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Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hebt seine Empfehlung zur Honoraruntergrenze (HUG) für darstellende Künstler:innen ab 2026 an. Empfohlen wird dann ein Mindesthonorar von 3.600 Euro (bisher 3.100 Euro) für Versicherte der Künstlersozialkasse (KSK) sowie 4.220 Euro (bisher 3.600 Euro) für Künstler:innen ohne KSK-Versicherung – jeweils zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. Seit 2024 gelten bei Förderungen durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verbindliche Mindesthonorare auf Basis der HUG-Empfehlung des BFDK.