und Kollegen Landesminister sowie die Verantwortlichen in den Kommunen haben in den vergangenen Monaten gemeinsam größte Anstrengungen unternommen, um kulturelles Erleben auch unter Corona-Bedingungen möglich zu machen. Wir unterstützen sie dabei energisch, auch mit dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR. Die heutigen Beschlüsse sind ein gemeinsames Signal von Bund und Ländern, dass wir – trotz der angespannten Situation durch Omikron – keine Verschärfungen beim Zugang zu Kultureinrichtungen und -veranstaltungen vorsehen. Bei allem Ernst der Lage ist dies eine positive Nachricht für die Kultur!
 
In den heutigen Beschlüssen wird der gesellschaftlichen Relevanz der Kultur und der Kreativen ausdrücklich Rechnung getragen. Dafür danke ich meinen Kolleginnen und Kollegen in den Landesministerien für Kultur, aber auch und besonders den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und dem Bundeskanzler.
 
Auch in der Krise räumen Bund und Länder der Kultur den Stellenwert ein, der ihrer Bedeutung für die Gesellschaft und der Stellung der Kunstfreiheit im Grundgesetz entspricht. Das macht auch der ausdrückliche Hinweis auf die besondere Begründungspflicht für Beschränkungen des Kulturbetriebs deutlich. Ich bin sicher: Indem wir die Kultur stärken, stärken wir die Demokratie. Für diesen besonderen Wert der Kultur setze ich mich als Kulturstaatsministerin mit ganzem Herzen ein. Umso mehr gilt jetzt, dass wir alle verantwortungsbewusst und solidarisch miteinander bleiben. Dazu gehört vor allem, sich impfen zu lassen und den Empfehlungen von Gesundheitsbehörden zur Kontaktreduzierung Folge zu leisten.“