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Sind Clubs künftig Kulturorte zweiter Klasse?

Pressemitteilung: LiveKomm

Das Bundeskabinett bringt im Rahmen der Novellierung des Baurechts die Einführung einer neuen Kategorie „Musikclubs“ auf den Weg. Die LiveKomm begrüßt erste Schritte, sieht jedoch im weiteren parlamentarischen Verfahren weitere Nachbesserungsbedarfe. Großer Handlungsbedarf zeigt sich auch bei den Schallregulierungen.

Hamburg, 04. September 2024

Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein Meilenstein für die Clubkultur. Die Gesetzgebung sieht erstmals in der Baunutzungsverordnung eine geänderte Einstufung für Musikclubs vor, die sie künftig von Vergnügungsstätten abgrenzt. Die positiven städtebaulichen Wirkungen von Musikclubs werden somit endlich anerkannt. Die beschlossenen Novellierungen gibt den kommunalen Verwaltungen mehr Möglichkeiten für die Ansiedlung von Musikspielstätten in Industriegebieten und in Sondergebieten.

Die 2021 durch den Deutschen Bundestag beschlossene Anerkennung und Einstufung als „Anlagen kultureller Zwecke“ wird mit dieser Lösung als Sonderkategorie „Musikclubs“ jedoch bislang nicht endgültig umgesetzt.

Die LiveKomm, als Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland, setzt sich weiterhin für die vollständige Anerkennung und Besserstellung von Clubs als kulturelle Orte im Baurecht ein und appelliert an den Bundestag dies ebenfalls zu tun.

Auf Einwirken des Ministeriums der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Claudia Roth, erfolgte im Vergleich zum vorherigen Referentenentwurf zwar zumindest bei der Gebietszulässigkeit in Industriegebieten eine leichte Anpassung. 
Dies ist ein zu begrüßender Teilerfolg angesichts der Blockadehaltung des Umweltministeriums, das sich dem politischen Auftrag durch den Bundestag, Musikspielstätten als Kulturorte wertschätzend zu behandeln, weiterhin zu widersetzen versucht. So verhindert der Entwurf weiterhin u.a. keine Besserstellung bei der Neuansiedlung von Clubs in Gewerbegebieten und allgemeinen Wohngebieten. Die Belange des Bestandsschutzes für bestehende Musikclubs erfahren somit keine Verbesserungen.

Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveKomm kommentiert:

„Die lange von uns angestrebten Novellierungen im Baurecht und den Schallregularien gehen nun auf die Zielgrade. Bei der Baunutzungsverordnung sehen wir erste Anzeichen, die schwierige Situation der Live- und Clubkultur anzugehen. Jedoch bräuchte es weitere Fortschritte, um dem Parlamentswillen zu entsprechen. Beim Schall blockt das Bundesumweltministerium weiterhin und verweigert jegliche Kompromisslösung. Wir rufen die Verantwortlichen zu konstruktiven Zusammenarbeit auf.“

Besonders deutlich wird der Widerstand der ministeriellen Fachebenen bei der Neufassung der TA Lärm, die sich aktuell ebenfalls in der Ressortabstimmung befindet. Dort werden u.a. Geräusche, verursacht durch Publikumsverkehr, weiterhin den Spielstätten zugerechnet – dabei lässt sich vielfach gar nicht ausmachen, ob Clubbesuchende oder vorbeiziehende Feierwillige mit anderem Ziel die Ursache hierfür sind. Auch sind keine wirklichen Verbesserungen für den Bestand von Kulturorten bei heranrückender Wohnbebauung vorgesehen. Genau dies ist jedoch vielerorts der ausschlaggebende Faktor für die Verdrängung von Musikspielstätten.

Die Novellierung der TA-Lärm erfolgt im Bundesrat. Die Baunutzungsverordnung wird nach dem jetzigen Kabinettsbeschluss in Kürze im Bundestag beraten und dort verabschiedet. Nach enorm kurzen Fristsetzungen für Stellungnahmen mitten in der Sommerzeit haben sich verschiedene Verbände zur BauNVO und TA Lärm auch über die Livemusikbranche hinaus kritisch positioniert. Die LiveKomm setzt nun auf das Einwirken der Abgeordneten im Deutschen Bundestag und den Ländervertretungen für weitere Anpassungen der Gesetzesentwürfe – im Sinne einer lebendigen (Live-, Festival- und Club-)Kultur.

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Pressemitteilung Kulturstaatsministerin Roth zur Besserstellung der Clubs in der heute beschlossenen Baurechtsnovelle: „Eine gute Nachricht für die Clubkultur“

Pressemitteilung 211, Mittwoch, 4. September 2024

Das Bundeskabinett hat heute einen Entwurf zur Novelle des Baugesetzbuches beschlossen. Darin gibt es erstmals eine eigene Kategorie für Musikclubs, sie fallen also nicht mehr unter den Nutzungsbegriff der Vergnügungsstätten. Mit der Anpassung des Baurechts und der damit verbundenen Anerkennung der kulturellen Bedeutung der Clubs setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Musikclubs sind Orte, in denen Kultur stattfindet und gelebt wird. Sie bringen Menschen unterschiedlicher Lebenswelten zusammen und fördern ein Zusammenleben in Vielfalt. Deshalb ist diese Novelle eine gute Nachricht für die Clubkultur. Denn endlich gibt es nun im Baurecht eine Anerkennung der kulturellen Bedeutung der Clubs.

Mein Haus und ich haben uns sehr dafür eingesetzt, das Baurecht für die Kultur insgesamt und die Clubs im Besonderen zu verbessern. Durch die Novelle kann Clubkultur in der Stadtentwicklung in Zukunft eine andere und größere Rolle spielen. Das ist gerade in Hinblick auf die zunehmende Verdrängung aus den Innenstädten sehr wichtig. Kultur hat für die Stadtentwicklung eine große Bedeutung: Sie ist ein entscheidender Standortfaktor und steigert die Lebensqualität und Attraktivität des Umfeldes.

Auch bei der Frage des Lärmschutzes brauchen die Clubs aber auch noch mehr Spielräume. Dafür werden mein Haus und ich uns innerhalb der Bundesregierung einsetzen.

Die Förderung der Clubkultur ist für mich ein wichtiges Anliegen, das wir in meinem Haus etwa mit dem Spielstättenprogrammpreis APPLAUS oder den Clubförderprogrammen der Initiative Musik voranbringen.“

Die Federführung für die Novelle des Baugesetzbuches liegt beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Novelle soll in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden.