Musikfonds: Projektförderung
|
Link |
|
|
Frist |
30.09.2026 |
|
Start |
01.09.2026 |
Die reguläre Projektförderung des Musikfonds gliedert sich in 2 Programme.
Projektförderung bis 3.000 Euro
Projektförderung bis 50.000 Euro
Große Projektförderung: Für Projekte mit Gesamtkosten bzw. einer beantragten Fördersumme von 3.001 bis 50.000 € können Anträge zweimal jährlich gestellt werden.
Die nächste Antragsfrist: läuft vom 1. bis 30. September 2026 (18 Uhr).
Kleine Projektförderung: Für Projekte mit Gesamtkosten von bis zu 10.000 € können bis zu 3.000 € Förderung beantragt werden. Die kleine Projektförderung legt einen besonderen Schwerpunkt auf ländliche Räume und strukturschwache Regionen; seit 2026 können auch Projekte im öffentlichen Raum unterstützt werden.
30. November 2026 (18 Uhr) für Veranstaltungen im Januar, Februar, März 2027.
In beiden Programmen sind unter anderem Künstler:innenhonorare, projektbezogene Personalkosten sowie Veranstaltungs- und Produktionskosten förderfähig. Grundsätzlich ist eine Kofinanzierung von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erforderlich.
Die Förderbedingungen unterscheiden sich im Detail. Insbesondere bei der kleinen Projektförderung sind Projekte in größeren Städten bzw. Metropolregionen nur in Ausnahmefällen förderfähig.